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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Steuerliche Aspekte der Reform des Personengesellschaftsrechts

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

25.09.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2233311.09.2020

Steuerliche Aspekte der Reform des Personengesellschaftsrechts

der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Frank Schäffler, Dr. Florian Toncar, Markus Herbrand, Till Mansmann, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Carl-Julius Cronenberg, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat eine Kommission eingesetzt, um das Recht der Personengesellschaften zu reformieren. Ziel ist es, die rechtlichen Grundlagen der offenen Handelsgesellschaft, der Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts, der Partnerschaftsgesellschaft und der Kommanditgesellschaft an die Bedingungen des 21. Jahrhunderts anzupassen (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/News/PM/Modernisierung_PersonengesellschaftsR.html). Viele Bereiche des Personengesellschaftsrechts stammen noch aus dem 19. Jahrhundert und wurden im Wege der Rechtsprechung an das moderne Wirtschaftsleben angepasst.

Am 20. April 2020 wurde der entsprechende Reformentwurf der Expertenkommission, der sog. Mauracher Entwurf, veröffentlicht.

Hinsichtlich der steuerrechtlichen Folgen der gesellschaftsrechtlichen Reform bleiben aber nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller noch einige Fragen offen. Diese müssen zur Planungs- und Rechtssicherheit von betroffenen Personalgesellschaften dringend geklärt werden. Dies gilt umso mehr, als ein Großteil des deutschen Mittelstands die Rechtsform der Personengesellschaft gewählt hat (https://www.ifm-bonn.org/fileadmin/data/redaktion/statistik/mittelstand_im_einzelnen/dokumente/Unt_2014-2018_D_RF.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Ist das Bundesministerium der Finanzen an der Modernisierung des Personengesellschaftsrechts aktiv beteiligt, oder ist seine aktive Beteiligung in der Zukunft geplant?

a) Wenn ja, wann?

b) Wenn nein, warum nicht?

2

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die steuerlichen Besonderheiten bei der Reform des Personengesellschaftsrechts mitberücksichtigt werden?

3

Plant die Bundesregierung, die Besteuerung von Personengesellschaften (insbesondere die Mitunternehmerbesteuerung) künftig an das internationale Umfeld anzupassen?

a) Wenn ja, wie genau soll dies erreicht werden?

b) Wenn nein, warum nicht?

c) Sollen die deutschen Besteuerungsgrundsätze für Mitunternehmer vollständig aufgegeben werden?

4

Plant die Bundesregierung, ein Optionsrecht für Personenhandelsgesellschaften einzuführen, das die Möglichkeit der Körperschaftsbesteuerung bietet?

5

Wie stellt die Bundesregierung derzeit sicher, dass der Mauracher Entwurf oder andere Reformvorschläge die Interessen und Bedürfnisse des deutschen Mittelstands berücksichtigen?

6

Mit welchem Zeitplan rechnet die Bundesregierung angesichts der Herausforderungen der Corona-Krise hinsichtlich des Abschlusses des Reformvorhabens?

7

Mit welchem Zeitraum rechnet die Bundesregierung hinsichtlich der Anwendung bzw. des Inkrafttretens steuerrechtlicher Änderungen für Personengesellschaften?

8

Mit welchem Aufwand für die Wirtschaft rechnet die Bundesregierung hinsichtlich der Anwendung und Umsetzung steuerrechtlicher Änderungen für Personengesellschaften?

9

Welche Folgen ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung aus dem Mauracher Entwurf für die steuerliche Behandlung von Sonderbetriebsvermögen?

10

Welche Folgen ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung aus dem Mauracher Entwurf für die steuerliche Behandlung von Betriebsaufspaltungen?

Berlin, den 10. September 2020

Christian Lindner und Fraktion

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