Definition des Begriffes Kindeswohl
des Abgeordneten Martin Reichardt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wird der Begriff „Kindeswohl“ insgesamt fünfmal genannt, unter anderem auf der Seite 21 in der Zeile 821: „Das Kindeswohl ist dabei Richtschnur“ (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1). Ebenso auf den Seiten 132 bis 133, Zeile 6246 und 6247: „Dabei muss das Kindeswohl stets im Mittelpunkt stehen“ (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Kindeswohl“?
Im Fall, dass die Bundesregierung den Begriff „Kindeswohl“ für sich noch nicht definiert hat, gedenkt sie, dies in naher Zukunft zu tun, und unter welchen Gesichtspunkten?