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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Vorgänge innerhalb der Bundesregierung zur Rechtsförmlichkeitsprüfung der Vierundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

(insgesamt 12 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

08.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2219209.09.2020

Vorgänge innerhalb der Bundesregierung zur Rechtsförmlichkeitsprüfung der Vierundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

der Abgeordneten Stefan Gelbhaar, Daniela Wagner, Dr. Manuela Rottmann, Matthias Gastel, Dr. Bettina Hoffmann, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Monika Lazar, Steffi Lemke, Filiz Polat, Tabea Rößner, Markus Tressel, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (im Folgenden Verordnung genannt) wurde am 27. April 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 28. April 2020 in Kraft. Sie nimmt Änderungen in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), der Führerscheinverordnung und der Fahrerlaubnis-Verordnung vor.

Im Juli 2020 wurde ein Fehler in der Eingangsformel zur Verkündung der Verordnung festgestellt. Die Verordnung ist damit, mindestens in Teilen, rechtswidrig. Unklar ist bislang, wie es zu dem Fehler in der Eingangsformel kommen konnte und wie dieser während des gesamten mehrmonatigen Prozesses von verschiedenen beteiligten Akteuren übersehen werden konnte. Durch die vorliegende Anfrage wird der Versuch unternommen, Transparenz über die Vorgänge innerhalb der Bundesregierung zu schaffen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Erhielt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) den Entwurf der oben genannten Verordnung vor der ersten Kabinettsbefassung desselbigen am 6. November 2019?

1

Führte das BMJV eine Prüfung der Rechtsförmlichkeit des Entwurfs der Verordnung vor der ersten Kabinettsbefassung durch?

1

Welche Frist wurde hierbei durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gesetzt?

1

Wurde durch das BMJV um Fristverlängerung gebeten, und wenn ja, bis wann?

1

Wurde eine Fristverlängerung gewährt, und wenn ja, bis wann?

1

Wann erhielt das BMVI Rückmeldung zum Entwurf aus dem BMJV?

1

Was war das Ergebnis der Prüfung der Rechtsförmlichkeit durch das BMJV?

2

Wann erhielt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Entwurf der oben genannten Verordnung zur Prüfung der Rechtsförmlichkeit vor der zweiten Kabinettsbefassung desselbigen am 23. März 2020?

2

Welche Frist wurde hierbei durch das BMVI gesetzt?

2

Wurde durch das BMJV um Fristverlängerung gebeten, und wenn ja, bis wann?

2

Wurde eine Fristverlängerung gewährt, und wenn ja, bis wann?

2

Wann erhielt das BMVI Rückmeldung zum Entwurf aus dem BMJV? Was war Inhalt dieser Rückmeldung?

2

Was war das Ergebnis der Prüfung der Rechtsförmlichkeit durch das BMJV?

3

Welche weiteren Verwaltungsvorgänge oder sonstigen Vorgänge, die für die Verkündung der oben genannten Novelle notwendig waren, fanden innerhalb des BMVI oder der Bundesregierung nach Beschluss des Bundesrats über die Novelle am 14. Februar 2020 und vor der Verkündung der Novelle am 27. April 2020 statt (bitte Vorgänge mit jeweiligem Datum oder mit Zeitspanne einzeln aufschlüsseln)?

4

Wurde die Rechtsförmlichkeit der Verordnung intern im BMVI zu irgendeinem Zeitpunkt geprüft?

4

Wenn nein, ist es üblich, dass innerhalb des BMVI keine Prüfung auf Rechtsförmlichkeit der eigenen Gesetze und Verordnungen durchgeführt wird?

4

Wenn ja, wie häufig, wie lange, durch wen bzw. welches Referat, und in welchem Zeitraum genau?

4

Welche Fehler sind dort aufgefallen und ggf. behoben worden?

4

Ist in diesem Zusammenhang zu irgendeinem Zeitpunkt aufgefallen, dass im Rahmen des Entwurfs der Änderung der BKatV als Sanktion neue Fahrverbote eingeführt werden?

4

Ist dem BMVI bekannt, dass in § 26a Absatz 1 Nummer 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) die Anordnung des Fahrverbots nach § 25 gesondert aufgeführt wird?

5

Wer hat die erste Fassung der Eingangsformel der oben genannten Verordnung wann verfasst (bitte Referat und Bundesministerium nennen)?

6

Zu welchen Zeitpunkten wurde die Eingangsformel durch wen im Verlauf des weiteren Prozesses überprüft (bitte Bundesministerien, Referate und Daten angeben)?

7

Welche Fristen und formalen Erfordernisse werden innerhalb der Bundesregierung angewandt, um nach Ansicht der Fragesteller die einfache Korrektur des Formfehlers durch die Ergänzung der fehlenden Zitierung vorzunehmen?

7

Inwieweit muss für die Ergänzung der fehlenden Zitierung nochmals das Bundeskabinett in einer Sitzung befasst werden?

7

Inwieweit muss für die Ergänzung der fehlenden Zitierung nochmals der Bundesrat in einer Sitzung befasst werden?

7

Welcher Zeitplan ist dafür vorgesehen?

7

Wäre es formal möglich gewesen, die StVO noch vor der Sommerpause zu „heilen“, indem ausschließlich der Zitierfehler nach Entdeckung formal behoben worden wäre, oder indem die – soweit notwendig – letzte Bundesratssitzung für die Beschlussfassung über die korrigierte Novelle genutzt worden wäre?

8

Ist es üblich, bei notwendigen Korrekturen an Verordnungen aufgrund formaler Fehler im Bereich der Bundesregierung, Beschlüsse des Bundesrats bzw. Verhandlungsergebnisse mit dem Bundesrat infrage zu stellen?

9

Wie häufig kam es während der aktuellen Wahlperiode vor, dass Verordnungen oder Gesetze wegen Formfehlern rechtswidrig waren, und wie wurde hier jeweils verfahren?

10

Ist das Vorgehen des Bundesverkehrsministeriums in Sachen StVO-Novelle in der Bundesregierung abgestimmt?

10

Wenn ja, was wurde zum Verfahren beschlossen?

10

Wenn nein, werden solche Vorgänge wie das Scheitern wegen Formfehlern und der weitere Umgang mit Verordnungsnovellen nicht in der Bundesregierung beraten, und wie wird das begründet?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Haltbarkeit von Beschlüssen des Bundesrats und Verhandlungsergebnissen mit dem Bundesrat, wenn formale Fehler genutzt werden, um Verhandlungsergebnisse infrage zu stellen und schließlich neue Verhandlungen zu fordern?

12

Welche Folgen erwartet die Bundesregierung für das Arbeitsverhältnis zwischen Bundesregierung und Bundesrat, wenn inhaltliche Beschlüsse des Bundesrats aufgrund von Formfehlern in der Sphäre der Bundesregierung nicht umgesetzt werden?

Berlin, den 4. September 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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