Die Rüstungsexportentscheidungen des geheim tagenden Bundessicherheitsrates
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Dr. Gregor Gysi, Andrej Hunko, Żaklin Nastić, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Jahr 2019 wurden in Deutschland insgesamt 11 479 Einzelanträge für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern genehmigt (2018: 11 142). Der Gesamtwert dieser Genehmigungen, nicht der tatsächlichen Exporte, betrug rund 8 Mrd. Euro (2018: 4,824 Mrd. Euro). Genehmigt wurden „Kriegswaffen“ im Wert von etwa 2,6 Mrd. Euro und „sonstige Rüstungsgüter“ im Wert von knapp 5,4 Mrd. Euro (Rüstungsexportbericht der Bundesregierung 2019, S. 22, 27). Bereits im Dezember 2019 wurden mehr Rüstungsausfuhren genehmigt als im bisherigen Rekordjahr 2015, in dem die Ausfuhrgenehmigungen einen Wert von rund 7,86 Mrd. Euro erreicht hatten (EPD vom 27. Dezember 2019).
Für die Ausfuhr von Kriegswaffen ist zunächst eine Genehmigung nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG) und zusätzlich eine Ausfuhrgenehmigung nach Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) erforderlich. Die Ausfuhr der in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (AL, Anlage zur AWV) aufgeführten Rüstungsgüter, die keine Kriegswaffen sind (sog. sonstige Rüstungsgüter), setzt hingegen lediglich eine Genehmigung nach AWG in Verbindung mit der AWV voraus (Rüstungsexportbericht der Bundesregierung 2019, S. 10). Für den Export von Kriegswaffen ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Benehmen mit dem Auswärtigen Amt (AA) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) sowie für die Ausfuhr sonstiger Rüstungsgüter das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) federführend zuständig.
Entscheidungen über politisch brisante Ausfuhren fallen im Bundessicherheitsrat (KNA vom 6. Juli 2016). Er entscheidet endgültig über politisch oder zwischen den Ministerien umstrittene Exportgeschäfte sowie über Grundsatzfragen des Rüstungsexports. Der Bundessicherheitsrat (BSR) ist ein ständiger Kabinettsausschuss unter Vorsitz der Bundeskanzlerin. Ihr Stellvertreter ist der Vizekanzler. Wenn beide verhindert sind, übernimmt der Bundesminister der Verteidigung den Vorsitz als Beauftragter Vorsitzender. Dem BSR gehören die Bundesministerinnen und Bundesminister der Verteidigung (BMVg), des Auswärtigen (AA), des Innern, für Bau und Heimat (BMI), der Wirtschaft und Energie (BMWi), der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und der Finanzen (BMF) sowie die Chefin oder der Chef des Bundeskanzleramtes an. Nicht alle Ministerinnen und Minister sind bei allen Sitzungen bzw. bei allen Tagesordnungspunkten einer Sitzung anwesend (Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates vom 12. August 2015, § 2 f.).
Ein Vorbereitungsausschuss, dem in der Regel je eine Staatssekretärin oder ein Staatssekretär der sachlich beteiligten Bundesministerien angehört, erörtert und koordiniert unter dem Vorsitz der geschäftsführenden Beamtin bzw. des weiblichen Offiziers oder des geschäftsführenden Beamten bzw. Offiziers den Stand der Gesamtarbeiten und veranlasst die frühzeitige Unterrichtung der Mitglieder des Bundessicherheitsrates (Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates vom 12. August 2015, § 6 Absatz 2).
Die aktuelle Fassung der Geschäftsordnung des BSR geht zurück auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014. Im Kern hatte die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht Recht bekommen. Der komplette Prozess der Entscheidungsfindung darf intransparent, also geheim bleiben, und vermeintliche oder tatsächliche Geschäftsgeheimnisse der Industrie müssen gewahrt werden (https://www.bits.de/public/unv_a/orginal-151114.htm). Deshalb muss die Bundesregierung den Deutschen Bundestag nur über abschließende Genehmigungsentscheidungen unterrichten, denen eine Befassung des BSR vorangegangen ist. Diese Unterrichtung erfolgt grundsätzlich schriftlich und beinhaltet Art und Anzahl der genehmigten Güter, das Empfängerland, die beteiligten deutschen Unternehmen und das Gesamtvolumen des Geschäfts, soweit nicht (Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates vom 12. August 2015, § 8). Die meisten Anpassungen hatte die Bundesregierung bereits im Frühjahr 2014 vorweggenommen, als sie sich verpflichtete, dem Bundestag die endgültigen Entscheidungen des BSR künftig binnen zwei Wochen mitzuteilen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4194, Vorbemerkung der Fragesteller).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Inwieweit werden im BSR Genehmigungsanträge für Rüstungsexporte diskutiert, in denen auf der Arbeitsebene der zuständigen Ministerien keine Einigung erzielt werden konnte oder die Notwendigkeit einer Entscheidung durch die politische Führung der Bundesregierung für notwendig gehalten wurde, da eine politische Legitimation und Verantwortung für die Entscheidung gewünscht wird (https://www.bits.de/public/stichwort/bsr.htm)?
Plant die Bundesregierung eine Änderung der Geschäftsordnung des BSR dahingehend, dass der Deutsche Bundestag über abschließende Genehmigungsentscheidungen bei Rüstungsexporten nicht erst innerhalb von zwei Wochen informiert werden muss?
Wenn ja, welche Änderung ist diesbezüglich geplant?
Plant die Bundesregierung eine Änderung der Geschäftsordnung des BSR dahingehend, dass der Deutsche Bundestag über abschließende Genehmigungsentscheidungen bei Rüstungsexporten nicht nur über Art und Anzahl der genehmigten Güter, das Empfängerland, die beteiligten deutschen Unternehmen und das Gesamtvolumen des Geschäfts, sondern beispielsweise auch über den Umfang der abgelehnten Exportanträge, über die Kriterien, nach welchen sie Genehmigungen erteilt bzw. versagt hat und über die außen- und sicherheitspolitischen Hintergründe unterrichtet werden muss (https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/positionspapier-ruestungspolitik-20191125.pdf, S. 10)?
Wenn ja, welche Änderung ist diesbezüglich geplant?
Wer ist in den Jahren seit 2015 bis zum aktuellen Stichtag die geschäftsführende Beamtin bzw. der weibliche Offizier oder der geschäftsführende Beamte bzw. Offizier des Bundessicherheitsrates (bitte entsprechend der Jahre auflisten)?
Welche abschließenden Genehmigungen zum Export von Rüstungsgütern hat der Vorbereitende Ausschuss des BSR seit 2015 bis zum aktuellen Stichtag in 2020 getroffen (bitte entsprechend der Jahre Art und Anzahl des Exportgutes, Endempfängerland, Antragsteller, Gesamtvolumen und Monat des Entscheids angeben)?
Welche abschließenden Genehmigungen zum Export von Rüstungsgütern hat der BSR seit 2015 bis zum aktuellen Stichtag in 2020 getroffen (bitte entsprechend der Jahre Art und Anzahl des Exportgutes, Endempfängerland, Antragsteller, Gesamtvolumen und Monat des Entscheids angeben)?
In welchem finanziellen Gesamtvolumen hat der Vorbereitende Ausschuss des BSR seit 2002 bis zum aktuellen Stichtag in 2020 abschließende Genehmigungsentscheidungen für Rüstungsexporte positiv beschieden (bitte entsprechend der Jahre auflisten)?
Wie verteilt sich das finanzielle Gesamtvolumen der vom Vorbereitenden Ausschuss des BSR seit 2002 abschließend positiv beschiedenen Genehmigungsentscheidungen für Rüstungsexporte in den jeweiligen Jahren seit 2002 bis zum aktuellen Stichtag in 2020 auf die jeweils zehn Hauptendempfängerländer (bitte entsprechend der Jahre die jeweils zehn Hauptendempfängerländer unter Angabe des jeweiligen Gesamtvolumen auflisten)?
In welchem finanziellen Gesamtvolumen hat der BSR seit 2002 bis zum aktuellen Stichtag in 2020 abschließende Genehmigungsentscheidungen für Rüstungsexporte positiv beschieden (bitte entsprechend der Jahre auflisten)?
Wie verteilt sich das finanzielle Gesamtvolumen der vom BSR seit 2002 abschließend positiv beschiedenen Genehmigungsentscheidungen für Rüstungsexporte in den jeweiligen Jahren seit 2002 bis zum aktuellen Stichtag in 2020 auf die jeweils zehn Hauptendempfängerländer (bitte entsprechend der Jahre die jeweils zehn Hauptendempfängerländer unter Angabe des jeweiligen Gesamtvolumen auflisten)?