Export von Kleinwaffen, Kleinwaffenteilen und Kleinwaffenmunition im Jahr 2020
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Matthias Höhn, Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Eva-Maria Schreiber, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
„Bei Kleinwaffen und leichten Waffen (Small Arms and Light Weapons – SALW), im folgenden Kleinwaffen, handelt es sich um Waffen und Waffensysteme, die nach militärischen Anforderungen für den Einsatz als Kriegswaffen hergestellt oder entsprechend umgebaut sind und dem militärischen Einsatz vorbehalten sein sollen“ (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/abruestung-ruestungskontrolle/-/207114). Kleinwaffen bilden zwar nach deutschem Recht keine eigenständige Kategorie innerhalb der Rüstungsgüter und der Kriegswaffen, sind aber in diesen enthalten. Die statistischen Erhebungen zu Kleinwaffen sind nach Ansicht der Fragesteller aber mit Vorsicht zu betrachten. Denn die offizielle Statistik der Bundesregierung in den Rüstungsexportberichten zu Kleinwaffen beinhaltet gerade nicht die „leichten“ Waffen und führt diese auch nicht gesondert auf (https://www.fr.de/politik/deutschland-exportiert-mehr-leichtwaffen-10964114.html).
Als Kleinwaffen gelten in der EU Sturmgewehre, halbautomatische Gewehre und Karabiner, besonders konstruiert für militärische Zwecke, Revolver und Selbstladepistolen, besonders konstruiert für militärische Zwecke, leichte Maschinengewehre, Maschinenpistolen, einschließlich vollautomatischer Pistolen. Leichte Waffen sind dagegen schwere Maschinengewehre, Kanonen, Haubitzen und Mörser mit einem Kaliber unter 100 mm, Granatenabschussgeräte, rückstoßfreie Geschütze, Schulterwaffen und andere von einer Person oder von Mannschaften getragene Panzer- und Flugabwehrsysteme, die Projektile abfeuern, einschließlich MANPADS (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021D0038&from=EN).
Der Gesamtwert der Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile belief sich im Jahr 2019 laut Rüstungsexportbericht der Bundesregierung (S. 27 f.) auf 69,5 Mio. Euro und lag damit weit über dem Wert von 2018 mit ca. 38,9 Mio. Euro. Zusammen mit den Einzelausfuhrgenehmigungen für Leichtwaffen und Leichtwaffenteile im Jahr 2019 in einer Gesamthöhe von ca. 41,5 Mio. Euro (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/19048), wäre das ein Genehmigungswert für „Kleinwaffen“ im Wert von etwa 111 Mio. Euro im Jahr 2019.
Die Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile (ohne Leichtwaffen und Leichtwaffenteile) für Drittländer umfassten 2019 einen Wert von 400 443 Euro und lagen damit etwa auf der Höhe des Wertes von 2018 (403 703 Euro).
Problematisch ist nach Ansicht der Fragesteller, dass die Vor-Ort-Kontrollen bezüglich der Exporte von Kleinwaffen lediglich bei sogenannten Drittländern erfolgen, also bei Ländern, die keine EU-, NATO- oder der NATO gleichgestellten Staaten sind, obwohl auch jene Staaten nicht vor Umleitungen und Weiterverbreitung von Kleinwaffen gefeit sind. Beste Beispiele sind die Waffenhersteller Heckler & Koch sowie SIG SAUER. Aufschlussreich sind hier die Dokumentationen von Daniel Harrich „Tödliche Exporte – Wie das G36 nach Mexiko kam“ und „Tödliche Exporte 2“.
Wegen nachgewiesener – illegaler – Rüstungsexporte nach Mexiko bzw. Kolumbien wurden Manager von Heckler & Koch und von SIG SAUER zu Haftstrafen auf Bewährung und zu hohen Geldstrafen verurteilt (https://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/geschaefte-in-kolumbien-illegale-waffenlieferungen-mildes-urteil-gegen-ex-manager-von-sig-sauer/24174892.html?ticket=ST-384755-FSr6xrDxsz52iiadeakb-ap3). Zwei Jahre nach dem Urteil zu Waffenexporten von Heckler & Koch (HK) nach Mexiko nimmt sich der Bundesgerichtshof des Themas an. Die mündliche Verhandlung soll für den 11. Februar 2021 geplant sein. Im Februar 2019 hatte das Stuttgarter Landgericht zwei ehemalige Firmenmitarbeiter zu Bewährungsstrafen verurteilt, zudem muss die Schwarzwälder Waffenschmiede 3,7 Mio. Euro zahlen. Sowohl die Stuttgarter Staatsanwaltschaft als auch die beiden Verurteilten sowie die Firma gingen in Revision. Ein Urteil könnte im Sommer gesprochen werden (dpa vom 20. Dezember 2020).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
In welcher Gesamthöhe wurden im Jahr 2020 Genehmigungen für den Export von Kleinwaffen und Kleinwaffenteilen erteilt (sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)?
In welcher Gesamthöhe wurden im Jahr 2020 Genehmigungen für den Export von Kleinwaffenmunition erteilt (sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)?
In welcher Gesamthöhe wurden im Jahr 2020 Genehmigungen für den Export von Kleinwaffen und Kleinwaffenteilen in die Gruppe der EU-Länder, der NATO und der NATO gleichgestellten Länder und Drittländer erteilt (bitte entsprechend den Ländergruppen quartalsweise auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)?
In welcher Gesamthöhe wurden im Jahr 2020 Genehmigungen für den Export von Kleinwaffenmunition in die Gruppe der EU-Länder, der NATO und der NATO gleichgestellten Länder und Drittländer erteilt (bitte entsprechend den Ländergruppen quartalsweise auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)?
Der Export welcher Kleinwaffen und Kleinwaffenteile wurde im Jahr 2020 von der Bundesregierung in die Gruppe der EU-Länder, der NATO und der NATO gleichgestellten Länder und Drittländer genehmigt (bitte entsprechend den Ländergruppen mit genauer Güterbeschreibung, mit Unternummer der AL-Position, Genehmigungsdatum, Empfängerland, Wert und Anzahl auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)?
Der Export welcher Kleinwaffenmunition wurde im Jahr 2020 von der Bundesregierung in die Gruppe der EU-Länder, der NATO und der NATO gleichgestellten Länder und Drittländer genehmigt (bitte entsprechend den Ländergruppen mit genauer Güterbeschreibung, mit Unternummer der AL-Position, Genehmigungsdatum, Empfängerland, Wert und Anzahl auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)?
Der Export welcher Herstellungsausrüstung für Kleinwaffen, Kleinwaffenteile und Kleinwaffenmunition wurde im Jahr 2020 von der Bundesregierung genehmigt (bitte nach genauer Güterbeschreibung, nach Unternummer der AL-Position, Genehmigungsdatum, Empfängerland, Wert und Anzahl auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)?
Welche Reexportgenehmigungen für welche Kleinwaffen, Kleinwaffenteile und Kleinwaffenmunition sowie Herstellungsausrüstung dafür wurden durch wen 2020 gestellt, welche wurden durch die Bundesregierung genehmigt, und welche verweigert (bitte nach Land, das den Reexport beantragt hat, nach Wert und genauer Güterbezeichnung je Unternummer der AL-Position, Stückzahl und Endempfänger aufschlüsseln; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)?
Trifft es zu, dass die EU-Mitgliedstaaten gemäß Artikel 6 des Beschlusses des Europäischen Rates zur Festlegung eines gemeinsamen Ansatzes für Bestandteile von Endverbleibsbescheinigungen im Kontext der Ausfuhr von Kleinwaffen und leichten Waffen sowie zugehöriger Munition (BE-SCHLUSS (GASP) 2021/38 DES RATES vom 15. Januar 2021) eine Zusage des Endverwenders, Vertretern des Ausfuhrmitgliedstaats nach erfolgter Lieferung eine Überprüfung vor Ort der ausgeführten Güter zu gestatten, einschließlich der Einzelheiten zum Ablauf solcher Kontrollbesuche, nur als optionalen Bestandteil in die Endverbleibsbescheinigung aufnehmen können, aber nicht müssen?
Trifft es zu, dass die EU-Mitgliedstaaten gemäß Artikel 6 des Beschlusses (GASP) 2021/38 eine Zusage des Endverwenders, überschüssige Militärgüter unbrauchbar zu machen, einschließlich einer „Neu ersetzt alt“-Zusage, alte Güter, die von den eingeführten Gütern ersetzt werden, zu vernichten und/oder einer „Vernichtung nach Unbrauchbarmachung“-Zusage, eingeführte Güter nach ihrer Unbrauchbarmachung zu vernichten, nur als optionalen Bestandteil in die Endverbleibsbescheinigung aufnehmen können, aber nicht müssen?
Bleibt der Beschluss (GASP) 2021/38 hinter den Forderungen der Bundesregierung zurück, vor dem Hintergrund, dass sie im EU-Kreis seit deren Einführung im Jahr 2016 regelmäßig für die weitere Verbreitung der Kleinwaffengrundsätze einschließlich des Neu-für-Alt-Grundsatzes und des Systems der Post-Shipment-Kontrollen geworben hat, mit denen der Endverbleib bestimmter aus Deutschland gelieferter Rüstungsgüter beim Empfänger vor Ort überprüft werden kann (Antwort zu Frage 8 Bundestagsdrucksache 19/4350)?
Welche EU-Mitgliedstaaten haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung dagegen ausgesprochen bzw. engagiert, dass der Neu-für-Alt-Grundsatz im Beschluss (GASP) 2021/38 als benötigter wesentlicher Bestandteil, die in der Endverbleibsbescheinigung enthalten sein müssen, aufgenommen wird?
Welche EU-Mitgliedstaaten haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung dagegen ausgesprochen bzw. engagiert, dass das System der Post-Shipment-Kontrollen im Beschluss (GASP) 2021/38 als benötigter wesentlicher Bestandteil, die in der Endverbleibsbescheinigung enthalten sein müssen, aufgenommen wird?
Wie viele Vor-Ort-Kontrollen, sogenannte Post-Shipment-Kontrollen, über den tatsächlichen Endverbleib von Kleinen und Leichten Waffen und bestimmten Schusswaffen (Pistolen, Revolver, Scharfschützengewehre) bei staatlichen Empfängern in Drittländern, haben seit der pilotmäßigen Einführung im Juli 2015 bis zum aktuellen Stichtag stattgefunden (bitte die Länder unter Angabe des Jahres und Monats auflisten)?
Exporte von Antragstellern mit Sitz in welchen Bundesländern waren von den bislang durchgeführten Post-Shipment-Kontrollen in den in Frage 14 aufgeführten Ländern betroffen (vgl. Antwort zu Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 19/4350)?
Kann die Bundesregierung inzwischen einen Zeitpunkt nennen, wann die nach der zweijährigen Pilotphase im Mai 2019 begonnene Evaluierung des Instruments Vor-Ort-Kontrollen beendet sein wird, nachdem es Anfang September 2019 bereits weit fortgeschritten war (Plenarprotokoll 19/172, Frage 44)?
Ist die Prüfung der möglichen Präzisierung der Anforderungen an die Markierung von Kleinwaffen, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) fallen und sich aus § 13 KrWaffKontrGDV 2 ergeben, durch eine Änderung dieser Vorschrift, abgeschlossen (Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 19/4350)?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?