Gefahr durch rechtsextreme und verschwörungsideologische Instrumentalisierung der Anti-Corona-Politik-Demonstrationen
der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Monika Lazar, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Filiz Polat, Tabea Rößner, Wolfgang Wetzel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bei den Anti-Corona-Politik-Demonstrationen in Leipzig und Berlin im November 2020 zeigte sich nicht nur erneut, dass die Proteste zunehmend durch rechtsextreme, verschwörungsideologische und antisemitische Akteure und Akteurinnen sowie Parolen gekennzeichnet sind, sondern auch eine steigende Gewaltbereitschaft der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. In Leipzig kam es bei der Demonstration am 7. November 2020 zu teilweise massiven Ausschreitungen. Nicht nur wurde vielfach gegen die Infektionsschutzauflagen bewusst verstoßen, sondern auch Pressevertreterinnen und Pressevertreter massiv bedroht, Polizeibeamtinnen- und Polizeibeamte mit Flaschen und Pyrotechnik beworfen und Polizeianweisungen missachtet. Rechtsextreme Hooligans zogen trotz der Auflösung der Versammlung durch die Polizei gemeinsam mit weiteren „Querdenker“-Demonstrierenden über den Leipziger Ring (https://www.deutschlandfunk.de/querdenken-demonstrationen-hooligans-als-militanter-arm.1346.de.html?dram:article_id=487544). Auch bei Demonstrationen im Regierungsviertel in Berlin am 18. November 2020 wurden Polizeianweisungen vielfach bewusst missachtet, Teilnehmerinnen und Teilnehmer übten Gewalt gegen Journalistinnen und Journalisten sowie gegen Polizistinnen und Polizisten aus, insgesamt wurden rund 360 Personen verhaftet und 77 Beamtinnen und Beamte verletzt. Etwa 40 gewaltbereite Hooligans versuchten laut Presseberichten, Absperrlinien zu durchbrechen, um in Richtung Reichstag zu gelangen (https://www.berliner-zeitung.de/news/demo-bilanz-der-polizei-berlin-77-beamte-verletzt-365-festnahmen-li.120153).
Die massive Mobilisierung und zunehmende Beteiligung von rechtsextremen Hooligans und rechtsextreme Kampfsportlerinnen und Kampfsportlern an den Demonstrationen zeigt eine Entwicklung bei den Protesten gegen die Corona-Maßnahmen, die auf eine weitere Radikalisierung der Szene und eine zunehmende Gefahr für die innere Sicherheit in Deutschland hindeuten. Die fragestellende Fraktion ist davon überzeugt: Dieses Gefahrenpotential gilt es schnellstmöglich und umfassend zu analysieren. Ihm muss mit allen rechtstaatlichen Mitteln entgegengewirkt werden. Die zahlreichen antisemitischen und rechtsextremen Parolen sowie geschichtsvergessene und geschichtsrevisionistische Vergleiche der Corona-Beschränkungen mit der Verfolgung von Jüdinnen und Juden in der NS-Zeit, stellen einen Angriff auf unsere gesamte Gesellschaft dar. Sie sind entschieden zu verurteilen und machen gleichzeitig die Gefahr deutlich, die von diesen Zusammenschlüssen der rechtsextremen Szene, dem Reichsbürgermilieu und Menschen, die sich offen antisemitischer Narrative und Verschwörungsideologien bedienen oder die den freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat offen ablehnen, ausgehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen40
Welche rechtsextremen und gewaltbereiten Einzelpersonen und Gruppierungen sowie Personen aus dem Reichsbürger-Spektrum haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung an den Demonstrationen am 7. und 21. November 2020 in Leipzig und am 18. November 2020 in Berlin beteiligt?
Gab es bei den in Frage 1 genannten Demonstrationen nach Kenntnis der Bundesregierung eine (gezielte) Beteiligung rechtsextremer Einzelpersonen und Gruppierungen aus dem Ausland, und wenn ja, welche?
Welche rechtsextremen und gewaltbereiten Einzelpersonen und Gruppierungen sowie Personen aus dem Reichsbürger-Spektrum haben nach Kenntnis der Bundesregierung für die Demonstrationen am 7. und 21. November 2020 in Leipzig und am 18. November 2020 in Berlin mobilisiert?
Wie, auf welche Weise und über welche Kanäle verlief die Mobilisierung nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche sicherheitspolitischen Konsequenzen zieht sie daraus?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die etwaige Teilnahme von Staatsbediensteten an der Leipziger „Querdenken“-Demonstration am 7. November 2020, insbesondere im Hinblick auf Angehörige der Bundeswehr, Polizei und Feuerwehr?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die etwaige Teilnahme von Staatsbediensteten an der Berliner „Querdenken“-Demonstration am 18. November 2020, insbesondere im Hinblick auf Angehörige der Bundeswehr, Polizei und Feuerwehr?
Zu wie vielen Festnahmen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung bei den genannten Demonstrationen, und aus welchen Gründen (bitte möglichst genau aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung den genannten Demonstrationen ein Haftbefehl beantragt, und aus welchen Gründen?
Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der drei genannten Demonstrationen – im Vorfeld, während und nach der Demonstration – verfassungsfeindliche Äußerungen getätigt, verfassungsfeindliche Symbole oder Gesten und rechtsextreme Ersatzsymbole wie zum Beispiel Reichskriegsflaggen gezeigt (bitte Vorfälle auflisten), und welche Schlüsse zieht sie daraus?
Wurde bei den Demonstrationen nach Kenntnis der Bundesregierung die Strategie genutzt, Friedenssymbole, Regenbogenfahnen und weitere Flaggen und Symbole, die politisch dem linken Spektrum zugeordnet werden, zu zeigen, um bewusst einen anderen Eindruck der Versammlung zu erzeugen?
Inwiefern spielte nach Kenntnis der Bundesregierung bei der genannten Demonstrationen das Symbol der schwarzen Sonne vor rotem Hintergrund eine Rolle, und welchen Personen oder Gruppierungen ist dieses Symbol nach Kenntnis der Bundesregierung zuzuordnen?
Inwiefern wurden bei den genannten Demonstrationen Bezüge zur QAnon-Ideologie festgestellt, und inwiefern hat sich die Einschätzung der Bundesregierung über die Radikalisierung dieser Bewegung im Vergleich zu ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/21139 verändert?
Inwiefern haben nach Kenntnis der Bundesregierung die rechtsextremen Gruppierungen „Europäische Aktion“ oder „Patriotic Opposition Europe“ oder ihnen zuzuordnende Personen bei den genannten Demonstrationen nach Kenntnis der Bundesregierung eine Rolle gespielt?
Inwiefern erkennt die Bundesregierung ein Gefahrenpotential hinsichtlich bewusst lancierter und sich rasant verbreitenden Falschnachrichten und Desinformationen in den sozialen Netzwerken in Bezug auf Anti-Corona-Politik-Demonstrationen, und welche sicherheitspolitischen Konsequenzen zieht sie daraus (vgl. https://www.tagesschau.de/faktenfinder/corona-demo-berlin-109.html)?
Inwiefern bestehen nach Erkenntnissen der Bundesregierung Verbindungen des Teilnehmendenkreises der Anti-Corona-Politik-Demonstrationen oder der „Querdenken“-Gruppe zu den Massenmails an Bundestagsabgeordnete in den Tagen vor den Demonstrationen in Berlin am 18. November 2020 (vgl. https://www.sueddeutsche.de/politik/infektionsschutzgesetz-emails-ermaechtigungsgesetz-1.5118775)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung dazu, dass zur massenhaften Kontaktaufnahme mit Abgeordneten des Bundestages auch bewusst von AfD-Politikerinnen und AfD-Politikern aufgerufen wurde (vgl. https://netzpolitik.org/2020/johannes-huber-afd-bundestagsabgeordneter-mobilisiertein-verfassungsfeindlicher-telegram-gruppe-attila-hildmann/)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Teilnahme rechtsextremer Kampfsportlerinnen und Kampfsportler sowie Hooligans an der Demonstration am 7. November 2020 in Leipzig?
a) Welche rechtsextremen Kampfsportlerinnen und Kampfsportler und Kampfsportgruppen mobilisierten über welche Kanäle nach Kenntnis der Bundesregierung nach Leipzig (auf welche Weise), und welche nahmen an den Demonstrationen teil?
b) Welche Hooligans und welche Hooligangruppen mobilisierten über welche Kanäle nach Kenntnis der Bundesregierung nach Leipzig, und welche nahmen teil? Aus der Fanszene welchen Bezugsvereins stammten diese?
c) Waren nach Kenntnis der Bundesregierung auch ausländische Hooligans und Kampfsportlerinnen und Kampfsportler anwesend? Wenn ja, welche, woher, und wurde auch – durch diese oder anders – im Ausland für die Demos mobilisiert?
d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Teilnahme von Benjamin B. und dem Umfeld des „Imperium Fight Teams“ an der Demonstration?
e) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Teilnahme von Marko Z. und Martin K. und weiterer Kampfsportler vom oder aus dem Umfeld des „Bushido Free Fight Team“ an der Demonstration am 7. November 2020 sowie an Übergriffen auf Gegendemonstrantinnen und Gegendemonstranten sowie Journalistinnen und Journalisten?
f) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das „Bushido Free Fight Team“ und dessen etwaige Verbindungen in die rechtsextreme Szene?
g) Welche weiteren Akteure aus der rechtsextremen Kampfsportszene, beispielsweise Personen aus dem Umfeld des rechtsextremen Kampfsport-Event „Tiwaz“, vom „Fightclub 062“ oder „Knockout51“, waren an der Demonstration und den Übergriffen nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligt?
h) Welche Rolle spielte die Hooligan-Plattform „GruppaOF“, die nach Kenntnis der fragestellenden Fraktion Bilder von der Demonstration in den sozialen Netzwerken verbreitete, bei der Mobilisierung nach Leipzig nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung allgemein über „GruppaOF“ und deren Rolle in der rechtsextremen Hooligan- und Kampfsportszene?
i) Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld Absprachen und Pläne, Polizeiketten zu durchbrechen und dabei die Gewaltkompetenz der rechtsextremen Kampfsportlerinnen und Kampfsportler und Hooligans gezielt zu nutzen?
Welche Rolle spielen rechtsextreme Hooligans und Kampfsportlerinnen und Kampfsportler grundsätzlich nach Kenntnis der Bundesregierung bei rechtsextremen Demonstrationen und bei Anti-Corona-Politik-Demonstrationen im Speziellen, insbesondere im Hinblick auf Gewaltanwendung gegen Polizistinnen und Polizisten und politische Gegnerinnen und Gegner sowie Journalistinnen und Journalisten?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Teilnahme rechtsextremer Kampfsportlerinnen und Kampfsportler sowie Hooligans an der Demonstration am 18. November 2020 in Berlin?
a) Welche rechtsextremen Kampfsportler und Kampfsportgruppen mobilisierten nach Kenntnis der Bundesregierung nach Berlin, und welche nahmen teil?
b) Welche Hooligans und welche Hooligangruppen mobilisierten nach Kenntnis der Bundesregierung nach Berlin, und welche nahmen teil? Aus der Fanszene welcher Bezugsvereine stammten diese?
c) Welche Rolle spielten rechtsextreme Hooligans und Kampfsportler nach Kenntnis der Bundesregierung bei Angriffen auf die Polizei, z. B. beim Werfen u. a. mit Flaschen und Böllern (https://taz.de/Coronaproteste-in-Berlin/!5729786/)?
d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die 40 Hooligans, die versuchten Absperrlinien Richtung Reichstag zu durchbrechen (vgl. https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/justiz/id_88972712/corona-demo-fluegel-durchbricht-polizeikette-jetzt-spricht-der-pianist.html, aufgerufen am 26. November 2020)? Welchen Hooligangruppen mit welchem Bezugsverein gehören diese an, und welche Verbindungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zur rechtsextremen (Kampfsport-)Szene?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Teilnahme rechtsextremer Kampfsportlerinnen und Kampfsportler und Hooligans an der Demonstration am 21. November 2020 in Leipzig?
Welche Rolle spielte nach Kenntnis der Bundesregierung der deutsche Ableger der rechtsextremen ukrainischen Gruppe „Tradition und Ordnung“, die nach Kenntnis der fragestellenden Fraktion zu den Demonstrationen am 7. November 2020 in Leipzig und am 18. November 2020 in Berlin aufrief?
a) Welche Kennnisse hat die Bundesregierung über diese Gruppe und deren Verbindungen in die rechtsextreme Szene in Deutschland und im Ausland?
b) Welche Verbindungen hat diese Gruppe nach Kenntnis der Bundesregierung zum Asow-Regiment?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über einen angekündigten Aufmarsch in Düsseldorf am 6. Dezember 2020, zu dem nach Kenntnis der fragestellenden Fraktion Hooligans aus dem Umfeld von HoGeSa in den sozialen Medien mobilisieren?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über einen angekündigten Aufmarsch am 12. Dezember 2020 in Dresden, zu dem nach Kenntnis der fragestellenden Fraktion extrem rechte Kampfsportler in den sozialen Medien mobilisieren?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Demonstration am 28. November 2020 an der deutsch-polnischen Grenze in Frankfurt Oder und Slubice sowie die geplante Demonstration an Silvester am Brandenburger Tor?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über weitere für die Zukunft angekündigte derartige Aufmärsche und die Mobilisierung dorthin über welche Kanäle der rechtsextremen Kampfsport- und Hooliganszene?
Inwiefern hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Gewaltkompetenz der extremen Rechten und der Hooliganszene durch die Professionalisierung der Gewalt durch (Extrem-)Kampfsporttraining in letzter Zeit gesteigert, und wie wirkt sich diese Entwicklung auf rechtsextreme Demonstrationen aus?
a) Welche sicherheitspolitischen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Entwicklung?
b) Welche sportpolitischen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Entwicklung beispielsweise bezüglich eines erhöhten Bedarfs an Regulierung des Kampfsportmarktes?
Wie beurteilt die Bundesregierung Berichte, dass ein Angehöriger der Bundeswehr offenbar mit rechtsextremer Szenekleidung der Kampfsportmarke „Label23“ im Internet posiert, welche vom Brandenburger Verfassungsschutz als „Erkennungsmerkmal der rechtsextremistischen Szene“ eingeordnet wird (vgl. https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama3/Rechte-Szene-Kleidung-Bundeswehr-sieht-keinen-Anlass-zur-Pruefung,bundeswehr2352.html, aufgerufen am 25. November 2020), und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Welche Erkenntnisse hat die Bunderegierung über die Art und Weise der Kooperationen und Zusammenschlüsse der heterogenen und teilweise rechtsextremen Gruppen, die an den Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen teilnehmen, auch mit Blick auf das davon ausgehende Mobilisierungspotential?
Welche Gefahren einer möglicherweise fortschreitenden Radikalisierung erkennt die Bundesregierung mit Blick auf Demonstrationsteilnehmende aus dem esoterischen oder verschwörungsideologischen Milieu, und welche sicherheitspolitischen Konsequenzen, etwa im Informations- oder Präventionsbereich, zieht sie daraus?
Welche Allianzen sind der Bundesregierung zwischen radikalen oder rechtsextremen Gegnern der Corona-Maßnahmen und anthroposophischen Gruppen bekannt, und wie schätzt sie das diesbezügliche Gefahrenpotenzial ein angesichts der Tatsache, dass die Anthroposophie in Deutschland ein weitreichendes Netzwerk aus Firmen, Stiftungen und öffentlichen Einrichtungen unterhält (vgl. https://plus.tagesspiegel.de/wissen/gefaehrliche-naehe-zu-extremem-gedankengut-was-gegner-der-corona-massnahmen-eint-50450.html; https://taz.de/Waldorfschulen-und-Corona/!5731231/ und vgl. https://www.zeit.de/kultur/2020-09/querdenken-demo-corona-protest-rechtsradikale-linksradikale-b2908?utm_referrer=https%3A%2F%2Fhpd.de%2F)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung von radikalen Impfgegnern an den Corona-Protesten, und inwiefern fallen diese durch die Nähe zu rechtsextremen Akteuren sowie durch die Nutzung antisemitischer Codes und Rhetorik auf (vgl. https://www.deutschlandfunk.de/antisemitismus-warnung-vor-judenhass-bei-den-corona.1766.de.html?dram:article_id=488068)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Finanzierung der „Querdenken“-Gruppe im Speziellen sowie der Anti-Corona-Politik-Szene im Allgemeinen (vgl. FAZ-Sonntagszeitung, „Das Geschäft mit den Querdenkern“, 22. November 2020)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Bereitstellung von Logistik für die Anti-Corona-Politik-Demonstrationen, und wer oder welche Branchen profitieren demnach besonders von den Protesten (vgl. FAZ-Sonntagszeitung, „Das Geschäft mit den Querdenkern“, 22. November 2020)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine Feindesliste, die in einer Telegram-Chatgruppe von Corona-Verharmlosern zirkulieren soll und auf der neben Mitgliedern der Bundesregierung auch Politikerinnen und Politiker von CDU, SPD, LINKEN und GRÜNEN sowie AfD-Bundeschef Jörg Meuthen stehen sollen (vgl. https://taz.de/Feindesliste-von-Corona-Protestierenden/!5727335/)?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass in Kreisen von Corona-Verharmlosern Feindeslisten zirkulieren, wie sie bisher vor allem aus rechtsextremen und rechtsterroristischen Kontexten, z. B. bei „Nordkreuz“ (vgl. https://taz.de/Rechter-Terror-in-Deutschland/!5608261/) bekannt sind?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über klandestine Treffen des „Querdenken“-Gründers Michael Ballweg sowie einer Reihe weiterer führender Köpfe der „Querdenken“-Gruppe mit Reichsbürgern wie Peter Fitzek (vgl. FAZ, „Audienz bei König Peter I.“, 26. November 2020)?
Inwiefern stimmt die Bundesregierung der Einschätzung des Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten zu, dass es zu prüfen gilt, inwiefern die Anti-Corona-Politik-Szene möglicherweise aktuell „nicht mehr nur durch Rechtsextremisten beeinflusst wird, sondern in Gänze verfassungsfeindlich ist“ (vgl. https://taz.de/Corona-Protest-nach-Leipzig-Demo/!5724075/)?
Welche Personenkreise und wie viele Personen insgesamt werden nach Einschätzung der Bundesregierung der Anti-Corona-Politik Szene zugerechnet?
Inwiefern prüft das Bundesamt für Verfassungsschutz nach Kenntnis der Bundesregierung eine formelle Beobachtung der „Querdenken“-Bewegung, auch im Hinblick auf die offizielle Beobachtung der „Querdenken“-Bewegung durch das Landesamt für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg (vgl. https://www.dw.com/de/verfassungsschutz-beobachtet-querdenker/a-55881367)?
Inwiefern ordnet die Bundesregierung die „Querdenken“-Gruppe und die Anti-Corona-Politik-Szene der Entwicklung einer eigenen Erscheinungsform des Extremismus („Extremismus sui generis“) zu, und welche Überlegungen stützten ggf. diese Zuordnung?