Mehrwertsteuersenkung und steuerlicher Verlustrücktrag
der Abgeordneten Dr. Danyal Bayaz, Anja Hajduk, Lisa Paus, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Stefan Schmidt, Sven Lehmann, Claudia Müller, Beate Müller-Gemmeke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz im Juni 2020 wurden die temporäre Mehrwertsteuersenkung und die befristete Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrages beschlossen. Für den Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder war die Mehrwertsteuersenkung das „Herzstück“ des Konjunkturpakets. Der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz erhoffte sich von der Mehrwertsteuersenkung einen „Wumms“ und „den gewünschten Konjunktureffekt“ (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/konjunkturprogramm-wer-von-der-senkung-der-mehrwertsteuer-profitiert/25891434.html?ticket=ST-26394667-JknyqyvybK56Q7ZGu7ZP-ap6). Laut Untersuchung des ifo-Instituts hat die Mehrwertsteuersenkung die gewünschte Wirkung verfehlt. „Das Ziel war, die Bürger*innen dadurch zu größeren Anschaffungen zu bewegen. Dieses ist nicht erreicht worden, wie zwei Umfragen nahelegen“ (https://www.ifo.de/node/60931).
Gleichzeitig haben sich das ifo-Institut (https://www.ifo.de/node/59032) und andere Wirtschaftswissenschaftler für eine Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrages stark gemacht (vgl.u. a. Marcel Fratzscher [DIW]: https://www.presseportal.de/pm/58964/4745403, Gabriel Felbermayr [IfW Kiel]): https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/interview-oekonom-felbermayr-die-steuerliche-entlastung-fuer-firmen-bleibt-viel-zu-zaghaft/25886596.html, Lars Feld [Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung]: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/interview-wirtschaftsweisen-chef-lars-feld-ein-starker-aufschwung-im-fruehjahr-ist-moeglich/26768226.html?ticket=ST-27030008-xSjKuFRu7UJrlw0Wx0sF-ap6). Das Bundesministerium der Finanzen von Olaf Scholz hat dem Anliegen der zeitlichen Streckung des Verlustrücktrages widersprochen, obwohl es besonders mittelständischen Unternehmen helfen würde. „Eine derartige Ausweitung des Verlustrücktrags würde zu einer deutlichen Verkomplizierung des Steuerrechts einschließlich rechtlicher Risiken führen, die Gestaltungs- und Fehleranfälligkeit erhöhen sowie erheblich höheren Überwachungsaufwand verursachen“. Zudem sei ein mehrjähriger Rücktrag mit „enormem Umsetzungsaufwand“ in der Verwaltung verbunden (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/lockdown-finanzministerium-ignoriert-forderung-der-wirtschaft-nach-steuererleichterungen/26722736.html?ticket=ST-23769851-7E19HJBnJ6lAfmcJaHQC-ap2).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen40
Hat die befristete Senkung der Mehrwertsteuer im Jahr 2020 nach Ansicht der Bundesregierung die intendierten Ziele erreicht?
An welchen statistischen Kennzahlen macht die Bundesregierung diese Bewertung fest?
In welchen Branchen hat die Senkung der Mehrwertsteuer nach Kenntnis der Bundesregierung als Konjunkturanreiz besonders gut und in welchen Branchen besonders schlecht gewirkt?
Welche Entwicklungen und Faktoren haben nach Einschätzung der Bundesregierung die Wirkung der Maßnahme begünstigt oder beeinträchtigt?
Welche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder wissenschaftlichen Einrichtungen wurden im Vorfeld der Maßnahme seitens der Bundesregierung um Stellungnahme gebeten oder haben von sich aus eine Stellungnahme zu dieser Maßnahme abgegeben?
Wie viele dieser wissenschaftlichen Stellungnahmen haben die Mehrwertsteuersenkung als positiv bewertet, und welche Gründe wurden für eine Senkung der Mehrwertsteuer angeführt?
Wie viele dieser wissenschaftlichen Stellungnahmen haben die Mehrwertsenkung negativ bewertet, und welche Gründe wurden dafür angeführt?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zu den Verteilungswirkungen der Mehrwertsteuersenkung, und wenn ja, wie stellen sie sich dar?
Wie hat die Bundesregierung den bürokratischen Aufwand und die Umstellungskosten der Unternehmen im Vorfeld der befristeten Senkung der Mehrwertsteuer abgeschätzt?
Gab es hierzu, und wenn ja, mit wem, auch Gespräche mit Vertretern der Wirtschaft und der steuerberatenden Berufe?
Hat die Bundesregierung in der Ex-post Analyse den bürokratischen Aufwand und die Umstellungskosten für Unternehmen durch die befristete Senkung der Mehrwertsteuer bewertet und beziffert, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung Übergangsregelungen für 2020 bestellte Konsumartikel, die erst 2021 geliefert werden können, und welchen Spielraum bietet die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie an dieser Stelle?
Plant die Bundesregierung eine Verlängerung der umsatzsteuerlichen Subventionen für die Gastronomie?
Wenn ja, plant die Bundesregierung eine weitere zeitlich befristete oder eine langfristige bzw. unbefristete Steuerreduzierung?
Wenn dazu noch keine Entscheidung gefällt wurde, wann will die Bundesregierung darüber entscheiden?
Wie hoch waren nach derzeitigem Datenstand die steuerlichen Mindereinnahmen durch die temporäre Mehrwertsteuersenkung?
Wie hoch waren nach derzeitigem Datenstand die zusätzlichen Konsumausgaben durch die temporäre Mehrwertsteuersenkung?
Hat die Bundesregierung die temporäre Mehrwertsteuersenkung im Hinblick auf ihre Kosten-Nutzenwirkung bewertet?
Plant die Bundesregierung eine wissenschaftliche Evaluation der temporären Mehrwertsteuersenkung?
Welche Bereiche sollen konkret untersucht werden?
Plant die Bundesregierung dazu eine Ausschreibung?
Warum soll u. U. auf eine externe Evaluation verzichtet werden?
Hat die temporäre Erweiterung des Verlustrücktrages durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz nach Ansicht der Bundesregierung die formulierten Ziele erreicht?
An welchen statistischen Kennzahlen macht die Bundesregierung diese Bewertung fest?
Welche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder wissenschaftlichen Einrichtungen wurden im Vorfeld der Maßnahme seitens der Bundesregierung um Stellungnahme gebeten oder haben von sich aus eine Stellungnahme zu dieser Maßnahme abgegeben?
Wie viele dieser wissenschaftlichen Stellungnahmen haben die temporäre Erweiterung des Verlustrücktrages als positiv bewertet, und welche Gründe wurden dafür angeführt?
Wie viele dieser wissenschaftlichen Stellungnahmen haben die temporäre Erweiterung des Verlustrücktrages negativ bewertet, und welche Gründe wurden dafür angeführt?
Hat die Bundesregierung den bürokratischen Aufwand und die Umstellungskosten für Unternehmen durch die temporäre Erweiterung des Verlustrücktrages bewertet und beziffert, insbesondere die Möglichkeit des unterjährigen Verlustrücktrages 2020, und wenn nein, warum nicht?
Wie viele Unternehmen haben nach derzeitigem Datenstand die unterjährige Möglichkeit zur Verrechnung der Verluste aus dem Jahr 2020 genutzt?
Wie hoch waren nach derzeitigem Datenstand die steuerlichen Mindereinnahmen durch den unterjährigen Verlustrücktrag für das Jahr 2020?
Hat die Bundesregierung die temporäre Erweiterung des Verlustrücktrages im Hinblick auf ihre Kosten-Nutzenrechnung zur Erreichung der intendierten Ziele der Maßnahme bewertet?
Plant die Bundesregierung eine wissenschaftliche Evaluation der temporären Erweiterung des Verlustrücktrages?
Welche Bereiche sollen konkret untersucht werden?
Plant die Bundesregierung dazu eine Ausschreibung?
Warum soll u. U. auf eine externe Evaluation verzichtet werden?
Welchen konkreten Umsetzungsaufwand sieht die Bundesregierung bei einer zeitlich befristeten Verlängerung des Verlustrücktragszeitraums (bitte den Umsetzungsaufwand getrennt für die Wirtschaft und die Finanzbehörden gesondert darstellen)?
Welche Analysen hat die Bundesregierung hierzu angestellt bzw. welche Expertisen eingeholt?
Hat die Bundesregierung diesen zusätzlichen Umsetzungsaufwand im Verhältnis zur zeitlich befristeten Absenkung der Mehrwertsteuer bewertet (auch hier bitte getrennt für die Wirtschaft und die Finanzbehörden darstellen)?
Welche konkreten rechtlichen Risiken und Gestaltungsanfälligkeiten sieht die Bundesregierung bei einer zeitlich befristeten Verlängerung des Verlustrücktragzeitraums?
Welche Analysen hat die Bundesregierung hierzu angestellt bzw. welche Expertisen hat sie eingeholt?