Justizielle Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation
der Abgeordneten Dr. Jürgen Martens, Stephan Thomae, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Frank Sitta, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Internationale Rechtshilfe stellt ein wichtiges Instrument der justiziellen Zusammenarbeit und der Strafverfolgung in Zeiten der Globalisierung dar. Sie basiert in der Regel auf internationalen Übereinkommen. So basiert die Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation u. a. auf dem Haager Zustellungsübereinkommen, dem Haager Zivilprozessübereinkommen, dem Europäischen Rechtsauskunftsübereinkommen, dem Europäischen Auslieferungsübereinkommen, dem Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen sowie dem Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen.
Grundlage einer effektiven Kooperation ist Vertrauen und Gegenseitigkeit. Das bedeutet konkret, dass Rechtshilfeersuchen den Maßstäben der innerstaatlichen Rechtsordnung entsprechen müssen. Die innerstaatlichen Verfahren des Vertragsstaates müssen rechtsstaatlichen Mindeststandards genügen. Des Weiteren ist es, politisch gesehen, von zentraler Bedeutung, dass Umfang und Dauer der Bearbeitung in den beiden Vertragsstaaten kohärent erfolgen.
In Bezug auf die Kooperation mit der Russischen Föderation wurden im Zuge der Geschehnisse um den russischen Oppositionellen Alexei Nawalny, der laut Presseberichten mit dem in der damaligen Sowjetunion entwickelten Nervengift Nowitschok vergiftet wurde, Zweifel laut, ob Rechtshilfeersuchen der russischen Behörden im diesem Fall positiv beschieden werden können (vgl. etwa https://www.sueddeutsche.de/panorama/kriminalitaet-tscheljabinsk-politiker-analyse-zu-nawalny-darf-nicht-oeffentlich-werden-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200910-99-510744). Insbesondere stand dabei in Frage, inwieweit sensible Auskünfte über Ermittlungsmethoden deutscher Behörden, etwa der Bundeswehrlabore, auf diesem Wege übermittelt werden dürfen. Aber auch die Gegenseitigkeit der Rechtshilfe stand zur Diskussion.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen16
Wie viele Rechtshilfeersuchen wurden durch die Russische Föderation an die Bundesrepublik Deutschland seit 2010 gestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Rechtshilfeersuchen in Strafsachen wurden durch die Russische Föderation an die Bundesrepublik Deutschland seit 2010 gestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
a) Wie viele davon betrafen Auslieferungen?
b) Wie viele davon betrafen Vollstreckungshilfe?
c) Wie viele davon betrafen die Beschaffung und Herausgabe von Beweismitteln bzw. die Befragung von Zeugen?
Erfolgt die Übermittlung von Rechtshilfeersuchen in Strafsachen direkt an die deutschen Behörden oder auf diplomatischem Wege?
Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungszeit der zuständigen Stellen in Deutschland für diese Rechtshilfeersuchen
a) in Strafsachen und
b) in sonstigen Fällen?
Wie viele dieser Rechtshilfeersuchen wurden positiv beschieden
a) in Strafsachen und
b) in sonstigen Fällen?
Wie viele der Rechtshilfeersuchen in Strafsachen durch die Russische Föderation scheiterten am Ordre-public-Vorbehalt gemäß § 30 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)?
Inwieweit leistet Deutschland Rechtshilfe, auch dann, wenn Gegenstand des Verfahrens eine Tat ist, die nach deutscher Auffassung vorwiegend politischen Charakter hat?
Werden Rechtshilfeersuchen, die politisch motiviert sind, von anderen Rechtshilfeersuchen unterschieden, und wenn ja, wie wird dies sichergestellt?
Wird Rechtshilfe dann nicht oder nur in begrenztem Umfang geleistet, wenn ihr Inhalt Rückschlüsse auf sensible Ermittlungsmethoden, etwa der Methoden zur Identifizierung militärischer Giftstoffe durch Bundeswehrlabore, zulässt, und wenn ja, wie wird dies sichergestellt?
Wie viele Rechtshilfeersuchen wurden durch die Bundesrepublik Deutschland an die Russische Föderation seit 2010 gestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Rechtshilfeersuchen in Strafsachen wurden durch die Bundesrepublik Deutschland an die Russische Föderation seit 2010 gestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
a) Wie viele davon betrafen Auslieferungen?
b) Wie viele davon betrafen Vollstreckungshilfe?
c) Wie viele davon betrafen die Beschaffung und Herausgabe von Beweismitteln bzw. die Befragung von Zeugen?
Erfolgt die Übermittlung von Rechtshilfeersuchen in Strafsachen direkt an die russischen Behörden oder auf diplomatischem Wege?
Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungszeit der zuständigen Stellen in Russland für diese Rechtshilfeersuchen
a) in Strafsachen und
b) in sonstigen Fällen?
Wie viele dieser Rechtshilfeersuchen wurden positiv beschieden
a) in Strafsachen und
b) in sonstigen Fällen?
Wie viele der Rechtshilfeersuchen in Strafsachen an die Russische Föderation scheiterten am Ordre-public-Vorbehalt?
Wie wird sichergestellt, dass auf entsprechende Ersuchen eine zeitnahe Antwort erfolgt?