Fehlende Finanzierung für den Naturschutz
der Abgeordneten Steffi Lemke, Harald Ebner, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Dr. Bettina Hoffmann, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Zustand unserer Natur ist nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller schlecht: Die Rote Liste der bedrohten Tier- und Pflanzenarten wird länger und länger (vgl. WWF, 2020 via https://www.wwf.de/themen-projekte/weitere-artenschutzthemen/rote-liste-gefaehrdeter-arten/). Der Weltbiodiversitätsrat IPBES geht davon aus, dass 1 Million Tier- und Pflanzenarten in den nächsten Jahrzehnten vom Aussterben bedroht sein werden und rief in seinem Bericht zum Zustand der Natur von Mai 2019 die Weltgemeinschaft auf, das Artensterben als globale Bedrohung analog zur Klimakrise endlich ernst zu nehmen (vgl. IPBES, 2019 via https://ipbes.net/global-assessment). Im Rahmen des Internationalen Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) haben sich die EU und Deutschland verpflichtet, dem Verlust an Biodiversität bis 2020 Einhalt zu gebieten (vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) via https://www.bmu.de/themen/natur-biologische-vielfalt-arten/naturschutz-biologische-vielfalt/biologische-vielfalt-international/uebereinkommen-ueber-die-biologische-vielfalt/). Die finanziellen Mittel für Naturschutz in Deutschland sind jedoch unzureichend, das zeigen verschiedene Studien (https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/04_Stellungnahmen/2008_2012/2009_11_Stellung_14_GAP.html). Die Bundesregierung antwortete auf die Schriftliche Frage 105 der Abgeordneten Steffi Lemke auf Bundestagsdrucksache 19/2419, dass knapp 900 Mio. Euro für die Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien in Deutschland fehlen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Welche Kostenschätzungen für Natura 2000 und die Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien liegen der Bundesregierung für die einzelnen Bundesländer und Deutschland insgesamt vor (bitte mit konkrete Kostenschätzungen aufführen)?
Wie schätzt die Bundesregierung das gegenwärtige Finanzierungsdefizit für die Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien in Deutschland ein (bitte mit Zahlen, aufgeschlüsselt separat für den terrestrischen und den marinen Bereich, zum Bedarf und zu aktuell zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln mit Angabe der Quellen (ins. EU-Förderung) untermauern)?
Welche Fortschritte hat die Bundesregierung seit Mai 2018 beim Schließen der bestätigten Finanzierungslücke von knapp 900 Mio. Euro für Natura 2000 und andere Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität erzielt?
Wie plant die Bundesregierung diese Finanzierunglücke über Reformen der Agrarpolitik zu schließen oder zu verkleinern?
Inwieweit würde eine volle Ausschöpfung der möglichen Umschichtung von 25 Prozent von der 1. in die 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP), wie vom Europäischen Rat kürzlich beschlossen, diese Ziele unterstützen?
Hält die Bundesregierung an ihrem im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel fest, sich bei der der Finanzierung von Naturschutz am Bedarf für die Umsetzung von Natura 2 000 zu orientieren (vgl. Koalitionsvertrag 2018, S. 139 via https://www.bundesregierung.de/resource/blob/656734/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1, „Wir werden uns in der EU für mehr Mittel für den Naturschutz, die sich am Bedarf von Natura 2000 orientieren einsetzen“)?
Welche Fortschritte hat die Bundesregierung seither erzielt, um die derzeitige Finanzierungslücke zu schließen?
Wie sollen nach Auffassung der Bundesregierung die GAP-Mittel für die Jahre 2021 und 2022, die von der EU-Kommission zugewiesen werden, sobald auf europäischer Ebene die Übergangsverordnung zum Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) beschlossen sein wird, verwendet werden, und wird hier von der Bundesregierung auch angesichts der Volksbegehren für Artenschutz in verschiedenen Bundesländern ein Schwerpunkt zur Förderung der Biodiversität gesetzt werden?
Von welchem Zeitbedarf geht die Bundesregierung für die Erstellung der von Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner geforderte Folgenabschätzungen und Szenarien hinsichtlich der Umsetzung der Farm-to-Fork-Strategie der EU-Kommission aus (vgl. https://www.agrarheute.com/politik/kloeckner-viel-farm-wenig-fork-eu-agrarpolitik-569074)?
welche Leitfragen sollten nach Vorstellung der Bundesregierung diesen Evaluationen zugrunde liegen?
Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um Vertragsverletzungsverfahren zu den EU-Naturschutzrichtlinien wegen Unterfinanzierung ausbleibender Maßnahmen abzuwenden?
Welche Höhe von Strafzahlungen gegen Deutschland ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den Vertragsverletzungsverfahren im Bereich der Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien möglich?
Von welchen Zahlungen geht die Bundesregierung aus?
Hat die Bundesregierung für die kommende Förderperiode einen Prioritären Aktionsrahmen für die Finanzierung von Natura 2000 gemäß Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) an die EU-Kommission eingereicht?
a) Wenn ja, wo ist dieser veröffentlicht, und enthält er bundeslandspezifische Kostenschätzungen?
b) Wenn nein, warum nicht, trotz überschrittener Fristen?
Für welche Zweckbindungen (in Prozent) setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR) und der GAP ein?
Welche Zweckbindungen im MFR und GAP hält die Bundesregierung auf EU-Ebene für notwendig, um die Biodiversitätsziele zu erreichen und zudem gleiche Bedingungen unter den Mitgliedstaaten sicherzustellen, bezogen auf
a) Klimaschutz in MFR,
b) Biodiversitätsmaßnahmen im MFR,
c) Umwelt- und Klimaschutz in der GAP insgesamt,
d) Biodiversitätsmaßnahmen in der GAP insgesamt,
e) Umwelt- und Klimaschutz in der Ersten Säule der GAP (Eco-Schemes),
f) Biodiversitätsmaßnahmen in der Ersten Säule der GAP (Eco-Schemes),
g) Umwelt- und Klimaschutz in der Zweiten Säule der GAP (Agrarumweltmaßnahmen), insbesondere die Förderung des Ökolandbaus,
h) Biodiversitätsmaßnahmen in der Zweiten Säule der GAP,
i) Anrechenbarkeit der Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete auf Umweltbudgets?
Inwieweit wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass 40 Prozent der Gelder für „klimate action“ wie im kürzlich getroffenen Beschluss des Rats zum MFR beschrieben, auch an klare Bedingungen geknüpft werden (https://www.consilium.europa.eu/media/45136/210720-euco-final-conclusions-de.pdf)?
Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um Fördermaßnahmen für die Biodiversität auch im Europäischen Regionalfonds (EFRE) und Europäischen Fischereifonds (EMFF) zu verankern, da es zukünftig nur noch einen bundeseinheitlichen GAP-Strategieplan geben wird?
Inwieweit könnten nach Einschätzung der Bundesregierung über die operationellen Programme für diese beiden Fonds ergänzende spezifische Maßnahmen der Bundesländer ermöglicht werden?
Inwieweit ist die Bundesregierung dem auch im Koalitionsvertrag beschriebenen Ziel eines eigenständigen EU-Naturschutzfonds nähergekommen (vgl. Koalitionsvertrag 2018, S. 139 via https://www.bundesregierung.de/resource/blob/656734/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1)?
Welche Schlussfolgerungen für die aktuellen GAP-Verhandlungen zieht die Bundesregierung aus den folgenden Schlussfolgerungen des EU-Rechnungshofes in seinem aktuellen Sonderbericht zur GAP (vgl. https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/INSR20_13/INSR_Biodiversity_on_farmland_DE.pdf), in denen es u. a. heißt:
a) „dass ein Großteil der GAP-Finanzierungen nur geringe positive Auswirkungen auf die Biodiversität hat“,
b) „Einige GAP-Regelungen haben größeres Potenzial, die biologische Vielfalt zu verbessern, doch haben Kommission und Mitgliedstaaten Optionen mit geringen Auswirkungen bevorzugt.“,
c) „dass das Cross-Compliance-Sanktionssystem keine eindeutigen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt von Agrarland hatte und dass das Potenzial der Ökologisierung nicht ausreichend genutzt wurde“?
Wie reagiert die Bundesregierung in der aktuellen Ausarbeitung der nationalen Biodiversitätsstrategie darauf, dass der EU-Rechnungshof im genannten Sonderbericht (vgl. ebd.) zu dem Schluss kommt, „dass in der Biodiversitätsstrategie der EU für 2020 keine messbaren Zielvorgaben für die Landwirtschaft festgelegt wurden, was die Bewertung der Fortschritte und Leistungen der von der EU finanzierten Maßnahmen erschwert“?
Wie reagiert die Bundesregierung auf das Arbeitsdokument SWD(2020)93 der EU-Kommission zu GAP und Green Deal, welches u. a. vorschlägt, dass 30 Prozent der Zahlungen im Rahmen der 2. Säule der GAP zukünftig für Umwelt und Klimaschutz eingesetzt werden sollen und dass dabei nur Maßnahmen berücksichtigt werden sollen, die direkt und signifikant zu diesen Zielen beitragen (vgl. https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/food-farming-fisheries/sustainability_and_natural_resources/documents/analysis-of-links-between-cap-and-green-deal_en.pdf)?
Welche Schritte erachtet die Bundesregierung im Zuge der GAP-Reform für notwendig, um den in der EU-Biodiversitätsstrategie festgehaltenen Reduktionszielen von Pestiziden (50 Prozent) und Stickstoffdünger (20 Prozent) Rechnung zu tragen?
Wird sich die Bundesregierung hinsichtlich der künftigen GAP für eine Abschmelzung der Direktzahlungen zugunsten von klaren Zweckbindungen zur Förderung von Klima- und Naturschutzleistungen einsetzen, auch angesichts der Aussage von Bundesministerin Julia Klöckner, dass „die finanzielle Unterlegung für ein hohes Umweltambitionsniveau in der Landwirtschaft so wesentlich“ ist (siehe Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 20. Juli 2020, vgl. https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/128-agrarrat.html)?
und wenn nein, wie will die Bundesregierung diese finanzielle Unterlegung erreichen?
Wie stellt die Bundesregierung die ausreichende Finanzierung und Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien (Geschützte Gebiete – deren Erhaltungszustand zu verbessern ist – und auch die in den Anhängen genannten Lebensräume sowie Tier- und Pflanzenarten, die außerhalb von Natura-2000-Gebieten leben) gemäß der vom BMU erstellten Bedarfsanalyse in der GAP-Strategieplanung sicher?
Wie setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der aktuellen Ratspräsidentschaft dafür ein, den von der EU-Kommission geschätzten europaweiten jährlichen Bedarf für die Umsetzung der Naturschutzrichtlinien und der Biodiversitätsstrategie von 15–20 Mrd. Euro (Impact Assessment zur EU-LIFE Verordnung (L’Instrument Financier pour l’Environnement, Programms für die Umwelt und Klimapolitik): 15–21 Mrd. Euro; EU: Biodiv-Strategie: 20 Mrd. Euro) zu decken?
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, im Rahmen des deutschen Anteils des EU-Pakets „Next Generation EU“ u. a. in die Erhöhung der Resilienz gegenüber Umweltrisiken und dabei vor allem auf naturschutzbasierte Lösungen zu setzen und auf diese Weise nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller in die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft zu investieren?
Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag der EU-Kommission, die zusätzlichen Gelder in der zweiten Säule der GAP nicht an die gleichen Umweltstandards zu binden wie die restlichen Gelder im Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)?
Wie will die Bundesregierung die zusätzlichen Mittel des Next-Generation-EU-Fonds in der 2. Säule der GAP schwerpunktmäßig verteilen?