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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zeitnahe Lösung für die Härtefälle in der Rentenüberleitung

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

12.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2283725.09.2020

Zeitnahe Lösung für die Härtefälle in der Rentenüberleitung

der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Martin Hebner, Norbert Kleinwächter, Sebastian Münzenmaier, Jürgen Pohl, Jörg Schneider, Martin Sichert, René Springer, Uwe Witt und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach der Deutschen Einheit erfolgte eine Überführung der Alterssicherungssysteme der DDR in die gesetzliche Rentenversicherung.

Bei der Rentenüberleitung durch das Renten-Überleitungsgesetz und das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz ist es zu Überführungslücken gekommen und bei verschiedenen Rentnergruppen zu unbilligen Härten, siehe dazu auch den Sachstand der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, WD 6 – 3000 – 047/19 (https://www.bundestag.de/resource/blob/639046/0abc3c011c7609c5409f0ae3cc09d550/WD-6-047-19-pdf-data.pdf).

Diese Rentnergruppen sind ganz unterschiedlich betroffen: So beziehen viele in der DDR geschiedene Frauen nur geringe Renten und benötigen aufstockende Grundsicherungsleistungen bzw. sind grundsicherungsnah, diese Rentnerinnen erfüllen zumeist auch nicht die Zugangsvoraussetzungen für einen Grundrentenzuschlag (ebd.). Dagegen beziehen die ehemaligen Reichsbahnbeschäftigten zumeist Renten deutlich oberhalb der Grundsicherung, sie sehen sich jedoch durch die Rentenüberleitung um Rentenzusagen, die an die Betriebszugehörigkeit bei der Reichsbahn anknüpften, gebracht (ebd.).

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht die Einrichtung eines Härtefallfonds „für Härtefälle in der Grundsicherung im Rentenüberleitungsprozess“ vor, vgl. KV, Seite 93, Zeile 4323 bis 4325 (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf). Die dazu seit 2018 bestehende Bund-Länder-Arbeitsgruppe (vgl. etwa dazu https://www.evg-online.org/meldungen/details/news/avdr-evg-fordert-zuegige-entschaedigungsloesung-fuer-ehemalige-reichsbahnerinnen-und-reichsbahner-7/) hat bislang keine Arbeitsergebnisse vorgelegt.

Die ehemaligen DDR-Flüchtlinge und Übersiedler – für die es auch um die Bewertung ihrer DDR-Rentenzeiten geht – warten auf eine Rückkehr zu der seinerzeit durch Feststellungsbescheide zugebilligten Rentenberechnung nach dem Fremdrentengesetz (FRG). Dem stehen auch keine rechtlichen Hindernisse entgegen, siehe dazu auch den Sachstand der Wissenschaftlichen Dienste, WD 6-3000-099/19, Seite 6 (https://www.bundestag.de/resource/blob/657826/87ec4b1aa4bec6f2f52c604553ac0787/WD-6-099-19-pdf-data.pdf).

Mit Blick auf das teilweise hohe Alter der betroffenen Rentner ist aus Sicht der Fragesteller eine sehr zeitnahe Lösung geboten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Gibt es ein verbindliches Zwischenergebnis für die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Rentenüberleitung?

2

Gibt es zwischenzeitlich eine gemeinsame Definition zu den ausgleichenden Härtefällen?

3

Wird nach derzeitigem Kenntnisstand der Bundesregierung noch in dieser Wahlperiode ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden, und wie sieht der weitere Fahrplan dahin aus?

4

Hat die Bundesregierung Kenntnisse zur Anzahl der Betroffenen bzw. zu der Größe der verschiedenen Betroffenengruppen (bitte detailliert darlegen)?

5

Wird es mit Blick auf die Altersstruktur der Betroffenen eine Lösung mit Einmalzahlungen geben?

6

Wie werden sich Bund und Länder an den Kosten beteiligen, und inwieweit erfolgt eine Berücksichtigung im Bundeshaushalt 2021?

7

Wie wird mit den DDR-Flüchtlingen und Übersiedlern verfahren, denen seinerzeit eine Rentenbewertung nach dem FRG zugesagt und später wieder entzogen wurde (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Wird dazu noch in der laufenden Legislaturperiode ein Gesetzentwurf vorgelegt werden?

Berlin, den 17. September 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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