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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verhandlungen über Ausgleichsleistungen mit den Hohenzollern

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

06.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2273622.09.2020

Verhandlungen über Ausgleichsleistungen mit den Hohenzollern

der Abgeordneten Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Margit Stumpp, Katja Dörner, Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Kordula Schulz-Asche, Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Konstantin von Notz, Filiz Polat, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit 2014 verhandeln der Bund sowie die Länder Berlin und Brandenburg als Träger der betroffenen Einrichtungen mit der Familie Hohenzollern über Bestände der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK), des Deutschen Historischen Museums und der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG).

Ziel der Verhandlungen sei eine „mögliche Gesamtlösung“, so die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 4 und 5 des Abgeordneten Erhard Grundl auf Bundestagsdrucksache 19/12437. Diese „müsste bei der Einigung sowohl von den Aufsichtsgremien der betroffenen Einrichtungen wie auch den Finanzministerien des Bundes und der Länder Berlin und Brandenburg genehmigt werden. Außerdem werden angesichts der Bedeutung dieser Angelegenheit die Parlamente des Bundes und der beiden Länder einzubeziehen sein“.

Hintergrund der heutigen Verhandlungen ist das Gesetz vom 29. Oktober 1926 über die Vermögensauseinandersetzung zwischen dem Staat Preußen und dem Haus Hohenzollern. „In den Verhandlungen geht es um rechtliche Unklarheiten in den damaligen Regelungen, aber auch um Rechtspositionen, die sich durch die nachfolgenden historischen Ereignisse, insbesondere durch Maßnahmen der sowjetischen Besatzungsmacht und der Regierung der DDR verändert haben“ (ebd.).

Verhandelt wird über Sammlungsobjekte, die sich heute vor allem bei den oben genannten Kultureinrichtungen befinden. Es geht hierbei um Memorabilia, Möbel, Textilien und Gemälde, aber auch um Bibliotheks- und Archivbestände. Nach Auskunft der Bundesregierung „befinden sich auch Gegenstände und Gemälde von erheblichem Wert und historischer Bedeutung“ in diesen Sammlungen (ebd.).

Die Sammlungen können fünf verschiedenen Sammlungsgruppen zugeordnet werden, wie Prof. Dr. Christoph Martin Vogtherr (Generaldirektor der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg) anlässlich einer Anhörung zum Thema erläuterte (Protokoll der Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien am 29. Januar 2020). Demnach handelt es sich um folgende Konvolute:

  • Immobilien, die sich bis 1945 im Eigentum beziehungsweise in der Nutzung der Hohenzollern befanden, wie der Cecilienhof oder das Schloss Rheinsberg, und deren Ausstattung. Unter anderem hier besteht die Würdigkeitsfrage nach § 1 Absatz 4 des Ausgleichleistungsgesetzes;
  • Werke aus dem ehemaligen Hohenzollern-Museum im nicht mehr existierenden Schloss Monbijou in Berlin;
  • die Hausbibliothek mit Aquarellsammlung und Hausarchiv, insgesamt über 1 000 Werke;
  • die sogenannte 19er-Liste mit hochrangigen Werken;
  • Leihgaben der Familie Hohenzollern, die sich in ihrem Eigentum befinden (Kronkarkassen, Schwerter, Offiziersportraits).

Die Familie Hohenzollern hat nach der deutschen Wiedervereinigung Ansprüche nach dem sogenannten Ausgleichsleistungsgesetz (AusgLeistG) von 1994 geltend gemacht. Das Gesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Ausgleichsleistungen „für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage“ vor. Im Hinblick auf bewegliche Gegenstände sieht das Gesetz die Rückgabe an den ehemals Berechtigten vor. Das Gesetz definiert aber auch die Fälle, in denen keine Ausgleichsleistungen gewährt werden.

Leistungen nach diesem Gesetz werden nicht gewährt, wenn derjenige, von dem die Rechte abgeleitet werden, „dem nationalsozialistischen (…) System (…) erheblichen Vorschub geleistet hat“ (§ 1 Absatz 4 des Gesetzes über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können (AusgLeistG), Bundesgesetzblatt, 1994, Teil I, S. 2629). Die sogenannte Unwürdigkeitsformel verbindet damit eigentumsrechtliche mit historischen Fragen (s. Antrag auf Bundestagsdrucksache 19/13545). Dennoch antwortete die Bundesregierung auf Nachfragen hierauf: „Da es sich bei der Frage der Anspruchsberechtigung um eine Rechtsfrage handelt, hat die Bundesregierung bislang auch keine Historikerinnen oder Historiker zu Rate gezogen“ (Antwort er Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 3 des Abgeordneten Erhard Grundl auf Bundestagsdrucksache 19/13176).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie schätzt die Bundesregierung über 25 Jahre nach Verfahrensbeginn die Chancen ein, noch ein Verhandlungsergebnis erzielen zu können, insbesondere vor dem Hintergrund der Äußerungen von Staatsministerin Monika Grütters, die von einer schwindenden Hoffnung spricht, „dass man überhaupt noch zu einer fairen und von allen getragenen Einigung kommen kann“ (https://www.sueddeutsche.de/politik/bundestag-berlin-linke-wollen-ende-der-verhandlungen-mit-hohenzollern-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200116-99-503259), und wann rechnet die Bundesregierung mit einem Verhandlungsergebnis?

2

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Prof. Dr. Christoph Martin Vogtherr, der die Grenze dessen für erreicht erklärt, was „im allgemeinen öffentlichen Interesse vertretbar ist“ (Protokoll der Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien am 29. Januar 2020)?

3

Hält die Bundesregierung es nach so langer Zeit der Verhandlungen für vertretbar, dass die Öffentlichkeit nicht konkreter darüber informiert ist, bezüglich welcher rechtlichen Fragen bezogen auf die im Einzelnen zu nennenden Gegenstände mit der Familie Hohenzollern verhandelt wird?

a) Welche Immobilien, Mobilien oder Leihgaben sind Gegenstand der Verhandlungen, was sind die jeweiligen entsprechenden Rechtsfragen und gesetzlichen Grundlagen (bitte einzeln für die jeweiligen Kategorien aufführen)?

b) Welche Verhandlungsgegenstände – Mobilien – fallen unter das Ausgleichsleistungsgesetz (bitte einzeln aufführen)?

c) Welche Mobilien umfasste die Ausstattung der Immobilien, die sich bis 1945 im Eigentum beziehungsweise in der Nutzung der Hohenzollern befanden und für die sich angesichts der Ausgleichsforderungen der Hohenzollern die Würdigkeitsfrage nach dem Ausgleichsleistungsgesetz stellt (bitte den Umfang und Wert der fraglichen Gegenstände beziffern.)?

d) Auf welche Immobilien, die sich bis 1945 im Eigentum beziehungsweise in der Nutzung der Hohenzollern befanden und für die das Ausgleichsleistungsgesetz gilt (wie Schloss Cecilienhof, Schloss Rheinsberg, Schloss Lindstedt oder die Villa Liegnitz), hat die Familie Hohenzollern Entschädigungsansprüche erhoben (bitte einzeln auflisten)?

4

Welche Fragen im Umgang mit Leihgaben der Familie Hohenzollern sind Gegenstand der Verhandlungen zwischen der Familie Hohenzollern und den betroffenen Einrichtungen (Bundestagsdrucksache 19/12437)?

a) Um welche Leihgaben handelt es sich hierbei, welchen Wert haben diese Leihgaben, und in welchen Einrichtungen werden diese Leihgaben ausgestellt (bitte einzeln auflisten)?

b) Erhält die Familie Hohenzollern für diese Leihgaben Gebühren, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte einzeln aufführen)?

c) Welche geschichtspolitische und/oder kunsthistorische Bedeutung misst die Bundesregierung diesen Leihgaben bei?

d) Hat die Familie Hohenzollern angekündigt, im Falle einer Nichteinigung Leihgaben aus den Sammlungen zurückzuziehen, und wenn ja, in welchem Umfang?

5

Warum hat die Bundesregierung nicht vor der Aufnahme von Verhandlungen die Frage nach der Würdigkeit geklärt und hierfür Historikerinnen oder Historiker zu Rate gezogen, insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass es sich bei der Frage der Anspruchsberechtigung nach dem Ausgleichsleistungsgesetz keineswegs nur um eine eigentumsrechtliche Frage handelt, sondern die sogenannte „Unwürdigkeitsklausel“ eigentumsrechtliche Ansprüche mit der Frage der Vorschubleistung verbindet und damit gegebenenfalls ausschließt (Bundestagsdrucksache 19/13176)?

6

Welche Auswirkungen auf mögliche Verhandlungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung die zwölfmonatige Fristverlängerung des ruhenden Klageverfahrens beim Verwaltungsgericht Potsdam sowie die Fristverlängerung für das Verwaltungsverfahren auf Grundlage des Ausgleichsleistungsgesetzes (https://www.maz-online.de/Brandenburg/Hohenzollern-Streit-Verwaltungsgericht-und-Finanzministerium-verlaengern-Fristen-zur-Stellungnahme)?

7

Zu welchem Zeitpunkt wird die Bundesregierung, die in einem Schreiben an die Brandenburger Landesregierung (s. Tagesspiegel vom 15. Dezember 2019) angekündigt hatte, im Fall der Wiederaufnahme des Klageverfahrens beim Verwaltungsgericht Potsdam die Entschädigungsverhandlungen mit dem Haus Hohenzollern ruhen zu lassen, diese angesichts der Fristverlängerung für die Wiederaufnahme der Verfahren nun wieder aufnehmen, und mit welchem Ziel wird sie diese Verhandlungen führen?

8

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zum Stand der Verhandlungen in Berlin und Brandenburg?

9

Welche Darstellung bezüglich des Wohnrechts, z. B. in Schloss Cecilienhof, trifft zu: die der Bundesregierung, die in ihrer Erklärung auf eine Schriftliche Anfrage deutlich wird, sie habe „gegenüber dem Haus Hohenzollern bereits klargestellt, dass diese Forderung nicht verhandelbar ist“ (was nach Meinung der Fragestellerinnen und Fragesteller impliziert, die Hohenzollern hätten ein Wohnrecht geltend gemacht; Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 4 und 5 des Abgeordneten Erhard Grundl auf Bundestagsdrucksache 19/12437) oder trifft die Sachdarstellung der Hohenzollern zu, dass die Hohenzollern eine solche Forderung nicht gestellt hätten, sondern vielmehr seitens des Landes Brandenburg ein derartiges Angebot gemacht wurde (https://uebermedien.de/49928/es-droht-eine-systematische-beeinflussung-der-oeffentlichen-meinung/)?

10

Wenn es zutrifft, dass der Familie Hohenzollern ein Wohnrecht angeboten wurde, was wurde im Gegenzug verlangt?

11

Trifft es zu, dass die Hohenzollern bezüglich der Leihgaben in Sonder- und Dauerausstellungen ein Mitspracherecht für sich beanspruchen – beispielsweise anlässlich der Ausstellung „Frauensache“ im Schloss Charlottenburg – und die Ausstellung von Fotos der Kronprinzessin Cecilie in Uniform zu verhindern versucht haben, um eine bestimmte geschichtliche Darstellung zu beeinflussen und, wie der Marburger Historiker Eckart Conze sagt, ein „weichgezeichnetes Bild des Kaiserreiches“ zu zeichnen (https://www.deutschlandfunk.de/hohenzollern-streit-weichgezeichnetes-kaiserreich.911.de.html?dram:article_id=480332)?

12

Ist die Bundesregierung bereit, im Zuge von Verhandlungen über Leihgaben Maßgaben der Hohenzollern hinsichtlich der Geschichtsdarstellung zu erfüllen, falls diese das verlangen sollten?

13

Ist es strittig, dass der Staat bezüglich der sogenannten 19er-Liste sein Vorkaufsrechts in Anspruch genommen hat, wie laut Prof. Vogtherr das Quellenstudium belege, und um welche Rechtsfrage es sich (Protokoll der Anhörung im Ausschuss für Kultur und Meiden am 29. Januar 2020)?

14

Welche Risiken für den Verlust von Leihgaben der Familie Hohenzollern sieht die Bundesregierung im Falle des Scheiterns der Verhandlungen für öffentliche Einrichtungen angesichts der bereits erfolgten Verkäufe von Kulturgut durch die Familie Hohenzollern ins Ausland (https://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/boulevard_nt/article166372632/Haus-Hohenzollern-erzielt-Millionen-bei-Kunstauktion.html)?

15

Bietet das Kulturgutschutzgesetz nach Auffassung der Bundesregierung im Fall des Scheiterns von Verhandlungen mit der Familie Hohenzollern wirksamen Schutz gegen die Abwanderung von historischem und kunstgeschichtlich bedeutsamem Kulturgut aus Deutschland (http://www.gesetze-im-internet.de/kgsg/index.html)?

16

Worum geht es in den Verhandlungen in Hinblick auf das Hausarchiv der Hohenzollern, das, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 3 des Abgeordneten Erhard Grundl auf Bundestagsdrucksache 19/17884 erklärte, Gegenstand der Gespräche ist, und das sich als sogenanntes Brandenburg-Preußisches Hausarchiv (BPH) bereits im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz befindet?

a) Für wen, und unter welchen Voraussetzung ist dieses Archiv, über die Nutzungsordnung des Geheimen Staatsarchivs hinaus, zugänglich?

b) Wie gedenkt die Bundesregierung die Zugänglichkeit zum Hausarchiv zu verbessern vor dem Hintergrund, dass sie in der Antwort auf die Schriftliche Frage 3 des Abgeordneten Erhard Grundl auf Bundestagsdrucksache 19/13176 antwortet: „(…) eine Öffnung des Archivs für die Forschung hält die Bundesregierung für wünschenswert, sie ist aber für die Einschätzung der Anspruchsberechtigung ohne Bedeutung.“?

c) Strebt die Bundesregierung an, den auf Burg Hechingen befindlichen Archivbestand im Privatbesitz der Familie Hohenzollern der Forschung zugänglich zu machen, weil dieser – so die Einschätzung der Abgeordneten Elisabeth Motschmann (Berichterstatterin der Fraktion CDU/ CSU im Ausschuss für Kultur und Medien in der öffentlichen Anhörung vom 29. Januar 2020) – bedeutsam für die Klärung der Anspruchsberechtigung nach dem Ausgleichsleistungsgesetz ist?

17

Stimmt die Bundesregierung zu, dass, wenn die Bundesregierung besser darüber informieren würde, was die Gegenstände der Verhandlungen sind, Streitigkeiten bezüglich der öffentlichen Darstellungen – nach öffentlicher Berichterstattung soll es zahlreiche Abmahnverfahren der Hohenzollern gegen Historikerinnen und Historiker sowie Journalistinnen und Journalisten auch bezüglich Kleinigkeiten geben (https://www.deutschlandfunk.de/berichterstattung-ueber-die-hohenzollern-prinzenfonds-hilft.2907.de.html?dram:article_id=481352) – vermieden würden?

Berlin, den 8. September 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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