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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kraftwerksreserven in Deutschland

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

10.02.2021

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2604421.01.2021

Kraftwerksreserven in Deutschland

der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Dr. Julia Verlinden, Dr. Ingrid Nestle, Lisa Badum, Matthias Gastel, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Aktuell gibt es laut Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vier verschiedene Kraftwerksreserven in Deutschland. Die Netzreserve (§ 13d EnWG), die Kapazitätsreserve (§ 13e EnWG), die Sicherheitsbereitschaft (§ 13g EnWG) sowie die besonderen netztechnischen Betriebsmittel, auch Netzstabilitätsreserve genannt (§ 11 EnWG). Kraftwerke in diesen Reserven sollen unterschiedliche Dienstleistungen für das Stromsystem erbringen und für die Bereitstellung und ggf. den Einsatz eine Vergütung erhalten.

Um einen Überblick darüber zu erhalten, wie oft die jeweiligen Reserven zum Einsatz kommen und welche Kosten durch die Bereitstellung und den Einsatz entstehen, fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie viele Stunden sind die Kapazitätsreserve-Kraftwerke in den Jahren 2018, 2019 und 2020 gelaufen (bitte einzeln nach Kraftwerk und Netzbetreiber auflisten)?

2

Wie hoch waren die gesamten Kosten für die Kapazitätsreserve in den Jahren 2018, 2019 und 2020 (bitte einzeln nach Kraftwerk und Netzbetreiber auflisten)?

3

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nach Kenntnis der Bundesregierung infolge der Kapazitätsreserve je Kraftwerk beschäftigt?

4

Wie viele Stunden sind die Netzreserve-Kraftwerke in den Jahren 2018, 2019 und 2020 gelaufen (bitte einzeln nach Kraftwerk und Netzbetreiber auflisten)?

5

Wie hoch waren die gesamten Kosten für die Netzreserve in den Jahren 2018, 2019 und 2020 (bitte einzeln nach Kraftwerk und Netzbetreiber auflisten)?

6

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nach Kenntnis der Bundesregierung infolge der Netzreserve je Kraftwerk beschäftigt?

7

Wie häufig wurden die bereits in Sicherheitsreserve befindlichen Kohlekraftwerke im Rahmen ihres Vertrages nach Kenntnis der Bundesregierung angefordert (bitte nach Kraftwerksblock, Datum und Dauer aufschlüsseln)?

Wie lange dauerte jeweils die Zeitspanne zwischen Anforderung und vollständig hochgefahrenem Betrieb (bitte einzeln auflisten)?

8

Welche Summen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Kohlereserve bereits als Vergütung an die Kraftwerksbetreiber ausgezahlt (bitte einzeln nach Kraftwerk und Posten der Vergütung aufschlüsseln)?

9

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nach Kenntnis der Bundesregierung infolge der Sicherheitsbereitschaft je Kraftwerk beschäftigt?

10

Wie viele Stunden sind die Netzstabilitätsreserve-Kraftwerke in den Jahren 2018, 2019 und 2020 gelaufen (bitte einzeln nach Kraftwerk und Netzbetreiber auflisten)?

11

Wie hoch waren die gesamten Kosten für die Netzstabilitätsreserve in den Jahren 2018, 2019 und 2020 (bitte einzeln nach Kraftwerk und Netzbetreiber auflisten)?

12

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nach Kenntnis der Bundesregierung infolge der Netzstabilitätsreserve je Kraftwerk beschäftigt?

Berlin, den 12. Januar 2021

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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