Verwendung der Mittel aus dem Fonds für einen gerechten Übergang und der Bezug zu nationalen Förderprogrammen
der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Oliver Krischer, Agnieszka Brugger, Anja Hajduk, Sven-Christian Kindler, Lisa Paus, Claudia Müller, Dr. Frithjof Schmidt, Gerhard Zickenheiner, Lisa Badum, Margarete Bause, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz, Corinna Rüffer, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 11. Dezember 2019 hat die Europäische Kommission den „Europäischen Grünen Deal“ vorgestellt und einen Fahrplan für eine neue Wachstumspolitik für Europa veröffentlicht. Im Einklang mit dem Ziel, die Klimaneutralität der EU bis 2050 auf wirksame und faire Weise zu erreichen, wurde ein Mechanismus für einen gerechten Übergang vorgeschlagen, der als eine von drei tragenden Säulen einen Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) umfasst.
Der JTF soll Regionen und Menschen in die Lage versetzen, die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu bewältigen. Hierbei können u. a. Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Start-ups, in Forschungs- und Innovationstätigkeiten, in den Einsatz von Technologien und Infrastrukturen für erschwingliche saubere Energie, in die Verringerung der Treibhausgasemissionen, in die Energieeffizienz und in erneuerbare Energien oder Digitalisierung und digitale Konnektivität gefördert werden.
Als Teil der EU-Kohäsionspolitik wird der JTF zusätzlich zu den bereits seit Jahrzehnten etablierten Fonds EFRE und ESF eingerichtet. Die allgemeinen Bestimmungen zur Durchführung des JTF werden in der gemeinsamen Dachverordnung für die Strukturfonds sowie in einer fondsspezifischen Verordnung getroffen.
Bislang sind zwar weder die Verfahren zur Festlegung des Finanz- und Rechtsrahmens auf europäischer Ebene noch die innerdeutschen Verfahren zur Festlegung der Fördergebietskulisse und der sich daraus ableitenden Mittelverteilung abgeschlossen. Allerdings haben sich die beteiligten Bundesressorts und die Bundesländer bereits im Januar 2020 darauf verständigt, einen regionalen Ansatz zu verfolgen und kein Bundesprogramm aufzulegen, zumal der Bund nicht über ein für die Umsetzung des EU-Programms notwendiges Verwaltungs- und Kontrollsystem verfügt.
Am 25. August 2020 hat der Koalitionsausschuss beschlossen, dass „Deutschland […] die zu erwartenden EU-Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität sowie aus dem Fonds für einen gerechten Übergang für vom Bund zu finanzierende Vorhaben des Konjunktur- und Zukunftspaketes einsetzen sowie zur Erfüllung der Zusagen des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen“ wird.
Die Europaministerinnen und Europaminister der Länder haben deshalb in einem Beschluss auf ihrer 84. Konferenz am 9./10. September 2020 in Perl Nenning gefordert, die Verhandlungen mit den Ländern über die Verteilung der Mittel aus dem Fonds für einen gerechten Übergang in ihrer bisherigen Form und mit der vereinbarten Zielrichtung fortzusetzen und den Fonds von den Ländern umsetzen zu lassen, da nur dort die Bedarfe zielgenau adressiert werden könnten (https://www.saarland.de/SharedDocs/Downloads/DE/mfe/EMK-Beschluesse/EMK-81-90/84.EMK_JTF.pdf?__blob=publicationFile&v=1).
Entsprechend äußerten sich die Europaminister der Länder auch gegenüber der Presse: u. a. Minister Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen): „Die Mittel aus dem europäischen Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) müssen den Regionen im Strukturwandel auch tatsächlich zu Gute kommen. Es kann nicht sein, dass Berlin die Finanzmittel aus Brüssel dazu nutzt, um eigene Zusagen zu erfüllen.“ (https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/europaministerkonferenz-minister-holthoff-pfoertner-setzt-sich-fuer-zusaetzlichkeit); Ministerin Katja Meier (Sachsen): „Ein Bundesprogramm lehnen wir […] genauso entschieden ab wie eine Verrechnung der EU-Mittel mit den Fördergeldern aus dem Strukturstärkungsgesetz. Beide Fördertöpfe unterstützen unterschiedliche Maßnahmen und lassen sich deshalb nicht gegeneinander aufrechnen. Die EU-Mittel dürfen dabei nicht als Lückenfüller für den Bundeshaushalt missbraucht werden.“ (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/240562). Auch die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder haben sich entsprechend geäußert. In ihrem Beschluss vom 24. September 2020 heißt es: „Die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien […] lehnen Überlegungen der Bundesregierung ab, die JTF-Mittel zur Finanzierung eines Bundesprogramms einzusetzen. Neben den Braunkohleregionen müssen zur Bewältigung des Strukturwandels auch Regionen mit energieintensiven Wirtschaftssektoren und Industrien, die durch den Klimawandel mit besonderen Herausforderungen bei der Transformation in die CO2-freie Wirtschaft konfrontiert sind oder diese Transformation unterstützen, an den JTF-Mitteln beteiligt werden. Die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien sprechen sich insbesondere gegen die Absicht des Bundes aus, die Zuweisungen aus dem JTF zur Erfüllung der finanziellen Zusagen aus dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen einzusetzen. Um die Generationenaufgabe des Strukturwandels hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu bewältigen, benötigen die Länder die EU-Mittel aus dem JTF zusätzlich zu den Anstrengungen auf nationaler Ebene.“ Nach einer Meldung der „Sächsischen Zeitung“ vom 30. September 2020 (https://www.saechsische.de/politik/deutschland/innenpolitik/umweltpolitik/sachsen-kaempft-um-foerdergeld-5283873-plus.html) würden besonders die Kohleregionen in Ostdeutschland durch den Beschluss des Koalitionsausschusses mehrere Hundert Millionen Euro weniger erhalten als zugesagt. Zudem bestehe Zweifel, dass der Beschluss rechtlich haltbar ist.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Plant die Bundesregierung – wie der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2021 vermuten lässt – zur Umsetzung des europäischen Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) ein Bundesprogramm aufzulegen?
Wenn ja, welches Ressort wird für die Programmierung sowie für das Verwaltungs- und Kontrollsystem des Programms zuständig sein, und wie soll sichergestellt werden, dass die Strukturen bis zum Beginn der Förderperiode am 1. Januar 2021 einsatzfähig sind?
Werden mit einem JTF-Bundesprogramm ausschließlich Projekte in Bundeszuständigkeit gefördert?
Wie wird die Bunderegierung im Rahmen eines Bundesprogramms sicherstellen, dass für eine erfolgreiche Kohäsionspolitik entscheidende regionale Handlungs- und Gestaltungsspielräume erhalten bleiben und eine zielgenaue Adressierung vor Ort erfolgt, welche die EU-Kommission mit ihrer Konzipierung des JTF auf NUTS3-Ebene (Landkreise und kreisfreie Städte) angestrebt hat?
In welchem operationellen Programm wird der Just Transition Plan, der erforderliche Übergangsplan, implementiert, und welcher Begleitausschuss stimmt über diesen ab?
Welcher Anteil der rd. 2,254 Mrd. Euro, die Deutschland aus dem JTF erhalten soll, wird in den von der EU-Kommission vorgegebenen Regionen („Annex D“) implementiert, und welcher Anteil fließt entsprechend in welches Bundesland?
Wie bewertet die Bundesregierung die Anrechnung von Mitteln aus dem Fonds für einen gerechten Übergang auf die finanziellen Verpflichtungen des Bundes aus dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (StrStG) (hierbei soll insbesondere auf nachfolgende Fragen 7a bis 7e Bezug genommen werden)?
a) Welche Verpflichtungen ergeben sich in Bezug auf die JTF-Mittel aus der EU-Haushaltsverordnung im Allgemeinen und aus der Verankerung in der gemeinsamen Dachverordnung für die Strukturfonds (CPR) im Besonderen?
b) Plant die Bundesregierung weiterhin, bei der Finanzierung von kommunalen und landeseigenen Investitionsvorhaben aus dem Strukturstärkungsgesetz das Prinzip der Zusätzlichkeit (gemäß Artikel 1 § 4 Absatz 4 StrStG) zugrunde zu legen?
c) Inwiefern wird sichergestellt, dass bei der geplanten Anrechnung der JTF-Mittel die europarechtlichen Grundsätze der Zusätzlichkeit und der Komplementarität, die für den Einsatz von EU-Strukturfondsmitteln gelten, berücksichtigt werden (bitte dieses insbesondere in Bezug auf das Strukturstärkungsgesetz und die Antwort zu Frage 7b ausführen)?
d) Wird mit einer Anrechnung von Mitteln aus dem JTF der Anteil an bundeseigenen Mitteln im Strukturstärkungsgesetz reduziert, und wenn ja, in welcher Höhe genau?
e) Inwiefern ist die Anrechnung von Mitteln aus dem europäischen JTF mit den Zielen des Kohlekompromisses der Bundesregierung vereinbar?
Wie bewertet die Bundesregierung den europäischen Mehrwert, der durch die JTF-Mittel zu erwarten ist (bitte diesen europäischen Mehrwert explizit von den Effekten abgrenzen, die sich aus den nationalen Mitteln zur Bewältigung des Strukturwandels in den sozioökonomisch am stärksten von der Beendigung der Verstromung fossiler Energieträger betroffenen Regionen ergeben sollen)?
Welche europapolitischen Konsequenzen hat die Anrechnung europäischer Fördergelder auf nationale Fördervorhaben aus Sicht der Bundesregierung, und inwiefern besteht das Risiko, dass das von der Bundesregierung gewählte Verfahren der Anrechnung der JTF-Mittel beispielgebend für die Verwendung der JTF-Mittel auch in anderen Mitgliedstaaten werden könnte?
Welche Wirkung entfaltet der JTF, nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung, wenn andere Mitgliedstaaten dem Bespiel Deutschlands folgen und die JTF-Mittel zur Substituierung nationaler Haushaltsmittel nutzen?
Welche Auswirkungen würde ein möglicher Nachahmungseffekt anderer Mitgliedstaaten nach Kenntnis und Auffassung der Bundesregierung auf den Strukturwandel und damit auf die Erreichung der europäischen Klimaziele haben?
Wie verhält sich die Anrechnung der JTF-Mittel auf die finanziellen Verpflichtungen des Bunds aus dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen zu den Bedingungen, die der Bund den Ländern für die Verwendung der Mittel aus dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vorschreibt, insbesondere in Bezug auf die
a) voraussichtlich nur geringe Schnittmenge zwischen den Förderbereichen des JTF und des Strukturstärkungsgesetzes,
b) inhaltliche Ausrichtung des Vollzuges des Strukturstärkungsgesetzes,
c) Förderung von Projekten (z. B. unternehmerische Investitionen), die nach den Regularien des Strukturstärkungsgesetzes nicht förderfähig sind?
Wie sollen – unabhängig von der Frage der Mittelverrechnung – vor dem Hintergrund, dass die EU-Vorgaben eine verpflichtende Partnerschaftsbeteiligung über Begleitausschüsse vorsehen, die Länder und Regionen nach Auffassung der Bundesregierung im Falle der Schaffung eines JTF-Bundesprogramms bei der Erarbeitung der zugrunde liegenden Dokumente, insbesondere des Just Transition Plans, einbezogen werden, und wie werden dabei die folgenden Fragen 13a bis 13g berücksichtigt?
a) Soll sichergestellt werden, dass die Länder und Regionen im Programmvollzug Mitwirkungsmöglichkeiten erhalten, die denen des Strukturstärkungsgesetzes oder eines JTF-Landesprogramms in geteilter Mittelverwaltung entsprechen?
b) Plant der Bund sicherzustellen, dass die Verfahren zur Abstimmung zwischen Bund und Ländern im Bund-Länder-Koordinierungsgremium zur Umsetzung des Strukturstärkungsgesetzes eingehalten werden?
c) Wie weit waren die gemeinsamen Gespräche der Bundesregierung mit den Ländern zur Erarbeitung eines gemeinsamen Verteilerschlüssels zur Aufteilung der auf Deutschland entfallenden JTF-Mittel zwischen den Ländern fortgeschritten?
d) Welche Schlüsse zieht der Bund vor diesem Hintergrund aus den Beschlüssen der Europaministerkonferenz vom 10. September 2020 und der Konferenz der Chefs der Staatskanzleien vom 24. September 2020 zum JTF?
e) Inwieweit werden die Mittel aus dem JTF allen Regionen in Deutschland zur Verfügung gestellt, die neben den Kohleregionen ebenfalls von großen Transformationsprozessen bezüglich klimarelevanter Industrien, wie beispielsweise im Kraftwerksbau, in der Stahlproduktion oder in der Automobilwirtschaft, betroffen sind?
f) Wie positioniert sich die Bundesregierung bei der Entscheidung darüber, ob der Anteil der Mittel aus dem JTF, der Bestandteil des Fonds zum Wiederaufbau nach der Corona-Pandemie „Next Generation EU“ ist, in den Regionen in Deutschland eingesetzt werden soll, die wirtschaftlich am stärksten von der Pandemie betroffen sind?
g) Wie stellt der Bund sicher, dass neben den Ländern und Regionen auch weitere Interessenvertreter (Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen) an der Programmplanung und dem Programmvollzug beteiligt werden?
Plant die Bundesregierung, ihre Verpflichtungen aus dem Strukturstärkungsgesetz in voller Höhe und ungeschmälert zu erfüllen, oder sind weitere faktische Kürzungen durch die Anrechnung anderer Programme vorgesehen?