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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Bilanz der Privatisierung im Bundesfernstraßenbau durch Öffentlich-Private-Partnerschaften
(insgesamt 38 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
03.02.2021
Antwortdauer
19 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/2591615.01.2021
Bilanz der Privatisierung im Bundesfernstraßenbau durch Öffentlich-Private-Partnerschaften
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Matthias Gastel, Ekin Deligöz, Claudia
Müller, Beate Müller-Gemmeke, Stefan Schmidt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn,
Lisa Badum, Dr. Bettina Hoffmann, Oliver Krischer,
Steffi Lemke, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Bilanz der Privatisierung im Bundesfernstraßenbau durch Öffentlich-Private-
Partnerschaften
Seit Mitte der 2000er-Jahre hat der Bund begonnen, öffentliche
Bundesfernstraßeninfrastrukturen zu privatisieren und hierfür auf das
Beschaffungsinstrument der Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP) zurückgegriffen. Am 16.
Dezember 2020 legte die Bundesregierung ihren Bericht über ÖPP-Projekte in
Betrieb vor (Bundestagsdrucksache 19/25285). Die Bundesregierung hat
entsprechend dem Bericht bei keinem einzigen ÖPP-Projekt im Straßenbau eine echte
Erfolgskontrolle durchgeführt. Schon 2014 stellte der unabhängige
Bundesrechnungshof fest, dass allein fünf ÖPP-Projekte um insgesamt über 1,9 Mrd.
Euro teurer waren, als es eine konventionelle Realisierung gewesen wäre.
Öffentlich-Private Partnerschaften im Straßenbau sind nach Ansicht der
Fragestellenden teure und intransparente Privatisierungsprojekte, von denen lediglich
große Baukonzerne, Banken und Beratungsunternehmen profitieren. ÖPP-
Projekte im Straßenbau sind nach Einschätzung der Fragestellenden für den
Bund nicht wirtschaftlich. Das zeigen auch alle Analysen und Berichte des
unabhängigen Bundesrechnungshofes. Der Staat sollte seine Infrastrukturen nicht
privatisieren, sondern sie in Eigenregie verwalten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. Wie hat sich die Anzahl der laufenden, in der Vergabe oder im Bau
befindlichen ÖPP-Projekte im Bereich der Bundesfernstraßen zwischen 2005 bis
2020 entwickelt (bitte jahresscheibengenau aufschlüsseln und für alle
Projekte entsprechend der jeweiligen Projektphase darstellen)?
2. Welche Kosten sind dem Bund seit 2005 für die Realisierung bzw.
Umsetzung von ÖPP-Projekten im Bereich der Bundesfernstraßen insgesamt
entstanden (bitte für jedes ÖPP-Projekt einzeln die Gesamtkosten darstellen
und die Gesamtsumme aller ÖPP-Projekte angeben)?
3. Wie haben sich die Kosten der ÖPP-Projekte seit Beginn der
entsprechenden Projekte bis 2020 entwickelt (bitte für jedes ÖPP-Projekt
entsprechende Kostensteigerungen in absoluten Werten und relativ in Prozentwerten in
Bezug auf die ursprünglichen Kosten darstellen und angeben, in welchem
Jahr sich welche Anteile und absoluten Werte der Kostensteigerungen
realisiert haben)?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25916
19. Wahlperiode 15.01.2021
4. Welche weiteren ÖPP-Projekte neben den bereits in der Vergabe, im Bau
oder in Betrieb befindlichen ÖPP-Projekten plant die Bundesregierung
derzeit?
a) Welche vorbereitenden Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen,
um zu prüfen, ob eine ÖPP-Beschaffung für diese Projekte in Frage
kommt?
Wie konkret ging die Bundesregierung hierbei vor?
Welche Bedingungen müssen entsprechend der Einschätzung der
Bundesregierung erfüllt sein, damit eine Realisierung eines
Bundesfernstraßenprojektes als ÖPP in Frage kommt?
b) Für welche der Projekte hat sie wann vorläufige
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen bzw. Wirtschaftlichkeitsberechnungen in Auftrag gegeben?
c) Für welche der Projekte liegen ihr seit wann vorläufige
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen bzw. Wirtschaftlichkeitsberechnungen vor?
d) Wie viele Versionen der entsprechenden
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen wurden jeweils wann und durch wen erstellt?
e) Zu welchen Ergebnissen kommen die überschlägigen und/oder
vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen bzw.
Wirtschaftlichkeitsberechnungen?
Welche Beträge bzw. Werte haben die durch die
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen festgestellten Vorteile der Realisierung des jeweiligen
Projektes als ÖPP gegenüber der Eigenrealisierung (bitte für jedes
ÖPP-Projekt exakte Werte bzw. Beträge in Euro und in Prozent
angeben)?
f) Welche Beratungsunternehmen, Kanzleien, Institutionen u. Ä. haben
entsprechende Untersuchungen durchgeführt?
g) Welche Kosten sind dem Bund im Zuge der Beauftragung
entsprechender externer Beratungsunternehmen, Kanzleien, Institutionen u. Ä.
bisher entstanden (bitte je ÖPP-Projekt differenziert sowie
jahresscheibengenau darstellen)?
5. Wie viele und welche ÖPP-Projekte sind derzeit im Prozess der Vergabe,
und bis wann sollen die entsprechenden Vergabeverfahren jeweils
voraussichtlich abgeschlossen sein (bitte tabellarisch die einzelnen Projekte
auflisten)?
6. Welche Vergabeverfahren für ÖPP-Projekte für Bundesautobahnen sollen
2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 eröffnet werden, und wann rechnet die
Bundesregierung voraussichtlich jeweils mit dem Abschluss der
entsprechenden Verfahren (bitte tabellarisch die einzelnen Projekte auflisten)?
7. Welche Vergabeverfahren für ÖPP-Projekte hat der Bund seit 2005 ohne
Zuschlag abgebrochen, und was waren jeweils die Gründe hierfür (bitte
detailliert beschreiben)?
8. Welche Kosten für rechtliche und ingenieurstechnische Beratungs- und
Unterstützungsleistungen sowie zur externen Beratung bei der
Vorbereitung und Durchführung der Vergabeverfahren und im Zuge von
Vertragsverhandlungen und des Vertragsabschlusses für ÖPP-Projekte sind dem
Bund zwischen 2005 und 2020 entstanden (bitte insgesamt und für jedes
ÖPP-Projekt einzeln darstellen und jahresscheibengenau differenzieren)?
9. Durch wen wurden die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für die ÖPP-
Projekte des Bundes im Bereich der Bundesfernstraßen jeweils erstellt,
und welche Kosten sind dem Bund hierdurch jeweils entstanden (bitte für
alle ÖPP-Projekte getrennt ausweisen und tabellarisch darstellen)?
10. Welchen aktuellen Planungsstand haben die von der Bundesregierung
geplanten weiteren ÖPP-Projekte A 6, AK Weinsberg – AK
Feuchtwangen/Crailsheim (Baden-Württemberg), A 8, Rosenheim – Bundesgrenze
Deutschland/Österreich (Bayern), E 233 (Bundesstraße), AS Meppen
(A 31) – AS Cloppenburg (A 1) (Niedersachsen), A 26, Hamburg (A 1) –
Rübke (Niedersachsen/Hamburg), A 57, AS Krefeld-Oppum –
Bundesgrenze Deutschland/Niederlande (Nordrhein-Westfalen) und A 20,
Küstenautobahn (Schleswig-Holstein/Niedersachsen; vgl. https://www.bmvi.de/S
haredDocs/DE/Artikel/StB/oepp-projekte-der-neuen-generation-liste.html)
und die entsprechenden Vergabeverfahren (bitte für jedes der Projekte
einzeln den jeweiligen aktuellen rechtlichen Planungsstand sowie den
Planungsstand des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI) zur ÖPP-Realisierung darstellen und hierbei auch ggf. den
Streckenzuschnitt, den geplanten Beginn der Vergabeverfahren und den
voraussichtlichen Konzessionsbeginn, soweit eingeplant, angeben)?
11. Für welche der in Frage 10 genannten, geplanten ÖPP-Projekte hat die
Bundesregierung eine überschlägige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und/
oder eine vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erstellt, seit wann
liegen der Bundesregierung entsprechende Untersuchungen vor, und zu
welchen Ergebnissen gelangen die entsprechenden Untersuchungen
jeweils (bitte für jedes der in Frage 10 genannten Projekte getrennt
darstellen)?
12. Mit welchen Kosten zur Realisierung der geplanten ÖPP-Projekte rechnet
die Bundesregierung derzeit (bitte für jedes der in Frage 10 genannten
Projekte getrennt darstellen)?
13. Aus welchen Gründen kam bzw. kommt es im Vergabeverfahren der ÖPP
Projekte A 1/A 30 und A 61 zu zeitlichen Verzögerungen?
14. Wie hat sich der prozentuale Streckenanteil aller ÖPP-Projekte im
Fernstraßenbau (Längen der Betriebsstrecken) am Bundesautobahnnetz
zwischen 2005 und 2020 entwickelt (bitte die jährlichen absoluten Längen
sowie die jeweiligen Prozentanteile insgesamt darstellen und nach
Bundesländern differenzieren; bitte entsprechend den im ÖPP-Konzessionsvertrag
beschriebenen Betriebskilometern)?
15. Wie wird sich der prozentuale Streckenanteil aller ÖPP-Projekte im
Fernstraßenbau (Längen der Betriebsstrecken) am Bundesautobahnnetz
zwischen 2021 und 2025 entwickeln, wenn alle von der Bundesregierung
derzeit geplanten ÖPP-Projekte (vgl. Anlage zum Bundeshaushalt 2021,
Übersicht ÖPP-Projekte) realisiert werden (bitte die jährlichen absoluten
Längen sowie die jeweiligen Prozentanteile insgesamt darstellen und nach
Bundesländern differenzieren)?
16. Welche Summen und welche Anteile der im Einzelplan 12 der Jahre 2009
bis 2020 im Bereich Bundesfernstraßen zur Verfügung stehenden Mittel
standen in den jeweiligen Jahren für ÖPP-Projekte bereit bzw. waren durch
diese gebunden (bitte jahresscheibengenau die absoluten Werte im Bereich
Bundesfernstraßen im Einzelplan sowie die absoluten und relativen Werte
für ÖPP-Projekte darstellen)?
17. Inwiefern plant die Bundesregierung eine Veröffentlichung der
überschlägigen Wirtschaftlichkeitseinschätzung bzw. Wirtschaftlichkeitsberechnung
(üWE), der vorläufigen Wirtschaftlichkeitseinschätzung bzw.
Wirtschaftlichkeitsberechnung (vWU) und der abschließenden
Wirtschaftlichkeitseinschätzung bzw. Wirtschaftlichkeitsberechnung (aWU) aller ÖPP-
Projekte (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 2018, S. 74: „Die
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und die Konzessionsverträge werden wir
nach Vergabe bei Zustimmung des Konzessionsnehmers im Internet
veröffentlichen.“)?
18. Welche Beträge bzw. Werte haben die durch die vorläufigen und
abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für alle in Betrieb und
Bau befindlichen ÖPP-Projekte festgestellten Vorteile der Realisierung des
jeweiligen Projektes als ÖPP gegenüber der Eigenrealisierung (bitte für
jedes ÖPP-Projekt exakte Wertebzw. Beträge in Euro und in Prozent
angeben und jeweils für vorläufige und abschließende
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen differenziert darstellen)?
19. Wie viele Millionen Euro barwertig bzw. wie viel Prozent beträgt laut
abschließender Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Gesamtnutzenvorteil der
ÖPP-Beschaffung zu den ÖPP-Projekten A 8, Augsburg/West-München/
Allach; A 4, Herleshausen (Landesgrenze Hessen/Thüringen) – Gotha;
A 1, AK Bremen – AD Buchholz; A 5, AS Offenburg – Malsch; A 9,
Landesgrenze Thüringen/Bayern – AS Lederhose; A 8, Ulm/Elchingen –
Augsburg/West; A 6, Wiesloch/Rauenberg – AK Weinsberg; A 7, AD
Hamburg/Nordwest – AD Bordesholm; A 7, AS Göttingen – AS
Bockenem; A 94, Forstinning-Marktl; A 10/A 24, AS Neuruppin – AD Pankow;
A 3, AK Fürth/Erlangen – AK Biebelried und A 49, AD Ohmtal (A 5) –
AS Fritzlar gegenüber der konventionellen Beschaffung über den
Betrachtungszeitraum (bitte tabellarisch für jede der laufenden Maßnahmen
getrennt angeben)?
20. Wie viele und welche von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen bzw.
durchgeführten überschlägigen, vorläufigen und abschließenden
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass eine
Beschaffung über ÖPP nicht ebenso wirtschaftlich oder wirtschaftlicher ist als
andere Beschaffungsvarianten bzw. eine staatliche Eigenrealisierung?
21. Inwiefern trägt die „Die Autobahn GmbH des Bundes“ dazu bei, dass sich
die Kosten der Eigenrealisierung des Bundes im Vergleich zu den Kosten
der Beschaffung über ÖPP verschieben?
a) In welchem Umfang haben bzw. werden sich für
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen die Kosten der Eigenrealisierung durch die „Die
Autobahn GmbH des Bundes“ reduziert bzw. reduzieren?
b) Um wie viel Prozent effizienter wird die Eigenrealisierung durch die
„Die Autobahn GmbH des Bundes“ durch die Bundesregierung ab
2021 im Vergleich zu den vorherigen Kosten der Eigenrealisierung
angenommen?
22. Aus welchen Gründen verfügt das BMVI nicht über eine begleitende
Erfolgskontrolle für ÖPP-Projekte, sondern lediglich über ein begleitendes
Vertragsmanagement?
Wie misst das BMVI den Erfolg konkreter ÖPP-Projekte?
23. Welche „besonderen Vorkommnisse“ (vgl. https://dserver.bundestag.de/bt
d/19/252/1925285.pdf, S. 3) stellte die Bundesregierung im Zuge der
Berichte des systematischen Prüfungsverfahrens bei allen im Bau oder in
Betrieb befindlichen ÖPP-Projekten fest?
24. Bei wie vielen und bei welchen ÖPP-Projekten kam es bisher zur Nutzung
von welchen internen Streitbeilegungsmechanismen, zu
Schlichtungsgesprächen, zu Schiedsgerichtsverfahren und/oder zu Gerichtsverfahren?
Wie verliefen die entsprechenden internen oder externen Prozesse?
Mit welchen Ergebnissen wurden sie jeweils abgeschlossen?
Welche Prozesse sind noch nicht abgeschlossen, und wie ist hier jeweils
der Verfahrensstand?
25. Welche Kosten sind dem Bund durch interne Streitbeilegung mit
Konzessionsnehmern und durch externe Prozesse mit Konzessionsnehmern
jeweils entstanden (bitte ÖPP-projektspezifisch darlegen und
jahresscheibengenau aufschlüsseln)?
26. Welche Kosten sind der Bundesregierung durch Verfahrensstreitigkeiten
und/oder Prozesse zu Vergabeentscheidungen von ÖPP-Vergabeverfahren
bisher entstanden (bitte ÖPP-projektspezifisch darlegen und
jahresscheibengenau aufschlüsseln)?
27. Inwiefern hat die Bundesregierung die Baumaßnahmen im Zuge von ÖPP-
Projekten überwacht und den baulichen Zustand der fertiggestellten
Bauwerke überprüft (bitte für jedes ÖPP-Projekt detailliert mit Angabe von
Art, Umfang und Regelmäßigkeit der Überprüfung in den Bauphasen
darstellen und die Bauqualität darstellen)?
Welche Ergebnisse erbrachten entsprechende Überprüfungen jeweils;
welche Mängel, Schäden o. Ä. wurden festgestellt?
28. In welchen Abständen prüft sie die baulichen Ist-Zustände der errichteten
Bauwerke im Zuge von ÖPP-Projekten (bitte für jedes ÖPP-Projekt
detailliert mit Angabe von Art, Umfang und Regelmäßigkeit der Überprüfung in
Betrieb darstellen)?
Welche Ergebnisse erbrachten entsprechende Überprüfungen jeweils;
welche Mängel, Schäden o. Ä. wurden festgestellt?
29. Inwiefern hat die Bundesregierung bei ÖPP-Projekten festgestellt, dass die
Umsetzung des Betriebsdienstes nicht oder in Teilen nicht
vertragskonform erfolgt?
Wann hat sie dies festgestellt?
Wodurch hat sie das festgestellt?
Welche Maßnahmen hat sie ergriffen, um die Rechte des Bundes zu
wahren?
30. Wann, in welchem Umfang und aus welchen Gründen hat der Bund bei
ÖPP-Projekten Vertragsstrafen vollzogen (bitte detailliert für jedes ÖPP-
Projekt darstellen)?
31. Welche ÖPP-Projekte hat der Bundesrechnungshof im Rahmen einer
Prüfung in welchem Umfang begleitet, und welche Empfehlungen hat der
Bundesrechnungshof der Bundesregierung in Bezug auf die
entsprechenden Projekte ausgesprochen (bitte für jedes ÖPP-Projekt differenziert
darstellen)?
32. Welche Kapitalkosten entstehen dem Bund derzeit für die Ausgabe 30-
jähriger Staatsanleihen?
33. Welchen durchschnittlichen Zinssatz auf das eingesetzte Kapital zahlt der
Bund im Durchschnitt aller in Betrieb befindlichen ÖPP-Projekte?
34. Welche durchschnittliche Rendite zahlt der Bund den
Konzessionsnehmern im Durchschnitt aller in Betrieb befindlichen ÖPP-Projekte?
35. Welche Entwicklungen der Zinsen nimmt der Bund in den
Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu den ÖPP-Projekten A 3 und A 49 für die nächsten
30 Jahre an?
36. Auf welche Art und Weise bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass
ein Konzessionsnehmer eines ÖPP-Projektes vor Ablauf der 30-jährigen
Vertragslaufzeit den Konzessionsvertrag nicht erfüllen kann oder ihn
gezielt kündigt?
37. Wie hat sich die Anzahl der Autobahnmeistereien in Deutschland in den
Jahren 2005 bis 2020 entwickelt (bitte auch entsprechende
Personalentwicklung darstellen), und welche Kosten sind dem Bund für den Betrieb
der Autobahnmeistereien in den Jahren 2005 bis 2020 entstanden (bitte
jahresscheibengenau angeben)?
38. Unter welchen Bedingungen kann der Bund bereits abgeschlossene
Konzessionsverträge kündigen (bitte für alle in Betrieb befindlichen ÖPP-
Projekte die jeweiligen Kündigungsmöglichkeiten und ihre jeweiligen
Bedingungen darstellen)?
Berlin, den 12. Januar 2021
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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