Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Kostensteigerungen bei Wasserstraßenprojekten des Bundes
(insgesamt 54 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
18.01.2021
Antwortdauer
41 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/2499508.12.2020
Kostensteigerungen bei Wasserstraßenprojekten des Bundes
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Claudia Müller, Sven-Christian Kindler, Matthias Gastel,
Stefan Gelbhaar, Oliver Krischer, Markus Tressel, Daniela Wagner
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kostensteigerungen bei Wasserstraßenprojekten des Bundes
Entlang Deutschlands Wasserstraßen befinden sich zahlreiche wichtige
Bauwerke wie mehrere hundert Schleusen- und Wehranlagen, zwei
Schiffshebewerke sowie Hunderte Kanal-, Straßen und Eisenbahnbrücken. Doch viele
dieser Bauwerke sind zwischenzeitlich, nach langem Investitionsstillstand im
Bereich der Wasserstraßen, in die Jahre gekommen und sanierungs- bzw.
ersatzbedürftig (vgl. https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Bundeswasserstrass
en-in-Niedersachsen-in-schlechtem-Zustand,wasserstrassen104.html). In den
vergangenen Jahren wurden einige dieser Sanierungs- und
Erhaltungsmaßnahmen angeschoben und befinden sich in Planung bzw. sind in Bau. Diese
Baumaßnahmen sind nach Auffassung der Fragesteller relevant für die
Aufrechterhaltung des Verkehrsträgers Wasserstraße und können zukünftig einen
zuverlässigen Betrieb der Binnenschifffahrt sichern.
Bei vielen dieser aktuellen Wasserstraßenprojekte – meist technisch
anspruchsvolle Ingenieurbauwerke – sind jedoch vermehrt erhebliche
Kostensteigerungen (oft einhergehend mit zeitlichen Verzögerungen) zu verzeichnen und auch
weitere Kostensteigerungen nicht auszuschließen:
– Am Nord-Ostsee-Kanal summieren sich die geplanten und in Bau
befindlichen Projekte statt auf 1,5 Mrd. Euro (Stand 2014) auf inzwischen 2,6 Mrd.
Euro (+75 Prozent)(https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilung
en/2020/050-scheuer-ausbau-nok-oststrecke.html),
– an der Mosel (Bau zweiter Schleusenkammern an mehreren Schleusen)
betragen die Kostensteigerungen bisher 431,7 Mio. Euro (+140 Prozent)
– am Dortmund-Ems-Kanal (kürzlich Beginn der Bauarbeiten für den Ersatz
mehrerer Schleusen) betragen die Kostensteigerung bisher 182 Mio. Euro
(+40 Prozent),
– am Main sind noch vor Baubeginn der Bau einer Schleuse (Neubau
Schleuse Obernau) die Kosten seit 2014 um 95 Mio. Euro angestiegen (+70
Prozent),
– und auch bei zukünftigen Projekten sind Kostensteigerungen gegenüber
bisher veranschlagten Kosten, etwa beim Projekt „Schleuse Scharnebeck“, die
nach einen Planungsstand von 2014 aktuell noch Investitionskosten in Höhe
von 270 Mio. Euro aufweist, wahrscheinlich.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/24995
19. Wahlperiode 08.12.2020
Es ist nach Auffassung der Fragestellenden zu befürchten, dass diese jeweils
deutlichen Mehrkosten den Bereich für die Wasserstraßen im Verkehrsetat des
Bundeshaushalts noch über die nächsten Jahre deutlich belasten werden. Dies
wird auch für weitere Projekte nicht folgenlos bleiben, zumal die Mehrheit an
Wasserstraßenbauwerke deutlich in die Jahre gekommen ist.
Die Bemühungen des Bundes, zusätzliche Investitionen in Erhalt und
Ersatzinvestitionen im Bereich Binnenwasserstraßen zu tätigen, sind aus Sicht der
Fragestellenden nicht ausreichend. Vielmehr droht dem Bereich Wasserstraße eine
erhebliche Unterfinanzierung. Die Daehre-/Bodewig-Kommission der
Verkehrsministerkonferenz hatte bereits 2013 eine Unterfinanzierung bei der
Wasserstraße festgestellt und eine nachholende Sanierung der Verkehrsinfrastruktur
über eine ausreichende Mittelausstattung, auch im Bereich Wasserstraße, über
mindestens 15 Jahre gefordert (https://www.vifg.de/_downloads/service/Berich
t_Bodewig-Kommission_13-10-02.pdf, S. 8).
Aus ersten deutlichen Kostensteigerungen der jeweiligen Bauprojekte hätte die
Bundesregierung nach Auffassung der Fragestellenden bereits Konsequenzen
für Folgeprojekte ziehen und intensivere Planungen bereits vor dem Bau
weiterer Wasserstraßengroßprojekte vornehmen müssen, um weitere
Kostensteigerungen zu vermeiden. Sie hätte von Anfang an ehrlichere Kosten (inklusive
Risikozuschlägen und Inflations- sowie Baupreissteigerungen) heranziehen
sollen, um zukünftige Finanzierungslücken im Bundeshaushalt im Bereich der
Finanzierung der Bundeswasserstraßen zu vermeiden.
Aus welchen Gründen nicht von Beginn an die tatsächlichen Kosten angesetzt
werden und die Bauprojekte besser gesteuert werden, ist aus Sicht der
Fragestellenden bisher nicht ersichtlich. Zukünftige Wasserstraßenprojekte müssen
dies jedoch stärker berücksichtigen und die Bundesregierung sollte deutlich
mehr Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern zeigen.
Es ist insofern fraglich, welche Schlüsse die Bundesregierung aus den aktuell
sehr deutlichen Kostensteigerungen an Bundeswasserstraßen zieht und wie sie
dies bei zukünftigen Projekten plant zu verhindern.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie haben sich die allgemeinen Preissteigerungen in Deutschland nach
Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2009 entwickelt (bitte jeweils
pro Jahr tabellarisch angeben)?
2. Wie haben sich die Baukosten in Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Jahr 2009 für öffentliche Bauprojekte im Durchschnitt
entwickelt (bitte jeweils pro Jahr tabellarisch angeben)?
3. Welche Kostensteigerungen weisen die in Planung bzw. Bau befindlichen
Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 im Bereich
Wasserstraße seit Kostenstand 2014 durchschnittlich auf?
4. Welche Baukostensteigerungen haben die Bundesregierung und ihre
nachgelagerten Behörden bei den verschiedenen Gewerken im Zuge des
Neubaus, des Ausbaus und der Sanierung von
Bundeswasserstraßeninfrastrukturen und insbesondere beim Brückenbau über bzw. in der Nähe von oder
auch als Teil von Bundeswasserstraßeninfrastrukturen und bei sonstigen
Anlagen im Zeitraum 2009 bis 2020 (Stand November 2020) festgestellt
(bitte nach verschiedenen Bundeswasserstraßeninfrastrukturen und nach
Gewerken differenzieren sowie jahresscheibengenau darstellen), und wie
hat sich der Durchschnittspreis pro Quadratmeter Brückenflächen im
Zeitraum 2009 bis 2020 (Stand November 2020) entwickelt (bitte
jahresscheibengenau darstellen)?
5. Welche Maßnahmen aus dem BVWP 2030 (Bereich Wasserstraße)
befinden sich aktuell in Planung, haben Baurecht bzw. sind im Bau?
Und welche Projekte haben dieses Stadium jeweils bisher nicht erreicht
(bitte tabellarisch angeben)?
6. Welche Rolle bezüglich Kostensteigerungen und Verlängerung der Bauzeit
haben bei Wasserstraßengroßprojekten unbekannter Baugrund und
sonstige Risiken (z. B. Kampfmittelräumung)?
7. a) Inwieweit verfolgt die Bundesregierung die Empfehlungen der
Reformkommission Großprojekte (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/
Publikationen/G/reformkommission-bau-grossprojekte-endbericht.pdf
?__blob=publicationFile, Endbericht aus 2015) bei der Durchführung
von Großprojekten?
b) Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen, interministeriellen
Anweisungen und weiteren Umsetzungen hat die Bundesregierung aus den
Empfehlungen der Reformkommission Großprojekte bisher abgeleitet
(bitte tabellarisch aufführen)?
c) Welche weiteren konkreten Maßnahmen diesbezüglich plant die
Bundesregierung im Jahr 2021 umzusetzen?
d) Welche weiteren Kommissionen, Arbeitsgruppen oder weitere Gremien
wurden seitdem mit der Thematik der Umsetzung der Empfehlungen
aus dem Bericht der Reformkommission Großprojekte durch die
Bundesregierung eingesetzt bzw. beauftragt, mit welchen jeweiligen
Ergebnissen?
8. Welche Handlungsempfehlungen hat die Bundesregierung seit Vorlage des
Endberichts der Reformkommission Großprojekte umgesetzt,
insbesondere
a) inwieweit sind im Rahmen der Aufstellung des
Bundesverkehrswegeplans 2030 Risikobetrachtungen in die jeweiligen Kostenschätzungen
der Projekte (Wasserstraßenprojekte) eingeflossen, und falls nicht,
warum nicht,
b) inwieweit erstellt die Bundesregierung Bedarfsermittlungen im Vorfeld
der Finanzierung von Projekten an Bundeswasserstraßen, und falls
nicht, warum nicht,
c) inwieweit hat die Bundesregierung insbesondere bei Projekten an
Bundeswasserstraßen Datenbanken, welche mit differenzierten, ggf.
bauteilbezogenen Kostenkennwerten, die auf Daten bereits abgerechneter
Projekte basieren, geschaffen (und pflegt diese), und falls nicht, warum
nicht,
d) inwieweit ist durch die Bundesregierung insbesondere bei Projekten an
Bundeswasserstraßen eine transparente und systematische, ggf. auch
für Außenstehende nachvollziehbare, Aufbereitung der
Kostenermittlung und Risikoerfassung auf allen Projektentwicklungsstufen erfolgt,
und falls nicht, warum nicht,
e) liegt inzwischen bei allen Projekten an Bundeswasserstraßen vor dem
Baubeginn ein zusammenfassendes Dokument vor, das die
Ausführungsplanung für das gesamte Projekt sowie detaillierte Angaben zu
Kosten, Risiken und Vorgaben zum Zeitplan enthält, und wenn nein,
warum nicht,
f) inwieweit erfolgt durch die Bundesregierung bei Projekten an
Bundeswasserstraßen eine Erfassung von in der Ausführungsphase vertraglich
gebundenen und verausgabten Mitteln, sodass eine effektive Kontrolle
von Kosten, Risiken und Zeitplanung möglich ist, und falls dies nicht
erfolgt, warum nicht,
g) inwieweit erstellt sie vor Freigabe von Haushaltsmitteln für ein Projekt
an Bundeswasserstraßen ein systematisches Risikomanagement und
legt dies dem Bundestag, dem Bundesrechnungshof bzw. der
Öffentlichkeit vor,
h) inwieweit richtet sie parallel zur Entwurfsplanung komplexer
Bauprojekte an Bundeswasserstraßen ein unabhängiges, kontinuierliches
Controlling ein,
i) inwieweit handelt sie bei Projekten an Bundeswasserstraßen nach der
Vorgabe „erst planen, dann bauen“, und falls sie diese nicht bei
bestimmten Projekten nicht verfolgt, warum nicht,
j) inwieweit erfolgt die Auftragsvergabe von Projekten bzw.
Teilprojekten an Bundeswasserstraßen ausschließlich nach dem Preis, bzw. in
welchen Fällen werden dabei auch weitere Wertungskriterien (Qualität,
technischer Wert, Betriebs- und Folgekosten) einbezogen,
k) wie bewertet die Bundesregierung, dass sie im Rahmen von Projekten
an Bundeswasserstraßen Aufgaben selbst übernimmt (und nicht an
Dritte vergibt), und wie stellt sie folglich sicher, dass sie in diesem
Zusammenhang über die notwendigen personellen und fachlichen
Kompetenzen verfügt,
l) inwieweit sind inzwischen Anpassungen gemäß
Handlungsempfehlungen der Reformkommission Großprojekte hinsichtlich der
Vertragsgestaltung beim Bau von Projekten an Bundeswasserstraßen
vorgenommen worden bzw. sollen zukünftig berücksichtigt werden,
m) inwieweit finden bereits Bonus- bzw. Malus-Regelungen in Bezug auf
Erreichen bzw. Nichterreichen definierter Ziele beim Bau von
Projekten an Bundeswasserstraßen Anwendung (bitte jeweilige Projekte
benennen), falls nicht, warum nicht,
n) wie und durch welche Vorgaben stellt sie sicher, dass im Falle
erforderlicher Änderungen bei laufenden Projekten an Bundeswasserstraßen
Transparenz über die Folgen für Kosten und Termine weiter
kontinuierlich hergestellt werden kann,
o) bei welchen Projekten an Bundeswasserstraßen kommt inzwischen die
BIM-Methode (Building Information Modeling: Vernetzte Planung,
Ausführung und Bewirtschaftung von Bauprojekten mithilfe von
Software) zum Einsatz, und falls diese (ganz oder teilweise) nicht zum
Einsatz kommt, warum nicht?
9. Welche Projektsteuerung sieht die Bundesregierung bei Großprojekten an
Bundeswasserstraßen jeweils vor, und wo ist diese jeweils (auch bei
Einbezug von externen Dritten) vertraglich festgelegt?
10. Wie stellt sich die Projektorganisation bei den aktuell laufenden
Wasserstraßengroßprojekten jeweils dar?
11. Bei wie vielen und welchen Projekten an Bundeswasserstraßen seit 2009
nahm die Bundesregierung die Bauherrenfunktion selbst wahr, und bei wie
vielen Projekten delegierte sie diese ganz oder teilweise an
Bauunternehmen (Generalunternehmer bzw. Dritte)?
12. Inwieweit werden bei der Organisation von Großprojekten
a) Budgetverantwortungen in welcher Höhe und mit welchen
Kompetenzen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übertragen,
b) zusätzliche Verantwortungen (zusätzliche Projektverantwortungen,
Personalverantwortung etc.) auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
übertragen,
c) Entscheidungswege in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung
(WSV) vereinfacht,
d) flexible Organisationsstrukturen für die Dauer von Projekten bzw.
Projektphasen eingeführt bzw. wird auf bestehende Strukturen der
jeweiligen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter zurückgegriffen (bitte
jeweils begründen)?
13. Zu welchen Mehrkosten an welchen Wasserstraßenprojekten des Bundes
haben bisher Nachträge bzw. Nachtragsleistungen seitens beauftragter
Bauunternehmen seit 2009 jeweils geführt (bitte jahresscheibengenau
auflisten und die Gesamtsumme für die Jahre 2009 bis 2020 darstellen)?
14. a) Durch welche Maßnahmen versucht die Bundesregierung, zu
Mehrkosten führende Nachträge bzw. Nachtragsleistungen seitens beauftragter
Bauunternehmen zukünftig von vornherein für eine bessere Planbarkeit
von Beginn des jeweiligen Projekts an zu vermeiden?
b) Inwiefern hat die Bundesregierung ihre seit 2009 ergriffenen
Maßnahmen evaluiert?
c) Welche Ergebnisse erbrachten die entsprechenden Evaluierungen, und
zu welchen weiteren Maßnahmen bzw. welchen Adaptionen von
bestehenden Maßnahmen haben die Evaluationen geführt?
15. Inwieweit gab es seit 2009 im Rahmen des Baus von Großprojekten an
Bundeswasserstraßen Planungsänderungen während der Bauphase (bitte
tabellarisch nach Projekten aufführen und jeweils begründen)?
16. Durch welche Maßnahmen wären nach Auffassung der Bundesregierung
diese Planungsänderungen während der Bauphase vermeidbar gewesen
(bitte jeweils begründen)?
17. Wie strebt die Bundesregierung an, Planungsänderungen nach Baubeginn
bei zukünftigen Projekten zu vermeiden (bitte begründen)?
18. Welche Klageverfahren oder Streitbeilegungsverfahren mit welchen
jeweils Beteiligten gab es seit 2009 bei Großprojekten an
Bundeswasserstraßen (jeweils ab Zeitpunkt der Ausschreibung), zu welchen Kosten für den
Bund und welchen Kostensteigerungen haben diese jeweils geführt, und
welche zeitlichen Verzögerungen der jeweiligen Baumaßnahme waren
damit jeweils verbunden (bitte tabellarisch aufführen)?
19. Wie begründet die Bundesregierung die Steigerung der aktuellen
Gesamtkosten der Investitionsprojekte am Nord-Ostsee-Kanal (aktuell 2,6 Mrd.
Euro gegenüber 1,5 Mrd. Planungsstand 2014; bitte in jeweiligen
Gesamtkosten enthaltene Projekte nennen und jeweilige Kostensteigerungen
erläutern)?
20. Wie begründet die Bundesregierung die deutliche Kostensteigerung der
geplanten Gesamtkosten des Projekts „Oststrecke am Nord-Ostsee-Kanal“
von 130 Mio. Euro (Stand 2007) auf 500 Mio. (Stand 2020) (bitte
prozentuale Gewichtung der jeweiligen Mehrkosten angeben)?
21. Durch welche konkreten Maßnahmen, insbesondere im Rahmen der
Projektsteuerung, will die Bundesregierung erreichen, dass das Projekt
„Ausbau der Oststrecke am Nord-Ostsee-Kanal“ nicht mehr als die aktuell
prognostizierten 500 Mio. Euro kosten wird?
22. Wann soll das Projekt „Ausbau der Oststrecke am Nord-Ostsee-Kanal“
entsprechend den aktuellen Planungen der Bundesregierung fertiggestellt
werden?
23. Welche Entwicklung nahmen folgende dem Projekt „Ausbau der
Oststrecke am Nord-Ostsee-Kanal“ zurechenbare Kostenbestandteile im Rahmen
der Planung und Errichtung (jeweils Planungsstände 2007 gegenüber 2020
(Quelle: Entwurf Bundeshaushalt 2021) in jeweils absoluten und relativen
Werten; bitte jahresscheibengenau darstellen)
a) hinsichtlich Kampfmittelaufschluss und potenzieller Bergung,
b) hinsichtlich schwierigen Baugrunds (Gründungspfähle etc.),
c) hinsichtlich Nachforderungen des Baukonsortiums bzw. der beteiligten
Bauunternehmen,
d) hinsichtlich erforderlicher Nachträge,
e) hinsichtlich Planungsänderungen nach Baubeginn,
f) hinsichtlich Rechtsstreitigkeiten, Schlichtungsverfahren,
außergerichtlicher Vergleiche,
g) hinsichtlich allgemeiner Preissteigerungen,
h) hinsichtlich der Entwicklung der Baupreise,
i) hinsichtlich Risikopuffer des Gesamtprojekts,
j) hinsichtlich möglicher weiterer Aspekte, die zu Kostensteigerungen
beigetragen haben?
24. Wie begründet die Bundesregierung die deutliche Kostensteigerung der
geplanten Gesamtkosten des Projekts „Tunnel Rendsburg“ am Nord-
Ostsee-Kanal von 13,6 Mio. Euro (Stand 2002) auf 135 Mio. (Stand 2020)
mit welcher prozentualen Gewichtung der jeweiligen Mehrkosten?
25. Für wann ist die Beendigung des gesamten Projekts „Tunnel Rendsburg“
am Nord-Ostsee-Kanal vorgesehen (gesamte Inbetriebnahme), mit
welchem entsprechenden aktuellen Zeit- und Kostenplan?
26. Inwieweit wird die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung zukünftig
beim Bau von Straßenbauwerken (Brücken, Tunnel) auf die
Planungsexpertise z. B. der Autobahn GmbH des Bundes zurückgreifen, und welche
Aufgaben strebt sie an bis wann projektbezogen an die Autobahn GmbH
zu übertragen?
27. Welche Entwicklung nahmen folgende dem Projekt „Tunnel Rendsburg“
am Nord-Ostsee-Kanal zurechenbare Kostenbestandteile im Rahmen der
Errichtung (jeweils Planungsstände 2002 gegenüber 2020 in jeweils
absoluten und relativen Werten; bitte jahresscheibengenau darstellen)
a) hinsichtlich Kampfmittelaufschluss und potenzieller Bergung,
b) hinsichtlich schwierigen Baugrunds (Gründungspfähle etc.),
c) hinsichtlich Nachforderungen des Baukonsortiums bzw. der beteiligten
Bauunternehmen,
d) hinsichtlich erforderlicher Nachträge,
e) hinsichtlich Planungsänderungen nach Baubeginn,
f) hinsichtlich Rechtsstreitigkeiten, Schlichtungsverfahren,
außergerichtlicher Vergleiche,
g) hinsichtlich allgemeiner Preissteigerungen,
h) hinsichtlich der Entwicklung der Baupreise,
i) hinsichtlich Risikopuffer des Gesamtprojekts,
j) hinsichtlich möglicher weiterer Aspekte, die zu Kostensteigerungen
beigetragen haben?
28. Wie begründet die Bundesregierung die deutliche Kostensteigerung der
geplanten Gesamtkosten des Projekts „Ersatz der beiden kleinen
Schleusenkammern Kiel-Holtenau“ am Nord-Ostsee-Kanal von 240 Mio. Euro
(Stand: 2017) auf 315 Mio. Euro (Stand: 2020)(bitte prozentuale
Gewichtung der jeweiligen Mehrkosten angeben)?
29. Durch welche konkreten Maßnahmen, insbesondere im Rahmen der
Projektsteuerung, will die Bundesregierung erreichen, dass das Projekt
„Ersatz der beiden kleinen Schleusenkammern Kiel-Holtenau“ am Nord-
Ostsee-Kanal nicht mehr als die aktuell prognostizierten 315 Mio. Euro
kosten wird?
30. Wann soll das Projekt „Ersatz der beiden kleinen Schleusenkammern Kiel-
Holtenau“ am Nord-Ostsee-Kanal entsprechend den aktuellen Planungen
der Bundesregierung in Betrieb genommen werden (Betriebsfreigabe)?
31. Welche Baumaßnahmen an den Schleusen sind darüber hinaus aktuell in
Kiel-Holtenau mit welchem aktuell beabsichtigten jeweiligen Zeit- und
Kostenplan vorgesehen (neben möglichen weiteren Maßnahmen
insbesondere der Maßnahme Grundinstandsetzung Große Schleuse)?
32. Welche weiteren Investitionsprojekte am Nord-Ostsee-Kanal befinden sich
außerdem aktuell in Planung, mit welchem jeweiligen aktuellen Zeit- und
Kostenplan (bitte jeweilige Preisstände angeben)?
33. Wie begründet die Bundesregierung die deutliche aktuelle
Kostensteigerung der Gesamtkosten des Baus zweiter Schleusenkammern an der Mosel
um 190 Mio. Euro binnen eines Jahres, welche Schleusenbauwerke sind
davon inwieweit betroffen, und wie stellen sich die Gesamtplanungen des
Projekts aktuell dar?
34. Wie begründet die Bundesregierung die deutliche Kostensteigerung der
geplanten Gesamtkosten des Projekts „Bau zweiter Schleusenkammern an
der Mosel“ von 308 Mio. Euro (Stand: 2008) auf aktuell 740 Mio. Euro
(Stand: 2020) (bitte prozentuale Gewichtung der jeweiligen Mehrkosten
angeben, auch auf die jeweiligen Schleusen des Projekts bezogen)?
35. Durch welche konkreten Maßnahmen, insbesondere im Rahmen der
Projektsteuerung, will die Bundesregierung erreichen, dass das Projekt „Bau
zweiter Schleusenkammern an der Mosel“ nicht mehr als die aktuell
prognostizierten 740 Mio. Euro kosten wird?
36. Wann soll das Projekt „Bau zweiter Schleusenkammern an der Mosel“
entsprechend den aktuellen Planungen der Bundesregierung abgeschlossen
sein und die einzelnen Schleusen jeweils in Betrieb genommen werden
(Betriebsfreigabe)?
37. Welche Entwicklung nahmen folgende dem Projekt „Bau zweiter
Schleusenkammern an der Mosel“ zurechenbare Kostenbestandteile im Rahmen
der Errichtung (jeweils Planungsstände 2008 gegenüber 2020 in jeweils
absoluten und relativen Werten sowie für jede einzelne Schleuse; bitte
jahresscheibengenau darstellen)
a) hinsichtlich Kampfmittelaufschluss und potenzieller Bergung,
b) hinsichtlich schwierigen Baugrunds (Gründungspfähle etc.),
c) hinsichtlich Nachforderungen des Baukonsortiums bzw. der beteiligten
Bauunternehmen,
d) hinsichtlich erforderlicher Nachträge,
e) hinsichtlich Planungsänderungen nach Baubeginn,
f) hinsichtlich Rechtsstreitigkeiten, Schlichtungsverfahren,
außergerichtlicher Vergleiche,
g) hinsichtlich allgemeiner Preissteigerungen,
h) hinsichtlich der Entwicklung der Baupreise,
i) hinsichtlich Risikopuffer des Gesamtprojekts,
j) hinsichtlich möglicher weiterer Aspekte, die zu Kostensteigerungen
beigetragen haben?
38. Wie begründet die Bundesregierung die Steigerung der aktuellen
Gesamtkosten des Investitionsprojekts „Ersatz von Schleusen am Dortmund-Ems-
Kanal“ von 448 Mio. Euro in 2017 auf aktuell 630 Mio. Euro (bitte in
jeweiligen Gesamtkosten enthaltene Einzelprojekte nennen und jeweilige
Kostensteigerungen erläutern)?
39. Durch welche konkreten Maßnahmen, insbesondere im Rahmen der
Projektsteuerung, will die Bundesregierung erreichen, dass das Projekt
„Ersatz von Schleusen am Dortmund-Ems-Kanal“ nicht mehr als die aktuell
prognostizierten 630 Mio. Euro kosten wird?
40. Wann soll das Projekt „Ersatz von Schleusen am Dortmund-Ems-Kanal“
entsprechend den aktuellen Planungen der Bundesregierung abgeschlossen
sein und die einzelnen Schleusen jeweils in Betrieb genommen werden
(Betriebsfreigabe)?
41. Welche Entwicklung nahmen folgende dem Projekt „Ersatz von Schleusen
am Dortmund-Ems-Kanal“ zurechenbare Kostenbestandteile im Rahmen
der Errichtung (jeweils Planungsstände 2017 gegenüber 2020 in jeweils
absoluten und relativen Werten sowie für jede einzelne Schleuse; bitte
jahresscheibengenau darstellen)
a) hinsichtlich Kampfmittelaufschluss und potenzieller Bergung,
b) hinsichtlich schwierigen Baugrunds (Gründungspfähle etc.),
c) hinsichtlich Nachforderungen des Baukonsortiums bzw. der beteiligten
Bauunternehmen,
d) hinsichtlich erforderlicher Nachträge,
e) hinsichtlich Planungsänderungen nach Baubeginn,
f) hinsichtlich Rechtsstreitigkeiten, Schlichtungsverfahren,
außergerichtlicher Vergleiche,
g) hinsichtlich allgemeiner Preissteigerungen,
h) hinsichtlich der Entwicklung der Baupreise,
i) hinsichtlich Risikopuffer des Gesamtprojekts,
j) hinsichtlich möglicher weiterer Aspekte, die zu Kostensteigerungen
beigetragen haben?
42. Wie begründet die Bundesregierung die Steigerung der aktuellen
Gesamtkosten des Investitionsprojekts „Neubau Schleuse Obernau am Main“ von
135,5 Mio. Euro in 2014 auf aktuell 230 Mio. Euro (bitte in jeweiligen
Gesamtkosten enthaltene Einzelprojekte nennen und jeweilige
Kostensteigerungen erläutern)?
43. Durch welche konkreten Maßnahmen, insbesondere im Rahmen der
Projektsteuerung, will die Bundesregierung erreichen, dass das Projekt
„Neubau Schleuse Obernau am Main“ nicht mehr als die aktuell
prognostizierten 230 Mio. Euro kosten wird?
44. Wann soll das Projekt „Neubau Schleuse Obernau am Main“ entsprechend
den aktuellen Planungen der Bundesregierung abgeschlossen sein und in
Betrieb genommen werden (Betriebsfreigabe)?
45. Welche Entwicklung nahmen folgende dem Projekt „Neubau Schleuse
Obernau am Main“ zurechenbare Kostenbestandteile im Rahmen der
Planung (jeweils Planungsstände 2014 gegenüber 2020 in jeweils absoluten
und relativen Werten)
a) hinsichtlich Kampfmittelaufschluss und potenzieller Bergung,
b) hinsichtlich schwierigen Baugrunds (Gründungspfähle etc.),
c) hinsichtlich Planungsänderungen,
d) hinsichtlich Rechtsstreitigkeiten, Schlichtungsverfahren,
außergerichtlicher Vergleiche,
e) hinsichtlich allgemeiner Preissteigerungen,
f) hinsichtlich der Entwicklung der Baupreise,
g) hinsichtlich Risikopuffer des Gesamtprojekts,
h) hinsichtlich möglicher weiterer Aspekte, die zu Kostensteigerungen
beigetragen haben?
46. Welchen aktuellen Stand haben die Planungen und ggf. die
Baumaßnahmen zur Fahrrinnenvertiefung des Untermains bis Aschaffenburg,
inklusive voraussichtlicher Zeit- und Kostenplanung?
47. Wie stellt sich der aktuelle Zeit- und Kostenplan im Zuge der
Investitionsmaßnahme Verlängerung und grundlegende Instandsetzung der Schleusen
am Neckar dar (bitte tabellarisch unter Nennung aller Neckarschleusen
sowie in Summe aufführen)?
48. Welche Kostenbestandteile enthielten die Gesamtkosten für das Projekt
„Verlängerung der Neckarschleusen von Mannheim bis Plochingen“ per
Planungsstand 2014 (1,178 Mrd. Euro; https://www.bvwp-projekte.de/was
serstrasse/w29/w29.html) (bitte tabellarisch auflisten)?
49. Bis wann ist aktuell geplant, sämtliche Maßnahmen zu Verlängerung und
grundlegenden Instandsetzung der Schleusen am Neckar abzuschließen?
50. Inwieweit ist durch die Bundesregierung eine Anpassung der bestehenden
Verwaltungsvereinbarung aus 2007 geplant (aktuell werden darüber seitens
Baden-Württemberg 15 Planungsstellen zur Verfügung gestellt), um für
den Neckarausbau ggf. mehr Planungsstellen vom Land Baden-
Württemberg bereitgestellt zu bekommen?
51. Inwieweit ist durch die Bundesregierung die Übernahme von
Planungskapazitäten durch das Land Nordrhein-Westfalen für
Bundeswasserstraßenprojekte, z. B. zur Ertüchtigung des sog. Westdeutschen Kanalnetzes oder
weiterer Projekte, vorgesehen (bitte rechtliche Grundlage, Anzahl
Planungsstellen, betreffende Projekte sowie ggf. vorgesehenen Zeitraum
nennen)?
52. Welchen aktuellen Stand haben die Planungen zum Schiffshebewerk
Scharnebeck/Lüneburg (Ersatzneubau), inklusive voraussichtlicher Zeit-
und Kostenplanung?
53. Welche Kostenbestandteile enthielten die Gesamtkosten für das Projekt
„Ersatzneubau Schleuse Scharnebeck“ per Planungsstand 2014 (270 Mio.
Euro; https://www.bvwp-projekte.de/wasserstrasse/w12/w12.html) (bitte
tabellarisch auflisten)?
54. Welche Empfehlungen der Reformkommission Großprojekte beabsichtigt
die Bundesregierung, bei der Planung, Ausschreibung und
Baudurchführung der Baumaßnahme „Ersatzneubau Schiffshebewerk Scharnebeck/
Lüneburg“ umzusetzen bzw. teilweise umzusetzen (bitte tabellarisch
aufführen)?
Berlin, den 24. November 2020
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Ausgestaltung und Zielerreichung der geplanten Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge ("Altersvorsorgereformgesetz")
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN22.04.2026
Frauenpolitische Bilanz nach einem Jahr Bundeskanzler Friedrich Merz
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN08.06.2026
Ver- und Entsorgungsinfrastruktur für Reisemobile an Rastanlagen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN08.06.2026
Stärkung der Bürgerenergie
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN08.06.2026