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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

EU-China-Investitionsabkommen (CAI)

(insgesamt 31 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

18.03.2021

Antwortdauer

37 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/2650909.02.2021

EU-China-Investitionsabkommen (CAI)

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Jürgen Trittin, Katharina Dröge, Dr. Franziska Brantner, Margarete Bause, Annalena Baerbock, Katrin Göring-Eckardt, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Claudia Müller, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Ottmar von Holtz, Anja Hajduk, Sven-Christian Kindler, Markus Kurth und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN EU-China-Investitionsabkommen (CAI) Am 30. Dezember 2020 – am vorletzten Tag der deutschen Ratspräsidentschaft – fand eine EU-China-Videokonferenz statt. Von Seiten der EU nahmen der Präsident des Europäischen Rates, Charles Michel, und die Präsidentin der Europäischen Kommission, Dr. Ursula von der Leyen, teil. China war durch Präsident Xi Jinping vertreten. Zusätzlich nahmen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel sowie der französische Präsident Emmanuel Macron teil. Im Rahmen dieser Konferenz trafen die EU und China eine politische Einigung über ein Investitionsabkommen (CAI; https://www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/aktuelles/ eu-china-investitionsabkommen-1833478). Das Abkommen in seiner finalen Formulierung soll nun juristisch überprüft und übersetzt werden. In der Öffentlichkeit wurde über eine finale Ratifizierung des Abkommens durch das Europäische Parlament und den Rat bis Anfang 2022 spekuliert (https://www.handelsblatt.com/politik/international/investi tionsabkommen-der-deal-steht-bei-welchen-fragen-sich-die-eu-durchgesetzt-ha t-und-wo-china/26758948.html?ticket=ST-25773795-id3RagnILifkWQne6yM b-ap6). Aus den Reihen der Bundesregierung und der Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gab es unterschiedliche Bewertungen des Vertrags. Seitens der Bundesregierung ist die Einigung über CAI vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier begrüßt worden: „Das Investitionsabkommen zwischen der EU und China ist ein handelspolitischer Meilenstein“. Nach seiner Auffassung bedeute CAI für europäische Unternehmen mehr Marktzugang und größere Rechtssicherheit sowie ein besseres Wettbewerbsumfeld in China (ebd.). Offenkundig plant die Bundesregierung, der Ratifikation im Rat ihre Zustimmung zu erteilen. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages, Dr. Norbert Röttgen, kritisierte jedoch, dass China sich in CAI ohne konkrete Fristsetzung verpflichtet hat, „anhaltende und nachhaltige Anstrengungen“ zur Ratifikation der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gegen Zwangsarbeit (C29 und C105) zu unternehmen. Angesichts der gravierenden Menschenrechtsverletzungen beispielsweise in den chinesischen Provinzen Xinjiang und Tibet sowie in der Sonderverwal- Deutscher Bundestag Drucksache 19/26509 19. Wahlperiode 09.02.2021 tungszone Hongkong, stelle sich die Frage, ob das positive Signal an die Staatsführung in Peking, das mit der Vertragseinigung einhergeht, angemessen ist. Ebenso wurde in Europa wie auch in den USA der Zeitpunkt des Abschlusses des Abkommens kurz vor der Amtsübernahme des neuen US-Präsidenten Joe Biden kritisiert, der eine Verständigung mit der EU in der China-Politik anstrebt, während andere Stimmen aus dem Europäischen Parlament unterstrichen, für sie sei „Kooperation sinnvoller als Konfrontation“ (https://www.hand elsblatt.com/politik/international/investitionsabkommen-der-deal-zwischen-de r-eu-und-china-stoesst-auf-widerstand/26792096.html?ticket=ST-6951908-vrsu FSF163ukeKggB0e1-ap6). Das Europäische Parlament kritisierte in einer Resolution vom 21. Januar 2020 den Abschluss von CAI aufgrund der Angriffe auf Hongkongs Autonomie, der Verletzung von Grundrechten und Freiheiten der Menschen in der Sonderverwaltungszone Hongkong und der Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang und Tibet (https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/RC-9-2021-0068_E N.pdf). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die ausländischen Direktinvestitionen europäischer Unternehmen in China und chinesischer Unternehmen in Europa in den letzten zehn Jahren entwickelt? a) Welche Branchen europäischer Unternehmen (Automobilindustrie, Grundstoffindustrie, Pharma-, Chemie- und Elektroproduktion, Finanzdienstleistungen, Landwirtschaft, …) haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 20 Jahren in welchem Umfang in China investiert, und wie viel erwirtschaften diese Unternehmen durchschnittlich pro Jahr in der Volksrepublik China? b) In welche Branchen haben nach Kenntnis der Bundesregierung chinesische Unternehmen in Europa investiert, und wie viel erwirtschaften diese Unternehmen durchschnittlich pro Jahr in der Europäischen Union?  2. Worin bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung die Notwendigkeit und der Vorteil für Europa, dieses Abkommen nach siebenjähriger Verhandlungsdauer unbedingt vor Ende der deutschen Ratspräsidentschaft abzuschließen? a) Welche Mitgliedstaaten der EU haben nach Kenntnis der Bundesregierung besonders auf eine schnelle politische Einigung gedrängt? b) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die chinesische Seite auf den CAI-Abschluss gedrängt hat? c) Gab es von chinesischer Seite nach Kenntnis der Bundesregierung Zugeständnisse, die sie nur unter der Bedingung machte, dass das Abkommen noch in einem bestimmten Zeitrahmen abgeschlossen werden sollte und die bei einem späteren Abschluss nicht mehr gelten würden?  3. Welche Marktöffnungszusagen und Zusagen bei den Wettbewerbsbedingungen hat die VR China zum ersten Mal im Rahmen des CAI gegeben (das heißt, nicht vorher schon an anderer Stelle und nur noch nicht umgesetzt; Vergleich mit GATT-Zusagen; WTO-Beitritt)? Welche Zugeständnisse gehen über das, was China an Marktzugangsregeln und anderen Regeln in bilateralen Abkommen mit den EU-Mitgliedstaaten bereits getroffen hat, hinaus?  4. Welche Rolle hat bei der politischen Einigung über CAI der Umstand gespielt, a) dass zum einen die USA durch ihren Phase-1-Deal mit China Vereinbarungen zum Marktzugang bei Finanzdienstleistungen und zum erzwungenen Technologietransfer getroffen haben (https://ustr.gov/sites/defaul t/files/files/agreements/phase%20one%20agreement/US_China_Agree ment_Fact_Sheet.pdf)? b) dass zum anderen mit der Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP) gerade eine Vereinbarung über die größte Freihandelszone der Welt in Asien und Ozeanien getroffen wurde (https://www.handels blatt.com/politik/international/rcep-asien-einigt-sich-auf-weltgroesste-f reihandelszone-china-baut-einfluss-in-region-massiv-aus/2662562 0.html)?  5. Hat die Bundesregierung das Abtrennen der Verhandlungen über ein Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und China beurteilt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? a) Wie kann aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass europäische Unternehmen in China gegenüber chinesischen Unternehmen nicht diskriminiert werden (z. B. beim Marktzugang, durch Subventionen, bei Ausschreibungen etc.)? b) Aus welchen Gründen sind die Verhandlungen über die Investor-Staat- Streitbeilegung im Rahmen des CAI nicht zu einem Abschluss geführt worden, und welche konkreten Differenzen gab es zwischen der EU und der VR China? c) Wann erwartet die Bundesregierung den Abschluss eines Investitionsschutzabkommens? Welche Aspekte sind für den erfolgreichen Abschluss eines solchen Abkommens aus Sicht der Bundesregierung zentral? d) Welche Folgen hat ein Nichtabschluss der Verhandlungen über ein Investitionsschutzabkommen innerhalb der vorgesehenen zwei Jahre für die Regelungen des CAI? e) Ist die Ankündigung der EU-Kommission, den Investitionsschutzteil abzutrennen, nach Kenntnis der Bundesregierung so zu verstehen, dass es sich damit um zwei getrennte Abkommen mit separatem Ratifizierungsprozess handeln wird, oder besteht die Möglichkeit, die Abkommen wieder zusammenzuführen und gemeinsam zu ratifizieren, falls der Ratifizierungsprozess bei CAI bis zum Abschluss des neuen Investitionsschutzabkommens noch nicht abgeschlossen ist? f) Ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die EU- Kommission in den Verhandlungen keinesfalls von den Standards des Investor Court System (ICS) bei der Investor-Staat-Streitbeilegung abweichen wird? g) Bleiben die bilateralen Investitionsschutzabkommen der EU- Mitgliedstaaten mit China bis zum Abschluss eines möglichen Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und China in Kraft?  6. Weshalb wurde beim Format der Videokonferenz, weder die ab dem 1. Januar 2021 amtierende portugiesische EU-Ratspräsidentschaft noch die darauffolgende slowenische Ratspräsidentschaft, wohl aber die französische EU-Ratspräsidentschaft 2022 berücksichtigt?  7. Mit welcher Zielsetzung und wann hat die EU-Verhandlungsführung der chinesischen Seite die Frist gesetzt, wonach es bis zum Ende des Jahres einen Abschluss der Verhandlungen zu einem Investitionsabkommen geben muss? a) Welche Position hat die Bundesregierung in ihrer Rolle als deutsche Ratspräsidentschaft bei dieser Entscheidung eingenommen? b) Welche Gründe haben dazu geführt, an dieser Absicht auch in Kenntnis des Amtsantritts der Biden-Administration festzuhalten? c) Welche Rolle hat für den Zeitpunkt des Verhandlungsabschlusses vor Jahresende die verschlechterte Menschenrechtslage in China – etwa in Xinjiang oder in Honkong – gespielt?  8. In welchem Umfang stellt CAI beim Marktzugang volle Reziprozität zwischen China und der EU her? In welchem Umfang wird das Konzept der Wettbewerbsneutralität verwirklicht (https://www.bruegel.org/2020/12/when-and-how-should-the-eur opean-union-conclude-an-investment-agreement-with-china/)? a) In welchem Umfang werden Chinas Räume eingeengt, Marktzugang zu diskriminieren oder (wieder) zu verbieten? b) Welche Maßnahmen zur Konfliktschlichtung sind für diesen Fall vorgesehen?  9. In welcher Weise unterstützen die verabredeten Regelungen die Ziele der chinesischen „dualen Zirkulationsstrategie“ (https://www.scmp.com/econo my/china-economy/article/3110184/what-chinas-dual-circulation-economi c-strategy-and-why-it) in Chinas Wirtschaftspolitik? 10. In welchem Umfang entspricht die Marktöffnung für die europäische Industrie in China der Marktoffenheit der EU? Gibt es auf die chinesischen Ausnahmen für Stahl und Aluminium reziproke Beschränkungen in der EU? 11. Wie gestaltet sich die Verbesserung für Markzugang für die jeweiligen Branchen im Bereich Finanz- und Telekommunikationsdienstleistungen, Fahrzeuge mit alternativem Energieantrieb, Luft- und Wassertransport, private Krankenhäuser sowie Forschung und Entwicklung durch das Abkommen für europäische Unternehmen? a) Für welche Investitionen und ab welcher Höhe ist der Marktzugang in China für die Automobilindustrie künftig unbeschränkt und der sogenannte Joint-Venture-Zwang aufgehoben, und welche Marktzugangsvoraussetzungen gelten für deutsche und europäische Mittelstandsunternehmen im Zuliefererbreich? b) Erreicht die Öffnung bei den Finanzdienstleistungen den gleichen Marktzugang für europäische Unternehmen wie der für US- Unternehmen im Rahmen des Phase-1-Deals? c) Welche europäischen Unternehmen profitieren von der Aufhebung des sogenannten Joint-Venture-Zwangs im Gesundheitsbereich in Städten über 10 Millionen – auf Hainan über 5 Millionen – Einwohnern? d) In welcher Höhe ist der mögliche Anteil europäischer Unternehmen an Cloud-Services gedeckelt? e) Inwiefern erlauben die Marktöffnungen im Seetransport europäischen Unternehmen künftig ein Door-to-door-Angebot aus einer Hand zu machen? f) Welche europäischen Unternehmen profitieren von Marktöffnung im Luftverkehr in den Bereichen Reservierung, Bodendienste oder dryleasing? 12. Welche konkreten Zugeständnisse hat die EU bei der Marktöffnung in den Verhandlungen gegenüber China gemacht? a) Welche Zugeständnisse hat Europa in den Bereichen des Ausbaus der 5G-Technologie und in Investitions- sowie Forschungs- und Entwicklungskooperationen in Zukunftstechnologien gegenüber der VR China gemacht? b) Trifft es zu, dass die chinesische Regierung im Rahmen der CAI- Verhandlungen versucht hat, sich das Recht vorzubehalten, Vorteile der partiellen Öffnung des chinesischen Telekomsektors den Investoren aus Ländern zu verweigern, die den chinesischen Konzern Huawei vom 5G-Ausbau ausschließen, und hat sich die Bundesregierung in ihrer Position als Ratspräsidentschaft für die Streichung dieser Passage eingesetzt (https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/welthandel-china-wollt e-eu-staaten-fuer-huawei-bann-bestrafen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20 090101-210111-99-979824), und inwiefern setzt sie sich gegenüber der Europäischen Kommission dafür ein, dass sichergestellt ist, dass ein entsprechender Vorbehalt im Rahmen des „legal scrubbing“ nicht hineinverhandelt wird? c) Gab es Zugeständnisse der EU im Rahmen der CAI-Verhandlungen, die nicht im Vertragstext verankert wurden? 13. Wird durch das vorliegende Investitionsabkommen für große Unternehmen und für KMUs im gleichen Umfang Marktzugang geschaffen? 14. Inwiefern beeinträchtigen Chinas neue Regularien zum FDI-Screening- Gesetz und zum Nationalen Sicherheitsgesetz (von Dezember 2020 und Januar 2021) die chinesischen Zusagen zur Marktöffnung für europäische Unternehmen im Abkommen? 15. Plant die EU nach Kenntnis der Bundesregierung, im Rahmen des EU- China-Investitionsabkommens bzw. in zeitlicher Nähe das bestehende EU- China-Seeverkehrsabkommen (https://ec.europa.eu/world/agreements/dow nloadFile.do?fullText=yes&treatyTransId=12968) anzupassen? Wenn ja, in welchen Bereichen? Wenn nein, warum nicht? Plant die EU nach Kenntnis der Bundesregierung die Verabschiedung weiterer Seeverkehrsabkommen analog zum bestehenden Abkommen mit China? Wenn ja, mit welchen Ländern oder Regionen? Wenn nein, warum nicht? 16. In welchem Umfang sichert die im CAI gefundene Definition der stateowned enterprises (SOEs) europäischen Unternehmen tatsächlich Wettbewerbsgleichheit auf dem chinesischen Markt und verpflichten chinesische Unternehmen, auf der Grundlage wirtschaftlicher Erwägungen zu agieren, besonders da die Kommunistische Partei Chinas ihren Einfluss auf private Unternehmen weiter ausweitet? a) In welchem Umfang kann der Streitbeilegungsmechanismus im CAI tatsächlich Wettbewerbsgleichheit herstellen, oder belässt er es bei Transparenz- und Informationspflichten? b) In welchem Umfang schafft das CAI für den bisher undurchsichtigen Bereich von Subventionen mehr Transparenz? Ist es zutreffend, dass der Streitbeilegungsmechanismus von CAI nur die Informationspflicht über Subventionen, nicht aber die Subvention selbst zum Gegenstand haben kann? c) Erstreckt sich die Regelung zur Transparenz von Subventionen im Abkommen nur auf primäre oder auch auf sekundäre Subventionen? 17. Verstärkt CAI die Regelungen der Welthandelsorganisation (WTO) zum Schutz des geistigen Eigentums und vor erzwungenem Technologietransfer? a) In welchem Umfang werden damit die missbräuchlichsten Praktiken angegangen, die im US Section 301 Report genannt werden? b) Wird damit das Schutzniveau erreicht, dass die USA, Japan und die EU im Rahmen der WTO fordern? 18. Hat die Bundesregierung eine Haltung zu dem schon lange geforderten Zugang bei der Standardsetzung durch CAI, und welche konkreten Zugangsmöglichkeiten werden europäischen Unternehmen dadurch garantiert? 19. Wird CAI jene Schlupflöcher schließen, die chinesische Behörden immer wieder genutzt haben, um europäische Unternehmen mit dem Instrument der Autorisierung vom chinesischen Markt fernzuhalten (https://www.euro peanchamber.com.cn/en/publications-business-confidence-survey)? 20. Warum wurde die Realisierung der Zusage Chinas beim Beitritt zur Welthandelsorganisation 2001, „so bald wie möglich“ dem Übereinkommen für das Beschaffungswesen beizutreten, nicht zur Voraussetzung für die politische Einigung über CAI gemacht? Unterstützt die Bundesregierung nunmehr die EU-Kommission bei ihren Bemühungen, Reziprozität durch das International Procurement Instrument in öffentlichen Beschaffungsmärkten zu erzielen, was zuletzt von der deutschen Ratspräsidentschaft massiv blockiert wurde? 21. Welche Folgen hat die Verpflichtung, das Pariser Abkommen zum Klimaschutz effektiv umzusetzen, für a) europäische Investitionen in China, b) chinesische Investitionen in der EU, c) europäische wie chinesische Investitionen in Drittländer – etwa im Rahmen der Belt and Road Initiative? d) Welche Folgen haben die Klauseln zum Klimaschutz in CAI hinsichtlich der Zusagen Chinas, vor 2030 den Peak seiner Emissionen erreicht zu haben und vor 2060 klimaneutral werden zu wollen und auf die dennoch weiterlaufende Kohleausbaustrategie in der VR China? e) In wie vielen anderen europäischen Investitions- oder Handelsabkommen, die seit der Verabschiedung des Pariser Abkommens verhandelt wurden, wurde eine entsprechende Passage aufgenommen? f) Warum wurde in CAI nicht die Klausel zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens aus dem kürzlich geeinigten Handelsvertrag der EU mit dem Vereinigten Königreich genutzt? 22. Welche Konsequenzen hätte ein möglicher Austritt der VR China aus dem Pariser Klimaschutzabkommen oder die Nichtumsetzung der im Rahmen des Klimavertrags getroffenen Klimaschutzziele für das CAI, und hätte die EU die Möglichkeit, das Investitionsabkommen in diesem Fall zu kündigen oder Teile auszusetzen? 23. Welche Rechtswirkung entfalten die Verpflichtungen, Sozial- und Umweltstandards weder abzusenken, um Investitionen anzulocken, noch als Mittel zum Schutz des eigenen Marktes einzusetzen, a) für China, b) für Europa, c) Ist dies Gegenstand des Streitbeilegungsmechanismus? 24. Was ist unter der Pflicht Chinas zu verstehen, „anhaltende und nachhaltige Anstrengungen“ zur Ratifikation der ILO-Kernarbeitsnormen gegen Zwangsarbeit (C29 und C105) zu unternehmen? a) Wurden konkrete Schritte auf dem Weg zur Ratifizierung der genannten Kernnormen vereinbart? b) Welche Hindernisse stehen nach Kenntnis der Bundesregierung der Ratifizierung entgegen? c) Welche Sanktionen kann die EU gegen die VR China erheben, wenn sie die zugesagten ILO-Konventionen (C29 und C105) nicht umsetzt? d) Ist für die Umsetzung eine Frist vorgesehen, wie dies zum Beispiel beim EU-Handelsabkommen mit Vietnam mit einem Stufenplan der Fall ist? e) Ist eine regelmäßige Überprüfung (beispielsweise durch ein Sustainable Impact Assessment) geplant? f) Wie wird sich die Bundesregierung verstärkt gegenüber China für die Ratifizierung einsetzen? g) Entspricht diese „Pflicht zur Unternehmung von Anstrengungen“ nach Ansicht der Bundesregierung den Prinzipien der europäischen Außenpolitik nach Artikel 21 Absatz 1 des EU-Vertrages, denen zufolge sich die Europäische Union bei ihrem Handeln auf internationaler Ebene von den Grundsätzen wie u. a. der universellen Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte leiten lässt? h) Kennt die Bundesregierung die chinesische Auffassung, dass die ILO- Kernarbeitsnormen C87 und C98 nicht ratifiziert werden können, weil sie für China systemwidrig sind, und wie verhält sie sich dazu? Wurde deshalb im CAI nur vereinbart, dass China auf deren Ratifizierung hinarbeiten soll, während zu den ILO-Kernarbeitsnormen gegen Zwangsarbeit (C29 und C105) „anhaltende und nachhaltige Anstrengungen“ vereinbart wurden? i) Wurde das Thema der Zwangsarbeit im Vorfeld der Zustimmung zum Verhandlungsabschluss innerhalb der Bundesregierung und der EU erörtert? Wenn ja, in welchem Rahmen, und mit welchen Positionen? j) In welcher Weise sieht die Bundesregierung die Zusage der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel aus der Regierungsbefragung erfüllt, dass sie die ILO-Kernarbeitsnormen bei den Verhandlungen sehr ernst nehme? k) Kennt die Bundesregierung die Auffassung von EU- Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen aus deren Tweet, dass das Abkommen uns einen Hebel bietet, um Zwangsarbeit auszurotten („This Agreement will uphold our interests & promotes our core values. It provides us a lever to eradicate forced labour“; https://twitter.com/vond erleyen/status/1344275845641285632), und wie verhält sie sich dazu? l) Kann diese „Pflicht zur Unternehmung von Anstrengungen“ nach Ansicht der Bundesregierung die vielfach belegte Zwangsarbeit in der Provinz Xinjiang durch Uigurinnen und Uiguren und weitere muslimische Minderheiten sowie deren Verschleppung in andere Regionen innerhalb Chinas zur Erbringung von Zwangsarbeit sowie die Formen von Zwangsarbeit in Tibet beenden (https://www.aspi.org.au/report/uy ghurs-sale; https://www.theguardian.com/world/2020/dec/15/xinjiang-c hina-more-than-half-a-million-forced-to-pick-cotton-report-finds; https://www.deutschlandfunk.de/arbeitsprogramme-china-verpflichtet-t ibeter-offenbar-zu.799.de.html?dram:article_id=484810)? m) Kann die Bundesregierung mit der Unterzeichnung des Abkommens ausschließen, dass Produkte, die in den Internierungslagern in Xinjiang sowie durch Zwangsarbeit angefertigt wurden, in die EU eingeführt werden? n) Wie beurteilt die Bundesregierung die Ankündigung der EU- Kommission, dem Import von Produkten aus Zwangsarbeit mit einem Lieferkettengesetz begegnen zu wollen (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaf t/was-steckt-im-eu-china-deal-17160325.html)? o) Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung die Ratifizierung der ILO-Kernarbeitsnormen gegen Zwangsarbeit (C29 und C105) durch China im Menschenrechtsdialog der EU mit China, und inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Verhandlungen über CAI im Menschenrechtsdialog der EU mit China aufgegriffen? p) Welche Rolle hat die Ratifizierung der ILO-Kernarbeitsnormen gegen Zwangsarbeit (C29 und C105) im letzten Menschenrechtsdialog der Beauftragten für Menschenrechte der Bundesregierung Bärbel Kofler mit der chinesischen Regierung im September 2020 gespielt? Wurden die Verhandlungen zu CAI im Rahmen des deutsch- chinesischen Menschenrechtsdialogs angesprochen? 25. Kennt die Bundesregierung die Gründe für den unterschiedlichen Umgang mit diversen ILO-Kernarbeitsnormen in unterschiedlichen Handelsabkommen sowie Investitionsabkommen der Europäischen Union, insbesondere a) im CAI, wo die EU sich mit einer Bemühensklausel begnügte, b) im Freihandels-Abkommen mit Vietnam, in dem eine Fristsetzung zur Ratifizierung erfolgte, c) bei CETA und TTIP, die sie selbst so beschreibt: „CETA enthält eine Verpflichtung auf die Erklärungen von 1998 und 2008 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), in denen die Förderung von Beschäftigung, die Stärkung des sozialen Schutzes und der Schutz der Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verankert ist. CETA enthält die Verpflichtung zur Einhaltung der ratifizierten ILO- Kernarbeitsnormen und zu ‚verstärkten Anstrengungen‘ zur Ratifizierung aller Kernarbeitsnormen. CETA hat dazu geführt, dass Kanada inzwischen 7 der 8 Kernarbeitsnormen ratifiziert und das Verfahren zur Ratifizierung der noch ausstehenden Kernarbeitsnorm begonnen hat. Die USA dagegen haben bisher nur 2 der 8 Kernarbeitsnormen ratifiziert und zeigen darüber hinaus hier auch keine Bewegung in unsere Richtung“ (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Aussenwirtschaft/ceta-be reiche.html)? d) Hat sich die Bundesregierung im Zuge ihrer Ratspräsidentschaft dafür eingesetzt, eine Frist zur Ratifizierung der ILO-Kernarbeitsnormen gegen Zwangsarbeit durch die VR China zu vereinbaren, und wenn nein, warum nicht? e) Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung gerechtfertigt, dass das CAI hinter der Forderung des Europäischen Parlaments zurückbleibt, das in einer breit getragenen Resolution am 17. Dezember 2020 forderte, dass das CAI wirksame Garantien zur Achtung internationaler Abkommen gegen Zwangsarbeit, inklusive der Ratifizierung der entsprechenden ILO-Kernkonvention durch die VR China beinhalten solle (https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2020-0375_E N.html)? f) Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Kritik des Europäischen Parlaments (EP) in einer Resolution am 21. Januar 2021 an den schweren Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang, Tibet und Hongkong und dem Vorhaben des EP, dass es beabsichtigt, diese zu berücksichtigen, wenn es das Abkommen ratifizieren wird? g) Zieht die Bundesregierung eine mögliche Neuverhandlung des bisher vom Europäischen Parlament als nicht ausreichend bezeichneten Nachhaltigkeitskapitels des Abkommens zum Schutz von Menschenrechten (u. a. zur Zwangsarbeit) in Betracht, um eine Zustimmung des Europäischen Parlaments zum Abkommen zu ermöglichen (https://www.europ arl.europa.eu/doceo/document/RC-9-2021-0068_EN.pdf)? 26. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür ein, dass die Ratifizierung der ILO-Kernarbeitsnormen gegen Zwangsarbeit durch die VR China sowie eine erkennbare Verbesserung der Arbeits- und Sozialstandards in der VR China eine ausschlaggebende Rolle für einen verbindlichen Vertragsabschluss mit der chinesischen Regierung einnehmen? 27. Wurde die chinesische Staatsführung im Laufe des Verhandlungsprozesses von der Bundesregierung in ihrer Rolle als deutsche Ratspräsidentschaft aufgefordert, als Bedingung für die politische Einigung über das CAI – an dem die chinesische Staatsführung ja ihrerseits ein großes Interesse hatte – effektive und nachhaltige Maßnahmen zu Verbesserung der Menschenrechtslage beispielsweise in Xinjiang, Tibet und Hongkong zu ergreifen? Wenn ja, welche Forderungen hat sie mit Blick auf den Verhandlungsabschluss aufgestellt? 28. Kann es aus Sicht der Bundesregierung zu einem verbindlichen Vertragsabschluss mit der chinesischen Regierung im Jahr 2022 kommen, wenn diese das Prinzip „Ein Land, zwei Systeme“ weiterhin fortlaufend aushöhlt? 29. Welcher Zeitplan ist für die einzelnen Schritte des Ratifizierungsprozesses geplant? 30. Welche konkreten verpflichtenden Zugeständnisse beim Thema Menschenrechtsschutz hat die chinesische Regierung in der politischen Einigung gemacht? 31. Gibt es jenseits der politischen Einigung über das CAI bilaterale Zusatzvereinbarungen von Mitgliedstaaten mit der chinesischen Seite, die nicht in der Einigung abgebildet worden sind – etwa hinsichtlich von Menschenrechten? a) Hat die Bundesregierung eine Zusatzvereinbarung getroffen, die es der Deutschen Telekom und Airbus ermöglichen, stärker als bisher auf dem chinesischen Markt tätig zu werden? b) Ist der deutschen Bundesregierung bekannt, ob und welche Zusatzvereinbarungen mit Frankreich getroffen wurden, die sich nicht im Einigungstext des CAI wiederfinden? Berlin, den 26. Januar 2021 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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