Abwicklung der Thomas-Cook-Insolvenz durch die Bundesregierung zur Vermeidung von Staatshaftungsklagen
der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Dr. Jürgen Martens, Alexander Müller, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Insolvenz der Thomas-Cook-Gruppe 2019 ließ viele Urlauber im Ausland stranden und bedeutete für viele Verbraucherinnen und Verbraucher, das Geld für bereits gezahlte Urlaubsreisen zu verlieren. Gleichzeitig zeigte sich, dass die deutsche Umsetzung der europäischen Reiseinsolvenzabsicherung mit 110 Mio. Euro pro Kundengeldabsicherer diese Insolvenz nicht abdecken konnte (https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/insolventer-reisekonzern-pleite-von-thomas-cook-die-bundesregierung-buesst-fuer-eigenen-fehler/25321700.html). Die Bundesregierung wollte Verbraucherinnen und Verbraucher von Klagen, womöglich auch gegen den Staat, abhalten und finanzielle Schäden ausgleichen, soweit diese von der Insolvenzsicherungssumme nicht abgedeckt worden sind. Zur Abwicklung der kurz vor Weihnachten 2019 zugesagten freiwilligen Ausgleichszahlungen hat die Bundesregierung ein onlinebasiertes Verfahren beim Bundesamt für Justiz eingerichtet. Die Ausgleichzahlungen erstreckten sich auf Ansprüche von Kunden der Reiseveranstalter Thomas Cook Touristik GmbH, Bucher Reisen & Öger Tours GmbH, Tour Vital Touristik GmbH und Thomas Cook International AG mit dem Sitz in der Schweiz (im Folgenden „Reiseveranstalter“).
In ihrer Pressemitteilung Nr. 417 vom 19. Dezember 2019 (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pressemitteilungen/bundesregierung-laesst-thomas-cook-kunden-nicht-im-regen-stehen-1705836) weist die Bundesregierung darauf hin, dass dies „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus Gründen des Vertrauensschutzes und zur Vermeidung unzähliger Rechtsstreitigkeiten“ geschehe. Im Gegenzug sollten die Ansprüche der Betroffenen an den Bund abgetreten werden, der diese Ansprüche aus einer Hand verfolgen werde. „Nur so kann eine erhebliche Prozesslawine verhindert, eine konzentrierte Rechtsklärung vorangetrieben und am Ende der mögliche Schaden für den Steuerzahler so gering wie möglich gehalten werden.“
Per Pressemitteilung vom 12. November 2020 (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/111220_Thomas_Cook.html) erklärt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), dass für die freiwillige Ausgleichszahlung der Bundesregierung bisher ca. 97 300 betroffene Pauschalreisende eine Anmeldung abgeschlossen hätten, weitere ca. 17 000 Anmeldungen bzw. Registrierungen seien erfolgt, aber noch nicht abgeschlossen. „Nur Fälle, für die alle geforderten Unterlagen vollständig im Bundportal hochgeladen sind und bei denen die Prüfung abgeschlossen ist, können ausgezahlt werden. Vor diesem Hintergrund sind aktuell ca. 26 400 Fälle mit einem Volumen von ca. 39,17 Millionen Euro ausgezahlt worden oder stehen kurz vor der Auszahlung.“
Zu den Verfahrensfristen heißt es dort weiter: „Anmeldungen zur Ausgleichszahlung des Bundes werden grundsätzlich nur bis zum 15. November 2020 berücksichtigt. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Anmeldung bzw. Registrierung. Ein gegebenenfalls erforderliches Nachreichen von Dokumenten zu einer bereits erfolgten Anmeldung ist auch nach dem 15. November 2020 möglich.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie viele Pauschalreisekunden hatten zum Zeitpunkt der Insolvenz nach Auffassung der Bundesregierung Ansprüche aufgrund nicht erbrachter Leistungen gegenüber den Reiseveranstaltern?
Wie viele Pauschalreisekunden haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Ansprüche gegenüber den Reiseveranstaltern beziehungsweise gegenüber deren Versicherern bis zum 15. November 2020 geltend gemacht?
In welchem Umfang sind diese Ansprüche durch die Reiseveranstalter oder ihre Versicherer nach Kenntnis der Bundesregierung erfüllt worden?
Wie viele Fälle in welcher geldwerten Höhe sind gegenüber dem Bundesamt für Justiz bis zum Fristablauf 15. November 2020 angemeldet worden (entsprechend bzw. abweichend von der BMJV-Pressemitteilung vom 12. November 2020)?
Wie viele dieser Fälle mit welchem finanziellen Volumen konnte das Bundesamt für Justiz bislang abwickeln?
Wie viele dieser Fälle mit welchem finanziellen Volumen hat das Bundesamt für Justiz eine Zahlung verneint beziehungsweise zugesagt?
In wie vielen Fälle ist bis zum jetzigen Zeitpunkt eine Zahlung an die Insolvenzgeschädigten erfolgt, und wie viel Geld wurde insgesamt ausgezahlt?
Hat die Bundesregierung das Anmeldeverfahren für die Ausgleichszahlungen nach dessen Einrichtung evaluiert, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, und mit welchem Ergebnis?
Wie viele Beschwerden von betroffenen Pauschalreisekunden hat die Bundesregierung bislang über Defizite im Verfahren für die freiwilligen Zahlungen erhalten?
Welche Aspekte haben die Beschwerdeführer in jeweils welchem Umfang am Verfahren beim Bundesamt für Justiz moniert?
Hat die Bundesregierung die betroffenen Pauschalreisekunden abgesehen von den erfolgten Pressemitteilungen direkt und von sich aus auf das Verfahren der Ausgleichsverfahren hingewiesen?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob und auf welche Weise die betroffenen Versicherer die betroffenen Pauschalreisekunden informiert haben?
In welchem Umfang (Fallzahl bzw. Finanzvolumen) ist die Bundesregierung mit Staatshaftungsklagen von Pauschalreisekunden konfrontiert, die von der Insolvenz der Reiseveranstalter betroffen sind, ihre Ansprüche aber nicht im Rahmen des Verfahrens zum Erhalt freiwilliger Ausgleichszahlungen an den Bund abgetreten haben?
In wie vielen Fällen davon berufen sich die Klägerinnen und Kläger auf eine unzureichende Umsetzung der Europäischen Pauschalreiserichtlinie (Haftungsbegrenzungsoption gemäß § 651r Absatz 3 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB))?
In wie vielen Fällen berufen sich die Klägerinnen und Kläger auf einen anderen Grund, und welche Gründe werden dazu angeführt?
Mit wie vielen weiteren Staatshaftungsklagen rechnet die Bundesregierung in dieser Sache?