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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umsetzung des Wassertourismuskonzepts

(insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

01.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2228910.09.2020

Umsetzung des Wassertourismuskonzepts

der Abgeordneten Claudia Müller, Lisa Badum, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Neben den überwiegend für den Güterverkehr genutzten Wasserstraßen gibt es in Verantwortung des Bundes auch viele hauptsächlich für Wassertourismus und Freizeitverkehr relevante Wasserstraßen. Dies betrifft von den 7 300 Kilometern Binnenwasserstraßen rund 2 800 Kilometer Flüsse und Kanäle mit vielen Bauwerken (140 Schleusen und 120 Wehren) (https://www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Wasser/Bundeswasserstrassen/bundeswasserstrassen.html).

Aufgrund der nicht vorrangigen Zuständigkeit des Bundes für Tourismus ist die Aufrechterhaltung eines reibungslosen Betriebs auf den sog. Nebenwasserstraßen nach Ansicht der Fragesteller nicht sichergestellt. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen in diesem Bereich immer in direktem Konflikt mit Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen in den Hauptwasserstraßen stehen. Dies aufzulösen war eigentlich Absicht der Bundesregierung im Zuge des Wassertourismuskonzepts des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), welches 2016 vorgelegt wurde.

Unter anderem war auch zur Erhöhung der Transparenz die Schaffung eines separaten Haushaltstitels für Nebenwasserstraßen geplant, dieser wurde jedoch bis heute nicht eingeführt. Ob dies für den Bundeshaushalt 2021 geplant ist, ist den Fragestellern nicht bekannt.

Durch die nach Auffassung der Fragesteller fehlende Umsetzung der Punkte aus dem Wassertourismuskonzept des BMVI besteht weiterhin die Gefahr, dass Nebenwasserstraßen vernachlässigt werden, zulasten des dortigen Wassertourismus und der Freizeitschifffahrt. Zudem hat sich nach Kenntnis der Fragesteller gezeigt, dass der Zustand der Schleusen sowie das Baustellenmanagement verbesserungswürdig sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Welche Fortschritte gibt es hinsichtlich der Umsetzung des Wassertourismuskonzepts des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aus dem Jahr 2016?

2

Inwieweit haben sich in der Zwischenzeit die Auffassungen der Bundesregierung in Bezug auf das Wassertourismuskonzept und dessen Umsetzung geändert, und hält sie weiter daran fest?

3

Wie wurden die kurzfristig umzusetzenden Punkte in Nummer 3.1 des Wassertourismuskonzepts konkret bereits umgesetzt, befinden sich in der Umsetzung, und welche Punkte sind noch offen (bitte jeweils tabellarisch aufführen und erläutern)?

4

Wie wurden die langfristig umzusetzenden Punkte in Nummer 3.1 des Wassertourismuskonzepts konkret bereits umgesetzt, befinden sich in der Umsetzung, und welche Punkte sind noch offen (bitte jeweils tabellarisch aufführen und erläutern)?

5

Welche Schwerpunkte hat sich die Bundesregierung in der Abarbeitung des Wassertourismuskonzepts aus dem Jahr 2016 jeweils mit Erledigung bis wann gesetzt?

6

Welche Punkte aus dem Wassertourismuskonzept des BMVI werden nicht mehr weiterverfolgt (bitte begründen)?

7

Welchen aktuellen Stand gibt es hinsichtlich der Einführung eines separaten Haushaltstitels für Nebenwasserstraßen, gemäß einer der Kernaussagen des Wassertourismuskonzepts aus dem Jahr 2016?

8

Aus welchen Gründen gab es jeweils in den Haushaltsjahren 2017 bis 2020 keinen separaten Haushaltstitel für Nebenwasserstraßen?

9

Ist für den Bundeshaushalt 2021 ein solcher Haushaltstitel geplant, und wenn nein, warum nicht?

10

Welche Aufgaben und ggf. Verpflichtungen für das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und welche zuständigen untergeordneten Behörden sollen mit einem solchen Haushaltstitel verbunden sein?

11

Beabsichtigt die Bundesregierung, einen ähnlichen Haushaltstitel für Renaturierungsmaßnahmen von Bundeswasserstraßen (Nebennetz) im Ressortbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (ergänzend zu entsprechenden laufenden bzw. geplanten Förderprogrammen) einzuführen, und wenn ja, inwieweit?

12

Gibt es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WSV, deren Aufgabenbereiche eindeutig dem Bereich der Nebenwasserstraßen bzw. touristischen Wasserstraßen zugeordnet werden können, wenn ja, wie viele (Beschäftigte sowie Vollzeitäquivalent), wenn nein, warum nicht?

13

In welchen Dienststellen des Bundes (BMVI und Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes – WSV) gibt es jeweils wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich eindeutig mit dem Bereich der Nebenwasserstraßen bzw. touristischen Wasserstraßen beschäftigen?

14

Welche Fortschritte gibt es seit 2016 hinsichtlich der Entwicklung von sog. naturnahen Wasserstraßen und deren beabsichtigter teilweiser Renaturierung (bitte jeweilige Wasserstraßen aufführen)?

15

Ausgaben in welcher Höhe gab es seit 2016 (bitte jährlich aufführen) für die Renaturierung von Bundeswasserstraßen, und wie steht dies im Einklang mit der Feststellung, dass in den nächsten 30 Jahren jährlich rund 50 Mio. Euro sowie zusätzlich jährlich 12 Mio. bis 15 Mio. Euro für ein zusätzliches Förderprogramm erforderlich seien (https://www.gdws.wsv.bund.de/DE/service-navi/faqs/faq_node.html)?

16

Welche Förderprogramme gab oder gibt es zur Erreichung der Ziele aus dem Wassertourismuskonzept aus dem Jahr 2016 mit welcher aktuellen finanziellen Ausstattung pro Jahr (bitte tabellarisch aufführen)?

17

Durch welche konkreten Maßnahmen soll die bereits im Wassertourismuskonzept 2016 angesprochene Auflösung der organisatorischen Konkurrenzsituation zwischen Haupt- und Nebenwasserstraßen bis wann erreicht werden?

18

Welchen Stand hat die im Wassertourismuskonzept 2016 beabsichtigte Ausgliederung von Binnenwasserstraßen, die nicht dem allgemeinen Verkehr dienen, in eine privatrechtlich strukturierte, öffentlich-rechtliche Organisationsform?

19

Wie soll, sofern diese Übertragung aus der Frage 18 inzwischen nicht mehr verfolgt wird, dies nun alternativ (ggf. innerhalb oder unter dem Dach der WSV) in getrennter Organisationseinheit erfolgen, um Grenzen der Aufgabenwahrnehmung der WSV (aufgrund der Konzentration auf Berufsschifffahrt fehlende Orientierung auf Freizeit, Tourismus und Umweltbelange) entgegenzuwirken?

20

Inwieweit ist die Schaffung neuer Rechtsgrundlagen erforderlich, um die Konkurrenzsituation (Erreichen der Ziele aus der Wasserrahmenrichtlinie, ggf. wasserwirtschaftliche Aufgaben, Definition des Begriffs „allgemeiner Verkehr“) kontinuierlich aufzulösen (https://izw.baw.de/publikationen/vzb_dokumente_oeffentlich/0/Praesentationen_Nebenwasserstrassen.pdf, S. 17), und durch welche Rechtsanpassung bzw. Rechtsanpassungen soll dies erreicht werden?

21

Welche Punkte daraus werden mit hoher Priorität verfolgt (bitte begründen)?

22

Welche Baustellen sind in in den Jahren 2020, 2021 und 2022 an welchen Wasserstraßenbauwerken an Nebenwasserstraßen geplant?

23

Durch welche Maßnahmen wird zukünftig vermieden, dass Schleusen während der Hochsaison gesperrt werden und eine Durchlässigkeit der Wasserstraßen verhindert würde?

24

Aus welchen Haushaltstiteln gehen aktuell Maßnahmen an Nebenwasserstraßen konkret hervor, und wie plant die Bundesregierung, Darstellung und Transparenz zu verbessern?

25

Wie haben sich Ausgaben an Nebenwasserstraßen seit 2016 jährlich entwickelt (bitte tabellarisch jährlich nach jeweiligen Nebenwasserstraßen und in Summe aufführen)?

26

Welchen Stand gibt es aktuell hinsichtlich der Übergabe von touristischen Wasserstraßenabschnitten bzw. Bauwerken an andere Gebietskörperschaften (bitte Entwicklung seit 2016 angeben)?

Berlin, den 25. August 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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