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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Organisierte Kriminalität in Mitteldeutschland (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/20793)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
15.10.2020
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/2300230.09.2020
Organisierte Kriminalität in Mitteldeutschland (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/20793)
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
des Abgeordneten Jens Maier und der Fraktion der AfD
Organisierte Kriminalität in Mitteldeutschland
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/20793)
Mittels der Kleinen Anfrage „Organisierte Kriminalität in Mitteldeutschland“,
auf Bundestagsdrucksache 19/19740, wollten die Fragesteller in insgesamt 14
Fragen von der Bundesregierung in Erfahrung bringen, welche Informationen
diese zu Strukturen und Protagonisten der Organisierten Kriminalität (OK)
spezifisch in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hat. In ihrer Antwort auf
Bundestagsdrucksache 19/20793 hat die Bundesregierung mit einer einzigen
Ausnahme die konkreten Antworten auf die Fragen verweigert. Sie begründet
dies damit, dass das parlamentarische Informationsinteresse unter dem
Vorbehalt der Zumutbarkeit stehe, und begründet dies unter Verweis auf die
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) 147, 50, Rn. 249 damit, dass
sie im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts zwar alle Informationen
mitzuteilen habe, die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen könne
(ebd.). Jedoch sehe sie in Bezug auf die erfragten Verfahren von
Bundesbehörden in der Beantwortung einen nicht zumutbaren Rechercheaufwand für sich
(ebd.). Dies begründet sie damit, dass eine weitergehende Auswertung der
vorliegenden Daten, ihre digitale Neuaufbereitung sowie händische
Recherchearbeiten ebenso erforderlich wären wie die Herausfilterung von noch nicht
abgeschlossenen Verfahren aus dem vorhandenen Datenbestand.
Aus Sicht der Fragesteller verkennt die Bundesregierung hierbei jedoch die
rechtlichen und sachlichen Grenzen ihrer Pflicht zur Erfüllung des
parlamentarischen Fragerechts. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in
Abweichung von der Rechtsauffassung der Bundesregierung in der genannten
Antwort auf die Kleine Anfrage entschieden, dass die Bundesregierung in diesem
Rahmen alle ihr zu Gebote stehenden Möglichkeiten der
Informationsbeschaffung auszuschöpfen hat. Wörtlich heißt es zum Umfang des
Verantwortungsbereichs der Bundesregierung in der Entscheidung BVerfGE 147, 50, Rn. 215:
„Dem Verantwortungsbereich der Bundesregierung unterfällt die Tätigkeit der
ihr unmittelbar nachgeordneten Behörden einschließlich der diesen von Dritten
zur Verfügung gestellten Informationen, wenn und soweit sie für
Entscheidungen oder sonstige Verwaltungsvorgänge relevant sind (vgl. BVerfGE 124, 161
<196 f.> zum Bundesamt für Verfassungsschutz; vgl. BVerfGE 139, 194
<225 ff. Rn. 108 ff.> zur Bundespolizei; vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten
Senats vom 13. Juni 2017 – 2 BvE 1/15 –, juris, Rn. 90 zu den
Nachrichtendiensten des Bundes). Der Verantwortungsbereich der Bundesregierung
umfasst demnach nicht nur das Regierungshandeln im engeren Sinn, sondern
darüber hinaus auch die Regierungsverantwortung. Erfasst sind sowohl die von der
Regierung selbst wahrgenommenen Aufgaben als auch der von ihr verantwor-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/23002
19. Wahlperiode 01.10.2020
tete Aufgabenbereich, mithin der Aufgabenbereich nachgeordneter Behörden
(vgl. Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 26. Juli 2006 –
Vf. 11-IVa-05 –, juris, Rn. 421 ff.; ebenso Bayerischer Verfassungsgerichtshof,
Entscheidung vom 20. März 2014 – Vf. 72-IVa-12 –, juris, Rn. 70 ff. zur
Verantwortlichkeit der bayerischen Staatsregierung für die Tätigkeit des
Landesamtes für Verfassungsschutz; Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-
Westfalen, Urteil vom 19. August 2008 – 7/07 –, juris, Rn. 246).“
Weiter steht in BVerfGE 147, 50, Rn. 250 geschrieben:
„Die im Bereich der Regierung vorhandenen Informationen sind nicht auf die
Gesamtheit der vorhandenen Dokumente beschränkt, sondern umfassen auch
das persönliche, nicht aktenkundige Wissen der handelnden Personen. Eine
erschwerte Zugänglichkeit oder Auswertbarkeit von Quellen mag im Einzelfall
dazu führen, dass sich die Regierung auf eine Unzumutbarkeit fristgerechter
Beantwortung berufen kann; sie vermögen aber nicht generell die
Beschränkung der Antwortpflicht auf dokumentierte Gegenstände zu rechtfertigen (vgl.
Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 5. November
2009 – 133-I-08 –, juris, Rn. 102; Hamburgisches Verfassungsgericht, Urteil
vom 21. Dezember 2010 – HVerfG 1/10 –, juris, Rn. 77). Die Bundesregierung
muss daher alle ihr zu Gebote stehenden Möglichkeiten der
Informationsbeschaffung ausschöpfen (vgl. Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-
Westfalen, Urteil vom 19. August 2008 – 7/07 –, juris, Rn. 252).“
Zwar hat die Bundesregierung zumindest den Aufwand, der die
Unzumutbarkeit begründen soll, so umschrieben, dass die Fragesteller diesen auf
Plausibilität und den Schluss der Unzumutbarkeit auf seine Richtigkeit überprüfen
können. Jedoch ist unter Zugrundelegung der verfassungsgerichtlichen Maßstäbe in
evidenter Weise das Kriterium der Unzumutbarkeit einer Beantwortung ihrer
Fragen aus Sicht der Fragesteller nicht erfüllt. Eine weitergehende Auswertung
der vorliegenden Daten sowie händische Recherchearbeiten inklusive der
Herausfilterung noch nicht abgeschlossener Verfahren ist in Anbetracht der
beschränkten Gesamtzahl der OK-Gruppierungen in Mitteldeutschland (51 OK-
Gruppierungen im Jahr 2017 und 42 OK-Gruppierungen im Jahr 2018, vgl.
Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/20793)
aus Sicht der Fragesteller durchaus im Bereich des Zumutbaren. Darüber
hinaus muss die Bundesregierung aus Sicht der Fragesteller im Rahmen einer
Interessenabwägung zwischen dem parlamentarischen
Informationsauskunftsanspruch und einer etwaigen Unzumutbarkeit der Informationsbeschaffung für die
Bundesregierung insbesondere die Bedeutung der Fragestellung für die
Abgeordneten in ihre Entscheidung einbeziehen. Der Erstunterzeichner der Kleinen
Anfrage hat seinen Wahlkreis in Mitteldeutschland. Gleichzeitig liegt die
Gesetzgebungsbefugnis für Strafgesetzbuch, Strafprozessordnung, Asylgesetz und
Aufenthaltsgesetz im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Nach alledem bleibt
aus Sicht der Fragesteller festzuhalten, dass der erforderliche Arbeits- und
Rechercheaufwand für die Beantwortung der Fragen die Schwelle zur
Unzumutbarkeit längst nicht überschritten hat, zumal sich die Fragesteller im Falle der
Unzumutbarkeit einer fristgerechten Beantwortung der gestellten Fragen schon
jetzt dazu bereit erklären, die Frist zur Beantwortung um zwei weitere Wochen
zu verlängern. Eine erneute Nachfrage zur Vermeidung gerichtlicher Klärung
der Angelegenheit ist daher aus Sicht der Fragesteller geboten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welche Kriminalitätsbereiche haben sich nach Kenntnis der
Bundesregierung die OK-Verfahren bezogen auf Mitteldeutschland (bestehend aus
Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt) in den Jahren 2017 bis 2019
erstreckt (bitte nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)?
2. Wie viele dieser in Frage 1 erfragten Verfahren sind nach Kenntnis der
Bundesregierung abgeschlossen (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
3. Wie hoch war der Anteil von tatverdächtigen Nichtdeutschen in den OK-
Verfahren bezogen auf Mitteldeutschland in den Jahren 2017 bis 2019
nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Jahren und Ländern
aufschlüsseln)?
4. Welche Staatsangehörigkeit hatten die tatverdächtigen Nichtdeutschen in
den OK-Verfahren bezogen auf Mitteldeutschland in den Jahren 2017 bis
2019 nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Jahren und Ländern
aufschlüsseln)?
5. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der von OK-
Gruppierungen in Mitteldeutschland verursachte Schaden in den Jahren 2017 bis
2019 (bitte nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)?
6. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der von OK-
Gruppierungen in Mitteldeutschland erwirtschaftete kriminelle Ertrag in den
Jahren 2017 bis 2019 (bitte nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)?
7. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die staatlich von OK-
Gruppierungen in Mitteldeutschland gesicherten vorläufigen
Vermögenswerte in den Jahren 2017 bis 2019 (bitte nach Jahren und Ländern
aufschlüsseln)?
8. Wie viele Tatverdächtige wirkten nach Kenntnis der Bundesregierung
durchschnittlich in den festgestellten OK-Gruppierungen in
Mitteldeutschland in den Jahren 2017 bis 2019 zusammen (bitte nach Jahren und
Ländern aufschlüsseln)?
9. Gegen wie viele Rockergruppierungen richteten sich in Mitteldeutschland
nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017 bis 2019 OK-
Verfahren (bitte nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)?
10. Um welche Rockergruppierungen handelt es sich bei den in Frage 9
erfragten nach Kenntnis der Bundesregierung im Einzelnen (bitte nach
Jahren und Ländern aufschlüsseln)?
11. Aufgrund welches Straftatverdachts wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung gegen die in Frage 9 erfragten Rockergruppierungen ermittelt
(bitte nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)?
12. Von welchen Staatsangehörigen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung die in Frage 9 erfragten Rockergruppierungen angeführt (bitte nach
Jahren und Ländern aufschlüsseln)?
13. Gegen wie viele Mitglieder von italienischen Mafiagruppierungen in
Mitteldeutschland richteten sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2017 bis 2019 OK-Verfahren (bitte nach Jahren und Ländern
aufschlüsseln)?
14. Um welche italienischen Mafiagruppierungen handelt es sich bei den in
Frage 13 erwähnten nach Kenntnis der Bundesregierung im Einzelnen
(bitte nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)?
15. Aufgrund welches Straftatverdachts wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung gegen die in Frage 13 erfragten Mitglieder italienischer
Mafiagruppierungen ermittelt (bitte nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)?
16. Gegen wie viele Mitglieder der Russisch-Eurasischen Organisierten
Kriminalität in Mitteldeutschland richteten sich nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2017 bis 2019 OK-Verfahren (bitte nach Jahren
und Ländern aufschlüsseln)?
17. Aufgrund welches Straftatverdachts wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung gegen die in Frage 16 erwähnten Personen ermittelt (bitte nach
Jahren und Ländern aufschlüsseln)?
18. Welche Staatsangehörigkeit hatten nach Kenntnis der Bundesregierung die
in Frage 16 erwähnten Personen (bitte nach Jahren und Ländern
aufschlüsseln)?
19. Gegen wie viele Mitglieder von ethnisch abgeschotteten Subkulturen
(Clans) in Mitteldeutschland richteten sich nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2017 bis 2019 OK-Verfahren (bitte nach Jahren
und Ländern aufschlüsseln)?
20. Aufgrund welches Straftatverdachts wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung gegen die in Frage 19 erwähnten Personen ermittelt (bitte nach
Jahren und Ländern aufschlüsseln)?
21. Welche Staatsangehörigkeit hatten nach Kenntnis der Bundesregierung die
in Frage 19 erwähnten Personen (bitte nach Jahren und Ländern
aufschlüsseln)?
22. Gegen wie viele Personen, die sich in Deutschland mit dem
Aufenthaltsstatus „Asylbewerber“, „International/national Schutzberechtigter und
Asylberechtigter“, „Duldung“, „Kontingentflüchtling“ oder „unerlaubter
Aufenthalt“ (Zuwanderer) in Mitteldeutschland richteten sich nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017 bis 2019 OK-Verfahren (bitte
nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)?
23. Welche Staatsangehörigkeit hatten die in Frage 22 erwähnten Personen
nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Jahren und Ländern
aufschlüsseln)?
24. Welchen Aufenthaltsstatus hatten die in Frage 22 erwähnten Personen
nach Kenntnis der Bundesregierung im Einzelnen (bitte nach Jahren und
Ländern aufschlüsseln)?
25. Aufgrund welches Straftatverdachts wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung gegen die in Frage 22 erwähnten Personen ermittelt (bitte nach
Jahren und Ländern aufschlüsseln)?
26. Wie viele OK-Ermittlungen in Mitteldeutschland hatten nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2017 bis 2019 Bezüge ins Ausland (bitte
nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)?
Berlin, den 24. September 2020
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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