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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umsetzung des EU-Plastikbeitrags in Deutschland

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

06.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2273022.09.2020

Umsetzung des EU-Plastikbeitrags in Deutschland

der Abgeordneten Dr. Bettina Hoffmann, Steffi Lemke, Lisa Badum, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Dr. Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Beim EU-Gipfel vom 17. bis 21. Juli 2020 haben die Staats- und Regierungschefinnen und Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union im Rahmen des EU-Haushalts von 2021 bis 2027 die Einführung eines nationalen Beitrags von 80 Cent pro Kilogramm nicht recycelter Kunststoffverpackungen als neue Eigenmittelquelle für die EU beschlossen (im Folgenden: „Beitrag“). Der Beitrag soll ab dem 1. Januar 2021 erhoben werden. Der Beschluss des Europäischen Rates entspricht im Wesentlichen dem Vorschlag des ehemaligen EU-Haushaltskommissars Günther Oettinger (https://www.welt.de/newsticker/news1/article176708703/Haushalt-Bericht-EU-will-mit-Verboten-und-mehr-Recycling-gegen-Plastikmuell-vorgehen.html).

In einem Beitrag des Infoportals Plastics Today wird zudem ein weiterer spezifischer europäischer Gesetzestext ins Spiel gebracht (https://www.plasticstoday.com/legislation-regulations/eu-plastic-tax-approved-european-council).

Die Fragestellenden begrüßen den Beschluss der Staats- und Regierungschefs und den Ansatz, finanzielle Instrumente im Bereich der Kreislaufwirtschaft stärker zu nutzen, und plädieren dafür, bei der nationalen Umsetzung auf eine größtmögliche Lenkungswirkung zur Vermeidung von Plastikmüll, für recyclingfreundliches Produktdesign und zum Einsatz von Rezyklaten in neuen Produkten zu setzen. Dabei sollten von Anfang an auch mögliche Substitutionseffekte mit in Betrachtung einbezogen werden. Zudem ist es notwendig, eine einheitliche Berechnungsgrundlage für outputorientierte Recyclingquoten zu finden, wie sie in der Abfallrahmenrichtlinie vorgesehen sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das jährliche Gesamtaufkommen an Verpackungsabfall in Deutschland, und wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Aufkommen an Verpackungsabfall in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte jeweils nach Verpackungsabfällen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, und Verpackungsabfällen aus Gewerbe und Industrie aufschlüsseln)?

a) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Kunststoffverpackungen am gesamten Verpackungsabfall, und wie hat sich dieser Anteil nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte als Mengenanteil und absolute Menge ausweisen sowie jeweils nach Verpackungsabfällen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, und Verpackungsabfällen aus Gewerbe und Industrie aufschlüsseln)?

b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Verbundverpackungen am gesamten Verpackungsabfall, und wie hat sich dieser Anteil nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte als Mengenanteil und absolute Menge ausweisen sowie jeweils nach Verpackungsabfällen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, und Verpackungsabfällen aus Gewerbe und Industrie aufschlüsseln)?

2

Inwieweit gelten Verbundverpackungen, in denen Kunststoffe als Materialkomponente eingesetzt werden, wobei der Massenanteil von Kunststoff 95 Prozent nicht überschreitet, nach Ansicht der Bundesregierung als Kunststoffverpackung im Sinne des vom Europäischen Rat beschlossenen Beitrags von 80 Cent pro Kilogramm nicht recycelter Kunststoffverpackungen (bitte ausführlich begründen)?

3

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Anteil von Kunststoffen bei Verbundverpackungen, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Recyclingfähigkeit von Verbundverpackungen?

4

Welche Verwertungsverfahren für Kunststoffverpackungsabfälle gelten nach Ansicht der Bundesregierung als Recycling im Sinne des Beschlusses des Europäischen Rates?

5

Welche Menge an Kunststoffverpackungen in Deutschland gilt nach Ansicht der Bundesregierung entsprechend dem Beschluss des Europäischen Rates als nicht recycelt, und wie hoch ist der Anteil der nicht recycelten Kunststoffverpackungen am gesamten jährlichen Verpackungsaufkommen in Deutschland (bitte anhand der Daten für das letzte verfügbare Jahr angeben, wobei angenommen werden soll, dass der Beitrag darauf angewendet wird)?

Auf welchen Datenquellen und welcher Berechnungsmethodik beruhen diese Annahmen?

6

Wie hoch schätzt die Bundesregierung nach derzeitigem Kenntnisstand und unter Annahme der Abfalldaten des letzten verfügbaren Jahres den Gesamtbeitrag in Euro, den Deutschland entsprechend des vom Europäischen Rat beschlossenen Beitrags in Höhe von 80 Cent pro Kilogramm nicht recycelter Kunststoffverpackungen an die Europäische Union überweisen muss?

7

Wie begründet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die geplante Höhe des Beitrags von 80 Cent pro Kilogramm?

8

Inwieweit hält die Bundesregierung eine EU-weit einheitliche Definition der Begriffe „recycelte Kunststoffverpackung“, „nicht recycelte Kunststoffverpackung“ sowie eine einheitliche Berechnungsgrundlage für die Menge der nicht recycelten Kunststoffverpackungen zur Bestimmung der nationalen Beiträge aus dem vom Europäischen Rat beschlossenen Beitrag derzeit für gegeben bzw. für erforderlich (bitte ausführlich begründen)?

Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung an solchen einheitlichen Definitionen und Berechnungsmethoden gearbeitet, bzw. ist dies nach Kenntnis der Bundesregierung geplant?

9

Inwieweit sind nach Ansicht der Bundesregierung die Begriffe „recycelte Kunststoffverpackung“ bzw. „nicht recycelte Kunststoffverpackung“ heute im deutschen bzw. EU-Recht für die nationale Umsetzung des Beitrags ausreichend definiert, und auf welche Rechtsgrundlagen bezieht sich die Bundesregierung dabei?

10

Welche konkreten Kriterien für die Berechnung einer outputorientierten Recyclingquote sollten nach Ansicht der Bundesregierung EU-weit festgeschrieben werden, und inwieweit wird sich die Bundesregierung in den laufenden Prozessen auf EU-Ebene für eine schnelle Erarbeitung EU-weiter Standards für die Erhebung einer outputorientierten Recyclingquote einsetzen?

11

Plant die Bundesregierung, die Menge nicht recycelter Plastikverpackungen im Sinne des EU-Beschlusses entsprechend eines outputorientierten Ansatzes für Recyclingquoten zu bestimmen?

a) Wenn ja, ab wann soll das geschehen?

b) Wenn nein, warum nicht?

12

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Recyclingquote für Kunststoffverpackungen 2018 in Deutschland, und wie hat sich die Quote in den vergangenen 20 Jahren entwickelt?

13

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Recyclingquote für Verbundverpackungen 2018 in Deutschland, und wie hat sich die Quote in den vergangenen 20 Jahren entwickelt?

14

Wie hoch liegt nach Kenntnis der Bundesregierung die Recyclingquote von Kunststoffverpackungen gemessen am tatsächlichen Output aus den Recyclinganlagen?

15

Zu welchem Anteil wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Kunststoffbedarf für Verpackungen in Deutschland durch recyceltes Material gedeckt (bitte nach Post-Consumer- und Post-Industrial-Quellen aufschlüsseln)?

16

Wie hoch schätzt die Bundesregierung das zukünftige Potenzial des Rezyklateinsatzes bei Kunststoffverpackungen ein (bitte nach Post-Consumer- und Post-Industrial-Quellen aufschlüsseln)?

17

Wie hoch liegt nach Kenntnis der Bundesregierung die Recyclingquote von Verbundverpackungen gemessen am tatsächlichen Output aus den Recyclinganlagen?

18

Welche Mengen an Kunststoffverpackungsabfall wurden 2018 und 2019 jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung

a) in Deutschland deponiert (bitte Mengenanteil und tatsächliche Menge ausweisen),

b) in Deutschland in einer Müllverbrennungsanlage oder als Ersatzbrennstoff thermisch verwertet (bitte Mengenanteil und tatsächliche Menge ausweisen),

c) in Deutschland einem mechanischen Recycling zugeführt (bitte Mengenanteil und tatsächliche Menge ausweisen),

d) in Deutschland einem chemischen Recycling zugeführt (bitte Mengenanteil und tatsächliche Menge ausweisen),

e) mit dem Ziel des Recyclings exportiert (bitte Mengenanteil und tatsächliche Menge ausweisen),

f) mit dem Ziel einer Deponierung exportiert (bitte Mengenanteil und tatsächliche Menge ausweisen),

g) mit dem Ziel der Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage oder als Ersatzbrennstoffe exportiert (bitte Mengenanteil und tatsächliche Menge ausweisen)?

19

Wie hoch waren 2018 und 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Mengenverluste beim Recycling von Kunststoffverpackungen in Deutschland, und welcher Verwertung werden nach Kenntnis der Bundesregierung Kunststofffraktionen zugeführt, die im Recyclingverfahren aussortiert werden?

20

Welche Mengen an Verbundverpackungsabfall wurden 2018 und 2019 jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung

a) in Deutschland deponiert (bitte Mengenanteil und tatsächliche Menge ausweisen),

b) in Deutschland in einer Müllverbrennungsanlage oder als Ersatzbrennstoff thermisch verwertet (bitte Mengenanteil und tatsächliche Menge ausweisen),

c) in Deutschland einem mechanischen Recycling zugeführt (bitte Mengenanteil und tatsächliche Menge ausweisen),

d) in Deutschland einem chemischen Recycling zugeführt (bitte Mengenanteil und tatsächliche Menge ausweisen),

e) mit dem Ziel des Recyclings exportiert (bitte Mengenanteil und tatsächliche Menge ausweisen),

f) mit dem Ziel einer Deponierung exportiert (bitte Mengenanteil und tatsächliche Menge ausweisen),

g) mit dem Ziel der Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage oder als Ersatzbrennstoffe exportiert (bitte Mengenanteil und tatsächliche Menge ausweisen)?

21

Wie hoch waren 2018 und 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Mengenverluste beim Recycling von Verbundverpackungen in Deutschland, und welcher Verwertung werden nach Kenntnis der Bundesregierung Stofffraktionen zugeführt, die im Recyclingverfahren aussortiert werden?

22

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob auf EU-Ebene die Erarbeitung und Verabschiedung einer gesetzlichen Regelungsgrundlage zur Konkretisierung und Vereinheitlichung des nationalen Beitrags geplant ist, und inwieweit ist eine einheitliche europäische Regelungsgrundlage nach Ansicht der Bundesregierung erforderlich?

23

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass dem Wortlaut des EU-Beschlusses grundsätzlich entsprochen wird, wenn Deutschland für jedes Kilo nicht recycelter Plastikverpackungen 80 Cent aus dem Staatshaushalt an die EU überweist, ohne dass es zu einer Beteiligung von Herstellern, Inverkehrbringern und/oder Verbrauchern kommt?

24

Welche ökologische Lenkungswirkung beabsichtigt die Bundesregierung durch die nationale Umsetzung eines Beitrags von 80 Cent pro Kilogramm nicht recycelter Kunststoffverpackung insbesondere in Hinblick auf

a) die Vermeidung von Verpackungsabfällen,

b) die ressourcenarme Verpackungsgestaltung,

c) ein recyclingfreundliches Produktdesign,

d) den Einsatz von Rezyklaten in Kunststoffverpackungen?

25

Plant die Bundesregierung die Beteiligung von Herstellern, Inverkehrbringern und/oder Verbrauchern an der Finanzierung des Beitrags, und wenn ja, inwieweit?

26

Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um durch Abgabenbelastungen hervorgerufene Substitutionseffekte in Richtung anderer Verpackungsmaterialien wie Verbundverpackungen zu vermeiden, und wenn ja, inwieweit?

27

Sollte das Inverkehrbringen von recyclingfreundlichen Verpackungen nach Ansicht der Bundesregierung im Rahmen der nationalen Umsetzung des Beitrags adressiert werden, und wenn ja, inwieweit?

28

Sollte der Einsatz von Kunststoffrezyklaten in Kunststoffverpackungen nach Ansicht der Bundesregierung im Rahmen der nationalen Umsetzung des Beitrags adressiert werden, und wenn ja, inwieweit?

29

Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung, soweit sie die Umsetzung der in den Fragen 25 bis 28 erfragten Aspekte plant, und plant die Bundesregierung insbesondere eine Umsetzung ab dem 1. Januar 2021?

30

Inwieweit sollte nach Ansicht der Bundesregierung im Einsatzbereich von Verpackungen eine Definition von Kunststoffrezyklaten als Post-Consumer-Rezyklate (PCR) gelten, und inwieweit plant die Bundesregierung eine entsprechende gesetzliche Vorgabe?

31

Sollten aus Sicht der Bundesregierung solche PCR im Vergleich zu Post-Industrial-Rezyklaten (PIR) besonders gefördert werden?

a) Wenn ja, welche konkreten Instrumente zieht die Bundesregierung hierfür in Betracht?

b) Wenn nein, warum nicht?

32

Was versteht die Bundesregierung unter dem Mechanismus, der laut Beschluss des Europäischen Rates eine übermäßig regressive Wirkung auf die nationalen Beiträge vermeiden soll?

33

Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung der Mechanismus ausgestaltet werden, der laut Beschluss des Europäischen Rates eine übermäßig regressive Wirkung auf die nationalen Beiträge vermeiden soll?

Falls der Bundesregierung hierzu noch keine Kenntnisse vorliegen, welche Institutionen der Europäischen Union sind damit beauftragt, diesen Mechanismus zu entwerfen, und bis wann soll der Mechanismus zwischen den Mitgliedstaaten der europäischen Union abgestimmt sein?

34

Wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass die Einnahmen aus dem Beitrag im EU-Budget vollständig oder teilweise für die Förderung der Kreislaufwirtschaft eingesetzt werden?

a) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft sollten nach Ansicht der Bundesregierung aus dem EU-Budget gefördert werden?

b) Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 15. September 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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