Forschungsbemühungen der Bundesregierung in der Corona-Pandemie
der Abgeordneten Kai Gehring, Kordula Schulz-Asche, Dr. Anna Christmann, Maria Klein-Schmeink, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Ulle Schauws, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Katharina Dröge und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bislang ist Deutschland im internationalen Vergleich verhältnismäßig gut durch die Corona-Pandemie gekommen. Dies ist dem Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitswesen, aber auch dem solidarischen Miteinander und der gegenseitigen Unterstützung in unserer Gesellschaft insgesamt zu verdanken. Die Pandemiekrise verlangt sehr vielen Menschen sehr viel ab. Die gewonnene Zeit darf darum nicht leichtfertig verspielt werden, sondern muss für die Ausarbeitung wirksamer Schutzkonzepte genutzt werden. Um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 weiter zu bremsen, ist die Akzeptanz der Bevölkerung für die Maßnahmen der Pandemiebekämpfung unerlässlich.
In den vergangenen Monaten haben Forscherinnen und Forscher weltweit und hierzulande unter Hochdruck an einem besseren Verständnis des Virus SARS-CoV-2 und der Atemwegserkrankung COVID-19 gearbeitet. Ihnen ist es zu verdanken, dass inzwischen deutlich mehr über die Übertragung des Virus bekannt ist als noch im Frühjahr und damit zielgenauere Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung durchgeführt werden können. Zugleich kann ein neuer Wissensstand auch zu einer neuen Einschätzung hinsichtlich der Wirksamkeit von Maßnahmen führen oder neue Erkenntnisbedarfe öffnen.
Aus Sicht der Fragestellenden ist es darum unerlässlich, den aktuellen Wissensstand als Grundlage für politische Entscheidungen zu nutzen, transparent über Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zu informieren und diese ggf. anzupassen. Wissenschaftsorganisationen sowie Forscherinnen und Forscher verschiedenster Fachrichtungen haben sich in den vergangenen Monaten immer wieder mit neuen Erkenntnissen und Empfehlungen an die Öffentlichkeit gewandt und damit zu einer fundierteren Debatte über die Pandemie beigetragen. Aus Sicht der Fragestellenden gehört es daneben aber auch zu den Aufgaben der Bundesregierung, eigene Erkenntnislücken zu identifizieren und durch gezielte Forschungsförderung zu schließen. Ein wissenschaftliches Beratungsgremium, beispielsweise in Form eines interdisziplinären Pandemierats (vgl. Bundestagsdrucksache 19/20565) könnte hierbei ebenfalls unterstützen. Angesichts der aktuell steigenden Zahlen von COVID-19-Fällen ist aus Sicht der Fragestellenden zu klären, welche Erkenntnisbedarfe derzeit noch bei der Bundesregierung bestehen und welche Konsequenzen sie daraus zieht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Inwieweit betreibt die Bundesregierung ein systematisches Wissensmanagement über wissenschaftliche Erkenntnisse zur Corona-Pandemie, damit sie weiß, was sie weiß und was sie nicht weiß?
Zu welchen im Rahmen des Förderaufrufs zur Erforschung von COVID-19 im Zuge des Ausbruchs von SARS-CoV-2 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 3. März 2020 (vgl. https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/10592.php) geförderten Forschungsvorhaben liegen der Bundesregierung Ergebnisse bzw. Zwischenergebnisse vor, die in die aktuelle Pandemiebekämpfung einfließen, und wie lauten diese Befunde?
Was ist der derzeitige Umsetzungsstand der Studie „Leben in Deutschland – Corona-Monitoring (RKI-SOEP-Studie)“ (https://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Studien/lid/Fachinformationen/Fachinformationen_node.html), und welche Ergebnisse bzw. Zwischenergebnisse liegen der Bundesregierung inzwischen vor, bzw. wann werden diese erwartet?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bislang vorliegenden Ergebnissen der Studie „Corona-Monitoring lokal“ (https://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Studien/cml-studie/cml-studie.html?nn=3847560), und inwiefern ist eine Ausweitung über die Regionen Kupferzell (Baden-Württemberg), Bad Feilnbach (Bayern), Straubing (Bayern) und Berlin-Mitte hinaus geplant bzw. in Vorbereitung?
An welchen Ausbruchsuntersuchungen in Deutschland war das RKI beteiligt (bitte Ort, Zeitraum und Anzahl der vorgefallenen Infektionen angeben), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den dabei gewonnenen Forschungsergebnissen?
Von welchem Verbreitungsgrad des Coronavirus SARS-CoV-2 geht die Bundesregierung auf Grundlage der Antikörper-Studien des RKI sowie ggf. weiterer Studien (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/AK-Studien/AKS_Personengruppen.html) derzeit aus, und inwiefern sieht sie darüber hinaus weiteren Forschungsbedarf zur Verbreitung von SARS-CoV-2 in Deutschland?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von internationalen Studien, die den Verbreitungsgrad des Virus in der Bevölkerung in den Blick nehmen, und wenn ja, welche sind das (bitte nach jeweiligem Land und Studie aufschlüsseln)?
Wie unterscheiden sich die oben genannten Antikörper-Studien des RKI von vergleichbaren internationalen Studien?
Inwiefern ist eine verlässliche Kenntnis über die Größenordnung des Verbreitungsgrades des SARS-CoV-2 in der Bevölkerung aus Sicht der Bundesregierung eine Voraussetzung, um differenzierte Infektionsschutzmaßnahmen beschließen zu können?
Inwiefern hat die Bundesregierung bereits Schlüsse aus den oben genannten Antikörper-Studien des RKI sowie ggf. weiterer Studien bezüglich einer Immunität sowie ggf. deren Dauer gezogen, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus für weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie?
Inwiefern fördert die Bundesregierung Forschungsvorhaben im Hinblick auf die Spät- und Langzeitfolgen nach COVID-19-Erkrankungen, und welche Annahmen liegen der Bundesregierung zu eventuellen mittelfristigen und/oder Langzeitfolgen nach einer COVID-19-Erkrankung vor?
Wie hoch ist jeweils der wöchentliche Anteil an gemeldeten COVID-19-Fällen, die einem bestimmten Infektionsumfeld zugeordnet werden können für die Kalenderwochen 12 bis 46 an den gemeldeten COVID-19-Fällen insgesamt?
Inwiefern liegen der Bundesregierung Kenntnisse über signifikante, regionale Unterschiede innerhalb Deutschlands zwischen den Anteilen von COVID-19-Fällen, die einem bestimmten Infektionsumfeld zugerechnet werden können, vor, und welche Schlüsse zieht sie ggf. daraus?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem aktuell vergleichsweise geringen Anteil von rund einem Viertel der COVID-19-Fälle, deren Infektionsumfeld bekannt ist, für die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung?
Inwiefern sind der Bundesregierung wissenschaftlich begründete Annahmen zum Infektionsumfeld der rund drei Viertel der insgesamt gemeldeten COVID-19-Fälle, die aktuell keinem bestimmten Infektionsumfeld zugeordnet werden können, bekannt (vgl. Täglicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019, S. 12), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Inwiefern ist inzwischen eine Aktualisierung der Erfassungssoftware der Gesundheitsämter erfolgt (vgl. Epidemiologisches Bulletin 38/2020, S. 10), welche Veränderungen sind damit verbunden, und seit bzw. ab wann stehen der Bundesebene damit zusätzliche Informationen zur wissenschaftlichen Analyse des Pandemieverlaufs zur Verfügung?
Welche wissenschaftlichen Untersuchungen zu Mutationen von SARS-CoV-2 wurden seit März 2020 von der Bundesregierung beauftragt bzw. finanziert (bitte mit Nennung des zuständigen Ressorts, der durchführenden Institution, des Projektnamens sowie der Laufzeit), und welche Ergebnisse bzw. Zwischenergebnisse liegen bislang vor?
a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen und ggf. weiteren Studien für die Pandemiebekämpfung?
b) Welche weitergehenden Forschungsbedarfe sieht die Bundesregierung zu Mutationen von SARS-CoV-2?
Inwiefern decken sich die bislang vorliegenden Befunde der „COALA-Studie Corona: Anlassbezogene Untersuchungen in Kitas“ des RKI (vgl. https://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Studien/coala/coala_node.html) und des Deutschen Jungendinstituts sowie der „Corona-KiTa-Studie“ des RKI (vgl. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Projekte_RKI/KiTaStudie.html) nach Einschätzung der Bundesregierung mit anderen einschlägigen Studien zur Übertragung von SARS-CoV-2 bei Kindern, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus diesen Studien für die Schließung von Kitas, Kindergärten und Grundschulen?
a) Welche weiteren Forschungsvorhaben hat die Bundesregierung seit März 2020 im Bereich Kitas, Kindergärten und Schulen in Auftrag gegeben bzw. finanziert, deren Ergebnisse nun in ihr politisches Handeln einfließen, und wie lauten diese Ergebnisse?
b) Welchen weitergehenden Forschungsbedarf sieht die Bundesregierung im Bereich Kitas, Kindergärten und Schulen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den ersten Befunden der „Studie der DB Fernverkehr AG zu Corona-Infektionen und Corona-Immunitäten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (COVID-19)“ (https://www.drks.de/drks_web/navigate.do?navigationId=trial.HTML&TRIAL_ID=DRKS00022359) sowie ggf. weiterer Studien hinsichtlich des öffentlichen Personenverkehrs unter Pandemiebedingungen?
a) Welche weiteren Forschungsvorhaben hat die Bundesregierung seit März 2020 im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs in Auftrag gegeben bzw. finanziert, deren Ergebnisse nun in ihr politisches Handeln einfließen, und wie lauten diese Ergebnisse?
b) Welchen weitergehenden Forschungsbedarf sieht die Bundesregierung im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen des Forschungsprojekts „RESTART-19“ (https://restart19.de/) für die Ermöglichung größerer Veranstaltungen unter Pandemiebedingungen?
a) Welche weiteren Forschungsvorhaben hat die Bundesregierung seit März 2020 im Bereich von Veranstaltungen unter Pandemiebedingungen in Auftrag gegeben bzw. finanziert, wie lauten diese Ergebnisse, welchen Einfluss hatten deren Ergebnisse auf bisherige politische Entscheidungen – beispielsweise die für November 2020 verhängten Eindämmungsmaßnahmen – ,und wie wird die Bundesregierung deren Ergebnisse nun in ihr weiteres politisches Handeln konkret einfließen lassen?
b) Welchen weitergehenden Forschungsbedarf sieht die Bundesregierung im Bereich von Veranstaltungen unter Pandemiebedingungen?
Welche Forschungsvorhaben hat die Bundesregierung seit März 2020 zur Übertragung von SARS-CoV-2 in der Gastronomie, in der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft in Auftrag gegeben bzw. finanziert, deren Ergebnisse nun in ihr politisches Handeln einfließen, wie lauten diese Ergebnisse, und welchen weitergehenden Forschungsbedarf sieht die Bundesregierung hierzu?
Zu welchen weiteren seit März 2020 durch die Bundesregierung beauftragten bzw. finanzierten Forschungsvorhaben zum besseren Verständnis von SARS-CoV-2 liegen der Bundesregierung (Zwischen-)Ergebnisse vor, die in die aktuelle Pandemiebekämpfung einfließen, und wie lauten diese Befunde?
In welchen weiteren Bereichen zur Übertragung von SARS-CoV-2 bestehen aus Sicht der Bundesregierung weitere Erkenntnisbedarfe (beispielsweise Übertragung im Innen- und Außenbereich, Belüftungssituation etc.), und inwiefern ist hierzu eine gezielte Forschungsförderung durch die Bundesregierung in Planung?
Werden systematisch Daten zur lokalen Umsetzung der Corona-Maßnahmen erfasst? Wenn ja, wie, und von wem werden diese Daten erfasst? Wenn nein, warum nicht?
Welche wissenschaftlichen Wirksamkeitsstudien oder Untersuchungen zum begleitenden Monitoring der Wirkung der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung einschließlich ihrer sozialen, ökologischen, kulturellen und wirtschaftlichen Sekundäreffekte wurden seit März 2020 von der Bundesregierung durchgeführt bzw. beauftragt (bitte mit Nennung des zuständigen Ressorts, der durchführenden Institution, des Untersuchungsgegenstands sowie der Laufzeit)?
Welche Ergebnisse dieser Wirksamkeitsstudien oder Untersuchungen liegen bereits vor, inwiefern wurden diese für die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung im Herbst genutzt, und können die Ergebnisse öffentlich eingesehen werden?
Inwiefern befasst sich das Referat 612 „Wirksam regieren“ im Bundeskanzleramt mit der Eindämmung der Corona-Pandemie, und welche weiteren Referate gibt es im Bundeskanzleramt oder in anderen Ressorts, die zu diesem Thema politische Maßnahmen wissenschaftlich begleiten und weiterentwickeln (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/wirksam-regieren/arbeitsweised)?
Inwiefern stellt die Bundesregierung sicher, dass durch den Bund erhobene oder bereitgestellte Daten zu SARS-CoV-2 für die Wissenschaft in Gänze auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwertbar (FAIR-Prinzipien) sind?
a) Wenn ja, welche Daten welcher Behörden werden gemäß den FAIR-Prinzipien zum Umgang mit Forschungsdaten bereitgestellt?
b) Wenn nein, warum nicht, und für welche Daten finden die FAIR-Prinzipien keine Anwendung?
c) Warum werden die Daten zum Infektionsumfeld (wöchentlich vom RKI veröffentlicht, vgl. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Nov_2020/2020-11-03-de.pdf?__blob=publicationFile; S. 12) nicht in maschinenlesbarer Form bereitgestellt, wie bewertet die Bundesregierung diesen Zustand, und sollen diese Daten zukünftig entsprechend den FAIR-Prinzipien zugänglich gemacht werden?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung – insbesondere vor dem Hintergrund des im Oktober 2020 beschlossenen „Aktionsplans Forschungsdaten“ (vgl. https://www.bmbf.de/de/aktionsplan-forschungsdaten-12553.html) und dem darin verankerten Bekenntnis zu den FAIR-Prinzipien – bisher ergriffen, um die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit, Interoperabilität und Wiederverwertbarkeit von Forschungsdaten insgesamt und im Kontext der Corona-Pandemie zu stärken?
In welchen Fällen wurde dabei auf bestehende Datensätze der Wirtschafts- und Sozialstatistik zurückgegriffen (bitte den jeweiligen Datensatz benennen), und wann wurden die jeweiligen Daten zuletzt erhoben?
Inwiefern haben sich beim begleitenden Monitoring der Wirkung der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung aus Sicht der Bundesregierung Probleme durch veraltete Daten, Verknüpfungsprobleme, föderal unterschiedliche Erhebungsverfahren etc. ergeben, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Inwiefern gibt es eine Kontaktstelle der Bundesregierung, an die sich Forschende an deutschen Forschungsinstitutionen wenden können, um über ihre aktuelle Forschung im Zusammenhang zu SARS-CoV-2 in den Austausch zu treten oder um ggf. Unterstützung zu erhalten?
Inwiefern stellt es aus Sicht der Bundesregierung ein Problem für eine angemessene Politik in der Pandemie dar, dass in einigen Feldern – wie beispielsweise dem Verlust von Nebentätigkeiten von Studierenden – keine „gesicherten Erkenntnisse“ vorliegen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/23818), und welche politischen Konsequenzen zieht sie daraus?