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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kleine Anfrage zum Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2021 Einzelplan 07 - Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

30.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2326009.10.2020

Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2021 Einzelplan 07 – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae, Renata Alt, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2021 Einzelplan 07 bietet Gelegenheit, die Ausgaben und damit die Prioritäten der Bundesregierung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) kritisch zu hinterfragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Welche Summe unter Titel „684 01-059 Zuschüsse an die Vertretung der Verbraucher“ oder unter anderen Titeln dieses Haushaltsentwurfs ist vorgesehen

a) zur Finanzierung im Einzelnen welcher Marktwächter,

b) zur Finanzierung der Bewerbung von Musterfeststellungsklagen?

2

Welche Projekte sind im Haushaltsjahr 2020 aus dem Titel „686 01-059 Förderung von Innovationen im Bereich des Verbraucherschutzes“ finanziert worden beziehungsweise eingeplant?

3

Mit dem Finanzierungsbedarf für welche Projekte begründet die Bundesregierung die Steigerung des Haushalttitels „686 01-059 Förderung von Innovationen im Bereich des Verbraucherschutzes“ um rund eine halbe Mio. Euro (um Konkretisierung, die über die „Erläuterungen“ hinausreicht, wird gebeten)?

4

Welche konkreten Projekte oder Vorhaben welcher Institutionen erwartet die Bundesregierung, die die annähernde Verdoppelung des Volumens in des Titel „686 02-059 Corporate Digital Responsibility“ von ca. 263 000 Euro auf ca. 525 000 Euro zu begründen?

5

Die Erreichung welcher Ziele erhofft sich die Bundesregierung durch die Umsetzung der über Titel „686 02-059 Corporate Digital Responsibility“ zur Verfügung zu stellenden Gelder?

6

Welche Ausgaben bei welchen Stellen beabsichtigt die Bundesregierung unter Titel „684 01-059 Zuschüsse für überregionale Förderungsmaßnahmen; 4. Schlichtung für Pauschalreisen“ zu finanzieren?

7

Fallen darunter (Frage 6) auch Ausgaben zur Digitalisierung der unmittelbaren Bearbeitung von Schlichtungsverfahren durch das Bundesamt für Justiz als Schlichtungsstelle Luftverkehr, und wenn ja, in welchem Umfang?

8

Handelt es sich bei dem unter Titel „684 01-059 Zuschüsse für überregionale Förderungsmaßnahmen“ zur Förderung angedachten Institute for Strategic Dialogue (ISD) um die unter https://www.isdglobal.org/ im Internet auffindbare internationale Nichtregierungsorganisation (NGO) mit Sitz in London?

a) Wenn ja, warum, und in welchen Fällen hat die Bundesregierung diese NGO bislang gefördert, und wie begründet sie die weitere Förderung?

b) Wenn ja, in welcher Form hat das ISD die Bundesregierung bislang beraten oder anderweitig unterstützt?

c) Wenn ja, im Zusammenhang mit welchen Vorhaben geht die Bundesregierung zukünftig von einer Beratung oder anderweitigen Unterstützung der Bundesregierung durch das ISD aus?

d) Wenn ja, warum plant die Bundesregierung die öffentliche Förderung, die laut Homepage des ISD (https://www.isdglobal.org/isdapproach/partnerships/) bislang über die Bundeszentrale für politische Bildung und damit den Haushalt des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat erfolgt, künftig über den Haushalt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz bereitzustellen?

9

Warum plant die Bundesregierung unter Titel „698 01-290 Erstattungsleistungen zur Insolvenzabsicherung von Reisegutscheinen im Pauschalreisevertragsrecht in Folge der COVID-19-Pandemie sowie damit zusammenhängende Sach- und Personalausgaben“ keine Mittel für diese Angelegenheit ein, insbesondere wenn in dem Titel „141 01-059 Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Inland“, auf den der Haushaltsvermerk verweist, auch keinen Betrag enthält?

10

Warum beabsichtigt die Bundesregierung, über Titel „F 545 01-011 Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen“ im Einzelplan für das BMJV Landjugendvertreter zu fördern?

11

Von der Durchführbarkeit welcher internationalen Fachveranstaltungen im Ausland, Informationsfahrten ins Ausland geht die Bundesregierung in Zeiten der COVID-19-Pandemie aus, und deckt dieser Titel auch alternativ entstehende Kosten für Videokonferenzen und Videokonferenztechnik ab?

12

Ist das Entfallenlassen des Titels „688 06-011 Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht“ so zu verstehen, dass die Bundesregierung als sicher davon ausgeht, nicht zu Zahlungen in 2021 wegen Verstoßes gegen EU-Recht verurteilt zu werden, und wenn ja, worauf stützt die Bundesregierung diese Annahme?

13

Warum sieht die Bundesregierung davon ab, Mittel für den Bereich der „Unmet-Legal-Needs“, also die Ermittlung der tatsächlichen Defizite bei der Durchsetzung des Rechts, insbesondere durch die Verbraucherinnen und Verbraucher, einzusetzen?

14

Inwieweit richtet die Bundesregierung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz durch entsprechende Allokation von Haushaltsmitteln auf evidenzbasierte Gesetzgebung und damit effizientes Handeln des Bundesministeriums aus?

15

Hat sich aus Sicht der Bundesregierung die sachliche (hier insbesondere für das – gegebenenfalls im Homeoffice – digitalisierte Arbeiten geeignete) Ausstattung von Gerichten und Staatsanwaltschaften seit Beschluss des „Pakts für den Rechtsstaat“ verändert, und wenn ja, in welche Richtung?

16

Ist die Bundesregierung noch der durch die vormalige Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katharina Barley im Deutschen Bundestag geäußerten Auffassung, „dass der Pakt für den Rechtsstaat (…) im Grunde genommen eine Daueraufgabe (ist), die uns begleiten wird“, und hält die Bundesregierung diese Daueraufgabe für zwischenzeitlich gelöst (https://www.youtube.com/watch?v=m9Vxl8jgoUM)?

17

Erfasst die Bundesregierung die Steigerung oder Absenkung des Arbeitsaufwandes, der sich für die Staatsanwaltschaften aufgrund der durch diese Bundesregierung oder die sie tragenden Fraktionen auf den Weg gebrachten Gesetze ergibt, und wie viele zusätzliche oder weniger Arbeitsstunden pro Monat pro Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Staatsanwaltschaftsgeschäftsstellen, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind das?

18

Erfasst die Bundesregierung die Steigerung oder Absenkung des Arbeitsaufwandes, der sich für die Gerichte aufgrund der durch diese Bundesregierung oder die sie tragenden Fraktionen auf den Weg gebrachten Gesetze ergibt, und wie viele zusätzliche oder weniger Arbeitsstunden pro Monat pro Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Gerichtsgeschäftsstellen, Richterinnen und Richter sind das?

19

Erfasst die Bundesregierung, inwieweit der in den Fragen 17 und 18 benannte Arbeitsaufwand mit dem durch den Pakt für den Rechtsstaat zu finanzierenden Stellenaufwuchs bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten einhergeht oder auseinanderklafft?

20

Zu welchem Ergebnis kommt die Bundesregierung, wenn sie die Entwicklung der Arbeitsbelastung und des Personalaufwuchses insgesamt, also über den speziell seit Amtsantritt durch eigene Gesetzgebung zusätzlich geschaffenen Arbeitsaufwand hinaus, vergleicht?

21

Sieht die Bundesregierung Bedarf, den Bundeshaushalt 2021 Einzelplan 07 aufzustocken, um weitere Stellen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften zu finanzieren oder mit den Ländern mitzufinanzieren, und wenn nein, warum nicht?

22

Welchen Handlungsbedarf für den Bund sieht die Bundesregierung aufgrund der Kritik der Vizepräsidentin der EU-Kommission Věra Jourová anlässlich des neuen Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2020 der EU-Kommission (https://www.spiegel.de/politik/ausland/rechtsstaats-tuv-die-ergebnisse-sind-alarmierend-klagt-eu-vizepraesidentin-vera-jourova-a-00000000-0002-0001-0000-000173216497) an überlangen Verfahrensdauern der Gerichtsverfahren in Deutschland?

23

Welchen Handlungsbedarf für die Länder sieht die Bundesregierung aufgrund der in Frage 22 erwähnten Kritik der Vizepräsidentin der EU-Kommission Věra Jourová an überlangen Verfahrensdauern der Gerichtsverfahren in Deutschland?

Berlin, den 7. Oktober 2020

Christian Lindner und Fraktion

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