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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Rechtswidrige Polizeigewalt in Deutschland

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

05.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/2265817.09.2020

Rechtswidrige Polizeigewalt in Deutschland

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Monika Lazar, Dr. Konstantin von Notz, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rechtswidrige Polizeigewalt in Deutschland Herausragende Leistungen der einen wiegen die Verfehlungen anderer nicht auf ebenso wie das Verhalten Einzelner nicht der Gesamtinstitution zugeschrieben werden darf. Als Institution beweist die Polizei ihre Qualität nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller vielmehr dadurch, wie sie strukturell mit der Möglichkeit von Grenzverletzung und dem rechtsstaatlichen Gebot nachträglicher Überprüfung und Kontrolle umgeht. Das staatliche Gewaltmonopol ist für die Polizei daher Anspruch und Aufgabe zugleich. Nicht zuletzt der hohe innere Anspruch vieler Polizistinnen und Polizisten macht die Polizei so erst zu der positiven gesellschaftlichen Kraft, die sie heute ist, und versetzt sie in die Lage, ihren immens wichtigen Dienst in unserer und für unsere Gesellschaft zu leisten. Zu diesem Anspruch gehört es auch, genau hinzuschauen – nach innen und nach außen. Letzteres gilt insbesondere auch für die parlamentarische Kontrolle. Es ist daher stets notwendig, dass eine öffentliche Diskussion über mutmaßlich rechtswidrige polizeiliche Maßnahmen auch parlamentarisch Widerhall findet. Insbesondere die ausschnittsweise mit Videos dokumentierten Fälle (vgl. https://www.tagesschau.de/faktenfinder/polizeigewalt-125.html) werden gerade noch aufgeklärt. Davon unabhängig stellt sich jedoch immer die grundsätzliche Frage, wie wirksam die Polizei in der Ausübung ihrer Befugnisse kontrolliert wird. Die fragestellende Fraktion nimmt dies zum Anlass, folgende Fragen an die Bundesregierung zu richten. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Studien zu rechtswidriger Polizeigewalt in Deutschland sind der Bundesregierung bekannt, und welche Schlüsse zog und zieht sie, falls vorhanden, aus deren Ergebnissen?  2. Liegen der Bundesregierung aktuelle Kenntnisse über Zahlen von im Polizeieinsatz verletzten und getöteten Personen vor, und wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich, wie viele der im Einsatz getöteten Personen waren selber Polizeiangehörige, und wie viele Tötungen betrafen andere Menschen und erfolgten durch Polizeiangehörige?  3. Steht die Bundesregierung im Austausch mit Opferberatungsstellen und Betroffenenvertretungen, die sich dem Thema rechtswidrige Polizeigewalt und Rassismus in Polizeibehörden widmen, und wenn ja, mit welchen, und auf welche Weise? Deutscher Bundestag Drucksache 19/22658 19. Wahlperiode 17.09.2020  4. Wie viele Fälle mutmaßlicher rechtswidriger Polizeigewalt wurden dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in den letzten drei Jahren durch sogenannte Meldungen wichtiger Ereignisse durch die Polizei („WE-Meldungen“) bekannt, und wie viele davon, welcher Art und zu welchem Zeitpunkt sind auch dem Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer selbst zur Kenntnis gegeben worden?  5. Über welche Fälle von mutmaßlich rechtswidriger Polizeigewalt wurde der Bundesinnenminister in den letzten drei Jahren von seinem Haus explizit unterrichtet und mit welcher Folge?  6. Zu welchen Fällen von mutmaßlich rechtswidriger Polizeigewalt hat es in den vergangenen drei Jahren einen Austausch mit der Führungsebene der jeweiligen Polizei (bzw. dem bzw. der jeweiligen Polizeipräsidenten oder Polizeipräsidentin) gegeben (in welcher Form, und mit welchem Ergebnis)?  7. Registrieren Stellen des Bundes (gegebenenfalls systematisch) Berichte über mutmaßliche rechtswidrige Polizeigewalt, beispielsweise in der Presse, und werten diese aus, und wenn ja, welche Stellen?  8. Inwiefern hält es die Bundesregierung für relevant, über einzelne Fälle von (gegebenenfalls mutmaßlicher) rechtswidriger Polizeigewalt zeitnah unterrichtet zu sein, und welche organisatorischen Vorkehrungen gewährleisten, dass entsprechende Informationen der Länder auch den Bund erreichen?  9. Wie viele Fälle von mutmaßlich rechtswidrigen Gewaltanwendungen von Polizistinnen und Polizisten der Polizeibehörden des Bundes (inklusive Zollkriminalamt [ZKA] und Hauptzollämter) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen drei Jahren angezeigt (bitte nach Jahren und Bundesbehörden aufgliedern)? 10. Wie viele der gemäß Frage 9 angezeigten Polizistinnen und Polizisten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechend angeklagt? 11. Wie viele der gemäß Frage 9 angezeigten Polizistinnen und Polizisten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung daraufhin entsprechend verurteilt? 12. Wie viele Fälle von mutmaßlich rechtswidrigen Gewalthandlungen von Polizistinnen und Polizisten der Polizeibehörden des Bundes wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen drei Jahren ohne Anzeige strafrechtlich verfolgt, und mit welchem Ergebnis? 13. Wie viele Fälle von polizeilichem Fehlverhalten gegenüber Bürgerinnen und Bürgern wurden in den vergangenen drei Jahren bei den Polizeibehörden des Bundes intern gemeldet? a) Wie sind diese Meldungen behandelt und sind sie aufgeklärt worden, und wenn ja, wie? b) Wie viele dieser Fälle wurden letztlich Gegenstand von polizeilichen Ermittlungen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte nach Art des Fehlverhaltens, Jahren, Bundesbehörde und Folgen der Meldung aufgliedern)? 14. Zieht die Bundespolizei nach Kenntnis der Bundesregierung in Betracht, bei der Aufnahme von Anzeigen die Opferperspektive stärker zu berücksichtigen, und wenn ja, wie? a) Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung bereits aktuell die Einschätzung der Opfer, ob der Täter bzw. die Täterin aufgrund eines rassistischen, antisemitischen, sexistischen, homophoben, transfeindlichen oder anderen menschenverachtenden Motivs gehandelt haben könnte, berücksichtigt? Falls nein, warum nicht? b) Wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Bundespolizei in Betracht gezogen, nach dem Vorbild Spaniens (siehe dazu Spain’s Comprehensive Strategy against Racism, Racial Discrimination, Xenophobia and Related Intolerance) bei der Bekämpfung und Strafverfolgung von Hasskriminalität vorzugehen und Indikatoren, die Hasskriminalität anzeigen (wie unter anderem die Zugehörigkeit eines Opfers zu einer Minderheit) in Polizeiprotokollen zu berücksichtigen (vgl. https://fra.eu ropa.eu/en/promising-practices/action-protocol-security-forces-hate-cri mes-and-behaviours-breaching-legal), und wenn ja, auf welche Weise? 15. Welche Rolle spielen im Kontext von Anzeigen wegen mutmaßlich rechtswidriger Gewaltanwendung durch die Polizei und der hier nach wie vor sehr niedrigen Quote derjenigen Fälle, in denen es tatsächlich zu einer Anklage kommt (Quelle: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-08/pol izeigewalt-beschwerdestelle-unabhaengig-polizeieinsaetze-politik-krimino loge), nach Einschätzung der Bundesregierung Beweisprobleme und insbesondere Probleme bei der Identifizierung einzelner Angehöriger der Bundespolizei? 16. Kann nach Einschätzung der Bundesregierung die Verwendung von Videound/oder Tonmitschnitten aus sogenannten Bodycams nach den bisherigen Erfahrungen seit deren Einführung bei der Bundespolizei zur Dokumentation von Fehlverhalten von Polizisten und Polizistinnen und als Beweismittel in strafrechtliche Verfahren gegen Polizistinnen und Polizisten einen Mehrwert leisten (bitte mit Begründung)? Berlin, den 8. September 2020 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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