Nutzung von Zollfreilagern in Deutschland
der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert, Stefan Liebich, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Ein am 22. Juli 2020 veröffentlichter Bericht des Investigativ-Komitees des US-amerikanischen Senats dokumentiert unter anderem die Rolle deutscher Zollfreilager bei komplexer Geldwäsche und Verschleierungskonstrukten (vgl. https://www.hsgac.senate.gov/imo/media/doc/2020-07-29%20PSI%20Staff%20Report%20-%20The%20Art%20Industry%20and%20U.S.%20Policies%20that%20Undermine%20Sanctions.pdf). Dabei sollen die Oligarchen Boris und Arkady Rotenberg über anonyme Briefkastengesellschaften hochwertige Gemälde bekannter Künstler im Gesamtwert eines zweistelligen Millionenbetrags (in US-Dollar) erworben und hierüber auch Sanktionen in Deutschland und der EU umgangen haben. Sie sollen dabei bis zur Veröffentlichung der „Panama Papers“ anonym geblieben sein. Der deutsche Logistikdienstleister Hasenkamp half dem Bericht nach beim Transport und bei der Lagerung der Kunstwerke in Deutschland. Die Gemälde wurden während der laufenden Ermittlungen der US-amerikanischen Behörden aus Deutschland nach Russland verlagert. Laut Financial Secrecy Index des Tax Justice Network spielen Zollfreilager global – und auch in Deutschland – durch die Fortschritte beim automatischen Austausch von Informationen zu Finanzkonten und wegen anderer regulatorischer Fortschritte im Kampf gegen Geldwäsche eine zunehmend wichtigere Rolle.
Laut nationaler Risikoanalyse ergaben sich für Deutschland aber „Hinweise, dass die Zuständigkeiten für das Durchsetzen des Verfügungsverbotes von eingefrorenen beweglichen (insbesondere Bargeld, Edelsteine, Edelmetalle) und unbeweglichen Vermögenswerten (insbesondere Immobilien) nicht klar genug gefasst oder nicht ausreichend bekannt sind.“ Zudem seien „die Prozesse für die Erhebung und Zusammenführung von Informationen über eingefrorene wirtschaftliche Ressourcen (…) und über eingefrorenes Bargeld nicht konkret genug spezifiziert“ (vgl. https://www.notk-sh.de/wp-content/uploads/2019/10/2019-10-19-erste-nationale-risikoanalyse_2018-2019.pdf, S. 51). Deswegen wollte die Bundesregierung die betroffenen Behörden sensibilisieren und ggf. weitere Maßnahmen, wie z. B. eine zentrale Stelle zur Erhebung und zum Aufspüren von Vermögenswerten, ergreifen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Wie viele Zollfreilager gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (nach Typ des Zollfreilagers, öffentlich Typ I bis III, privat aufteilen)?
Welche Art der Güter werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Zollfreilagern gelagert? Welchen Anteil daran haben Anlagegüter wie Kunst, Edelmetalle, Edelsteine oder Antiquitäten, die nicht dem normalen Wirtschaftsverkehr unterliegen?
Sind der Bundesregierung weitere vergleichbare Fälle wie der in der Einleitung beschriebene (anonym gelagerte Kunst und sonstige hochpreisige Sammlerobjekte) bekannt?
Wie viele Betreiber von Zollfreilagern (im Sinne von Bewilligungsinhabern) gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung? Wer sind die größten?
Wie viele Betreiber lagern nach Kenntnis der Bundesregierung Kunst, Edelmetalle, Edelsteine, Oldtimer oder Antiquitäten bzw. haben eine entsprechende Bewilligung?
Wie viele Zollerklärungen mit Bezug zu Kunst, Edelmetallen, Edelsteinen, Antiquitäten und Oldtimern werden jährlich eingereicht? Wie hoch ist der Wert der in den Zollerklärungen erfassten Gegenstände?
Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine zeitlich unbegrenzte Lagerung der Objekte in Zollfreilagern möglich, und sieht die Bundesregierung hier Änderungsbedarf?
Welche Informationen zu den Eigentümern der eingelagerten Güter müssen durch die Lagerbetreiber erfasst werden?
Sind im Ausland ansässige Firmen (z. B. Offshore-Gesellschaften) als eingetragene Besitzer der eingelagerten Güter zulässig? Falls ja, inwiefern ist der Bewilligungsinhaber verpflichtet, die wirtschaftlich berechtigten natürlichen Personen an diesen Firmen zu erfassen?
Welche Informationen bezüglich der Eigentümer beinhaltet die Zollerklärung? Welche Informationen zu den Eigentümern und den wirtschaftlich Berechtigten können vom Zoll bei den Lagerbetreibern eingesehen werden, und wie?
Welche Kontrollmöglichkeiten hat der Zoll bezüglich der von den Bewilligungsinhabern erfassten Informationen? Wie oft werden diese Informationen faktisch kontrolliert?
Weiß der Zoll jederzeit, an welchem physischen Ort sich die Waren in einem Zollager befinden, und hat der Zoll jederzeit Zugriff auf die eingelagerten Waren?
Gibt es Waren, die zollrechtlich in einem Zolllager eingetragen sind, ohne gleichzeitig an einem fixen Ort sein zu müssen?
Wie viele Bewilligungen von Zollfreilagern hat der Zoll in den letzten Jahren den Betreibern entzogen, und aus welchen Gründen (z. B. Beteiligung in Strafverfahren, Verletzen der Steuerpflicht, bitte nach Jahr und Gründen aufschlüsseln)?
Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Änderung der Eigentümer eines eingelagerten Gegenstandes (und damit ein Weiterverkauf des Gegenstandes) während der zollfreien Einlagerung möglich, und zu welchem Zeitpunkt und auf welchem Weg wird ein solcher Eigentümerwechsel den Zollbehörden bekannt (z. B. verpflichtende automatische Mitteilung, auf Nachfrage, bei Auslagerung)?
Welche Stelle ist für die Geldwäscheaufsicht für Zollfreilager zuständig? Gibt es in der Zollverwaltung konkrete Verantwortliche für Geldwäsche in Bezug auf Zollfreilager vergleichbar zu den Geldwäschebeauftragten nach § 7 des Geldwäschegesetzes?
Ist geregelt, wie oft pro Jahr Prüfungen eines privaten Zollfreilagers stattfinden sollen? Wie viele Mitarbeiter sind beim Zoll mit der Überprüfung beschäftigt, und was wird typischerweise überprüft?
Wie viele Prüfungen der privaten Zollfreilager haben nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich in den letzten Jahren stattgefunden, und wie viele Mitarbeiter waren in den letzten Jahren an den Prüfungen beteiligt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Stellen sind in Deutschland mit der Erhebung und dem Aufspüren von Vermögenswerten, die unter Sanktionen fallen, betraut? In welcher Form und an welchen Stellen liegen der Bundesregierung aktuelle Zahlen vor (nach Art des Vermögens – also Bankkonten, Immobilien, Unternehmensanteile, bewegliches Vermögen – unterteilen)?
Welche Vermögenswerte sind nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit in Deutschland eingefroren (nach Sanktionsregime und Art des Vermögens unterteilen)?
Welche Maßnahmen der Sensibilisierung der zuständigen Behörden hat die Bundesregierung seit dem Erscheinen der in der Einleitung zitierten nationalen Risikoanalyse unternommen?
Welche weiteren Maßnahmen der Sensibilisierung sind durch die Bundesregierung geplant, nach welchen Kriterien wird deren Erfolg bewertet, und hat die Bundesregierung schon Veränderungen feststellen können?
Hat die Bundesregierung bereits weitere Maßnahmen gegen Geldwäsche, wie z. B. eine zentrale Stelle zur Erhebung und zum Aufspüren von Vermögenswerten, geprüft, und wenn ja, welche, und mit welchem Ergebnis?