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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode

(insgesamt 46 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

15.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2298430.09.2020

Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode

der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Dr. Harald Weyel, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) veröffentlichte auf seiner offiziellen Internetpräsenz ein Dokument, welches die Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode veranschaulicht (https://www.bmz.de/de/zentrales_downloadar-chiv/Presse/191029_BMZ_Erfolge_19te_Legislaturperiode.pdf). Die Aufzählung der Erfolge ist nach den Sustainable Development Goals (SDGs) der Agenda 2030 unterteilt.

Nach Ansicht der Fragesteller ist die deutsche Entwicklungszusammenarbeit ein wichtiges Instrument der internationalen Zusammenarbeit, jedoch gilt es, diese stetig zu verbessern und vor allem effektiver zu gestalten. Die Fragesteller stellen fest, dass die deutsche Entwicklungszusammenarbeit an erheblichen administrativen, organisatorischen und operativen Schwächen leidet (vgl. den Bericht des Bundesrechnungshofes nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung [BHO] an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für die Haushaltsberatungen 2018 und die Gesamtschau der Ergebnisse der Externen Qualitätskontrolle der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit [GIZ] GmbH im Jahr 2017). Vor diesem Hintergrund erscheinen die verzeichneten Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode fraglich. Insbesondere die Erfassung und die konkreten Hintergründe der aufgeführten Zahlen von erreichten Personen oder Unternehmen sind für die Fragesteller von Interesse.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen46

1

Welches Referat des BMZ war zuständig für die Erstellung und Veröffentlichung der Publikation „Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

2

Welcher konkrete Zeitraum wird von der Publikation „Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode“ vor dem Hintergrund der Angabe „Stand: Oktober 2019“ erfasst?

3

Weshalb werden nicht zu jedem Ziel für nachhaltige Entwicklung (SDG) Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der Publikation „Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode“ aufgezählt?

4

Inwiefern waren die deutschen Durchführungsorganisationen an der Erstellung der Publikation „Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode“ beteiligt?

5

Inwiefern waren bilaterale und multilaterale Akteure der Entwicklungszusammenarbeit an der Erstellung der Publikation „Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode“ beteiligt?

6

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für die Erstellung und Veröffentlichung der Publikation „Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode“?

7

Wurden im Rahmen der Erstellung und Veröffentlichung der Publikation „Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode“ externe Dienstleistungen oder sonstige Beratungsleistungen von Dritten in Anspruch genommen, und wenn ja, wie hoch waren die entsprechenden Kosten?

8

Steht die Erstellung und Veröffentlichung der Publikation „Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode“ nach Kenntnis der Bundesregierung in einem Zusammenhang mit der vom BMZ geförderten Initiative „Entwicklung wirkt!“ (https://www.entwicklung-wirkt.de/impressum), und wenn ja, inwiefern?

9

Welche Programme werden im Rahmen der Sonderinitiative „EINEWELT ohne Hunger“ (SEWOH) derzeit umgesetzt (siehe S. 1 der Publikation „Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode“; bitte nach Programmtitel, Durchführer, Aktionsraum, Kosten bzw. Fördersumme und Oberzielen aufschlüsseln)?

a) Welche Module werden im Rahmen der einzelnen Programme derzeit umgesetzt (bitte nach Modul- bzw. Projekttitel, Projektnummer bzw. Aktenzeichen, Kosten bzw. Fördersumme, Personalkosten und Zielindikatoren aufschlüsseln)?

b) Durch welche Programme und Maßnahmen konnten „allein seit September 2017 […] 350 000 Kleinbäuerinnen und Kleinbauern ihre Einkommen durch Trainings- und Beratungsdienstleistungen um knapp 30 Prozent steigern“ (ebd.)?

c) Wie wurde die Anzahl von 350 000 Kleinbauern (ebd.) nach Kenntnis der Bundesregierung erfasst, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die erfassten Zahlen den tatsächlich erreichten Kleinbauern entspricht (bitte Datenerfassung und Verfahren der Datenverarbeitung innerhalb des BMZ und bei den Durchführern der Maßnahmen ausführen)?

d) Durch welche Maßnahmen wurden die Landrechte von 140 000 Personen gesichert (ebd.)?

e) Wie wurde die Zahl von 140 000 Personen (ebd.), deren Landrechte durch Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammen gesichert wurden, erfasst?

10

Durch welche Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit werden Klinikpartnerschaften gefördert (siehe S. 2 der Publikation „Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode“)?

11

Welche Kliniken oder ähnlichen Organisationen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Oktober 2017 Förderverträge mit welchen Partnern geschlossen, um eine Klinikpartnerschaft einzugehen (vgl. Publikation „Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode“ S. 2)?

12

Welche Kosten sind durch die mobilen Teams zur Sensibilisierung von mehr als 4 000 irakischen und syrischen Binnenvertriebenen und Geflüchteten im Hinblick auf geschlechterspezifische Gewalt entstanden (siehe S. 3 der Publikation „Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode“)?

13

Welche 100 Unternehmen und welche 25 Wirtschaftsverbände in Ägypten, Marokko, Jordanien und Tunesien haben durch die Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit ihre Arbeitsbedingungen familien- und frauenfreundlicher gestaltet (s. S. 3 der Publikation „Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode“)?

a) Durch welche konkreten Programme und Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wurden die Unternehmen und Verbände hierbei gefördert bzw. unterstützt (bitte nach Programm- bzw. Maßnahmentitel, Fördersumme bzw. Kosten, Unternehmen bzw. Verband, Programm- bzw. Modulziele und Durchführer aufschlüsseln)?

b) Welchen Eigenanteil haben die geförderten Unternehmen und Verbände jeweils in qualitativer und quantitativer Hinsicht geleistet?

c) Werden Familienfreundlichkeit und Frauenfreundlichkeit im Rahmen dieser Maßnahmen durch die Bundesregierung gleichgesetzt?

d) Inwiefern wurden die Arbeitsbedingungen im Hinblick auf Familienfreundlichkeit verbessert?

e) Inwiefern wurden die Arbeitsbedingungen im Hinblick auf Frauenfreundlichkeit verbessert?

f) Wurden die erreichten Ziele nach Abschluss der Förderung nochmals nachgeprüft?

14

Welche Module wurden und werden im Rahmen des Programms „Energising Development“ umgesetzt (siehe S. 3 der Publikation „Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode“; bitte nach Titel, Projektnummer, Durchführer, Kosten bzw. Fördersumme und jeweiligen Modulzielen [Ober- und Unterziele] aufschlüsseln)?

15

Wie wurde die Zahl der durch das Programm „Energising Development“ erreichten Personen in Höhe von 13 Millionen erfasst (bitte konkrete Datenerfassung und Verfahren der Datenverarbeitung innerhalb des BMZ und bei den Durchführern erläutern)?

16

Wurden die mit dem Programm „Energising Development“ erreichten Personen nach Kenntnis der Bundesregierung dauerhaft mit Energie versorgt, und welche privaten Akteure waren an der Umsetzung beteiligt?

17

Wie unterscheiden sich die methodischen Ansätze der Programme „Energising Development“ und „Globale Energiewende“?

18

Welche Programme und Maßnahmen wurden und werden durch die vom BMZ jährlich investierten 4 Mrd. Euro zur „Schaffung von Zukunftsperspektiven vor Ort“ (siehe S. 4 der Publikation „Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode) seit der 19. Legislaturperiode umgesetzt (bitte die Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen und Programme sowie das Projektland angeben)?

19

Wie definiert die Bundesregierung „Zukunftsperspektiven vor Ort“ im Kontext der Publikation „Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode“ (ebd.)?

20

Ist die Bundesrepublik Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung verantwortlich für die „Schaffung von Zukunftsperspektiven vor Ort“ im Kontext der Entwicklungszusammenarbeit? Wenn ja, wie konkret ist diese Verantwortung konturiert, und wo hat sie nach Auffassung der Bundesregierung ihre Grenzen?

21

Welche konkreten medizinischen Einrichtungen für 3,5 Millionen Menschen wurden im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode neu gebaut (s. S. 4 der Publikation „Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode“; bitte Art der Förderung [Finanzielle Zusammenarbeit oder Technische Zusammenarbeit], Rückzahlbarkeit der Förderung und Projektland angeben)?

22

Welche konkreten 150 000 Beschäftigungsmöglichkeiten werden in der Publikation „Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode“ erwähnt (s. S. 4 der Publikation „Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode“)?

a) Durch welche methodischen Ansätze wurden die 150 000 Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit geschaffen?

b) Wie viele der 150 000 Beschäftigungsmöglichkeiten sind von dauerhafter Natur, und wie viele davon sind befristet?

c) Welche Kosten sind durch die Schaffung dieser 150 000 Beschäftigungsmöglichkeiten entstanden, und wie hoch ist der Anteil an deutschen Haushaltsmitteln (soweit keine genauen Angaben gemacht werden können, bitte eine Schätzung angeben)?

d) Warum sind diese Beschäftigungsmöglichkeiten nach Auffassung der Bundesregierung nicht ohne ihr Zutun entstanden?

e) Liegt die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten in den Partnerstaaten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit nach Auffassung der Bundesregierung im Verantwortungsbereich der Bundesrepublik Deutschland?

f) Inwiefern ist es nach Auffassung der Bundesregierung Aufgabe der Bundesrepublik Deutschland, im Ausland Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen?

g) Sind nach Auffassung der Bundesregierung staatliche Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit grundsätzlich dazu geeignet, dauerhafte Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen (bitte begründen)?

h) Sind die 150 000 geschaffenen Beschäftigungsmöglichkeiten nach Ansicht der Bundesregierung ökonomisch selbsttragend (wenn ja, bitte ein konkretes Beispiel nennen)?

i) Wie viele der 150 000 Beschäftigungsmöglichkeiten wurden unmittelbar und mittelbar (durch beauftragte Subunternehmen) innerhalb von Programmen, Projekten, Modulen und sonstigen Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit geschaffen?

j) In welchen Branchen wurden die 150 000 Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen?

k) Wie konkret wurden die Wirkungsdaten der Maßnahmen zur Schaffung der 150 000 Beschäftigungsmöglichkeiten seitens der Durchführer und der geförderten Akteure erfasst?

23

Wie hoch sind die tatsächlichen Gesamtkosten des Programms „Perspektive Heimat“ zum jetzigen Stand, und wie hoch sind die möglichen Gesamtkosten des Programms (s. S. 4 der Publikation „Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode“)?

24

Gab es ein Vorläuferprogramm zum Programm „Perspektive Heimat“ (ebd.)?

25

In welchem Zusammenhang stehen das Programm „Migration für Entwicklung“ (PME; https://www.giz.de/de/weltweit/62318.html) und das Programm „Perspektive Heimat“?

26

Welche konkreten Oberziele hat das Programm „Perspektive Heimat“ (bitte Oberziele des Programms abschließend sowie qualitativ und quantitativ angeben)?

27

Welche konkreten Oberziele hat das Programm „Migration für Entwicklung“ (https://www.giz.de/de/weltweit/62318.html; bitte Oberziele des Programms abschließend sowie qualitativ und quantitativ angeben)?

28

In welchem Zusammenhang stehen die Programme „Migration für Entwicklung II“ (https://www.giz.de/projektdaten/projects.action?request_lo-cale=de_DE&pn=201520113) und „Migration für Entwicklung“ (https://www.giz.de/de/weltweit/62318.html)?

29

Was sind die maximalen Gesamtkosten der Programme „Migration für Entwicklung“ und „Migration für Entwicklung II“ (ebd.)?

30

Aus welchen Modulen besteht das Programm „Migration für Entwicklung“ (https://www.giz.de/de/weltweit/62318.html; bitte Module unter Angabe der konkreten Modulziele qualitativ und quantitativ angeben)?

31

Aus welchen Modulen besteht das Programm „Migration für Entwicklung II“ (bitte Module unter Angabe der konkreten Modulziele qualitativ und quantitativ angeben)?

32

In welchem Zusammenhang stehen das Vorläuferprogramm „Migration für Entwicklung“ (Projektnummer 2012.2002.9) und das Programm „Migration für Entwicklung“ (https://www.giz.de/de/weltweit/62318.html)?

33

Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung unter „aktuelles Projekt“ bei der Angabe der Laufzeit auf der Projektdaten-Seite der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) des Programms „Migration für Entwicklung II“ (https://www.giz.de/projektdaten/projects.action?request_lo-cale=de_DE&pn=201520113) zu verstehen, und inwiefern unterscheiden sich die Angaben zu den „aktuellen Projekten“ von den Angaben des „Gesamtvorhabens“?

34

Ist seitens der Bundesregierung angedacht, ein Nachfolgeprojekt des Programms „Migration für Entwicklung“ in Auftrag zu geben?

35

Durch welche Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode wurden 160 Millionen Hektar Wald unter Schutz gestellt (siehe S. 5 der Publikation „Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode“)?

a) Was waren die (geschätzten) Kosten dieser Maßnahmen?

b) Wie definiert die Bundesregierung „unter Schutz stellen“ im Kontext der ergriffenen Maßnahmen?

36

Welche konkreten Maßnahmen werden im Rahmen der vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung initiierten „NDC-Partnerschaft“ umgesetzt (s. S. 5 der Publikation „Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode“)?

a) Wie hoch sind die bisherigen Kosten der NDC-Partnerschaft?

b) Welche Ansätze der Kohlenstoffdioxid-Reduktion werden im Rahmen der NDC-Partnerschaft verfolgt?

c) Wer sind die 130 Mitglieder der NDC-Partnerschaft, und in welchen Ländern sind diese jeweils aktiv?

37

Wurden Leistungen externer Dritter im Rahmen der Kompensation der Kohlenstoffdioxid-Emissionen des BMZ in Anspruch genommen (http://www.bmz.de/de/zentrales_downloadarchiv/Ministerium/Zweiseiter_Kliman-eutrales_BMZ_2020.pdf), und wenn ja, welche Kosten sind hierdurch entstanden?

38

Welche 55 Projekte umfasst der 10-Punkte-Aktionsplan „Meeresschutz und nachhaltige Fischerei“ (s. S. 5 der Publikation „Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode“; bitte nach Projekttitel, Projektnummer, Projektland und Projektkosten aufschlüsseln)?

39

Wie hoch ist die Zahl der deutschen Kommunen, die sich aktuell in Programmen und Maßnahmen des BMZ engagieren, und welche deutschen Kommunen sind dies jeweils (siehe S. 6 der Publikation „Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode“)?

40

Wie viele Beratungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) zum jetzigen Stand durchgeführt (siehe S. 6 der Publikation „Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode“)?

a) Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die AWE?

b) Werden die Beratungen seitens der AWE und des BMZ kategorisiert, und wenn ja, welche Kategorien sind dies?

c) Wie viele der durchgeführten Beratungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung nachweislich zu Investitionen aus der Privatwirtschaft geführt?

41

Inwiefern ist die Steigerung der Zahl der in der Entwicklungszusammenarbeit engagierten privaten deutschen Stiftungen seit 2016 auf fast 2 000 auf die Tätigkeiten der Bundesregierung zurückzuführen (siehe S. 6 der Publikation „Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode“)?

42

Welche 2 000 Stiftungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung entwicklungspolitisch engagiert (s. Frage 41, bitte Stiftungen benennen)?

43

Wie viele der im Rahmen des Entwicklungsinvestitionsfonds bereitgestellten Mittel für die Privatwirtschaft wurden zum jetzigen Zeitpunkt abgerufen oder in Anspruch genommen (siehe S. 7 der Publikation „Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode“; bitte nach Fonds „AfricaConnect“ und „AfricaGrow“ sowie „Wirtschaftsnetzwerk Afrika“ aufschlüsseln)?

44

Inwiefern zeigen die „neuen Ansätze [des BMZ] bereits Wirkung“ (siehe S. 7 der Publikation „Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode“) im Hinblick darauf, dass deutsche Investitionen in Afrika seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode um etwa 10 Prozent gestiegen sind (ebd.), vor dem Hintergrund, dass die beispielsweise angeführten Exportkreditgarantien (sogenannte Hermesbürgschaften, ebd.) in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie fallen?

45

Sind Exportkreditgarantien (s. Frage 44) nach Auffassung der Bundesregierung ein Instrument der deutschen Entwicklungszusammenarbeit?

46

Sind Exportkreditgarantien (s. Frage 44) nach Auffassung der Bundesregierung entwicklungsfördernd?

Berlin, den 10. September 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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