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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Stand der Auszahlungen der finanziellen Hilfen für die Forstwirtschaft

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

12.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2283925.09.2020

Stand der Auszahlungen der finanziellen Hilfen für die Forstwirtschaft

der Abgeordneten Franziska Gminder, Stephan Protschka, Berengar Elsner von Gronow, Peter Felser, Wilhelm von Gottberg, Thomas Ehrhorn, Johannes Huber und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Anlässlich des „Nationalen Waldgipfels“ im September 2019 hat die Bundesregierung den deutschen Waldbesitzern im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) 547 Mio. Euro zur Bekämpfung der durch die Trockenheit der letzten Jahre entstandenen Waldschäden sowie für die Wiederaufforstung zur Verfügung gestellt (https://www.tagesschau.de/inland/waldgipfel-109.html). Zusammen mit der Kofinanzierung der Bundesländer stehen bis zu 800 Mio. Euro für einen Zeitraum von vier Jahren bereit (ebd.).

Da sich die Bedingungen zur Aufarbeitung der ohnehin schon starken Waldschäden durch die Corona-Pandemie (Lockdown-Krise) zusätzlich verschlechtert haben, hat die Bundesregierung Anfang Juni 2020 zusätzliche Konjunkturhilfen von 700 Mio. Euro für den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder einschließlich der Förderung der Digitalisierung in der Forstwirtschaft und die Unterstützung von Investitionen in moderne Betriebsmaschinen zugesagt (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile, S. 4).

Am 19. August 2020 berichteten die Medien der Funke Mediengruppe über den bisherigen Stand der Auszahlungen der zugesagten finanziellen Hilfen: So habe eine Sprecherin des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gesagt, dass von den für das laufende Jahr zur Verfügung stehenden Mitteln von 138 Mio. Euro bislang lediglich 31 Mio. Euro abgerufen worden seien. Sie gehe davon aus, dass die Waldbesitzer in der zweiten Jahreshälfte deutlich mehr Hilfen erwarten könnten, weil die Länder inzwischen ihre Förderrichtlinien angepasst hätten (https://www.wolfsburgerblatt.de/aktuell/wirtschaft/75256021-klimaschaeden-millionenhilfen-fuer-den-wald-bisher-kaum-ausgezahlt).

Bereits in der Vergangenheit wurden zur Verfügung stehende Mittel zur Förderung des Waldumbaus jedoch nicht unbedingt vollständig abgerufen (https://www.welt.de/regionales/berlin/article199114277/Waldumbau-Verzicht-auf-Millionen-Euro-Foerdergelder.html). So hätten laut einer dpa-Meldung vom 25. August 2019 beispielsweise Brandenburgs Waldbesitzer in den letzten zehn Jahren auf rund 14 Mio. EU-Fördergelder verzichtet (ebd.). Für den Waldbesitzerverband Brandenburg sei der gestiegene bürokratische Aufwand einer der Gründe, weshalb nicht alle Fördergelder abgerufen wurden (ebd.). Ein zentrales Problem seit vielen Jahren sei auch die erforderliche Vorfinanzierung von Maßnahmen (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Handelt es sich nach Informationen der Bundesregierung bei den bis Mitte August 2020 abgerufenen 31 Mio. Euro (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) ausschließlich um die anlässlich des „Nationalen Waldgipfels“ 2019 zugesagten Mittel über die GAK oder auch bereits um Gelder der zusätzlichen nationalen Konjunkturhilfe?

2

Nach welchem Verteilerschlüssel (Verteilung auf die Bundesländer) werden die Mittel der beiden Programme nach Planung der Bundesregierung jeweils vergeben?

Handelt es sich dabei in beiden Fällen um pauschale Flächenprämien?

3

Hat die Bundesregierung Informationen über die Ursachen des bislang (bis Mitte August 2020) eher zögerlichen Abflusses der Fördergelder (lediglich 31 Mio. Euro, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Wenn ja, wie schätzt die Bundesregierung den Einfluss der erneuten Trockenheit im Frühjahr 2020 (u. a. hohes Risiko bei der Pflanzung) sowie die durch die Corona-Pandemie (Lockdown-Krise) bedingten Marktturbulenzen (z. B. auf dem Arbeitsmarkt) im Vergleich zu den seit Jahren bekannten Problemen der Bürokratie (vgl. z. B. Einschätzung des Waldbesitzerverbandes Brandenburg, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) im Rahmen des Antrags- und Abwicklungsverfahrens ein?

4

Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich der Ursachen für den zögerlichen Mittelabfluss (z. B. hoher Aufwand beim Antrags- und Abwicklungsverfahren, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) Unterschiede zwischen Vollerwerbsbetrieben einerseits und Klein- und Kleinstwaldbesitzern andererseits?

5

Hat sich die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Bundesländern im Rahmen der Bewilligung der aktuellen finanziellen Hilfen für die Forstwirtschaft um eine Vereinfachung des Antrags- und Abwicklungsverfahrens eingesetzt (z. B. Ermöglichung von Sammelanträgen), und wenn ja, inwiefern?

6

Worin besteht nach Kenntnis der Bundesregierung der Vorteil des Mittelabrufs von GAK-Fördermitteln im Vergleich zur Förderung der Forstwirtschaft im Rahmen von nationalen Bundesprogrammen hinsichtlich der finanziellen Hilfen für die deutsche Forstwirtschaft, insbesondere vor dem Hintergrund, dass für den Mittelabruf der GAK-Gelder die neu angepassten Förderrichtlinien zunächst von der EU-Kommission genehmigt werden mussten und die Notifizierung dazu erst Anfang Juli 2020 erfolgte?

7

Entspricht die Förderung der Forstwirtschaft im Rahmen der GAK trotz der Notwendigkeit einer relativ zeitaufwendigen und bürokratischen Notifizierung durch die EU nach Einschätzung der Bundesregierung dem Grundsatz der Subsidiarität?

Berlin, den 15. September 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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