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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Wirksamkeit von Pflege-Pauschbeträgen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

12.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2285825.09.2020

Wirksamkeit von Pflege-Pauschbeträgen

der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Lisa Paus, Maria Klein-Schmeink, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Dr. Bettina Hoffmann, Katja Dörner, Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Erhard Grundl, Ulle Schauws, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer, Anja Hajduk, Beate Müller-Gemmeke, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat mit dem sogenannten Behinderten-Pauschbetragsgesetz einen Gesetzentwurf vorgelegt, wie Steuerpflichtige mit einer Behinderung die Möglichkeit erhalten sollen, anstelle eines Einzelnachweises für ihre Aufwendungen für den täglichen behinderungsbedingten Lebensbedarf einen Behinderten-Pauschbetrag zu beantragen.

Eine Pauschalierungsmöglichkeit besteht auch für Steuerpflichtige, denen „außergewöhnliche Belastungen durch die häusliche Pflege einer Person entstehen“ und die deshalb einen Pflege-Pauschbetrag in Anspruch nehmen können, wie es im Gesetzentwurf heißt.

Damit die Pauschbeträge ihre Vereinfachungsfunktion erfüllen können, sollen die Pflege-Pauschbeträge ihren Voraussetzungen und der Höhe nach angepasst werden.

Berechnungen von Betroffenenverbänden (Stellungnahmen zum Referentenentwurf) gehen davon aus, dass die Regelungsvorschläge zu kurz greifen, als dass sie einen spürbaren Effekt hätten.

Die anfragende Fraktion begrüßt Verbesserungen für Pflegepersonen, möchte allerdings der Frage nachgehen, ob die vorgesehenen Pauschbeträge für Pflegepersonen tauglich sind, die Situation der Pflegepersonen nachhaltig zu verbessern.

Die Fraktion ist der Auffassung, dass Pflegepersonen deutlich mehr Unterstützung erhalten müssen und hat deshalb einen Antrag auf Bundestagsdrucksache 19/18957 in den Deutschen Bundestag eingebracht, um konkrete Vorschläge zu machen, wie Pflegepersonen eine stärkere finanzielle, materielle, aber auch praktische Unterstützung erhalten können.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie viele Männer und wie viele Frauen haben in den letzten 15 Jahren den Pflege-Pauschbeträge gemäß § 33b Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geltend gemacht (bitte nach Geschlecht und Jahr aufschlüsseln)?

2

In welchem Ausmaß, gemessen an der für sie maximal möglichen Entlastungswirkung, haben betroffene Menschen den jeweiligen Pflege-Pauschbetrag geltend gemacht (bitte nach den Kategorien „gar nicht“, „1–25 Prozent“, „26–50 Prozent“, „51–75 Prozent“, „76–99 Prozent“ sowie „100 Prozent“ der möglichen Entlastungswirkung)?

a) Wie verteilt sich die Zahl der Menschen, die einen Pflege-Pauschbetrag geltend gemacht haben, auf die genannten Kategorien?

b) Wie verteilen sich die genannten Kategorien auf den Pflege-Pauschbetrag des jeweiligen Grades der Pflegebedürftigkeit des durch die Pflegeperson versorgten Menschen?

3

Welches Finanzvolumen ist in den letzten 15 Jahren steuerlich freigestellt worden (bitte jährlich aufschlüsseln)?

4

Werden Ansprüche von Pauschbetrag und Pflegegeld bislang verrechnet, und wenn ja, inwiefern?

5

Würden Ansprüche von Pauschbetrag und Pflegegeld zukünftig verrechnet, und wenn ja, inwiefern?

6

Wie viele Menschen würden von der Anpassung und Erhöhung der Pauschbeträge als pflegende Angehörige profitieren?

7

Ab welchem Bruttojahreseinkommen würden Haushalte von der Anpassung bzw. Erhöhung der Pflege-Pauschbeträge profitieren?

8

Inwiefern würden pflegende Angehörige von der Anpassung und Erhöhung der Pauschbeträge für häusliche Pflege profitieren,

a) die Rente beziehen,

b) kein Einkommen haben,

c) ein Einkommen unter der berücksichtigungsfähigen Grenze beziehen?

9

Teilt die Bundesregierung die Befürchtungen einiger Verbände, dass es durch die Neuregelung der Pauschbeträge zu einer Schlechterstellung der betroffenen Menschen kommen könnte?

a) Wenn ja, wie plant die Bundesregierung entgegenzuwirken?

b) Wenn nein, warum nicht?

10

Mit welchen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit wird die Bundesregierung die Anpassung bzw. Erhöhung der Pflege-Pauschbeträge begleiten?

11

Wie hoch ist das veranschlagte Werbebudget für die Öffentlichkeitsarbeit zur Anpassung bzw. Erhöhung der Pflege-Pauschbeträge?

12

Was spricht aus Sicht der Bundesregierung für bzw. gegen eine Dynamisierung der Pflege-Pauschbeträge entsprechend der Teuerungsrate?

13

Um das Wievielfache müssten die Pflege-Pauschbeträge – aus Sicht der Bundesregierung – angehoben werden, um der allgemeinen Teuerungsrate Rechnung zu tragen?

14

Welche Aufwendungen der Pflegepersonen werden durch den Pflege-Pauschbetrag abgedeckt?

15

Haben steuerpflichtige Pflegepersonen einen Anspruch auf den Pflege-Pauschbetrag, wenn sie für die Pflege das Pflegegeld erhalten, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 15. September 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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