Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung
der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Alexander Müller, Hagen Reinhold, Dr. Wieland Schinnenburg, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP Arbeitsgruppe „Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung“
Vorbemerkung
Im vergangenen Jahr kündigte die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht eine umfassende Reform des Familienrechts, insbesondere auch des Kindesunterhaltsrechts für diese Legislaturperiode an. Ziel sei es, auch Väter, die große Betreuungsanteile bei der Betreuung ihrer Kinder nach Trennung oder Scheidung übernehmen und derzeit dennoch zur Zahlung des unverminderten Barunterhalts verpflichtet sind, zu entlasten.
Zurzeit befindet sich ein Gesetzentwurf zur Änderung des Abstammungs-, Kindschafts- und Kindesunterhaltsrechts in der Ressortabstimmung, der das Kindesunterhaltsrecht wohl nicht grundsätzlich reformieren wird. Der Grund hierfür soll darin liegen, dass die Zeit für eine umfassende Familienrechtsreform nicht ausgereicht habe (https://www.welt.de/politik/deutschland/article215451768/Unterhaltsrecht-Versuche-den-Kampf-der-Geschlechter-anzuheizen.html).
Bereits seit Anfang 2016 fanden Beratungen einer Arbeitsgruppe „Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung“ im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz statt, die unterhaltsrechtliche Aspekte zum erweiterten Umgang und Wechselmodell zum Gegenstand hatten. Ergebnisse der Beratungen sind bisher nicht veröffentlicht worden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wann haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Sitzungen der Arbeitsgruppe „Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung“ im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stattgefunden?
Welche Personen, Experten bzw. Vertreter von Institutionen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in die Arbeitsgruppe „Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung“ berufen, und nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl?
Auf welche Fragen erhoffte sich die Bundesregierung durch die Einsetzung der Arbeitsgruppe „Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung“ Antworten?
Was konkret war nach Kenntnis der Bundesregierung Gegenstand der jeweiligen Tagungen der Arbeitsgruppe „Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung“ (bitte nach Sitzungen aufschlüsseln)?
Hat die Arbeitsgruppe nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Tätigkeit abgeschlossen oder sind weitere Sitzung geplant?
Wenn die Arbeitsgruppe nicht mehr tagt, liegt der Bundesregierung ein Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung“ vor, und wenn ja, welchen Inhalts, und wenn nein, wieso nicht?
Wenn die Arbeitsgruppe nicht mehr tagt und kein Abschlussbericht vorliegen sollte, liegt der Bundesregierung eine protokollarische Zusammenfassung der Beratungen der Arbeitsgruppe „Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung“ vor, und wenn ja, welchen Inhalts, und wenn nein, wieso nicht?
Wenn die Arbeitsgruppe nicht mehr tagt und der Bundesregierung ein Abschlussbericht oder eine protokollarische Zusammenfassung der Beratungen der Arbeitsgruppe „Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung“ vorliegt, wann plant die Bundesregierung die Veröffentlichung?
Sieht die Bundesregierung aufgrund der Ergebnisse bzw. Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung“ politischen Handlungsbedarf, der über den geplanten Gesetzentwurf zur Änderung des Abstammungs-, Kindschafts- und Kindesunterhaltsrechts hinausgeht (bitte begründen)?
Sieht die Bundesregierung aus anderen Gründen politischen Handlungsbedarf, der über den geplanten Gesetzentwurf zur Änderung des Abstammungs-, Kindschafts- und Kindesunterhaltsrechts hinausgeht (bitte begründen)?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung, in dieser Legislaturperiode von einer umfassenden Familienrechtsreform abzusehen?
Sofern die Bundesregierung der Auffassung ist, dass in der laufenden Legislaturperiode nicht ausreichend Zeit für eine umfassende Familienrechtsreform bleibt, warum hat sie die Reform nicht früher angestoßen?
Wie viel Zeit würde nach Auffassung der Bundesregierung benötigt, um eine umfassende Familienrechtsreform auf den Weg zu bringen?
Arbeitet die Bundesregierung derzeit an einer umfassenden Reform des Sorge- und Unterhaltsrechts, und wenn ja, bitte den weiteren Zeitplan konkretisieren, wenn nein, wieso nicht?