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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Fußgängerinnen- und fußgängerfreundliche Verkehrspolitik der Bundesregierung

(insgesamt 38 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

08.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2265717.09.2020

Fußgängerinnen- und fußgängerfreundliche Verkehrspolitik der Bundesregierung

der Abgeordneten Stefan Gelbhaar, Daniela Wagner, Matthias Gastel, Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Förderung von umweltverträglichen Fortbewegungsarten wird aus Sicht der Fragesteller von der Bundesregierung vernachlässigt – das gilt im besonderen Maße auch für Fußverkehr. So stellt auch das Umweltbundesamt (UBA) fest, dass der Fußverkehr bei vielen Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen nur in Ausnahmefällen eine eigene Zuständigkeit hat. Vielfach sei er lediglich „mitgemeint“, „wie beispielsweise im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), wo das Referat „Radverkehr RV1“ für den Fußverkehr zuständig ist.“ (UBA 75/2018, S. 31).

Selbst angesichts konstant hoher, teils sogar steigender Unfallzahlen (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/08/PD20_N049_46241.html;jsessionid=B44653A6C9FEB30608D1DBE590FB1FD1.internet8722), Luftverschmutzung, der drohenden Klimakatastrophe und verstopfter Straßen in Innenstadtbereichen, unternimmt die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller kaum etwas, um den Verkehr klima- und menschenfreundlich zu umzugestalten. Für verschiedene Maßnahmen, die immer wieder im Zusammenhang mit einer Verbesserung der Bedingungen für Fußverkehr zur Sprache kommen, sieht sie keinerlei Veranlassung, sie durchzuführen. So wird Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts nach wie vor abgelehnt.

Um Verschärfungen von Maßnahmen gegen Autofahrende, die innerorts Geschwindigkeiten deutlich überschreiten, zurückzunehmen, geht der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer derzeit so weit, den Bundesrat mit allen Mitteln unter Druck zu setzen (https://www.n-tv.de/politik/Scheuer-macht-Druck-im-Raser-Streit-article22034669.html). Besonders zu Fuß Gehende, allen voran Kinder, ältere Menschen und körperlich eingeschränkte Menschen sind durch hohe Geschwindigkeiten von Kfz innerorts stark gefährdet.

Weitere wichtige Maßnahmen zur Verbesserung des Fußverkehrs auf Bundesebene umfassen eine klare Zuteilung und Sicherung personeller Ressourcen für den Fußverkehr unter anderem im BMVI und Bundesamt für Straßenwesen (BASt), die Änderung des § 25 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), um Querungen von Fahrbahnen zu erleichtern, Verankerung des Fußverkehrs in den Ressortforschungsprogrammen des BMVI (FoPS), des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) (ExWoSt), die Einführung von Mindeststandards für Fußverkehrsinfrastruktur bzw. Gehwege in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) sowie bessere finanzielle Unterstützung des Fußverkehrs (vgl. UBA 75/2018, „Geht doch! Grundzüge einer bundesweiten Fußverkehrsstrategie“).

Maßnahmen für den Fußverkehr wurden im Rahmen der Novelle der StVO im Jahr 2020 nicht umgesetzt. Allenfalls Mitnahmeeffekte anderer Regelungen verbessern die Situation des Fußverkehrs nach Ansicht der Fragesteller minimal.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen38

1

Wann, und wie gibt das Bundesverkehrsministerium die in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/6561 angekündigte nationale Fußverkehrsstrategie bekannt (bitte möglichst genaues Datum nennen)?

a) Wer wurde oder wird an bzw. während der Erarbeitung der Strategie beteiligt bzw. konsultiert?

b) Welche Maßnahmen werden in der Strategie enthalten sein?

c) Welche sind die Ziele der Bundesregierung hinsichtlich der Entwicklung des Fußverkehrs innerhalb der Strategie für die 19. Wahlperiode (WP) (siehe Bundestagsdrucksache 19/6561; bitte auflisten)?

d) Plant die Bundesregierung, die finanzielle Förderung des Fußverkehrs in der 19. Wahlperiode auszubauen, oder hat sie dies bereits getan (siehe Bundestagsdrucksache 19/6561)?

2

Plant die Bundesregierung nach der Novelle der StVO im Jahr 2020 eine weitere Novelle mit Verbesserungen für den Fußverkehr (fußverkehrsfreundliche StVO-Novelle)?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, wann?

3

Plant die Bundesregierung die Einführung von Tempo 30 innerorts als Regelgeschwindigkeit, und wenn nein, warum nicht, wenn ja, wann?

4

Plant die Bundesregierung die Erleichterung der Einführung verkehrsberuhigter Zonen, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wann?

5

Plant die Bundesregierung die Einführung von Tempo-10- und Tempo-20-Schildern, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wann?

6

Plant die Bundesregierung das erweiterte Halteverbot an Kreuzungen, das derzeit nur für Kreuzungen mit baulichem Radweg gilt, zum Schutz des Fußverkehrs und zum Schutz von Kindern auf Fahrrädern auf alle Kreuzungen auszuweiten, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wann?

7

Plant die Bundesregierung, die Einrichtung von Querungen zu erleichtern, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wann, und wie genau?

8

Plant die Bundesregierung, die Vorrangregelungen für den Fußverkehr an Kreuzungen zugunsten der Flüssigkeit und Leichtigkeit des Fußverkehrs zu ändern, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wann, und wie genau?

9

Plant die Bundesregierung, das Exklusivrecht des Fußverkehrs für Gehwege in der StVO positiv festzusetzen, anstelle es wie bislang nach Ansicht der Fragesteller nur negativ zu formulieren (siehe § 2 Absatz 1 StVO: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen […]“)?

a) Wenn ja, wären zu Fuß Gehende nach Ansicht der Bundesregierung priorisiert, und welchen Verkehrsteilnehmenden würde die Nutzung so verwehrt werden?

b) Wenn nein, warum nicht?

10

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass zu Fuß Gehende gemäß § 25 Absatz 1 StVO die Gehwege benutzen müssen, ohne Rücksicht darauf, dass die Gehwege zu schmal, schadhaft, unbeleuchtet, schmutzig und vereist sein könnten, und sieht die Bundesregierung diesbezüglich Änderungsbedarf, und wenn nein, warum nicht?

11

Ist die Bundesregierung bereit, eine Änderung des § 25 Absatz 1 StVO in dem Sinne vorzunehmen, dass zu Fuß Gehende Gehwege nur benutzen müssen, wenn diese ausreichend begehbaren Raum bieten (in Seuchensituationen auch den gebotenen Raum zum Ausweichen) und verkehrssicher begehbar sind?

12

Plant die Bundesregierung aus Gründen der Barrierefreiheit Rollstuhlfahrenden die Nutzung von Gehwegen nur dann vorzuschreiben, wenn sie auf ihrem Weg abgesenkte Bordsteinkanten haben, und wenn nein, warum nicht?

13

Welche weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Flüssigkeit und Leichtigkeit des Fußverkehrs sowie zur Verbesserung der Sicherheit für zu Fuß Gehende plant die Bundesregierung, und bis wann?

14

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Kinder und Jugendliche im Straßenverkehr sowie im öffentlichen Raum besonders geschützt sein müssen?

15

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung gegen das Problem immer größer werdender Autos, die, wenn sie am Straßenrand parken, die Sichtverhältnisse zwischen Autoverkehr und Fußverkehr stark verschlechtern?

a) Liegen der Bundesregierung zum genannten Problem Untersuchungen vor, und wenn ja, was sind die Ergebnisse?

b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, zum genannten Problem eine Untersuchung durchzuführen oder in Auftrag zu geben, und wenn nein, warum nicht?

16

Plant die Bundesregierung, im Nachgang der StVO-Novelle 2020 auch die zugehörige Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehrsordnung anzupassen?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, welche Änderungen sind konkret geplant (bitte auflisten)?

17

Wie viele Personen arbeiten derzeit im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ausschließlich im Bereich Fußverkehr, und wie viele Personen arbeiten in übergreifenden Themenbereichen (bitte genau aufschlüsseln welche dies sind)?

18

Plant die Bundesregierung die Anzahl der Personalstellen im Bereich Fußverkehr zu erhöhen?

a) Wenn ja, auf wie viele, und mit welchen Begründungen?

b) Wenn nein, warum nicht?

19

Plant die Bundesregierung eigene Forschungsprojekte im Bereich Fußverkehr, bzw. plant die Bundesregierung bestehende Forschungsförderung um einen Forschungsschwerpunkt Fußverkehr zu erweitern?

20

Welche Forschungsprojekte hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/6561 durchgeführt bzw. durchführen lassen?

a) Welches sind die Ergebnisse?

b) Wo sind diese veröffentlicht?

c) Welche Forschungsprojekte sind derzeit noch in Arbeit, und wann sind Ergebnisse zu erwarten?

d) Welche Forschungsprojekte sind bis Ende der 19. WP noch in Planung, und wann sind Ergebnisse zu erwarten?

21

Aus welchen Titeln des Bundeshaushaltes mit jeweils welchem Soll-Ansatz fördert die Bundesregierung den Fußverkehr (bitte titelscharf für die Jahre 2019 und 2020 aufschlüsseln)?

22

Wie viele Mittel wurden aus dem Bundeshaushalt in Fußverkehrsprojekte verausgabt (bitte titelscharf für die Jahre 2019 und 2020 – Stand: 31. August 2020 – mit Ist-Zahlen aufschlüsseln)?

23

Wie viele Mittel sind im vorliegenden Entwurf des Bundeshaushaltes für 2021 für Fußverkehrsprojekte vorgesehen (bitte titelscharf mit konkreter Zweckbestimmung aufschlüsseln)?

24

Plant die Bundesregierung, den Fußverkehr durch Sonderprogramme zur Verbesserung der Verkehrssituation des Fußverkehrs in Kommunen zu unterstützen, und wenn nein, warum nicht, wenn ja, wann, und in welcher Höhe?

25

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragensteller, dass Tempo 50 innerorts, Lkw ohne Abbiegeassistenten in Innenstädten, gefährliche Kreuzungsdesigns, die z. B. wegen schlechter Sichtverhältnisse zu schweren Unfällen führen, nicht mit Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) vereinbar sind?

26

Hält die Bundesregierung es für notwendig, nicht nur ruhenden Kfz-Verkehr im Rahmen der StVO zu regeln und Platz dafür vorzuhalten, sondern auch andere ruhende Verkehrsarten wie den „ruhenden Fußverkehr“ (z. B. Sitzgelegenheiten im Straßenland, Aufenthaltsmöglichkeiten), und wenn nein, warum nicht?

27

Plant die Bundesregierung eine Regelung, nach der Maßangaben der Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) analog zu Angaben der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) in der VwV-StVO festzulegen und somit verbindlicher zu machen?

a) Wenn ja, wie, und welche der Angaben?

b) Wenn nein, warum nicht, und wie sollen Mindeststandards für Fußverkehrsanlagen (zum Beispiel eine freizuhaltende Mindestbreite von 2,5 Metern auf Gehwegen in dicht bebauten Straßen) gesichert werden?

28

Sieht die Bundesregierung den Bedarf für eine einheitliche und eindeutige Regelung der Definition von „Schrittgeschwindigkeit“ in der StVO, im Hinblick auf die Varianz an Definitionen in Gerichtsurteilen, wenn nein, warum nicht?

29

Sieht die Bundesregierung den Bedarf, die seit April 2020 für Lkw beim Abbiegen vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit auf Kfz-Klassen unter 3,5 Tonnen auszuweiten?

Wenn nein, warum nicht?

30

Hält die Bundesregierung den § 25 Absatz 3 Satz 1 StVO, nach dem zu Fuß Gehende vor allem nicht den Fahrverkehr aufhalten, auf kürzestem Wege und zügig queren sollen, in allen Fahrbahnkategorien noch für zeitgemäß?

a) Wenn ja, wie begründet dies die Bundesregierung?

b) Wenn nein, wie plant die Bundesregierung, die Querungen von Fahrbahnen für zu Fuß Gehende sicherer und komfortabler zu gestalten?

31

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragensteller, dass der § 25 Absatz 3 Satz 2 StVO häufig nicht, wie angedacht, die Sicherheit der zu Fuß Gehenden erhöht, sondern ihnen das Überqueren erschwert, da die dort vorgeschriebenen Orte wegen der vielen sich kreuzenden Verkehrsströme besonders unübersichtlich und unsicher sind?

a) Wenn ja, wie plant die Bundesregierung, dagegen vorzugehen?

b) Wenn nein, wie wird dies begründet?

32

Was ist das Ergebnis der Prüfung der Grünpfeil-Studie von FUSS e. V. durch den Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, welche laut Bericht des FUSS e. V. am 16. und 17. Januar 2019 vom Bund-Länder-Fachausschuss „StVO/-Ordnungswidrigkeiten“ in Bonn beschlossen wurde (http://www.gruenpfeil.de/)?

a) Wurde den Bundesländern das Prüfungsergebnis bereits zugeleitet?

b) Wann plant der Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, die VwV-StVO zu § 37 an den aktuellen wissenschaftlichen und empirischen Erkenntnisstand anzupassen (http://www.gruenpfeil.de/)?

33

Plant die Bundesregierung eine Regelung, nach der Gehwege nicht von Kraftfahrzeugen als Parkplätze benutzt werden dürfen, sondern das Gehwegparken nur dann ausnahmsweise zulässig ist, wenn explizit ein freier Gehbereich von mindestens 2,5 m Breite durchgehend erhalten bleibt und der beparkte Teil des Gehwegs im Ober- und Unterbau baulich auf das Gewicht von Kraftfahrzeugen ausgelegt ist, und wenn nein, warum nicht?

34

Plant die Bundesregierung, durch klare Anweisungen an Kommunen in der StVO und VwV-StVO gegen das laut Bericht des FUSS e. V. illegale, nach internen Dienstanweisungen der kommunalen Verwaltungen trotzdem geduldete Gehwegparken vorzugehen (https://www.fuss-ev.de/?view=article&id=788:falschparker-aktives-land-mauernde-staedte&catid=83)?

a) Wenn ja, wie sieht die Bundesregierung dies vor?

b) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung die Beibehaltung des rechtswidrigen Zustands?

35

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit an Kreuzungen im Konfliktbereich abbiegende Fahrzeuge/geradeaus Gehende oder Radfahrende (z. B. Trennung von Ampelphasen, Abbiegeassistenzsysteme, bauliche Maßnahmen etc.) (bitte Quellen nennen)?

36

Welche Studien bzw. Untersuchungen hat die Bundesregierung seit 1990 insgesamt angefertigt bzw. in Auftrag gegeben oder liegen der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Sicherheit und der Verbesserung der Sicherheit von Ampelkreuzungen für zu Fuß Gehende und Radfahrende vor?

37

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Unfälle auf gemeinsamen Geh- und Radwegen mit Elektrokleinstfahrzeugen?

38

Wie viele Menschen starben in den Jahren 2015 bis 2020 (soweit bisher erfasst) während sie zu Fuß bzw. ohne Fahrzeug (ausgenommen Kinderspielzeuge und Kinderfahrzeuge) im öffentlichen Straßenland unterwegs waren oder sich dort aufgehalten haben?

Berlin, den 8. September 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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