Geplante Reform des Prüfungswesens im Handwerk
der Abgeordneten Claudia Müller, Margit Stumpp, Dieter Janecek, Christian Kühn (Tübingen), Sven-Christian Kindler, Stefan Schmidt, Kai Gehring, Erhard Grundl, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung plant bis zum Ende des Jahres die 5. Novelle des Handwerksrechts. Darin soll es u. a. um eine Reform des Meisterprüfungswesens gehen. Der Meisterbrief ist nach Ansicht der Fragesteller ein wichtiges Qualitätssiegel und muss gestärkt werden. Da die Meisterprüfung und die Erteilung der Ausnahmebewilligungen in den Gewerken der Anlage A der Handwerksordnung (HwO) gleichzeitig eine Marktzugangsschranke darstellen, bedarf das Bewilligungs- und Prüfungsgeschehen besonders guter Bedingungen und Förderung. Damit mehr Menschen für eine Ausbildung im Handwerk gewonnen werden können, muss nach Ansicht der Fragesteller dieser Ausbildungsweg und auch der Quereinstieg für sie attraktiver werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Kosten für eine Meisterprüfung a) nach Anlage A der HwO; b) nach Anlage B der HwO?
c) Gibt es einzelne Gewerke, in denen die Kosten weit über dem Durchschnitt liegen, und wenn ja, welche?
Sind die Kosten nach Auffassung der Bundesregierung angemessen, oder gibt es Anpassungsbedarf bei der Höhe der Kosten, und falls ja, welche Schritte plant die Bundesregierung?
Welche öffentliche Förderung gibt es für Meisterprüfungen nach Kenntnis der Bundesregierung in den jeweiligen Bundesländern (bitte nach Bundesland auflisten), und sieht die Bundesregierung bei unterschiedlicher Förderung eine Ungleichbehandlung und Handlungsbedarf, um Unterschiede zu verringern, Förderung zu verbessern sowie die Gleichwertigkeit mit dem Studium voranzubringen, sowie welche Schritte plant die Bundesregierung?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Bestehensquote bei Meisterprüfungen nach Anlage A und Anlage B in den vergangenen zehn Jahren (bitte nach Gewerken einzeln auflisten)?
In welchen zehn Gewerken ist die Bestehensquote bei den Meisterprüfungen nach Kenntnis der Bundesregierung besonders hoch, und in welchen zehn Gewerken besonders niedrig?
Ist ein Zusammenhang mit der Zugehörigkeit der Gewerke zur Anlage A oder B zu beobachten, und falls ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Zusammenhang?
Wie viele derjenigen, die die Meisterprüfung nicht bestanden haben, wiederholen nach Kenntnis der Bundesregierung die Prüfung?
Wie viele brechen die Meisterfortbildung ohne Abschluss ab (bitte jeweils nach Gewerken sowie einmal nach Anlage A und B1 sowie nach Geschlechtern aufschlüsseln)?
Besteht nach Ansicht der Bundesregierung hier Handlungsbedarf (bitte begründen), und falls ja, welche Schritte sind geplant?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele der neuen Meister und Meisterinnen eigene Betriebe gründen, wie viele bestehende Betriebe übernehmen oder in bestehenden Betrieben die Funktion der Betriebsleiterin bzw. des Betriebsleiters übernehmen (bitte Entwicklung der letzten zehn Jahre und nach Anlage A und B sowie nach Geschlechtern differenzieren)?
Welche zusätzlichen Initiativen plant die Bundesregierung, um den verstärkten Abschluss von Meisterprüfungen im Handwerk anzuregen?
Welche Daten und Erkenntnisse liegen der Bundesregierung generell zu einem Reformbedarf der Meisterprüfungsausschüsse im Bereich der Anlage A und B vor, und welche Schlüsse für die kommende Novellierung der Handwerksordnung werden daraus gezogen?
Wie viele Gerichtsverfahren gab und gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung wegen Meisterprüfungsverfahren (bitte nach Jahren seit 1998 aufschlüsseln), wie viele davon richten sich gegen die Besetzung der Prüfungsausschüsse?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob es Schwierigkeiten gibt, die Meisterprüfungsausschüsse im Handwerk zu besetzen, und falls ja, welche Maßnahmen sollten nach Ansicht der Bundesregierung getroffen werden, um hier Abhilfe zu schaffen, und wann werden diese getroffen?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, wie häufig Meisterprüfungsausschüsse gänzlich durch Meister oder Meisterinnen des zu prüfenden Gewerks besetzt werden, also § 34 Absatz 10 angewendet wird, und welche möglichen Auswirkungen sieht die Bundesregierung (bitte begründen)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, wie häufig keine Gesellen oder Gesellinnen in den Meisterprüfungsausschüssen vertreten sind, und welche möglichen Auswirkungen sieht die Bundesregierung hier (bitte begründen)?
Welche Rolle räumt die Bundesregierung der Neutralität des oder der Ausschussvorsitzenden bei Meisterprüfungsausschüssen ein, und wie wird diese ausreichend sichergestellt?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Prüfungsteilnehmende über den für sie zuständigen Meisterprüfungsausschuss, insbesondere seine personelle Zusammensetzung, bei der Einladung zur Prüfung informiert?
Besteht nach Ansicht der Bundesregierung eine Notwendigkeit die Namen der Prüferinnen und Prüfer in Meisterprüfungsausschüssen datenschutzrechtlich zu schützen (bitte begründen)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Kosten für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 7b und § 8 der HwO, und wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten des Nachweises der zum Betreiben des zulassungspflichtigen Handwerks notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten nach § 8 HwO?
Wie viele Ausnahmebewilligungen nach § 8 HWO wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln) beantragt, und wie hoch ist die Quote der Ablehnungen, weil die zum Betreiben des zulassungspflichtigen Handwerks notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten nicht nachgewiesen werden konnten (Bestehensquote)?
Falls diese Quote nicht erhoben wird, warum nicht?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einheitliche Kriterien in den Handwerkskammern, um die zum Betreiben des zulassungspflichtigen Handwerks notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten nachzuweisen, um Ausnahmebewilligungen nach § 8 der HWO stattzugeben?
Welche Gremien nehmen die Nachweise der notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten ab?
Welche Widerspruchsmöglichkeiten bestehen, und wer entscheidet über diese Widersprüche?
Werden die Antragsstellenden hierzu ausreichend informiert?