Arbeitsförderung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch während der Corona-Pandemie
der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sven Lehmann, Corinna Rüffer, Markus Kurth, Ekin Deligöz, Claudia Müller, Lisa Paus, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit dem ersten Corona-Lockdown im März 2020 wurden auch die Angebote der Arbeitsförderung stark zurückgefahren. Wenn es möglich war, wurden Maßnahmen auf digitale Formate umgestellt. Arbeitsgelegenheiten nach § 16d des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) wurden bis zum Juli 2020 sogar ganz eingestellt, da sie meist physische Präsenz erfordern. Aktuell stellt sich die Frage, wie sich die Eintritte in Angebote der Arbeitsförderung seitdem entwickelt haben und auf welchem Niveau sie sich jetzt befinden. Es ist wichtig, dass arbeitslose Menschen auch in Zeiten von Corona Unterstützung erhalten. Das können Weiterbildungen sein, um bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben und nicht unnötig viel Zeit in der Arbeitslosigkeit zu verbringen. Für andere sind geförderte Arbeitsstellen und Arbeitsgelegenheiten wichtig, weil sie ihnen in besonders schwierigen Zeiten Struktur und Kontakte geben. Trotz widriger Umstände muss es nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller wieder mehr Beratung und Angebote geben, ohne dass dabei der Gesundheitsschutz vernachlässigt wird. All dies muss aber zwingend unter der Voraussetzung der Freiwilligkeit erfolgen. Gleichzeitig müssen auch Rahmenbedingungen geschaffen werden, um Trägern ihre Arbeit auch unter Pandemiebedingungen zu ermöglichen, damit diese soziale Infrastruktur erhalten bleibt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie viele Leistungsberechtigte nach dem SGB II haben nach Kenntnis der Bundesregierung im November 2020 an folgenden Instrumenten der Arbeitsförderung teilgenommen, und wie viele sind neu eingetreten (bitte jeweils im Vergleich zum Vorjahresmonat, nach Geschlecht sowie Schwerbehinderung differenzieren und bitte in einer separaten Anlage die Zahlen auch nach Bundesländern differenzieren):
a) Arbeitsgelegenheiten (§ 16d SGB II);
b) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 SGB III);
c) Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (§ 81 ff. SGB III);
d) Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e SGB II) und
e) Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung der Bestand und die Eintritte in die in Frage 1 genannten Maßnahmen im Verlauf des Jahres 2020 (bitte monatlich aufschlüsseln)?
Welche Gründe sieht die Bundesregierung für die teils auch unterschiedliche Entwicklung der Zahlen seit März 2020 in den einzelnen Instrumenten?
a) Welche Rolle spielen dabei Leistungsberechtigte, die eine angebotene Förderung ablehnen, weil sie eine Ansteckung mit COVID-19 befürchten?
b) Wie viele Leistungsberechtigte können digitale Angebote nicht wahrnehmen, weil sie nicht über die entsprechende technische Ausstattung verfügen?
Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der Arbeitsförderung für langzeitarbeitslose Menschen während der Corona-Pandemie bei, und sieht sie Handlungsbedarf, die Zahl der Teilnehmenden stärker zu erhöhen? Wenn nein, weshalb nicht?
Wie gewährleisten die Jobcenter nach Kenntnis der Bundesregierung eine ausführliche Beratung und die Belegung von Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem SGB II vor dem Hintergrund, dass eine Vielzahl persönlicher Beratungen in den Jobcentern derzeit aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden kann?
Welchen Einfluss haben nach Kenntnis der Bundesregierung vertraglich vereinbarte Mindestbelegungszahlen auf die Zuweisung Leistungsberechtigter in einzelne Maßnahmen?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Träger der Arbeitsförderung, insbesondere Beschäftigungsträger, die aufgrund fehlender Zuweisungen in wirtschaftliche Schieflage geraten?
Wie viel Prozent der Angebote und Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auf digitale Formate umgestellt?
Welche finanziellen Hilfen erhalten Träger der Arbeitsförderung nach Kenntnis der Bundesregierung für die Einrichtung einer digitalen Infrastruktur während des pandemiebedingten Lockdowns?
In welcher Form werden die Leistungsberechtigten nach dem SGB II nach Kenntnis der Bundesregierung digital ausgestattet, damit sie während der Corona-Pandemie an digitalen Angeboten teilnehmen können?