Zusammenwirken der Länder bei der Erstellung der Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012
der Abgeordneten René Springer, Uwe Witt, Martin Sichert, Martin Hebner, Sebastian Münzenmaier, Martin Hess und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Aufgabe des Bevölkerungsschutzes ist es, die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie die Umwelt und das Kulturgut vor Schadensereignissen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern (Bundestagsdrucksache 17/12051).
Vor diesem Hintergrund erstellt der Bund im Zusammenwirken mit den Ländern eine bundesweite Risikoanalyse für den Zivilschutz (§ 18 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes – ZSKG). Der Bund berät und unterstützt die Länder im Rahmen seiner Zuständigkeiten beim Schutz kritischer Infrastrukturen (ebd.). Im Benehmen mit den Ländern entwickelt der Bund Standards und Rahmenkonzepte für den Zivilschutz, die den Ländern zugleich als Empfehlungen für ihre Aufgaben im Bereich des Katastrophenschutzes dienen, sofern diese für ein effektives gesamtstaatliches Zusammenwirken der für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden auch bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen erforderlich sind (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wann hat die Bundesregierung zum ersten Mal alle Bundesländer von dem Szenario „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ (Bundestagsdrucksache 17/12051) im Rahmen des Zusammenwirkens bei Risikoanalysen nach § 18 Absatz 1 Satz 1 ZSKG in Kenntnis gesetzt?
Wie erfolgte das vorgesehene Zusammenwirken zwischen Bund und Bundesländern im Szenario „Pandemie durch Virus Modi-SARS“?
Welche Erkenntnisse hat der Bund durch das Zusammenwirken mit den Bundesländern im Szenario „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ erlangt, und welche Schlussfolgerungen wurden daraus gezogen?
Welche Verbesserungen können aus Sicht des Bundes bei dem Zusammenwirken bei der bundesweiten Risikoanalyse nach § 18 ZSKG noch erreicht werden?
Gab es von allen 16 Bundesländern im Rahmen der Erarbeitung der Risikoanalyse 2012 eine entsprechende Zuarbeit, und wenn nicht, aus welchen Bundesländern erfolgte keine Zuarbeit?
Wurde durch den Bund eine etwaige mangelnde Beteiligung bzw. Zuarbeit einzelner Bundesländer benannt und kritisiert, und wenn ja, in welcher Form?
Hat der Bund die Beteiligung der Bundesländer nach der Risikoanalyse 2012 überprüft und angepasst, und wenn ja, inwiefern erfolgte eine etwaige Anpassung?