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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Umsetzung des dritten Gutachterentwurfs des Deutschlandtaktes
(insgesamt 74 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
12.01.2021
Antwortdauer
34 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/2507009.12.2020
Umsetzung des dritten Gutachterentwurfs des Deutschlandtaktes
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Oliver Krischer, Markus
Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Umsetzung des dritten Gutachterentwurfs des Deutschlandtaktes
Mit der Vorlage des dritten Gutachterentwurfs sieht sich die Bundesregierung
ausreichend vorbereitet für den Deutschlandtakt. Dabei wird die aus Sicht der
Fragesteller notwendige Neuordnung des Schienenpersonenfernverkehrs bis
jetzt nicht aufgegriffen. So besteht die Gefahr, dass die mit dem
Deutschlandtakt verbundenen Angebotsausweitungen nicht umgesetzt werden können. Die
Bundesregierung ist sich dieses Missstands offen bewusst, äußert jedoch keine
Absichten, diesen auch zu beheben (vgl. Äußerung in der VMK Oktober 2020,
https://www.verkehrsministerkonferenz.de/VMK/DE/termine/sitzungen/20-10-
14-15-vmk/20-10-14-15-bericht-bmvi-5-1.pdf?__blob=publicationFile&v=2;
S. 2). Der Deutschlandtakt wird von der Bundesregierung nunmehr lediglich
als Orientierungsrahmen für den Zuschnitt von Aus- und Neubauvorhaben
verstanden. Konkrete Angebotsverbesserungen oder die (Wieder-)Anbindung von
Großstädten oder ganzer Regionen an den Fernverkehr auf der Schiene sind
demnach nicht mehr auf der verkehrspolitischen Agenda der Bundesregierung.
Zudem gibt es bereits bei den ersten Schritten zum Deutschlandtakt eine
unvollständige Umsetzung. Ein Merkmal eines integralen Taktfahrplans, wie der
Deutschlandtakt einer werden soll, sind gleichmäßige Abfahrten an den
Knotenpunkten (vgl. https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/flyer-d
eutschland-takt.pdf?__blob=publicationFile). So weist der von der
Bundesregierung angekündigte durchgängige Halbstundentakt (vgl. https://www.wese
r-kurier.de/deutschland-welt/deutschland-welt-wirtschaft_artikel,-scheuer-alle-
30-minuten-zuege-zwischen-berlin-und-hamburg-_arid,1920743.html)
zwischen Berlin und Hamburg ab Dezember 2020 über den Tag verteilte
Taktlücken in beide Richtungen auf (Quelle: DB Navigator; Berlin – Hamburg, drei
Taktlücken; Hamburg – Berlin, vier Taktlücken sowie häufige Verschiebung
des „Halbstundentaktes“ zu einem 20/40-Minutentakt). Wobei selbst dieser
„Halbstundentakt“ mit Taktlücken bereits Mitte des Jahres 2021 aufgrund von
Sperrungen zwischen Berlin und Hamburg wieder eingeschränkt wird (https://
www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/ice-berlin-hamburg-bahnstrecke-w
ird-2021-gesperrt-li.49450).
Außerdem wurden im dritten Gutachterentwurf Linien gekürzt (z. B. FR-Linie
zwischen Chemnitz und Dresden) oder es sind Linien, die im ersten und
zweiten Gutachterentwurf noch enthalten waren, ganz entfallen. Dies wurde unter
anderem mit der fehlenden Eigenwirtschaftlichkeit der Linien begründet
(https://assets.ctfassets.net/scbs508bajse/1OYHAzIdfFjUuHycUOOM9I/e0382
caa4f55a0f8b01a54ae891d47ce/Pra__sentation_Akteurskonferenz_vom_15. Ju
li 2020.pdf). Anstatt diese Problematik z. B. über eine Absenkung der
Trassenpreise anzugehen, wurden die Linien einfach gekürzt. Bei einigen Linien (z. B.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25070
19. Wahlperiode 09.12.2020
in der Relation Hof – Dresden oder der Mitte-Deutschland-Verbindung) hat die
Bundesregierung die Verantwortung einfach an die Länder abgegeben.
Hinweis: In der Kleinen Anfrage wird öfter auf die Präsentation der
Akteurskonferenz eingegangen (https://assets.ctfassets.net/scbs508bajse/1OYHAzIdfFj
UuHycUOOM9I/e0382caa4f55a0f8b01a54ae891d47ce/Pra__sentation_Akteur
skonferenz_vom_15.07.2020.pdf). Zur besseren Lesbarkeit wird die
Quellenangabe mit AKF abgekürzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Linien wurden im dritten Gutachterentwurf im Vergleich zum
zweiten Gutachterentwurf verkürzt, verlängert, neu hinzugefügt oder
gestrichen (bitte jeweils mindestens Linie, Relation, Abschnitt, der sich
geändert hat, Art und Grund der Änderung angeben)?
2. Welche Linien wurden im zweiten Gutachterentwurf im Vergleich zum
ersten Gutachterentwurf verkürzt, verlängert, neu hinzugefügt oder
gestrichen (bitte jeweils mindestens Linie, Relation, Abschnitt, der sich geändert
hat, Art und Grund der Änderung angeben)?
3. Welche Linien wurden im dritten Gutachterentwurf im Vergleich zum
ersten Gutachterentwurf verkürzt, verlängert, neu hinzugefügt oder gestrichen
(bitte jeweils mindestens Linie, Relation, Abschnitt, der sich geändert hat,
Art und Grund der Änderung angeben)?
4. Liegt der Bundesregierung eine Untersuchung vor, in der der
Deutschlandtakt auf die von der Regierung geplante Verdoppelung der Fahrgastzahlen
untersucht wurde (bitte auch angeben, auf welchem Gutachterentwurf dies
basiert)?
a) Wenn ja, können die zusätzlichen Fahrgäste auf allen Strecken
aufgenommen werden?
b) Wenn ja, ist es das Ziel, auf allen Strecken die Fahrgastzahlen zu
verdoppeln?
c) Wenn ja, gibt es Strecken, auf denen das Ziel nicht erfüllt werden soll
(bitte Strecken jeweils angeben)?
d) Wenn ja, gibt es Strecken, auf denen das Ziel nicht erfüllt werden kann
(bitte Strecken jeweils angeben)?
e) Wenn ja, gibt es Strecken, auf denen das Ziel mehr als erfüllt wird, also
von mehr als einer Verdoppelung der Fahrgastzahlen ausgegangen wird
(bitte Strecken jeweils angeben)?
5. Welche Fahrgastprognose ist für die in der Präsentation der
Akteurskonferenz aufgeführten Strecken mit zu geringen Fahrgastzahlen hinterlegt?
6. Hat die Bundesregierung die Fahrgastprognose für den dritten
Gutachterentwurf auf Basis der Verkehrsprognose des BVWP 2030 erstellt?
7. Wenn ja, wie wird das Ziel der Verdoppelung der Fahrgastzahlen bis 2030
in der Fahrgastprognose abgebildet?
8. Hält die Bundesregierung eine Fahrgastprognose für erforderlich, die das
Ziel der Verdoppelung der Fahrgastzahlen als Prämisse unterstellt und
linienscharf auf das Fernverkehrsnetz umlegt?
Wenn nein, warum nicht?
9. Bis wann plant die Bundesregierung eine Fahrgastprognose für die
Fernverkehrslinien des Deutschlandtaktes, bei der das politische Ziel der
Verdoppelung der Fahrgastzahlen als Prämisse einfließt?
10. Welche zusätzlichen Investitionen in rollendes Material und den Ausbau
der Eisenbahninfrastruktur wären notwendig, wenn die Verdoppelung der
Fahrgastzahlen bis 2030 erreicht werden soll, und welche Abschätzungen
und Untersuchungen hat die Bundesregierung zur Ermittlung dieses
Investitionsbedarfs bisher beauftragt?
11. Liegen der Bundesregierungen Untersuchungen hinsichtlich der
Wirkungen des Deutschlandtaktes auf den Klimawandel vor?
Ist beim Deutschlandtakt das Ziel der Emissionsreduzierung berücksichtigt
worden oder ist sie Bestandteil der Planungen?
12. Welche Großstädte werden gemäß dem ersten Gutachterentwurf für den
Deutschlandtakt nicht durch den Fernverkehr angebunden?
Welche Großstädte haben gemäß diesem Gutachterentwurf nur eine
zweistündige Anbindung an den Fernverkehr?
13. Welche Großstädte werden gemäß dem zweiten Gutachterentwurf für den
Deutschlandtakt nicht durch den Fernverkehr angebunden?
Welche Großstädte haben gemäß diesem Gutachterentwurf nur eine
zweistündige Anbindung an den Fernverkehr?
14. Welche Großstädte werden gemäß dem dritten Gutachterentwurf für den
Deutschlandtakt nicht durch den Fernverkehr angebunden?
Welche Großstädte haben gemäß diesem Gutachterentwurf nur eine
zweistündige Anbindung an den Fernverkehr?
15. Wie lang ist die kürzeste Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus den
genannten Großstädten (bezogen auf den dritten Gutachterentwurf) zum
nächsten Bahnhof, der regelmäßig (mindestens alle zwei Stunden) mit
einem Fernverkehrszug angebunden ist (bitte für jede Großstadt angeben,
ausgehend vom Hauptbahnhof der jeweiligen Stadt)?
16. Wie begründet die Bundesregierung die fehlende Anbindung von
Großstädten durch den Fernverkehr im Deutschlandtakt?
Ist es ein Ziel der Bundesregierung, alle Großstädte an den Fernverkehr
anzuschließen?
17. Könnte durch ein Vergabesystem (vgl. Gutachten KCW zum
Deutschlandtakt, https://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_
de/themen_az/mobilitaet/pdf/Studie_Deutschlandtakt.pdf, Variante 3 –
Konzessionsmodell) sichergestellt werden, dass mehr der in den
vorherigen Fragen aufgelisteten Großstädte an den Fernverkehr angeschlossen
werden?
18. Welche Großstädte, Verdichtungsräume und Raumordnungsregionen
weisen nach Auffassung der Bundesregierung Erreichbarkeitsdefizite im
Schienenpersonenfernverkehr auf?
19. Welche Gutachten und Expertisen zur Analyse und Bewertung der
regionalen Erschließungsqualität im Schienenpersonenfernverkehr hat die
Bundesregierung für die Erstellung der jeweiligen Gutachterentwürfe
extern beauftragt, um die Erreichbarkeitsdefizite im
Schienenpersonenfernverkehr zu ermitteln, welchen Erkenntnisgewinn brachten die Gutachten,
und an welcher Stelle sind die Ergebnisse dokumentiert und einsehbar?
20. Hat die Bundesregierung zur Ermittlung der Erreichbarkeitsdefizite im
Schienenpersonenfernverkehr Expertise des Bundesamts für Bauwesen
und Raumordnung (BBR) eingeholt?
Wenn ja, welcher Austausch hat in diesem Zusammenhang mit dem BBR
konkret stattgefunden?
Wenn nein, warum nicht?
21. Welche Gutachten und Expertisen hat die Bundesregierung zur Analyse
und Bewertung der regionalen Erschließungsqualität im
Schienenpersonenfernverkehr beim BBR beauftragt bzw. im Zuge der Amtshilfe
angefordert?
22. Hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
in der Fragestellung der Ermittlung der Erreichbarkeitsdefizite im
Schienenpersonenfernverkehr als ersuchende Behörde Amtshilfe beim
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) bzw. BBR als
nachgeordneter Behörde angefordert?
Wenn ja, wie sah die Amtshilfe konkret aus?
Wenn nein, warum nicht?
23. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Taktlücken auf der Strecke
zwischen Hamburg und Berlin trotz anders lautender Versprechungen eines
„Halbstundentaktes von frühmorgens bis spätabends“ (vgl. dazu die Grafik
auf https://www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersi
cht/Hamburg-Berlin-im-Halbstundentakt-5668352; bitte explizit auf
folgende Taktlücken eingehen: DB Navigator: Berlin–Hamburg, Dienstag,
15. Dezember 2020: Taktlücken zwischen 10:38 und 12:38 sowie 13:38
und 14:38 Uhr; Hamburg–Berlin, Dienstag, 15. Dezember 2020:
Taktlücken zwischen 10:35 und 12:34, 15:36 und 16:34, 17:35 und 18:35 Uhr)?
24. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Taktverschiebungen zwischen
Berlin und Hamburg, da doch ein Merkmal des integralen Taktfahrplans
gleichmäßige Abfahrten an Knotenpunkten sein sollen, s. Vorbemerkung
der Fragesteller (Quelle: DB Navigator; Hamburg–Berlin, Dienstag,
15. Dezember 2020: Verschiebung des „Halbstundentaktes“ zu einem
20/40-Minutentakt zwischen 8:34 und 9:36, 12:34 und 13:36, 14:35 und
15:36, 16:34 und 17:35, 18:35 und 19:36 Uhr)?
a) Warum weichen die Abfahrtszeiten zudem von den Plänen des dritten
Gutachterentwurfs ab (dort Abfahrtszeiten :28 und :59)?
b) Sind Kapazitätsengpässe die Ursache für Verschiebungen der Züge?
c) Sind diese Kapazitätsengpässe Hinweis auf notwendige Ausbauten der
Strecke zwischen Berlin und Hamburg?
Wenn ja, welche Ausbauten sind geplant (bitte aktuelle HOAI-Phase
der Ausbauten angeben)?
25. Welche Gründe gibt es, dass im Fahrplan 2021 für einen vollständigen
Zweistundentakt die Zugverbindung mit Abfahrt in München um 10:55
Uhr (Quelle: DB Navigator) fehlt?
Welche Gründe gibt es, dass diese Verbindung nicht angebunden wird?
Ist zu befürchten, dass auch bei fortschreitender Umsetzung des
Deutschlandtaktes weiterhin solche Taktlücken entstehen oder bestehen bleiben?
26. Welche Auswirkung hat das geänderte Fahrzeugkonzept auf die Fahrzeit
zwischen folgenden Relationen (bitte zusätzlich mit Fahrzeiten im zweiten
Gutachterentwurf und heutiger Fahrzeit vergleichen; im dritten
Gutachterentwurf ist zwischen Stuttgart und Nürnberg keine Neigetechnik mehr
vorgesehen):
a) Stuttgart–Nürnberg,
b) Schwäbisch Hall–Nürnberg,
c) Stuttgart–Berlin via Nürnberg,
d) Waiblingen–Berlin,
e) Schwäbisch Hall–Berlin,
f) Schwäbisch Gmünd–Berlin?
27. Warum wurde das Fernverkehrsangebot zwischen Chemnitz und Dresden
reduziert, obwohl andere Fernverkehrsstrecken mit vergleichbarer
Auslastung nicht reduziert wurden (vgl. Folie 21 AKF: Auslastung zwischen
Chemnitz und Dresden im Schienenpersonenfernverkehr liegt zwischen
28 Prozent und 39 Prozent)?
28. Wie sollen die hier aufgeführten Strecken ohne ein modifiziertes
Fernverkehrsmodell bedient werden?
Wurde bei der Entwicklung des dritten Gutachterentwurfs von einem der
Akteure im Fernverkehrsmarkt die Absicht geäußert, diese Strecke zu
bedienen?
Wenn ja, welcher Akteur?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die
untenstehenden Strecken mit dem bisherigen Marktmodell im SPFV nicht
bedient werden können (mangelnde Eigenwirtschaftlichkeit kann durch
Auflistung in Tabelle auf Seite 22 AKF abgeleitet werden)?
Welcher ist bei diesen Linien jeweils der nachfrageschwächste und der
nachfragestärkste Abschnitt:
a) FR 42 Nürnberg–Hof–Dresden,
b) FR 03.2 Berlin–Leipzig–Chemnitz,
c) FR 02.2 Nürnberg–Marktredwitz–Prag,
d) FFV 17.3 Wiesbaden–Würzburg–Bamberg,
e) FR 41 München–Hof–Dresden,
f) FR 02.1 Nürnberg–Marktredwitz–Binz,
g) FR 03.1 Berlin–Leipzig–Jena–Aalen–Karlsruhe,
h) FV 28 Berlin–Warschau?
29. Kann die Bundesregierung die Aussage von Folie 24 der Akteurskonferenz
bestätigen, dass die DB Fernverkehr ab 2023 die Strecke Leipzig–Jena–
Bamberg eigenwirtschaftlich betreibt?
Wie bewertet die Bundesregierung den Hinweis der Gutachter auf Seite 24
der Akteurskonferenz, dass die Nachfrage für einen eigenwirtschaftlichen
Verkehr nicht ausreicht?
Mit welchen Instrumenten und Veränderungen am SPFV-Marktmodell
kann hier ein Fernverkehrsangebot gewährleistet werden?
30. Welches EVU plant die Strecke Uelzen–Lüneburg zu fahren?
Warum werden in der gesamten Akteurskonferenz zum Teil konkrete
Anbieter genannt, an anderen Stellen dagegen nicht (z. B. auf Seite 24 AKF
wird Anbieter genannt)?
31. Warum plant die Bundesregierung weiterhin ein Kombimodell mit der
Tarifanerkennung von Regionalverkehrstickets im Fernverkehr bei
gleichzeitigen Ausgleichszahlungen, obwohl diese Praxis gegen das Vergaberecht
verstößt (beispielsweise vorgeschlagen für Gera–Chemnitz, S. 24 AKF;
Verstoß gegen Vergaberecht: https://www.abellio.de/de/deutschland/untern
ehmen-news/media-center/presse/abellio-begruesst-entscheidung-der-verg
abekammer)?
Plant die Bundesregierung, solche Kombimodelle gesetzlich zu
legitimieren?
32. Was konnte am Konzept der „Windmühle“ in Hannover nicht umgesetzt
werden (vgl. dazu die Aussage auf Seite 60 AKF „Konzept der
Windmühle in Hannover überwiegend umgesetzt“)?
33. In welchen Bahnhöfen sind im Deutschlandtakt Doppelbelegungen
vorgesehen (bitte mindestens Bahnhof, Anzahl der Doppelbelegungen insgesamt
pro Tag und für die Spitzenstunde angeben)?
34. Warum ist auf der Relation Berlin–Dresden kein Halbstundentakt
vorgesehen (nach Folie 84 AKF nur drei Züge in zwei Stunden geplant), so wie es
für die Hauptverkehrsachsen (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artike
l/E/zukunftsbuendnis-schiene-uebersicht.html) vorgesehen ist?
35. Wurden Fernverkehrslinien auf der Relation Dresden – Hof durch
Abstufung in die Verantwortung der Länder erhalten (vgl. dazu zweiten und
dritten Gutachterentwurf des Deutschlandtaktes)?
Wenn ja, spricht eine solches Vorgehen nicht für einen
Gewährleistungsauftrag des Bundes, der über die Investitionen in die
Eisenbahninfrastruktur hinausreicht und auch das Angebot umfasst?
Wenn nein, warum nicht?
36. Warum ist zwischen Passau und Nürnberg – trotz der Aussage, dass kein
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) diese Strecke bedienen will (vgl.
S. 171 AKF) – an der Planung der Neigetechnikstrecke festgehalten
worden?
Wie soll diese Strecke betrieben werden?
Wie bewertet die Bundesregierung das Festhalten an der
Neigetechnikstrecke?
Bedarf es für die Umsetzung der vom Land Bayern geforderten (vgl.
S. 171 AKF) Neigetechnikstrecke neuer Züge?
Plant die Bundesregierung in ihrer koordinierenden Funktion (vgl. S. 4
AKF) für den Deutschlandtakt eine konkrete Umsetzung?
Wenn ja, wie soll eine Umsetzung trotz fehlendem EVU erfolgen?
37. Ist bei der geplanten Abstellung von Zügen in Tübingen oder Nürtingen
eine Erhöhung der Stationsgebühren aufgrund der steigenden Nachfrage in
diesen Regionen zu erwarten?
38. Was sind nach dem Fahrplan 2021 die nächsten Schritte zur Einführung
des Deutschlandtaktes bis 2030 für den Fernverkehr (bitte jede Änderung
angeben und jeweils aufführen, welche Infrastruktur dafür benötigt wird)?
39. Was sind nach dem Fahrplan 2021 die nächsten Schritte zur Einführung
des Deutschlandtaktes bis 2030 für den Nahverkehr (bitte jede Änderung
angeben und jeweils aufführen, welche Infrastruktur dafür benötigt wird)?
40. Gibt es beim Güterverkehr Neuerungen im Fahrplanjahr 2021, die durch
Planungen im Deutschlandtakt verursacht werden (bitte jede Änderung
angeben und jeweils aufführen, welche Infrastruktur dafür benötigt wird)?
41. Was sind nach dem Fahrplan 2021 die nächsten Schritte zur Einführung
des Deutschlandtaktes bis 2030 für den Güterverkehr (bitte jede
Maßnahme angeben und aufführen, welche Infrastruktur dafür benötigt wird)?
42. Gibt es im Deutschlandtakt Pläne für Verstärkerzüge im Fernverkehr?
Welche Linien sollen Verstärkerzüge erhalten, die nur zu bestimmten
Tageszeiten fahren (bitte die Fahrten angeben und jeweils, auf welchen
Abschnitten sie verkehren)?
43. Was sind die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Deutschlandtakt einführen“
(https://www.system-bahn.net/aktuell/deutschlandtakt-eine-idee-setzt-sich-
durch/)?
Wenn noch keine Ergebnisse bekannt sind, was ist der aktuelle Stand in
dieser Arbeitsgruppe?
44. Wurden das im Abschlussbericht des Zukunftsbündnisses Schiene (https://
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/E/abschlussbericht-arbeitsgruppen-
zukunftsbuendnis-schiene.pdf?__blob=publicationFile) erwähnte
Etappierungskonzept abgeschlossen?
Was ist der aktuelle Stand?
Was sind die wesentlichen Inhalte?
45. Ist das im Abschlussbericht des Zukunftsbündnisses Schiene erwähnte
gemeinsame Vorgehen aller Beteiligten bereits begonnen?
Was sind die bisherigen Ergebnisse?
46. Hat die Bundesregierung bereits begonnen, die Infrastruktur- und
Angebotsplanungen der Nachbarstaaten in das Etappierungskonzept
einzubeziehen?
Was ist der aktuelle Stand?
Was sind die bisherigen Ergebnisse?
47. Welche Betreiberverträge für den Nahverkehr gehen nach Kenntnis der
Bundesregierung über das Jahr 2030 hinaus?
Wie will die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern
sicherstellen, dass auch im Nahverkehr die im Deutschlandtakt festgehaltenen
Fahrpläne ab 2030 eingehalten werden?
48. Welche Änderungen haben die Bundesländer für den dritten
Gutachterentwurf eingespeist (bitte nach Bundesländern getrennt aufschlüsseln)?
49. Wie viele Zugkilometer (wenn nicht bekannt, bitte Kilometerlängen der
angemeldeten Linien) haben die Bundesländer jeweils für den Zielfahrplan
2030 angemeldet?
Wie viele Zugkilometer (bzw. wenn für 2030 nicht bekannt, bitte
Kilometerlängen der vergebenen Linien angeben) sind aktuell von den
Bundesländern vergeben worden (bitte jeweils nach Bundesländern aufschlüsseln)?
50. Was bedeutet die „ungünstige Fahrlagengestaltung“ (S. 100 AKF)
zwischen Bitterfeld und Wittenberg?
Auf welche Infrastrukturmaßnahmen wurde hier verzichtet, bzw. welche
wären für günstigere Fahrlagengestaltung notwendig?
51. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin der Einsatz von
Neigetechnikfahrzeugen in Thüringen geplant (vgl. S. 101 AKF)?
52. Auf welchen Linien sollen im Zielfahrplan des Deutschlandtaktes
Neigetechnikfahrzeuge eingesetzt werden (bitte jeweils Strecke, Linie und
vorgesehenes Fahrzeug ergänzen)?
Wenn keine Linien vorgesehen sind, warum wurde dies geplant?
Welche Akteure waren an der Entscheidung beteiligt?
53. Wie ist die koordinierende Funktion des Bundes bei der Umsetzung des
Deutschlandtaktes zu verstehen (vgl. S. 4 AKF)?
Plant die Bundesregierung unter Berücksichtigung dieser Aussage einen
bundesweiten Aufgabenträger, der die Koordinierung des
Deutschlandtaktes aktiv übernimmt?
54. Welche Gründe sieht die Bundesregierung, dass die zuvor wegen fehlender
Eigenwirtschaftlichkeit eingestellten Fernverkehrslinien im
Deutschlandtakt ohne eine zusätzliche Finanzierung eigenwirtschaftlich gefahren
werden (vgl. S. 11 AKF)?
55. Welche Akteure für den Fernverkehr wurden an dem Prozess zum
Deutschlandtakt beteiligt (vgl. S. 14 AKF; bitte auch Akteure
berücksichtigen, die in Zukunft Fernverkehrsleistungen erbringen wollen)?
56. Wurden bei den Fahrplänen im Deutschlandtakt für den dritten
Gutachterentwurf Fahrzeitpuffer hinterlegt?
Wenn ja, mit welcher Systematik?
57. Welche Linien fahren im Deutschlandtakt mit Dieselfahrzeugen, obwohl
die Strecke elektrifiziert ist (bitte auch Teilabschnitte berücksichtigen)?
Wurde für diese Linien der Einsatz alternativer Fahrzeugantriebe geprüft?
58. Welche Ziele des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD
können mit dem Deutschlandtakt nicht umgesetzt werden (unter
Berücksichtigung von Seite 87 AKF: „Überwiegend Umsetzung des neuen
Koalitionsvertrages“)?
Welche Ziele aus dem Koalitionsvertrag können der Aussage nach erreicht
werden?
59. Welche „ausgewählten Umsteigezeiten in Stuttgart“ (S. 155 AKF) sind auf
Kritik der Aufgabenträger gestoßen?
60. Welche Richtungsanschlüsse in Stuttgart (auf Seite 157 AKF wird von
„zahlreichen Richtungsanschlüssen“ gesprochen) sind nicht hergestellt?
61. Wie viele Züge können in der HVZ noch zusätzlich zum
Deutschlandtaktfahrplan in den Knoten Stuttgart einfahren (vgl. S. 157 AKF)?
62. Liegen für die Akteurskonferenz Unterlagen vor, die bis jetzt nicht
veröffentlicht wurden?
Lassen diese nicht veröffentlichten Unterlagen Rückschlüsse auf die
Kapazität von Strecken oder Bahnknoten im Deutschlandtakt zu?
Warum wurden nicht alle Unterlagen der Akteurskonferenz veröffentlicht?
63. Von welchem Wachstum des Schienengüterverkehrs wird im dritten
Gutachterentwurf für den Zielfahrplan ausgegangen (bitte sowohl in absoluten
Mengen als auch als Modal Split angeben)?
64. Auf welchen Trassen konnten im dritten Gutachterentwurf im Vergleich
zum zweiten Gutachterentwurf die Fahrzeiten für den Güterverkehr
beschleunigt werden (bitte Linien angeben und den Grund für die
Beschleunigung)?
65. Auf welchen Trassen mussten im dritten Gutachterentwurf im Vergleich
zum zweiten Gutachterentwurf die Fahrzeiten für den Güterverkehr
verlangsamt werden (bitte Linien angeben und den Grund für die
Beschleunigung)?
66. Wurden beim dritten Gutachterentwurf im Vergleich zum zweiten
Gutachterentwurf Trassen im Güterverkehr geändert, verkürzt, verlängert oder
entfernt (bitte Linien sowie jeweils die Änderung und den Grund
angeben)?
67. Auf welchen Trassen konnte der Beförderungszeitquotient nicht unter 1,4
gesenkt werden (vgl. S. 48 AKF; bitte die hier verwendete Definition des
Beförderungszeitquotienten angeben; bitte Grund angeben)?
68. Wie viele Trassen für Güterverkehre konnten auf
Hochgeschwindigkeitsstrecken (>160 km/h) tagsüber verplant werden (bitte für jede Strecke
separat angeben, vgl. S. 48 AKF)?
Ist die Wirtschaftlichkeit bei den vielen dafür notwendigen Überholungen
noch gegeben?
Sind weitere Überholungsgleise notwendig (bitte für jede Strecke und
jeweils Anzahl angeben)?
69. Welchen Anteil haben aktuell Güterzüge mit 120 km/h an der gesamten
Verkehrsleistung?
70. Wie viele Güterzüge müssen nach Seite 50 der Akteurskonferenz
umgeroutet werden, und welche Auswirkung auf die Fahrzeiten haben diese
Umroutungen jeweils?
71. Sollen Umroutungen von Güterzügen bei der Berechnung von
Trassenpreisen künftig dahin gehend gefördert werden, dass der Umweg gegenüber
dem kürzesten Laufweg nicht mehr berechnet wird?
Wenn ja, bis wann plant die Bundesregierung die dafür notwendigen
gesetzgeberischen Initiativen?
72. Auf welchen Relationen kann der RFC PaP (vgl. S. 51 AKF) nicht erreicht
werden?
73. Welche Trassen konnten in Bezug auf die Seiten 52 bis 58 der
Akteurskonferenz nicht gebildet werden (bitte jeweils den Grund angeben)?
74. Wie viele Güterzüge sollen nach den Plänen des Deutschlandtaktes über
die Schnellfahrstrecke VDE8 fahren (vgl. S. 58 AKF)?
Wie viele Güterzüge, die eigentlich darüber fahren sollten, mussten
umgeroutet werden?
Wenn es Umroutungen gibt, was sind jeweils die Gründe dafür?
Wie viele Güterzüge sollten laut gesamtwirtschaftlicher Bewertung über
diese Strecke verkehren?
Berlin, den 24. November 2020
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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