Aussagen des Bundesministers für Gesundheit bezüglich der Corona-Schutzmaßnahmen der Bundesregierung
des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Medienberichten zufolge hat der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn bei einem Auftritt in Bottrop am 31. August 2020 eingeräumt, dass einige der von der Bundesregierung getroffenen Corona-Schutzmaßnahmen im Rückblick womöglich unverhältnismäßig gewesen seien (https://www.swr.de/swraktuell/corona-lockdown-besuchsverbote-spahn-100.html; https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-09/corona-beschraenkungen-jens-spahn-massnahmen-verbesserung). Wörtlich sagte der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in Bottrop: „Man würde mit dem Wissen von heute, das kann ich ihnen sagen, keine Friseure mehr schließen und keinen Einzelhandel mehr schließen. Das wird nicht noch einmal passieren. Wir werden nicht noch einmal Besuchsverbote in den Pflegeeinrichtungen brauchen. Wir haben doch etwas dazugelernt in den letzten Monaten, wie wir uns schützen können, ohne dass es diese Maßnahmen braucht. Dafür braucht es aber vor allem eben zum Beispiel die Maske“ (https://www.welt.de/politik/deutschland/article214831024/Corona-Lockdown-Diese-Verbote-wuerde-Spahn-nicht-mehr-aussprechen.html).
Konfrontiert mit dieser Aussage, erklärte der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Rahmen einer Pressekonferenz in Bochum am 1. September 2020 (https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/spahn-haette-friseure-und-altenheime-nicht-schliessen-muessen-72676814.bild.html): „Was wir miteinander jeden Tag aushandeln in der Gesellschaft ist die richtige Balance zwischen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Sicherheit und Alltag und Freiheit.“
Demnach seien Corona-Maßnahmen nie eine Frage von „absoluter Wahrheit“, sondern eine „Abwägung zwischen Argumenten, die dafür sprechen vor allem zum Schutz und anderen Argumenten, die dagegen sprechen, weil es eben auch eine Belastung ist im Alltag“ (ebd.). Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn weiter: „Wir können heute diese Abwägungsentscheidung zwischen Schutz und Alltag besser treffen, weil wir mehr wissen, weil wir mehr Erfahrung haben, als wir es im März konnten!“
Schließlich bleibe laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eines bestehen: „Abstand, Hygiene, Alltagsmasken, das sind unsere besten Waffen im Kampf gegen dieses Virus.“ (ebd.)
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Hätte die Bundesregierung vor dem Hintergrund der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Aussage des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn, dass man mit dem heutigen Wissen Friseure und Einzelhandel nicht mehr schließen würde, zu Beginn der Corona-Krise in Deutschland auch in anderen Bereichen anders gehandelt?
Wenn ja, in welchen Bereichen hätte sie auf welche Weise konkret und aus welchem Grund anders gehandelt?
Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Aussage des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn, dass man mit dem heutigen Wissen Friseure und Einzelhandel nicht mehr schließen würde, Personen und Unternehmen, die aufgrund der von der Bundesregierung veranlassten Schließung einen Schaden erlitten haben, zu entschädigen?
Wenn ja, wie beabsichtigt die Bundesregierung die Geschädigten zu entschädigen?
Wenn nein, warum beabsichtigt sie, die Geschädigten nicht zu entschädigen?
Wie bewertet die Bundesregierung die von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel getätigte Kritik an sogenannten Öffnungsdiskussionsorgien (https://www.tagesschau.de/inland/merkel-lockdown-101.html) vor dem Hintergrund der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Aussage des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn, dass Corona-Maßnahmen nie eine Frage von absoluter Wahrheit seien, sondern eine Abwägung zwischen Argumenten, die dafür sprächen vor allem zum Schutz und anderen Argumenten, die dagegen sprächen?
Welche Außenwirkung hat es nach Ansicht der Bundesregierung, wenn das Einhalten von Abstand, das vom Bundesgesundheitsminister Jens Spahn als eine der „besten Waffen im Kampf gegen dieses Virus“ gelobt wird, von ihm selbst, wie zum Beispiel bei seinem Besuch des Uniklinikums Gießen (https://www.hessenschau.de/politik/fahrstuhlgate-im-klinikum-was-machen-all-diese-politiker-in-einem-aufzug,foto-aufzug-uniklinik-100.html) oder von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht, wie bei dem Besuch ihrer Amtskollegin Anna-Maja Henriksson in Helsinki (https://twitter.com/BMJV_Bund/status/1295664312263020545), nicht eingehalten wird?
Liegen der Bundesregierung eigene Berechnungen bzw. Schätzungen dazu vor, wie hoch die Gesamtkosten bzw. Gesamtbelastungen und Steuerausfälle sind, die zu Lasten des Bundeshaushalts und/oder der Volkswirtschaft aufgrund der angeordneten Schließungen von Friseursalons und im Bereich des Einzelhandels entstanden sind, die entsprechend den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Aussagen des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn mit dem heutigen Wissen nicht vorgenommen worden wären, und wenn ja, wie hoch sind diese (bitte getrennt und zudem die Steuerausfälle auch nach der jeweiligen Steuerart aufschlüsseln)?
Liegen der Bundesregierung eigene Berechnungen bzw. Schätzungen dazu vor, wie hoch die Gesamtkosten bzw. Gesamtbelastungen und Steuerausfälle sind, die zu Lasten des Bundeshaushalts und/oder der Volkswirtschaft aufgrund der angeordneten Schließungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie insgesamt entstanden sind, und wenn ja, wie hoch sind diese?
Liegt eine Einschätzung der Bundesregierung vor, wie die in Frage 5 erfragten Gesamtkosten bzw. Gesamtbelastungen und Steuerausfälle für den deutschen Bundeshaushalt und die deutsche Volkswirtschaft gewesen wären, wenn im Rahmen der Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie (ausschließlich) die parlamentarischen Initiativen der Fraktion der AfD umgesetzt worden wären, und wenn ja, wie hoch wären diese gewesen?