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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ausbau ambulanter Wohn- und Betreuungsangebote für Menschen im Alter, mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung

(insgesamt 38 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

13.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2255716.09.2020

Ausbau ambulanter Wohn- und Betreuungsangebote für Menschen im Alter, mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung

der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Kordula Schulz-Asche, Corinna Rüffer, Britta Haßelmann, Matthias Gastel, Oliver Krischer, Stefan Schmidt, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der demografische Wandel prägt die deutsche Gesellschaft. Waren im Jahr 1990 noch 11,9 Millionen Menschen 65 Jahre alt oder älter, stieg diese Zahl bis 2018 um 50 Prozent auf 17,9 Millionen Menschen an. Der Anteil dieser Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung vergrößerte sich damit von 15 Prozent auf 22 Prozent. Für das Jahr 2060 geht das Statistische Bundesamt in seiner 14. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung von bis zu 24,3 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern mit einem Alter ab 65 Jahren aus. Damit würde diese Gruppe dann etwa ein Drittel der Gesamtbevölkerung stellen.

Diese Entwicklung macht nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller deutlich, dass sich die Gesellschaft auf die damit einhergehenden Veränderungen einstellen und die Politik die richtigen Rahmenbedingungen dafür setzen muss. Das galt schon vor Jahren und ist als fortwährende Herausforderung und Aufgabe zu begreifen. Im Zentrum müssen dabei der Zusammenhalt der Generationen und die Chancengerechtigkeit stehen.

Menschen entwickeln im Alter nicht zwangsläufig eine Pflege- oder Hilfebedürftigkeit, aber die Wahrscheinlichkeit dafür steigt. Laut der letzten Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes waren im Jahr 2017 81 Prozent der Pflegebedürftigen 65 Jahre und älter, 35 Prozent waren 85 Jahre und älter.

Ein zentrales Ziel der Politik muss es nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller sein, den Menschen auch bei Einschränkungen, ob durch Alter, durch eine Behinderung oder im Fall von Pflegebedürftigkeit, ein möglichst selbstbestimmtes Leben und gute Chancen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dazu gehört, dass genug barrierefreier und bezahlbarer Wohnraum vorhanden ist und Betroffene auf Wunsch möglichst lange in den eigenen vier Wänden und im vertrauten Umfeld wohnen bleiben können.

Zusätzlicher Bedarf an barrierefreien und barrierearmen Wohnungen besteht bei Menschen mit Behinderungen – egal welchen Alters.

Altersgerechte, barrierearme bzw. barrierefreie sowie für Rollstuhlnutzerinnen und Rollstuhlnutzer geeignete Wohnungen spielen dafür eine zentrale Rolle. Der Bedarf an diesen Wohnungen muss nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller erhoben und geeignete Maßnahmen müssen ergriffen werden, um für ein angemessenes Angebot zu sorgen. Auch ambulante Wohn- und Betreuungsformen für pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen müssen ausgebaut werden und ausreichend zur Verfügung stehen, damit Menschen auf Wunsch Zugang dazu haben. Eine Vielfalt an Angeboten ist nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller wichtig, damit die Menschen Wahlfreiheit haben und sich je nach ihren individuellen Bedürfnissen für eine Wohn- und Betreuungsform entscheiden können.

Die Corona-Pandemie hat eine weitere Dimension aufgezeigt: Ältere, pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen gehören oftmals zur Risikogruppe in Bezug auf den COVID-19-Erreger und ein Ausbruch kann gerade in größeren Einrichtungen viele Infektionen mit schweren Verläufen verursachen. Es sind nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller besondere Schutzkonzepte für diese Personengruppen, das Pflegepersonal und die Einrichtungen vonnöten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen38

1

Wie viele Menschen wohnen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Pflegeheimen, und wie hat sich diese Zahl in den letzten zehn Jahren entwickelt?

2

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Eigentümer- und Betreiberstruktur der Pflegeheime in Deutschland, und wie hat sie sich in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Trägergruppen aufschlüsseln)?

3

Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?

4

Wie viel kostet nach Kenntnis der Bundesregierung ein Betreuungsplatz in einem Wohnheim in Deutschland im Durchschnitt (bitte nach Bundesländern einzeln aufschlüsseln)?

5

Will die Bundesregierung nach Überwindung der akuten Phase der Corona-Pandemie Maßnahmen ergreifen, um pflegebedürftige Menschen in stationären Einrichtungen künftig besser im Falle einer Pandemie zu schützen, wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?

6

Wie viele pflegebedürftige Menschen erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell zusätzliche Leistungen nach § 38a des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI), weil sie in ambulant betreuten Wohngruppen wohnen?

7

An wie viele Personen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Anschubfinanzierung nach § 45e SGB XI seit ihrem Inkrafttreten am 30. Oktober 2012 gezahlt?

8

Wie viele ambulant betreute Wohngruppen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Anschubfinanzierung nach § 45e SGB XI seit deren Inkrafttreten am 30. Oktober 2012 in ihrer Gründung oder beim Umbau unterstützt?

9

Welche Informationen hat die Bundesregierung zur aktuellen Zahl von ambulant betreuten Wohngruppen für pflegebedürftige Menschen in Deutschland und zur Entwicklung in den letzten zehn Jahren?

10

Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?

11

Wie viel kostet nach Kenntnis der Bundesregierung ein Betreuungsplatz in einer Wohngruppe in Deutschland im Durchschnitt (bitte nach Bundesländern einzeln aufschlüsseln)?

12

Hält die Bundesregierung die Anschubfinanzierung nach § 45e SGB XI für ausreichend, um die Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen für pflegebedürftige Menschen zu unterstützen?

Wenn nein, welche weiteren Maßnahmen erwägt sie?

13

Will die Bundesregierung nach Überwindung der akuten Phase der Corona-Pandemie Maßnahmen ergreifen, um pflegebedürftige Menschen in ambulanten Wohnformen künftig besser im Falle einer Pandemie zu schützen, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

14

Liegt der Bundesregierung eine eigene Einschätzung vor, wie viele zusätzliche Betreuungsplätze in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung in Deutschland bis zum Jahr 2030 erforderlich sind, und wenn ja, welchen Inhalt hat diese?

15

In welcher Höhe fallen laut Einschätzung der Bundesregierung zusätzliche Investitionskosten dafür an, und durch wen sieht sie die Finanzierung sichergestellt?

16

Wie viele Menschen wohnen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Besonderen Wohnformen nach § 42a SGB XII, und wie hat sich diese Zahl in den letzten zehn Jahren entwickelt?

17

Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?

18

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Eigentümer- und Betreiberstruktur der Besonderen Wohnformen nach § 42a SGB XII in Deutschland, und wie hat sie sich in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Trägergruppen wie Wohlfahrtsverbände und andere freigemeinnützige Träger, staatliche Träger, renditeorientierte Träger wie Finanzinvestoren, Immobilieninvestoren u. a. aufschlüsseln)?

19

Wie viele Besondere Wohnformen nach § 42a SGB XII (Zahl der Wohneinheiten) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2020 neu dem Geltungsbereich der §§ 43a und 71 Absatz 5 SGB XI zugeordnet, die bis 2019 als ambulant betreute Wohngruppen der Eingliederungshilfe galten?

Wie viele Bewohnerinnen und Bewohner betrifft das?

20

Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?

21

Wie viele Bewohnerinnen und Bewohner von Besonderen Wohnformen nach § 42a SGB XII sind oder waren nach Kenntnis der Bundesregierung bisher an COVID-19 erkrankt, und wie viele sind bisher an oder mit COVID-19 gestorben?

22

Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen der Wohnform behinderter Menschen und der Ansteckungsgefahr im Falle einer Pandemie?

23

Will die Bundesregierung nach Überwindung der akuten Phase der Corona-Pandemie Maßnahmen ergreifen, um Menschen mit Assistenzbedarf im Sinne von § 78 SGB IX künftig besser in einer Pandemie zu schützen, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

24

Wie viele barrierearme und wie viele barrierefreie Wohnungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und wie viele dieser Wohnungen erfüllen die zum jeweiligen Errichtungszeitraum gültige Norm für Wohnungen, die für Rollstuhlnutzerinnen und Rollstuhlnutzer geeignet sind?

Wie haben sich die Zahlen in den letzten zehn Jahren jeweils entwickelt (bitte jeweils nach Bundesländern aufschlüsseln)?

25

Wie viele der aktuell sozial gebundenen Wohnungen in Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung barrierearm bzw. barrierefrei, und wie viele dieser Wohnungen erfüllen die zum jeweiligen Errichtungszeitraum gültige Norm für Wohnungen, die für Rollstuhlnutzerinnen und Rollstuhlnutzer geeignet sind (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

26

Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung in ihren Wohnraumfördergesetzen Regelungen erlassen, die

a) behinderten und pflegebedürftigen Menschen vorrangig Zugang zu (barrierefreien oder barrierearmen) sozial gebundenem Wohnraum gewähren,

b) barrierefreie oder barrierearme sozial gebundene Wohnungen ausschließlich für behinderte und pflegebedürftige Menschen mit entsprechendem Bedarf reservieren,

c) für behinderte und pflegebedürftige Menschen mit Bedarf an barrierefreiem oder barrierearmem Wohnraum über die bundesweit gültigen Vorgaben hinausgehende Regelungen zum Nachteilsausgleich bei der Einkommensprüfung vorsehen,

d) für behinderte und pflegebedürftige Menschen mit Bedarf an barrierefreiem oder barrierearmem Wohnraum über die bundesweit gültigen Vorgaben hinausgehende Regelungen zum Nachteilsausgleich bei der Prüfung der Angemessenheit der Wohnung vorsehen?

27

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Bedarf bezüglich barrierearmer und barrierefreier Wohnungen sowie an Wohnungen, die die zum jeweiligen Errichtungszeitraum gültige Norm für Wohnungen erfüllen, die für Rollstuhlnutzerinnen und Rollstuhlnutzer geeignet sind, in Deutschland aktuell (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

28

Wie wird sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Bedarf an barrierearmen und barrierefreien Wohnungen sowie an Wohnungen, die die zum jeweiligen Errichtungszeitraum gültige Norm für Wohnungen erfüllen, die für Rollstuhlnutzerinnen und Rollstuhlnutzer geeignet sind, nach Einschätzung der Bundesregierung bis zum Jahr 2030, 2040 und 2050 entwickeln (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

29

Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?

Beabsichtigt die Bundesregierung, darauf zu reagieren?

Wenn ja, welche Maßnahmen erwägt sie?

Wenn nein, warum nicht?

30

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Wohnungsbestände und Quartiere an die demografischen Entwicklungen und somit an die älter werdende Gesellschaft anzupassen (bitte kalkulierte Kosten der Maßnahmen angeben)?

Falls keine Maßnahmen geplant werden, warum nicht?

31

Wie hoch lägen nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten, die für eine bedarfsdeckende Bereitstellung von barrierearmem bzw. barrierefreiem Wohnraum erforderlich wären (bitte für die Jahre 2030, 2040 und 2050 unter Angabe des Anteils von umgebauten und neugebauten Wohnungen aufschlüsseln)?

32

Wie viele Wohneinheiten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit Förderung aus dem KfW-Programm (KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau) „Altersgerecht Umbauen“ zwischen 2013 und 2019 umgebaut (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

33

Wie viele Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von Städtebauförderprogrammen im Sinne einer barrierefreien und barrierearmen Quartiersentwicklung zwischen 2015 und 2019 gefördert (bitte nach Jahren und Bundesländern einzeln aufschlüsseln)?

34

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand, um die pflegerische Versorgungsstruktur über die traditionellen Versorgungsformen im ambulanten und stationären Bereich hinaus weiterzuentwickeln, um pflegebedürftigen Menschen den Aufenthalt in ihrer eigenen Wohnung oder in ihrer bisherigen Wohnumgebung zu ermöglichen und zu erleichtern?

35

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Miethöhe für barrierearme und wie für barrierefreie Wohnungen sowie für Wohnungen, die die zum jeweiligen Errichtungszeitraum gültige Norm für Wohnungen erfüllen, die für Rollstuhlnutzerinnen und Rollstuhlnutzer geeignet sind, in Deutschland in den letzten zehn Jahren entwickelt?

36

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Miethöhe für barrierearme und wie für barrierefreie Wohnungen sowie für Wohnungen, die die zum jeweiligen Errichtungszeitraum gültige Norm für Wohnungen erfüllen, die für Rollstuhlnutzerinnen und Rollstuhlnutzer geeignet sind, in den wachsenden Städten und Ballungsräumen in den letzten zehn Jahren entwickelt?

37

Plant die Bundesregierung den Kündigungsschutz für stark schutzwürdige Mieterinnen und Mieter (ältere Menschen; Menschen, die mit Minderjährigen im Haushalt leben; kranke Menschen; Menschen, die bereits sehr lange in ihren Mietwohnungen leben) zu verbessern?

Wenn nein, warum nicht?

38

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Löhne und Einkommen von Menschen, die Bedarf an barrierearmen und barrierefreien Wohnungen bzw. an Wohnungen, die die zum jeweiligen Errichtungszeitraum gültige Norm für Wohnungen erfüllen, die für Rollstuhlnutzerinnen und Rollstuhlnutzer geeignet sind, haben, in den letzten zehn Jahren entwickelt?

Berlin, den 8. September 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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