Zur Kohärenz des Fortschreibungsprozesses der marinen Raumordnung mit den Zielen der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und anderer Umweltziele
der Abgeordneten Steffi Lemke, Claudia Müller, Dr. Julia Verlinden, Lisa Badum, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Zustand von Nord- und Ostsee ist nachweislich schlecht. Zahlreiche wissenschaftliche Berichte und Zustandsanalysen bestätigen, dass die ökologische Belastungsgrenze der Meere und insbesondere auch der deutschen Nord- und Ostsee überschritten ist (https://www.meeresschutz.info/berichte-art-8-10.htm). Trotz internationaler und europäischer Vereinbarungen zum Schutz der Meere werden Fischbestände weiter überfischt, die Meere industrialisiert und der Artenschutz vernachlässigt. Selbst in den Meeresschutzgebieten ist der sogenannte Nutzungsdruck (verstärkte Nutzung des Meeres durch menschliche Eingriffe) gravierend und am Beispiel der Fischerei sogar höher als außerhalb der Schutzgebiete (https://www.geomar.de/news/article/meeresschutzgebiete-nicht-sicher).
Als Konsequenz verfehlte die Bundesregierung nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller das ausgerufene Ziel der Europäischen Meeresstrategie Rahmenrichtlinie (MSRL), bis zum Jahr 2020 einen guten Umweltzustand zu erreichen bzw. diesen zu erhalten. Um endlich eine meerespolitische Wende einzuleiten und, wenn auch verspätet, in naher Zukunft die Ziele der MSRL zu erreichen, müssen nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller alle Nutzungsinteressen naturschutzfachlich und wissenschaftlich gesichert auf ihre Vereinbarkeit mit den Zielen der MSRL geprüft werden. Die ökologische Tragfähigkeit der Nord- und Ostsee allein sollte aus Sicht der Fragestellenden das Maß der wirtschaftlichen Nutzung vorgeben. Der aktuell laufende Prozess zur Fortschreibung der marinen Raumordnung bietet aus Sicht der Fragestellenden die Möglichkeit, die Nutzung der Meere im Einklang mit den Zielen der MSRL für die kommenden zehn Jahre festzuschreiben.
Die Marine Raumordnung ist in Deutschland über das deutsche Raumordnungsgesetz (ROG) geregelt und setzt die EU-Richtlinie 2014/89 zur maritimen/marinen Raumordnung (MRO-RL) um. Diese Richtlinie bezieht sich auf die EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL; 2008/56), die in Deutschland 2011 insbesondere über das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in nationales Recht überführt wurde. In § 2 Absatz 2 Nummer 6 Satz 9 bezieht sich das ROG direkt auf die MSRL (durch eine sog. Eins-zu-eins-Umsetzung der MRO-RL): „Die nachhaltige Entwicklung im Meeresbereich ist unter Anwendung eines Ökosystemansatzes gemäß der Richtlinie 2014/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumplanung (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 135) zu unterstützen.“ Zusätzliche Verbindlichkeit und Ansätze der Operationalisierung gibt die von Deutschland angenommene HELCOM-Empfehlung zur Umsetzung des Ökosystemansatzes in der marinen Raumordnung aus dem Juni 2016.
Mit der MSRL hat die Europäische Union einen rechtsverbindlichen Rahmen geschaffen, um bis 2020 den „Guten Umweltzustand“ (Good Environmental Status – GES) der europäischen Meere zu erreichen oder zu erhalten. Somit dürfen nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller national keine Maßnahmen, auch keine Raumplanungsmaßnahmen, getroffen werden, die nicht mit diesem Ziel vereinbar sind. Im Jahr 2012 und unverändert 2018 hat die Bundesrepublik Deutschland der Europäischen Kommission (EU-KOM) den zwischen allen Ressorts abgestimmten und nach Artikel 10 der MSRL verbindlichen Katalog seiner nationalen marinen Umweltziele (UZ) übermittelt. Die UZ und Textberichte zum Zustand der Nord- und Ostsee sind auf https://www.meeresschutz.info/berichte-art-8-10.htm einzusehen. Im Zusammenhang mit den zukünftigen Raumordnungsplänen (von EU-Mitgliedstaaten bis 2021 zu erarbeiten) erscheinen die operativen Ziele des UZ 3 besonders relevant: „Meere ohne Beeinträchtigung der marinen Arten und Lebensräume durch Auswirkungen menschlicher Aktivitäten“. Darüber hinaus heben wir das UZ 6 hervor: „Meere ohne Beeinträchtigung durch anthropogene Energieeinträge“.
Die EU-KOM stellt in ihrem Bericht zur Umsetzung der MSRL aus dem Juni 2020 fest: „Gemäß der Richtlinie über die maritime Raumplanung müssen die Mitgliedstaaten Raumplanungspläne ausarbeiten, um die Koexistenz und Nachhaltigkeit der einschlägigen Tätigkeiten und Nutzungsarten zu fördern. Sie nimmt in ihrem Rechtstext ausdrücklich auf die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie Bezug und legt fest, dass bei der maritimen Raumplanung ein Ökosystem-Ansatz verfolgt werden sollte, der dazu beiträgt, die Ziele eines guten Umweltzustands zu erreichen … Da die Richtlinie über die maritime Raumplanung alle Sektoren und Tätigkeiten der blauen Wirtschaft umfasst, sollte sie Bewirtschaftungsmaßnahmen durchsetzen, die zur Erreichung eines guten Umweltzustands beitragen“ (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTM L/?uri=CELEX:52020DC0259&from=EN).
Die deutschen Raumordnungspläne folgen den Vorgaben der europäischen Raumordnungs-Richtlinie. Diese wiederum wird von der Europäischen Kommission als ein Umsetzungsinstrument für die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie angesehen. Daraus ergibt sich aus Sicht der Fragestellenden für den Vollzug in Deutschland folgendes: Die zukünftigen Raumordnungspläne für die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee müssen gezielt dazu beitragen und festschreiben, dass der „gute ökologische Umweltzustand“ (GES) in Nord- und Ostsee erreicht wird. Unter keinen Umständen dürfen die Raumordnungspläne den Umweltzielen zuwiderlaufen und zu einer weiteren Verzögerung des Erreichens des GES beitragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung des Nutzungsdrucks auf die deutschen Meeresgebiete in Nord- und Ostsee in den vergangenen 40 Jahren (bitte in die einzelnen Nutzungssektoren aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung des Nutzungsdrucks in den deutschen Meeresschutzgebieten der AWZ seit deren Ausweisung im Jahr 2004 (bitte in die einzelnen Nutzungssektoren aufschlüsseln)?
Welche ökologischen Vorteile sind der Bundesregierung über die Einrichtung von weiträumigen Nullnutzungszonen in Meeresschutzgebieten aus der Literatur und durch die Erfahrung aus internationalen Beispielen bekannt, sowohl für die Schutzgüter innerhalb von Schutzgebieten als auch für die Biodiversität im Allgemeinen (in und außerhalb der Schutzgebiete)?
Inwieweit sieht die Bundesregierung in der MRO in der AWZ die Möglichkeit (unter Beachtung der Einschränkungen des Seerechtsübereinkommen), in abgegrenzten Gebieten in der deutschen AWZ Ziele und Grundsätze festzulegen, die anthropogene Nutzungen vollständig ausschließen, mit dem Ziel die Meeresnatur und Meeresumwelt zu schützen? Welche Bedeutung wird Nullnutzungszonen für die Erreichung der nationalen Umweltziele und des guten Umweltzustands in Nord- und Ostsee zuerkannt?
Ist eine solche Festschreibung von Nullnutzungszonen von der Bundesregierung für die Fortschreibung der marinen Raumordnung aktuell vorgesehen, und wenn nein, warum nicht?
Welche naturschutzfachlichen Vorteile ergeben sich für die Meeresschutzgebiete in der AWZ mit der Festschreibung als ökologische Vorranggebiete? Welche Nutzungsinteressen wären dadurch ausgeschlossen bzw. eingeschränkt?
Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für den Fortschreibungsprozess der marinen Raumordnung in der AWZ? Wie wird dabei sichergestellt, dass der aktuelle Fahrplan des Fortschreibungsprozesses nicht dazu führt, dass naturschutzfachliche Planungsbeiträge und notwendige Studien zu ökologischen Belastungsgrenzen geschützter Arten unberücksichtigt bleiben?
Plant die Bundesregierung aufgrund der aus Sicht der Fragestellenden weitreichenden Entscheidungen, die mit der Fortschreibung der marinen Raumordnung verbunden sind, eine parlamentarische Befassung der Entwürfe?
Wie unterstützt der aktuelle Fortschreibungsprozess der marinen Raumordnung in der AWZ der Nord- und Ostsee das Erreichen der Umweltziele der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie? Teilt die Bundesregierung die Ansicht der europäischen Kommission, dass die MRO ein besonders gut geeignetes Umsetzungsinstrument zur Erreichung des „guten Umweltzustandes“ und der diesbezüglichen „nationalen Umweltziele“ nach MSRL ist? Wenn nein, worauf stützt sich ein abweichendes Verständnis?
In welcher Form soll der Ökosystemansatz beim Management menschlicher Aktivitäten in der MRO planerisch implementiert und in den zukünftigen Raumordnungsplänen (ROP) operationalisiert werden? Welche Verbindlichkeit hat die von Deutschland unterzeichnete HELCOM-Empfehlung zur Umsetzung des Ökosystemansatzes aus dem Jahr 2016 für die zukünftigen ROP?
Erfüllt der der bisherige Fortschreibungsprozess der marinen Raumplanung für die deutsche AWZ der Nord- und Ostsee in seiner Struktur, seinen Inhalten und seinem Vorentwurf die Erfordernisse des Ökosystemansatzes nach HELCOM und MSRL?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden, dass die zukünftigen Raumordnungspläne, welche bis 2021 erarbeitet werden sollen, für die AWZ der Nord- und Ostsee gezielt dazu beitragen müssen, dass der „gute ökologische Umweltzustand“ in Nord- und Ostsee erreicht wird und unter keinen Umständen den Umweltzielen der MSRL zuwiderlaufen dürfen?