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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aktueller Stand der Reform der Autobahn-Verwaltung und des Aufbaus der Autobahn GmbH

(insgesamt 50 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

20.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2266717.09.2020

Aktueller Stand der Reform der Autobahn-Verwaltung und des Aufbaus der Autobahn GmbH

der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Stephan Kühn (Dresden), Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Oliver Krischer, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung mit dem Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetz (InfrGG) vom 18. August 2017 beauftragt, die Bundesfernstraßenverwaltung zu reformieren und hierfür die Auftragsverwaltung für die Bundesautobahnen durch die Länder bis spätestens 31. Dezember 2020 in Bundesverwaltung zu überführen. Die Bundesstraßen sollen in der Verwaltung der Länder verbleiben, dies wird durch das InfrGG eindeutig geregelt.

Verschiedene Medien berichten über erhebliche organisatorische, strukturelle und rechtliche Probleme bei der Umsetzung dieses Reformvorhabens, sodass unklar ist, ob die Zeitplanung zum Abschluss der Reform, die Kostenprognosen und die Effizienzerwartungen eingehalten werden können (vgl. https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/verkehrspolitik-warum-ein-baustopp-auf-den-autobahnen-droht/26038116.html?ticket=ST-10050090-jeByypsAbgxQFh7djQKY-ap2).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen69

1

Wann plant die Bundesregierung, die Beteiligungen der zwölf Bundesländer an der „Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH“ (DEGES – je 5,9 Prozent; insgesamt 70,02 Prozent) zu erwerben, und welche Kosten erwartet die Bundesregierung hierfür?

1

a) Aus welchem Haushaltstitel bzw. welchen Haushaltstiteln sollen sie finanziert werden?

1

b) Hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine Genehmigung für den Erwerb der DEGES-Anteile beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) eingeholt?

Wenn ja, wann?

Wenn nein, warum noch nicht?

1

c) Hat das BMF bereits seine Einwilligung entsprechend § 65 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) erteilt?

Wenn ja, wann, und mit ggf. welchen konkreten Auflagen?

Wenn nein, warum noch nicht?

2

Wann im Jahr 2020 soll die DEGES in „Die Autobahn GmbH des Bundes“ (Autobahn GmbH) integriert werden?

Soll die Integration bis zum 31. Dezember 2020 vollständig abgeschlossen sein?

Wenn nein, wann soll die Integration vollständig abgeschlossen sein?

3

Inwiefern soll die Autobahn GmbH nach der von der Bundesregierung geplanten Integration der DEGES (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8629) neben der Übernahme von Planung und Bau von Bundesautobahnen auch Planung und Bau von Bundesstraßen, die in der Auftragsverwaltung der Länder verbleiben, übernehmen?

4

Inwiefern plant der Bund, für den Fall, dass die Länder, nach dem Erwerb der DEGES-Anteile durch den Bund, nicht mehr Gesellschafter der DEGES sind, die laufenden Verträge und Projekte der DEGES im Bereich der Bundesstraßen als Auftraggeber zu übernehmen?

5

Teilt das BMVI die Bedenken des unabhängigen Bundesrechnungshofes, dass für den Fall, dass die Autobahn GmbH die von der DEGES begonnenen Bundesstraßenprojekte der Länder weiterführt, auch wenn das jeweilige Land seine Bundesstraßen nicht an den Bund übertragen hat, eine in Bezug auf das Grundgesetz und das InfrGG unzulässige Mischverwaltung entstehen würde (vgl. „Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO zur Umsetzung der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung – Verschmelzung der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH auf die Autobahn des Bundes“ des Bundesrechnungshofes vom 25. Juni 2020), und wenn ja, inwiefern?

6

Welche Gutachten und/oder Studien zu dieser Frage hat bzw. haben das BMVI und/oder das BMF wann und zu welchen Kosten bei welchen externen Dritten in welchem Umfang beauftragt?

6

a) Seit wann liegen dem BMVI und/oder dem BMF hierzu Ergebnisse vor?

6

b) Zu welchen Ergebnissen kommen die Gutachten bzw. Studien?

7

Inwiefern vertreten das BMVI und das BMF die Position, dass die Gesellschafterstellung der Länder der DEGES endet, wenn diese ihre Anteile an der DEGES an den Bund verkaufen bzw. übertragen?

7

a) Inwiefern vertreten das BMVI und das BMF die Position, dass die Länder in einem solchen Fall die DEGES nicht mehr im Wege der In-House-Vergabe beauftragen können?

7

b) Inwiefern vertreten das BMVI und das BMF die Position, dass der Wegfall der In-House-Fähigkeit als wesentliche und damit vergabepflichtige Vertragsänderung anzusehen ist, die immer eine Ausschreibungspflicht nach sich zieht (vgl. Oberlandesgericht – OLG – Düsseldorf, Beschluss vom 28. Juli 2011 – VII-Verg 20/11.) und dass daher kein Spielraum für Einzelfallbetrachtungen besteht?

7

c) Inwiefern vertreten das BMVI und das BMF die Position, dass in einem solchen Fall entsprechend den vergaberechtlichen Bestimmungen alle Aufträge, die die Länder an die DEGES vergeben haben, neu auszuschreiben wären?

8

Wie konkret soll nach den Planungen der Bundesregierung eine Verschmelzung der DEGES auf die Autobahn GmbH unter Wahrung der Trennung der Verwaltungszuständigkeiten der Länder und somit unter Einhaltung der grundgesetzlichen Bestimmungen und der gesetzlichen Vorgaben des InfrGG erfolgen?

9

Haben alle zwölf an der DEGES beteiligten Länder der Bundesregierung zugesagt, dass sie nach dem Verkauf ihrer DEGES-Anteile an den Bund bereit und in der Lage sind, die Auftragsverwaltung ihrer Bundesstraßen selbst wahrzunehmen?

9

a) Wenn ja, wann, und in welcher Form?

9

b) Wenn nein, welche Länder haben dies (noch) nicht getan, und welche Länder haben dies getan?

10

Welche Länder haben zu welchen Zeitpunkten (bitte mit konkreten Datumsangaben darstellen) bis jetzt (Stand: 1. September 2020) beim Bund die Übernahme der Bundesstraßen in die Bundesverwaltung beantragt?

10

a) Wie ist der jeweilige Bearbeitungsstand der Beantragungen?

10

b) Welchen Ländern hat der Bund bereits eine Zusage erteilt, welchen (noch) nicht, und die Anträge welcher Länder hat der Bund wann und mit welcher Begründung abgelehnt (bitte detailliert darstellen)?

11

Plant die Bundesregierung das InfrGG zu novellieren?

Wenn ja, warum, wann, und in welchem Umfang?

12

Wurde der im Gesellschaftsvertrag benannte Zweck bzw. der Unternehmensgegenstand der Autobahn GmbH seit ihrer Errichtung geändert bzw. erweitert?

Wenn ja, inwiefern, wann, und warum?

13

Sind BMVI und BMF zusammen mit den Fragestellerinnen und Fragestellern der Ansicht, dass der Zweck bzw. der Unternehmensgegenstand der Autobahn GmbH geändert bzw. erweitert werden muss, wenn die Autobahn GmbH auch Planung und Bau von Bundesstraßen in Auftragsverwaltung sowie von Verkehrsprojekten der Länder übernehmen soll, und wenn ja, inwieweit?

14

Plant die Bundesregierung eine Änderung des Zwecks bzw. des Unternehmensgegenstandes der Autobahn GmbH?

Wenn ja, welche konkreten Änderungen sind derzeit in Planung?

Wenn nein, warum nicht?

15

In welchem Zeitraum sollen nach den Planungen der Bundesregierung zwischen den Ländern und der DEGES abgeschlossene Verträge durch die Autobahn GmbH abgewickelt werden?

16

Wie sollen, nach Kenntnis der Bundesregierung, Länder künftig Bundesstraßenprojekte selbst bearbeiten, die sie bislang mangels leistungsfähiger Auftragsverwaltung ausschließlich der DEGES übertragen haben, wenn sie nach Verkauf ihrer DEGES-Anteile an den Bund weder über eine Auftragsverwaltung noch über eine Projektgesellschaft (wie die DEGES) verfügen, und welche Lösungen für dieses Problem erarbeitet die Bundesregierung derzeit mit den betroffenen Ländern?

17

Wird der Bund den Ländern, die Bundesstraßenprojekte bislang mangels leistungsfähiger Auftragsverwaltung ausschließlich der DEGES übertragen haben, für den Fall, dass sie nach Verkauf ihrer DEGES-Anteile an den Bund weder über eine Auftragsverwaltung noch über eine Projektgesellschaft (wie die DEGES) verfügen, zusagen, dass der Bund ihrem Antrag auf Übernahme der Bundesstraßen in Bundesverwaltung nach Artikel 90 Absatz 4 GG zustimmt?

17

a) Mit welchen Bundesländern befindet sich der Bund derzeit in Verhandlungen bzw. Gesprächen zu dieser Frage?

17

b) Wie ist der aktuelle Stand dieser Verhandlungen?

17

c) Ist der Bund der Ansicht, diese Verhandlungen bis 31. Dezember 2020 vollständig abschließen zu können?

18

Ist dem Bund bekannt, ob die Länder, die derzeit über keine Straßenbauverwaltung zur Realisierung von Bundesstraßenprojekten verfügen, derzeit entsprechende Verwaltungsstrukturen aufbauen (vgl. „Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO zur Umsetzung der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung – Verschmelzung der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH auf die Autobahn des Bundes“ des Bundesrechnungshofes vom 25. Juni 2020), und wenn ja, inwiefern?

Um welche Länder handelt es sich hierbei?

19

Ist dem Bund bekannt, ob die Länder, die derzeit über keine Straßenbauverwaltung zur Realisierung von Bundesstraßenprojekten verfügen derzeit anstreben, eine neue eigene Landesgesellschaft für die Auftragsverwaltung von Bundesstraßen zu errichten (vgl. „Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO zur Umsetzung der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung – Verschmelzung der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH auf die Autobahn des Bundes“ des Bundesrechnungshofes vom 25. Juni 2020), und wenn ja, inwiefern?

Um welche Länder handelt es sich hierbei?

20

Plant die Bundesregierung, so wie von der Verkehrsministerkonferenz (VMK) am 5. April 2019 gefordert, einen dauerhaften, projektunabhängigen Beirat aller Bundesländer bei der Autobahn GmbH einzurichten, der den Ländern die Möglichkeit gibt, die Vorhaben an Bundesautobahnen dauerhaft zu begleiten und ihre Belange vorbringen zu können?

20

a) Wenn ja, wann soll dieser Beirat eingerichtet werden, welche Länder und weiteren Akteure sollen an ihm als Beiratsmitglieder in welcher Form beteiligt werden, wie oft soll er zusammentreten, und welche konkreten Befugnisse soll er haben (bitte detailliert auflisten)?

20

b) Wenn nein, warum plant die Bundesregierung einen solchen Beirat der Länder bei der Autobahn GmbH nicht einzurichten?

21

Wie hoch ist das Auftragsvolumen der DEGES derzeit (Stand: 1. September 2020)?

22

Wie viele Projekte betreut die DEGES derzeit (Stand: 1. September 2020), in welchen Bundesländern befinden sich diese Projekte, und wann sollen sie jeweils abgeschlossen werden (bitte tabellarisch getrennt nach Bundesländern darstellen)?

23

Wie viele Projekte mit welchem Auftragsvolumen wurden 2017, 2018, 2019 und 2020 (bis zum 1. September 2020) bei der DEGES neu in Auftrag gegeben, und wie viele Projekte mit welchem Auftragsvolumen sollen bis Ende 2020 bei der DEGES noch in Auftrag gegeben werden?

24

Welchen Umfang haben derzeit (Stand: 1. September 2020) die Rückstellungen und Verbindlichkeiten der DEGES (bitte differenziert nach Rückstellungen für Pensionen, Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und sonstige Verbindlichkeiten darstellen), und wie hoch werden nach aktuellen Planungen die Rückstellungen und Verbindlichkeiten der DEGES zum 31. Dezember 2020 sein?

25

Welche Verträge für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie Rahmen- und Werkverträge haben die Bundesregierung und die Autobahn GmbH selbst zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 1. September 2020 im Zusammenhang mit der Reform der Auftragsverwaltung und dem Aufbau der Autobahn GmbH abgeschlossen (bitte detailliert den Auftragsgegenstand, die jeweiligen Auftragsvolumina, vereinbarte Stunden- und/oder Tagessätze, vereinbarte Anzahl der Beratertage, Beginn und Abschluss bzw. geplante Dauer der Beratungen und der entsprechenden Beratungsverträge, Art der Beratungsverträge und Namen der externen Berater und/oder externen Beratungsunternehmen tabellarisch auflisten, bitte alle Angaben tabellarisch darstellen und die Frage bitte nicht im Sachzusammenhang mit anderen Fragen beantworten)?

26

Welche Mittel sind auf Grundlage dieser Verträge und/oder bereits zuvor abgeschlossener Verträge zwischen 1. Januar 2020 und 1. September 2020 jeweils abgeflossen (bitte detailliert den Auftragsgegenstand, die Auftragsvolumina, die Anzahl der Beratertage entsprechend den abgenommenen Leistungsnachweisen für die erbrachten Leistungen, den Beginn und Abschluss bzw. die geplante Dauer der Beratungen und der entsprechenden Beratungsverträge, die Art der Beratungsverträge und Namen der externen Berater und/oder externen Beratungsunternehmen sowie die Informationen zu Ausschreibung oder Vergabe der Leistungen auflisten, bitte alle Angaben tabellarisch auflisten und die Frage nicht im Sachzusammenhang mit anderen Fragen beantworten)?

27

Mit welchen weiteren Kosten für externe Beratung und Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Reform der Auftragsverwaltung und zum Aufbau der Autobahn GmbH rechnen die Bundesregierung und die Autobahn GmbH in den Jahren 2020 bis 2023 (bitte jahresscheibengenau aufschlüsseln)?

28

Inwiefern und seit wann ist dem Bund bekannt, dass die Autobahn GmbH in Berichten Beraterleistungen kaschiert bzw. falsch dargestellt hat (vgl. Bericht des Handelsblattes vom 14. Juli 2020: „Vollgas beim Gehalt? Warum die Autobahn-Gesellschaft für Kritik sorgt“)?

28

a) Welchen Umfang haben die inkorrekten Darstellungen der Beratungsleistungen?

28

b) Welche konkreten Maßnahmen hat der Bund wann und in welchem Umfang unternommen, um die inkorrekte Darstellung von Beratungsleistungen durch die bzw. bei der Autobahn GmbH zu beenden?

29

In welchem Umfang hat der Aufsichtsrat der Autobahn GmbH im Jahr 2020 den Einkauf bzw. die Leistungserbringung von Leistungen durch weitere externe Berater und/oder Unterstützungskräfte zugestimmt?

30

Mit welchen Gesamtkosten für die Reform und den Aufbau der Autobahn GmbH und des Fernstraßenbundesamtes (FBA) rechnet die Bundesregierung im Zeitraum 2018 bis Ende 2020 und bis 2022 (bitte die Verteilung der Kosten getrennt nach Autobahn GmbH und FBA sowie jahresscheibengenau darstellen)?

31

Mit welchen jährlichen Betriebs- und Verwaltungskosten rechnet die Bundesregierung für die Autobahn GmbH und das FBA ab 2021 bis 2025 (bitte jahresscheibengenau darstellen)?

32

Welche Investitionsmittel plant die Bundesregierung, der Autobahn GmbH für den Zeitraum 2021 bis 2025 zur Verfügung zu stellen (bitte jahresscheibengenau darstellen)?

33

Welche konkreten Effizienzgewinne und konkreten Kosteneinsparungen durch die Autobahn GmbH erwartet die Bundesregierung für die Realisierung von Bundesfernstraßenprojekten ab 2021 (bitte detailliert darstellen und sowohl absolute Kosten als auch in Prozent im Vergleich zu den bisherigen Kosten beziffern)?

34

Plant die Bundesregierung, die Leistungsfähigkeit der Autobahn GmbH nach deren Errichtung in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung, insbesondere im Vergleich zur bisherigen Art der Leistungserbringung durch die Länder bzw. die DEGES, systematisch wissenschaftlich untersuchen zu lassen?

Wenn ja, auf welche Art und Weise, zu welchem Zeitpunkt, und in welchen Zeiträumen, anhand welcher Kriterien, und welcher Bewertungsmaßstäbe?

Wenn nein, warum nicht?

35

Beabsichtigt die Bundesregierung, nach dem 1. Januar 2021 weitere ÖPP-Projekte (ÖPP = Öffentlich-Private-Partnerschaft) im Fernstraßenbau in Deutschland zu realisieren?

Wenn ja, welche, wann, und welche Kosten plant die Bundesregierung aktuell zur Realisierung dieser ÖPP-Projekte ein?

36

Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, über die Autobahn GmbH weitere ÖPP-Projekte im Fernstraßenbau in Deutschland (vgl. https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB/oepp-projekte-der-neuen-generation-liste.html) zu vergeben?

37

Wie viel Personal ist derzeit (Stand: 1. September 2020) von den Bundesländern auf die Autobahn GmbH und das FBA übergegangen bzw. übertragen worden?

38

Wird der Übergang der Beschäftigten der Länder zum Bund bis zum 31. Dezember 2020 entsprechend den aktuellen Planungen abgeschlossen sein?

39

Wie viele Stellen bei der Autobahn GmbH und dem FBA sind derzeit (Stand: 1. September 2020) nicht besetzt (bitte nach Geschäftsbereichen und nach Standorten aufteilen)?

40

Wie viele der derzeit nicht besetzten Stellen bei der Autobahn GmbH und dem FBA sollen nach aktuellen Planungen bis 31. Dezember 2020 besetzt werden (bitte nach Geschäftsbereichen und nach Standorten aufteilen)?

41

Wie viele Beschäftigte der Autobahn GmbH und des FBA werden zwischen 2020 und 2030 in den Ruhestand gehen, wie viele werden voraussichtlich aus anderen Gründen die Institutionen verlassen (bitte jahresscheibengenau angeben und für Autobahn GmbH und FBA differenziert darstellen)?

42

Wie viele Beschäftigte der Autobahn GmbH und des FBA sind derzeit (Stand: 1. September 2020) unter 20, zwischen 20 und 30, zwischen 30 und 40, zwischen 40 und 50, zwischen 50 und 60 und über 60 Jahre alt?

43

Wie alt ist derzeit (Stand: 1. September 2020) der bzw. die durchschnittliche Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin der Autobahn GmbH?

44

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter plant die Autobahn GmbH in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 extern bzw. am Arbeitsmarkt anzuwerben (bitte jahresscheibengenau angeben und nach Geschäftsbereichen und Standorten differenzieren)?

45

Wie viele Personen plant die Autobahn GmbH zwischen 2021 und 2023 jährlich selbst auszubilden (bitte jahresscheibengenau angeben und die Anzahl der Ausbildungsberufe je Jahr darstellen)?

46

Welche Unregelmäßigkeiten bei Arbeitsverträgen bei der Autobahn GmbH sind dem Bund seit wann bekannt (vgl. Bericht des Handelsblattes vom 14. Juli 2020: „Vollgas beim Gehalt? Warum die Autobahn-Gesellschaft für Kritik sorgt“; Bericht des Handelsblattes vom 16. September 2020: „Fehlstart für die Autobahngesellschaft“)?

47

Welche Abfindungsregelungen und welche Gehaltsstrukturen hat der Aufsichtsrat der Autobahn GmbH zu welchen Zeitpunkten für die Geschäftsführer der Autobahn GmbH genehmigt?

Welche Auflagen hatte der Aufsichtsrat hierbei gemacht, und welchen Spielraum zur Verhandlung hatte er eingeräumt?

48

Welche Abfindungsregelungen und welche Gehaltsstrukturen hat die Autobahn GmbH mit ihren Geschäftsführern zu welchen Zeitpunkten tatsächlich vereinbart?

49

Welche Ergebnisse zu den Unregelmäßigkeiten bei Arbeitsverträgen bei der Autobahn GmbH ergab die interne Prüfung der Autobahn GmbH?

Seit wann ist sie dem Bund bekannt?

Welche Schlussfolgerungen hat der Bund daraus gezogen?

50

Seit wann prüft ein externer Revisor die Unregelmäßigkeiten bei Arbeitsverträgen bei der Autobahn GmbH?

Welcher konkrete Prüfungsauftrag wurde dem externen Revisor, wann und von welchen Gremien bzw. welcher Institutionen erteilt?

Bis wann soll der externe Revisor seine Prüfung bzw. Prüfungen abschließen?

Berlin, den 8. September 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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