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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Belastung einheimischer Binnengewässer mit Industriechemikalien

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

12.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2286425.09.2020

Belastung einheimischer Binnengewässer mit Industriechemikalien

der Abgeordneten Stephan Protschka, Berengar Elsner von Gronow, Peter Felser, Franziska Gminder, Wilhelm von Gottberg, Thomas Ehrhorn, Johannes Huber, Enrico Komning und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Belastung der einheimischen Flüsse und Seen mit Industriechemikalien und anderen zum Teil gesundheitsgefährdenden sowie umweltschädlichen Stoffen stellt nicht nur ein Relikt aus der Vergangenheit dar, sondern ist auch gegenwärtigen Emissionen geschuldet. Ein Beispiel hierfür sind sogenannte Per- und Polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) (https://mobil.bfr.bund.de/cm/343/perfluorierte-verbindungen-pfos-und-pfoa-sind-in-lebensmitteln-unerwuenscht.pdf). Die bekanntesten Vertreter dieser Stoffklasse sind die Perfluoroktansäure (PFOA) und die Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) (ebd.). Hierbei handelt es sich um außerordentlich stabile Verbindungen, die sich aufgrund ihrer hohen Mobilität in Gewässern, des luftgetragenen partikelgebundenen Transportes und ihrer schlechten Abbaubarkeit (Umweltpersistenz) zu globalen Umweltkontaminanten entwickelt haben (ebd.). Demzufolge sind diese Substanzen auch in Deutschland in der Umwelt, in der Nahrungskette und im Menschen (Bioakkumulation) nachweisbar. Zudem verfügen sie erwiesenermaßen über reproduktionstoxische und krebserregende Eigenschaften (https://www.umweltbundesamt.de/regulierung-von-pfc-unter-reach-clp-stockholm). Die Verwendungsmöglichkeiten dieser organischen Verbindungen sind vielfältig. Hauptsächlich finden sie jedoch Anwendung im Bereich von Antihaftbeschichtungen von Kochgeschirr, als fett- und wasserfeste sowie schmutzabweisende Imprägnierung von Textilien wie Bekleidung und Teppichen, zur Papierveredelung oder auch als Zusatz mit tensidischer Wirkung in Feuerlöschschäumen (https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/pdfs/ref_werte_pfoa_pfos_plasma_2009.pdf). Weiterhin werden PFOS in der Metallverarbeitung als Hilfsmittel bei der Verchromung sowie in Hydraulikflüssigkeiten in der Luft- und Raumfahrt eingesetzt (https://www.bafu.admin.ch/dam/bafu/en/dokumente/chemikalien/uw-umwelt-wissen/substance_flow_analysisforswitzerland.pdf.download.pdf/substance_flow_analysisforswitzerland.pdf, S. 24 ff.).

Das Europäische Parlament hatte bereits 2006 beschlossen, PFOS generell zu verbieten. Die Richtline 2006/122/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ist am 27. Dezember 2006 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (2006/L372) in Kraft getreten (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.L_.2006.372.01.0032.01.DEU). PFOA darf ab 4. Juli 2020 in der EU nicht mehr hergestellt und in den Verkehr gebracht werden (2017/1000 EU; https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32017R1000).

Bereits 2006 wurden im Rhein und in der Ruhr hohe PFOS-Werte gemessen. Ursache hierfür waren falsch deklarierte Klärschlämme aus Belgien, welche durch die hiesige Landwirtschaft als Bodenhilfsstoff auf die Felder aufgebracht wurden und von dort aus das Grund- und Flusswasser kontaminiert hatten (https://web.archive.org/web/20061128065650/http://www.wdr.de/studio/siegen/radio/service/pft/pft.jhtml). Im Juli 2019 empfahl das Niedersächsische Verbraucherschutzministerium in einer Verzehrempfehlung, auf den regelmäßigen Konsum von niedersächsischen Flussfischen zu verzichten (https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/aktualisierung-der-verzehr-empfehlung-fur-fische-187563.html), und im August 2019 rieten die Landratsämter Freising und München ebenfalls davon ab, Fische aus der Moosach zu verzehren (https://www.sueddeutsche.de/muenchen/freising/landkreis-freising-pfos-chemikalien-moosach-mauka-1.4868548). Aus Verbrauchersicht sind diese vorbeugenden Maßnahmen wichtig und sinnvoll, aus der Sicht der ansässigen Berufsfischer kommen die Verzehrempfehlungen einem Berufsverbot gleich (Philipp Killmann: Ist der Weserfisch wirklich so schädlich?, in: DEWEZET, 28. April 2020, S. 4).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Quellen beziehungsweise Eintragspfade den erhöhten PFOS-Konzentrationen im Raum München zugrunde liegen?

1

Wenn ja, wer ist für die ursächliche Einbringung verantwortlich, und wer kommt für mögliche Folgekosten wie Schadenersatzforderungen der lokalen Binnenfischer und etwaige Sanierungsarbeiten am Flusskörper auf?

1

Wenn nein, welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um die Verantwortlichkeit festzustellen?

2

Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Maßnahmenpakete in Form von finanziellen Fördermitteln der öffentlichen Hand, welche die Liquidität der Berufsfischer bei vorübergehender Einstellung der Fangtätigkeit aufgrund zu hoher PFAS-Belastungen in Speisefischen absichern?

2

Wenn ja, welche Liquiditätshilfen sind in diesem Fall anzuwenden, und wie erfolgt die Inanspruchnahme?

2

Wenn nein, wer kommt im Falle von Schadenersatzforderungen der Binnenfischer für den entstandenen Schaden auf?

3

Welche Gefahren gehen nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse von kurzkettigen PFAS und langkettigen PFAS für den Menschen und die Umwelt aus?

4

An welchen Messstellen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die in Tabelle 2 der Verordnung Oberflächengewässerverordnung (OGewV) zulässigen Höchstkonzentrationen für PFOS in „oberirdische(n) Gewässer(n) ohne Übergangsgewässer“ seit Novellierung der Verordnung im Jahr 2016 überschritten (bitte nach Angabe des jeweiligen Zeitraumes, Gewässer, Messstellen und Überschreitung der ZHK aufschlüsseln)?

5

An welchen Messstellen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die in Tabelle 2 der Verordnung Oberflächengewässerverordnung (OGewV) zulässigen Höchstkonzentrationen für PFOS in „Übergangsgewässer(n) und Küstengewässer(n) nach § 3 Nr. 2 WHG“ seit Novellierung der Verordnung im Jahr 2016 überschritten (bitte nach Angabe des jeweiligen Zeitraumes, Gewässer, Messstellen und Überschreitung der ZHK aufschlüsseln)?

6

An welchen Messstellen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die in Tabelle 2 der Verordnung Oberflächengewässerverordnung (OGewV) zulässigen Höchstkonzentrationen für PFOS in „Biota“ seit Novellierung der Verordnung im Jahr 2016 überschritten (bitte nach Angabe des jeweiligen Zeitraumes, Gewässer, Messstellen und Überschreitung der ZHK aufschlüsseln)?

7

Welche PFAS werden nach Kenntnisstand der Bundesregierung aktuell noch in Deutschland hergestellt?

8

Welche PFAS werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell nach Deutschland importiert, und in welchen Anwendungsbereichen werden die Importe verwendet?

9

Welche PFAS werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell von Deutschland exportiert?

10

Sind der Bundesregierung Techniken und Verfahren bekannt, um mit PFAS kontaminierte Böden nachträglich zu sanieren, wenn ja, welche, und welche dieser Sanierungsoptionen werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell umgesetzt bzw. sollen zukünftig umgesetzt werden?

11

Sind der Bundesregierung Techniken und Verfahren bekannt, um mit PFAS kontaminierte Grundwasserkörper nachträglich zu sanieren, wenn ja, welche, und welche dieser Sanierungsoptionen werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell umgesetzt bzw. sollen zukünftig umgesetzt werden?

12

Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Verfahren oder Techniken, die eine Sanierung von PFAS-kontaminierten Oberflächengewässern zulassen?

12

Wenn ja, wie sehen diese Verfahren bzw. Techniken im Detail aus, und welche Sanierungsprojekte wurden diesbezüglich bereits in Gang gesetzt?

12

Wenn nein, gibt es in diesem Bereich bereits Bemühungen hinsichtlich von Forschungsprojekten, und wie weit sind diese fortgeschritten?

13

Welche Ausnahmeregelungen zum fortwährenden Gebrauch bei Spezialanwendungen von PFAS sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Spezialanwendung und der verwendeten Substanz aufschlüsseln)?

14

Gibt es nach Kenntnisstand der Bundesregierung adäquate, jedoch nicht besorgniserregende Substituenten, um die in Frage 13 erfragten Ausnahmeregelungen zu unterbinden?

14

Wenn ja, welche Substanzen sind dies im Detail, und bei welchen Spezialanwendungen sollen diese Substituenten zum Einsatz kommen?

14

Wenn nein, wie weit ist die Forschung und Wissenschaft in diesem Bereich fortgeschritten, und was verhindert eine angepasste Substitution von PFAS bei den jeweiligen Spezialanwendungen?

Berlin, den 17. September 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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