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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bundesweiter Warntag 2020

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

15.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2301801.10.2020

Bundesweiter Warntag 2020

des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Am 10. September 2020 fand in Deutschland der erste bundesweite Warntag seit der Wiedervereinigung statt (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/warntag2020-1780552). An diesem Tag sollten sich in ganz Deutschland zeitgleich um 11 Uhr Warn-Apps bei ihren Nutzern melden, Sirenen heulen, Rundfunkanstalten ihre Sendungen unterbrechen und Probewarnungen auf digitalen Werbetafeln erscheinen (ebd.). Dabei sollte eine Probewarnung an alle Warnmultiplikatoren (zum Beispiel Rundfunksender, App-Server) geschickt werden, die am Modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundes angeschlossenen sind (ebd.). Die Warnmultiplikatoren sollten ihrerseits die Probewarnung in ihren Systemen beziehungsweise Programmen an Endgeräte wie Radios und Warn-Apps (zum Beispiel die Warn-App NINA [Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes]) versenden, auf denen die Bürger die Warnung lesen, hören oder wahrnehmen (ebd.). Parallel sollten außerdem auf Ebene der Länder, in den Landkreisen und in den Kommunen verfügbare kommunale Warnmittel ausgelöst werden, also etwa Sirenen und Lautsprecherwagen (ebd.). Ziel war es, die Bürger für das Thema „Warnung der Bevölkerung“ zu sensibilisieren, Funktion und Ablauf von Warnungen besser verständlich machen, die technische und organisatorische Warninfrastruktur zu überprüfen und auf die verfügbaren Warnmittel (wie Sirenen, Warn-Apps und digitale Werbeflächen) aufmerksam zu machen (ebd.). Die „Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder“ – kurz Innenministerkonferenz (IMK) – hatte im Juni 2019 einen jährlichen bundesweiten Warntag beschlossen (ebd.). „Bereits im Oktober 2016 startete nach einer mehrjährigen Vorbereitungsphase das Bund-Länder-Projekt „Warnung der Bevölkerung“ “ (ebd.). Das Projekt hat eine Laufzeit bis Ende 2020 und strebt ein optimiertes gemeinsames Warnkonzept an (ebd.).

Tatsächlich kam es jedoch zu Pannen: Die bundesweite Meldung habe wegen der „nicht vorgesehenen zeitgleichen Auslösung einer Vielzahl von Warnmeldungen“ nur verspätet zugestellt werden können, teilte das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) auf Twitter mit (https://www.tagesschau.de/inland/warntag-111.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Seit wann, wie konkret, und durch wen wurde der „Warntag“ vorbereitet?

2

Welche Kosten waren mit der Vorbereitung und der Durchführung des Warntages verbunden (bitte einzelne Kostenstellen auflisten)?

3

Wie, und unter welchem finanziellen Aufwand wurde die Bevölkerung über die geplante Durchführung eines geplanten Warntages informiert?

4

Wie viele Personen, die in Bundesministerien und/oder Behörden des Bundes beschäftigt sind, waren aus jeweils welchen Bundesministerien und/oder Bundesbehörden mit der Vorbereitung des Warntages mit welchem Stundenumfang beschäftigt?

5

Inwieweit kann der bundesweite Probealarm als „fehlgeschlagen“ (https://www.tagesschau.de/inland/warntag-115.html) bezeichnet werden, wie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat verlautbaren ließ?

6

Welche konkreten Probleme traten während der Warnphase ein?

7

Welches „technische Problem“ führte dazu, dass die Auslösung des Probealarms fehlgeschlagen ist, wie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erklärte (https://www.welt.de/vermischtes/article215402552/Warntag-2020-in-Deutschland-Regierung-stuft-Probealarm-als-Fehlschlag-ein.html)?

8

Wie, und mit welchem Aufwand wird die „umfassende Aufarbeitung“ des Probealarms stattfinden (ebd.)?

9

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Fehlschlagen des Probealarms, und welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um bei dem nächsten Warntag ein Fehlschlagen zu verhindern?

10

Plant die Bundesregierung, den nächsten bundesweiten Warntag vorzuziehen oder wird dieser im September 2021 stattfinden, und wie begründet sie ihre Aussage?

Berlin, den 24. September 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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