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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Tätigkeitsbedarf mit Blick auf das Justizbarometer 2020

(insgesamt 6 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

10.09.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2192027.08.2020

Tätigkeitsbedarf mit Blick auf das Justizbarometer 2020

der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Stephan Thomae, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Oliver Luksic, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Juli 2020 hat die Europäische Kommission das EU-Justizbarometer 2020 veröffentlicht (https://ec.europa.eu/info/files/eu-justice-scoreboard-2020_de). Dieses soll einen vergleichenden Überblick über die Qualität, Effizienz und Unabhängigkeit der Justizsysteme der Mitgliedstaaten der EU geben.

Insbesondere da in diesem Jahr erstmals der jährliche Bericht der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit erscheinen wird, in den auch die Ergebnisse des Justizbarometers einfließen werden (https://ec.europa.eu/germany/news/20200710-justizbarometer-2020_de), kommt dem Justizbarometer 2020 eine besondere Bedeutung zu. Dies gilt umso mehr, als Rechtsstaatlichkeit und Zugang zum Recht – insbesondere Digitalisierungsaspekte – einen thematischen und politischen Schwerpunkt der deutschen EU-Ratspräsidentschaft darstellen (https://www.eu2020.de/blob/2360246/d0e7b758973f0b1f56e74730bfdaf99d/pdf-programm-de-data.pdf, S. 6, 18).

Vor allem die durch das Justizbarometer nahegelegte Überlastung der Justiz und/oder fehlenden Effizienz, die sich etwa in der Verfahrensdauer niederschlägt (Justizbarometer, S. 12 ff.), sowie die mittelmäßige Digitalisierung (Justizbarometer, S. 29 ff.) werfen insbesondere dann Fragen auf, wenn man sie im Zusammenhang mit den überdurchschnittlichen Ausgaben für die Justiz in Deutschland (Justizbarometer, S. 35) betrachtet. Auch der weit überdurchschnittliche Anteil der Betriebskosten an den Gesamtausgaben (Justizbarometer, S. 36) scheint nach Ansicht der Fragesteller Optimierungsbedarf beim Mitteleinsatz nahezulegen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Lässt das Justizbarometer 2020, nach Ansicht der Bundesregierung, Rückschlüsse auf Defizite der deutschen Justiz zu?

a) Wenn nein, wieso nicht?

b) Wenn ja, welche?

2

Lässt das Justizbarometer 2020, nach Ansicht der Bundesregierung, Rückschlüsse auf das Abschneiden der deutschen Justiz im mitgliedstaatlichen Vergleich zu?

a) Wenn nein, wieso nicht?

b) Wenn ja, welche?

3

Sieht die Bundesregierung aufgrund des Justizbarometers 2020 (oder identischer Aussagen aus anderen Quellen) Verbesserungsbedarf bei der deutschen Justiz?

a) Wenn nein, wieso nicht?

b) Wenn ja, was wurde bisher unternommen, und welche weiteren Maßnahmen werden, nach Kenntnis der Bundesregierung, erwogen?

4

Hat die Bundesregierung Kenntnis von Maßnahmen zur Stärkung der deutschen Justiz, die zumindest auch aufgrund vergangener Justizbarometer ergriffen wurden, oder hat sie solche Maßnahmen in der Vergangenheit selbst ergriffen, und wenn ja,

a) um welche Maßnahmen handelt es sich,

b) haben sich diese Maßnahmen, nach Ansicht der Bundesregierung, positiv im Rahmen nachfolgender Justizbarometer ausgewirkt?

5

Plant die Bundesregierung Änderungen etwa der Methodik oder des Turnus des Justizbarometers auf EU-Ebene anzuregen?

a) Wenn nein, wieso nicht?

b) Wenn ja, um welche Änderungen handelt es sich, und welche Änderungen erachtet die Bundesregierung für am aussichtsreichsten um die Aussagekraft des Justizbarometers zu steigern?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, aus welchen Gründen Deutschland einige Daten für das Justizbarometer nicht zur Verfügung stellt (falls ja, bitte unter Angabe der jeweiligen Gründe nach den einzelnen Kategorien im Justizbarometer aufschlüsseln)?

Berlin, den 26. August 2020

Christian Lindner und Fraktion

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