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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zertifizierter Vergleich nach dem Zahlungskontengesetz

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

24.09.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2220209.09.2020

Zertifizierter Vergleich nach dem Zahlungskontengesetz

der Abgeordneten Stefan Schmidt, Tabea Rößner, Sven-Christian Kindler, Lisa Paus, Monika Lazar, Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit fast zwei Jahren Zeitverzug steht Verbraucherinnen und Verbrauchern seit einigen Wochen nun erstmals eine staatlich zertifizierte Vergleichswebseite für Girokonten zur Verfügung (vgl. www.handelsblatt.com/finanzen/banken- versicherungen/vergleichsportal-check24-bietet-bankkunden-erstmals-unabhaengigen-konditionen-vergleich/26075090.html). Der Gesetzgeber hatte sich bewusst für einen privatwirtschaftlichen und gegen einen öffentlich-rechtlichen Betrieb der Vergleichswebseite entschieden. Die Zahlungskonten-Richtlinie (Richtlinie 2014/92/EU) hätte ausdrücklich auch eine staatliche Stelle als Betreiber zugelassen. Der Weg über die Akkreditierung des TÜV Saarland als Prüfungsstelle und die Zertifizierung von Check24 als Betreiber der Vergleichswebsite erwies sich als langwierig und kompliziert. Bis zuletzt war ungewiss, ob sich angesichts des aufwendigen Verfahrens und der hohen Kosten überhaupt ein privater Anbieter zertifizieren lassen würde (vgl. https://www.handelsblatt.com/finanze n/anlagestrategie/trends/online-banking-neue-vergleichsseite-fuer-girokonten- kommt-nicht-voran/25183574.html). Die Zertifizierung durch den TÜV Saarland erfolgte dabei in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen (https://www.presseportal.de/pm/73164/4685201).

Angesichts überhöhter Dispozinsen (vgl. https://www.mdr.de/nachrichten/ratge ber/finanzen/dispozinsen-zu-hoch-100.html), steigender Kontogebühren (vgl. https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/girokonten-vergleich-2020-leistungen- 1.4974048) und versteckter Zusatzkosten für Girokonto-Kundeninnen und Girokonto-Kunden (vgl. Finanztest, Heft September 2020, S. 30 ff.) wäre mehr Transparenz durch einen objektiven und unabhängigen Vergleich der vielen verschiedenen Girokontomodelle nach Ansicht der Fragesteller dringend wünschenswert. Auch die Bundesregierung bezeichnet die Vergleichswebsite als ein „wichtiges Anliegen“ und verknüpft damit die Hoffnung, dass sich „die Transparenz über Entgeltinformationen für Zahlungskonten weiter erhöhen“ wird (vgl. Bundestagsdrucksache 19/21558, S. 5). Eine erste Auswertung des seit vergangener Woche verfügbaren Girokonten-Vergleichsportals legt – aus Sicht der Fragesteller – allerdings den Schluss nahe, dass aufgrund geringer Marktabdeckung, fehlender Bekanntheit und unzureichender Trennung zwischen zertifiziertem und kommerziellen Vergleichsangebot von Check24, der von der Bundesregierung gewünschte Effekt, über mehr Transparenz und Wettbewerbsdruck bei Girokonten vorteilhaftere Konditionen für Verbraucherinnen und Verbraucher zu bewirken, fraglich erscheint.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen13

1

Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass die nach dem Zahlungskontengesetz vom TÜV Saarland zertifizierte Vergleichswebsite von Check24 tatsächlich einen „wesentlichen Teil des Marktes“, wie in Artikel 7 Absatz 3f der EU-Richtlinie 2014/92 gefordert, abdeckt, vor dem Hintergrund, dass zahlenmäßig nur ein geringer Anteil der auf dem Markt verfügbaren Zahlungskontenangebote auf der Vergleichswebsite gelistet ist (https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/check24-girokonto-vergleich-kritik-1.4994884), und wie begründet sie ihre Einschätzung?

2

Sieht die Bundesregierung das Kriterium für eine Vergleichswebsite in Artikel 7 Absatz 3f der EU-Richtlinie 2014/92 („wesentlicher Teil des Marktes“) durch die vom TÜV Saarland angelegten Kriterien „Bilanzsumme“ und „regionale Verfügbarkeit“ erfüllt, und wenn ja, warum?

3

Sieht die Bundesregierung ein ausreichendes Maß an Transparenz gewährleistet, vor dem Hintergrund, dass es sich bei den auf der Vergleichswebsite gelisteten Zahlungskontenangeboten um eine Auswahl und nicht um eine vollständige Marktübersicht handelt und die Kriterien für diese Auswahl für Verbraucherinnen und Verbraucher – nach Ansicht der Fragesteller – nur unzureichend nachvollziehbar sind?

4

Wie bewertet es die Bundesregierung, dass Zahlungskontenangebote, welche auf der zertifizierten Vergleichswebsite von Check24 gelistet sind, auf der sonstigen Girokonten-Vergleichswebsite von Check24 nicht auftauchen, und umgekehrt?

5

Welchen konkreten Mehrwert für die Verbraucherinnen und Verbraucher verspricht sich die Bundesregierung von der nach dem Zahlungskontengesetz zertifizierten Vergleichswebsite für Girokonten?

6

Sieht die Bundesregierung eine ausreichende Unabhängigkeit des Girokontenvergleichs gewährleistet, insbesondere mit Blick auf § 6 Nummer 6a der Vergleichswebsiteverordnung, vor dem Hintergrund, dass die staatlich zertifizierte Girokonten-Vergleichswebsite (https://finanzen.check 24.de/girokonto/zkg/) – nach Ansicht der Fragesteller – in der Praxis nicht hinreichend klar von dem sonstigen Girokontenvergleich von Check24 (www.check24.de/girokonto/) getrennt ist, und wie begründet sie ihre Einschätzung?

7

Sieht die Bundesregierung die Gefahr einer Verbrauchertäuschung in der Gestaltung des nicht zertifizierten Girokontenvergleichs von Check24 (www.check24.de/girokonto/), insbesondere aufgrund der auffällig gestalteten Angaben „einziger zertifizierter Girokontenvergleich“ bzw. „Zertifizierter Girokonto Vergleich“ direkt oberhalb des Kontovergleichs?

8

Warum hat sich die Bundesregierung für einen privatwirtschaftlichen und gegen einen öffentlich-rechtlichen Betrieb der Vergleichswebsite entschieden?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung ihre Entscheidung, den Betrieb einer zertifizierten Girokonten-Vergleichswebsite in die Hände privater Anbieter zu legen, vor dem Hintergrund, dass lange keine Prüfungsstelle Interesse zeigte, sich von der Deutschen Akkreditierungsstelle akkreditieren zu lassen und bisher nur ein Anbieter (Check24) ernsthaftes Interesse am Betrieb einer Vergleichswebseite gezeigt hat bzw. zertifiziert wurde (vgl. https://www.handelsblatt.com/finanzen/anlagestrategie/trends/online-banki ng-neue-vergleichsseite-fuer-girokonten-kommt-nicht-voran/2518357 4.html)?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung den konkreten Mehrwert der Vergleichswebsite für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Anbetracht der Tatsache, dass sich die Angebote nur nach den Kriterien „Höhe Dispozins“, „Höhe Kontogebühr“, „kostenlose Bargeldabhebung“ und „kostenlose Kreditkarte“ ranken lassen, viele weitere Gebühren, wie etwa für die Bargeldauszahlung oder Bargeldeinzahlung auf der Website aber nur unter „Details“ einsehbar sind oder gänzlich fehlen (z. B. Gebühren für Karteneinsatz beim bargeldlosen Bezahlen) und so die in der Summe bei normaler Nutzung entstehenden Kosten für die einzelnen Kontomodelle aus Sicht der Fragesteller nur schwer vergleichbar sind?

11

Plant die Bundesregierung, angesichts des Spielraums in Artikel 3 Absatz 5 der Richtlinie 2014/92/EU, der es den nationalen Gesetzgebern ermöglicht, auch weitere Vergleichskriterien (z. B. Gebühren für Karteneinsatz beim bargeldlosen Bezahlen, Kosten für Papierüberweisungen etc.) festzuschreiben, diesen zu nutzen und dahin gehend gesetzgeberisch tätig zu werden?

12

Wie wird sichergestellt, dass neue oder veränderte Girokontomodelle zeitnah auf der Vergleichswebsite gelistet oder aktualisiert werden?

13

Plant die Bundesregierung eine Evaluierung der Umsetzung des Zahlungskontengesetzes und der Vergleichswebsitesverordnung im Hinblick auf das staatlich zertifizierte Vergleichsportal, und wenn ja, wann?

Berlin, den 31. August 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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