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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Afghanistan - Evaluation des Bundeswehreinsatzes und die Straflosigkeit von Kriegsverbrechen

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

03.03.2021

Aktualisiert

14.03.2025

Deutscher BundestagDrucksache 19/2636903.02.2021

Afghanistan – Evaluation des Bundeswehreinsatzes und die Straflosigkeit von Kriegsverbrechen

der Abgeordneten Omid Nouripour, Jürgen Trittin, Agnieszka Brugger, Dr. Tobias Lindner, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Ottmar von Holtz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Deutschland engagiert sich seit 20 Jahren zivil und militärisch im Rahmen unterschiedlicher Mandate kontinuierlich in Afghanistan. Dennoch ist eine unabhängige und kontinuierliche Evaluierung des Einsatzes bisher unterblieben. Die internationale Staatengemeinschaft hat nicht nur den Einsatz in Afghanistan von finanziellen, materiellen und militärischen Ressourcen über die Jahre kontinuierlich erweitert, sondern ihr Engagement mehrfachen Veränderungen oder Revisionen unterzogen. Trotz neuer Konzepte und mehr Mittel konnte ein nachhaltiger Gesamterfolg bisher nicht erzielt werden.

Ohne eine kritische Aufarbeitung der Konfliktursachen, der eigenen Verantwortungen für die Entwicklung des Konflikts und der Folgen der anhaltenden Instabilität im Land werden auch nach einem Abzug der internationalen Truppen die vielfältigen und verwobenen Herausforderungen, mit denen Afghanistan nach wie vor konfrontiert bleibt, die Fähigkeit des Landes, die Geschichte der Gewalt zu überwinden, unmöglich machen.

Die vielen zivilen Opfer, die der Krieg in Afghanistan seit 2001 verursacht hat, werden regelmäßig von afghanischen und internationalen Menschenrechtsorganisationen und seit 2009 auch jährlich von den Vereinten Nationen dokumentiert. Die meisten der Opfer, die der afghanischen Regierung und ihren Verbündeten zugeschrieben werden, wurden als unbeabsichtigte „Kollateralschäden“ betrachtet, insbesondere als Folge von US-Luftangriffen.

Doch das humanitäre Völkerrecht setzt klare Grenzen: Zivilistinnen und Zivilisten müssen geschützt werden und feindliche Kämpferinnen und Kämpfer, die verletzt sind, sich ergeben haben oder gefangen genommen wurden, verschont werden. Sonst handelt es sich um ein Kriegsverbrechen. Und doch kam es immer wieder zu Vorwürfen über Tötungen und Misshandlungen, die möglicherweise auf Kriegsverbrechen hinauslaufen.

Für sein Buch „Deutsche Krieger: vom Kaiserreich bis zur Berliner Republik – eine Militärgeschichte“ (Berlin, 2020) konnte der Potsdamer Militärhistoriker Sönke Neitzel rund 200 in Afghanistan eingesetzte Soldatinnen und Soldaten interviewen und zum Teil auch deren Tagebücher lesen. Diese Interviews und Tagebücher offenbarten Berichte und Kenntnisse deutscher Soldatinnen und Soldaten über Kriegsverbrechen der dort eingesetzten NATO-Truppen. So sollen US-Soldaten gefangene Taliban exekutiert und bei nächtlichen Razzien vor- sätzlich Zivilisten getötet haben. Diese Vorgänge sollen dazu geführt haben, dass Stabsoffiziere abgelöst werden mussten, weil sie dieses Vorgehen nicht mehr billigen mochten.

Der Internationale Strafgerichtshof hat bereits 2006 mit Voruntersuchungen wegen möglicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begonnen, im vergangenen Jahr genehmigte das Gericht, eine erste Untersuchung wegen willkürlichen Tötungen und anderen Kriegsverbrechen seit 2003 durchzuführen, worauf die Trump-Administration mit Sanktionen gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gerichtshofs, wie beispielsweise dem Entzug des Einreisevisums in die USA der Chefanklägerin Fatou Bensouda, reagierte (https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-06/internationaler-strafgerichtshof-donald-trump-usa-sanktionen?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F).

Als Reaktion auf die Ermächtigung genehmigte US-Präsident Donald Trump Sanktionen gegen die Chefanklägerin Fatou Bensouda und andere Mitglieder des Gerichts. Um die Ernsthaftigkeit der Sanktionen zu unterstreichen, wurde Frau Bensouda schon beim Antrag auf Ermittlungen das Einreisevisum in die USA entzogen (https://www.tagesschau.de/ausland/trump-istgh-sanktionen-101.html). In der 185. Sitzung des Deutschen Bundestages kritisierte Bundesaußenminister Heiko Maas diese Sanktionen und betonte: „Straflosigkeit der Täter verhöhnt nicht nur die Opfer. Sie gefährdet auch den Frieden.“ Er schloss seine Rede zum 20. Jahrestag des Römischen Statuts mit dem Versprechen: „Für Versöhnung und Frieden muss die Straflosigkeit enden (...) Dafür werden wir uns auch weiterhin mit allen Mittel, die uns zur Verfügung stehen, einsetzen.“ (Protokoll 19. WP, 185. Sitzung 2388 f.)

Zudem wurden erstmals Kriegsverbrechen von einer der beteiligten Parteien offiziell bestätigt: Der kürzlich veröffentlichte Bericht des australischen Militärs fand „glaubwürdige Informationen“, dass seine Spezialeinheiten in Afghanistan unrechtmäßig 39 Zivilisten und Gefangene getötet und zwei Personen grausam behandelt haben (https://www.dw.com/de/australien-entschuldigt-sich-f%C3%BCr-kriegsverbrechen-in-afghanistan/a-55657804).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Welche Berichte in Afghanistan eingesetzter deutscher Soldatinnen und Soldaten über Exekutionen gefangener Taliban durch ISAF-Truppen sind der Bundesregierung bekannt (bitte auflisten)?

2

Welche Berichte eingesetzter deutscher Soldatinnen und Soldaten über die Tötung von Zivilbevölkerung durch Angehörige von ISAF-Truppen sind der Bundesregierung bekannt (bitte auflisten)?

3

In wie vielen Fällen mussten „deutsche Stabsoffiziere abgelöst werden (...), weil sie das Vorgehen der Amerikaner nicht mit ihren Vorstellungen über den Charakter des Einsatzes in Einklang bringen konnten“ (Neitzel, S. 547) (bitte auflisten)?

4

Welche Gründe haben die abgelösten Stabsoffiziere angegeben?

5

Inwieweit geht die Bundesregierung Äußerungen wie beispielsweise: „Auch wir erzählen nicht alles aus Afghanistan“ (Neitzel, S. 547), nach, und welche Bedeutung misst sie diesen zu?

6

Beabsichtigt die Bundesregierung, von verantwortlichen Offizieren eine vollständige, wahrheitsgemäße dienstliche Erklärung zu deren Kenntnis von Kriegsverbrechen und einer möglichen Zeugenschaft deutscher Soldatinnen und Soldaten zu verlangen?

7

Wird sie eine solche Erklärung auch von den anderen deutschen ISAF-Kommandeuren zwischen 2003 und 2011 verlangen?

Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um die tatsächlichen Hintergründe der Schilderung der Zeugen aufzuklären und gegebenenfalls vorhandene Beweismittel zu sichern?

8

Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, ihre gewonnenen Erkenntnisse an den Internationalen Strafgerichtshof zu übermitteln?

9

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der beste Schutz vor den völkerrechtswidrigen Sanktionsdrohungen gegen den Internationalen Strafgerichtshof eine wirksame Aufklärung der geschilderten Kriegsverbrechen ist?

10

Sieht die Bundesregierung in den beschriebenen Schilderungen von Kriegsverbrechen Anlass, entsprechend § 1 des Völkerstrafgesetzbuches nach dem Weltrechtsprinzip strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten?

11

Welche weiteren Mittel will die Bundesregierung einsetzen, damit die Straflosigkeit der geschilderten Kriegsverbrechen in Afghanistan endet?

12

Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Schilderungen und dem absehbaren Ende des Engagements Deutschlands in Afghanistan, die Einsätze einer unabhängigen, wissenschaftlichen Evaluation zu unterziehen?

13

Inwieweit plant die Bundesregierung eine parlamentarische sowie öffentliche Debatte über die Auswertung des Bundeswehreinsatzes?

14

Ist neben der Auswertung des aktuellen NATO-Einsatzes RSM auch eine zusammenfassende Evaluierung des gesamten Bundeswehrengagements (RSM und ISAF) geplant?

15

Inwieweit sieht die Bundesregierung die mit dem Beginn der ISAF-Mission verbundenen Ziele als erfüllt?

16

Inwieweit sieht die Bundesregierung die mit dem Beginn der RS-Mission verbundenen Ziele als erfüllt?

17

Wie schätzt die Bundesregierung den aktuellen Stand der innerafghanischen Friedensverhandlungen in Doha ein, und inwieweit haben sich die mehrmonatigen Verzögerungen darauf ausgewirkt?

18

Welche möglichen Optionen für eine Mandatsverlängerung über den 31. März 2021 hinaus werden derzeit geprüft?

19

Wie schätzt die Bundesregierung die konkreten politischen sowie militärischen Auswirkungen der angekündigten US-Truppenreduzierung für das deutsche Engagement im Rahmen des NATO-Einsatzes RSM ein?

20

Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen einer Truppenreduzierung auf die laufenden innerafghanischen Friedensverhandlungen sowie auf den weiterführenden Staatsaufbau ein?

21

Welche vorbereitenden Maßnahmen werden aktuell mit Blick auf die amerikanische Truppenreduzierung in Afghanistan durch die Bundesregierung getroffen?

Berlin, den 26. Januar 2021

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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