Der Fall GameStop und Untersuchungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu Marktmanipulation
der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert, Stefan Liebich, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Leerverkäufe („Short Sales“) bezeichnen den Verkauf von Basiswerten (z. B. Wertpapiere, Devisen oder Rohstoffe), die Verkäufer nicht besitzen, sondern für einen gewissen Zeitraum leihen. Verkäufer spekulieren dabei auf sinkende Kurse des Finanzprodukts. Dies ermöglicht ihnen, das Finanzprodukt zu einem niedrigeren Kurs als bei Vertragsabschluss zu erwerben und Gewinne mit der Kursdifferenz zu erzielen. Damit geht jedoch auch das Risiko einher, dass der Kurs steigt, etwa durch die Nachfrage nach dem Finanzprodukt zur Erfüllung der Verträge. Ungedeckte Leerverkäufe bezeichnen dabei jene Leerverkäufe, bei denen sich der Verkäufer weder Eigentum verschafft noch einen Anspruch auf einen Eigentumsübertrag erworben hat (vgl. Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Verbot ungedeckter Leerverkäufe in bestimmten Aktien vom 18. Mai 2010).
Die Aktie des US-amerikanischen Computerspielehändlers GameStop befand sich über viele Jahre in einem Abwärtstrend. Große institutionelle Investoren nutzten dies, um auf weiterhin sinkende Kurse zu wetten. Allerdings legte der Kurs der GameStop-Aktie Ende Januar plötzlich sehr stark zu. Grund dafür sind vermehrte Aktienkäufe von Kleinanlegerinnen und Kleinanlegern, die sich auf sozialen Netzwerken, insbesondere in der Gruppe Wallstreetbets auf der Plattform Reddit, vernetzt hatten.
Dies verursachte massive Verluste für Shortseller, die gegen die Aktie gewettet hatten. Broker-Apps, die von vielen Kleinanlegern zum Handeln am Finanzmarkt genutzt werden, haben daraufhin den Aktienhandel für gewisse Aktien, u. a. die von GameStop, stark eingeschränkt oder sogar komplett gesperrt. Auch der deutsche Broker Trade Republic ließ nur noch temporär Verkäufe von Aktien der Unternehmen GameStop oder Nokia zu (vgl. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/traderepublic-gamestop-flashmob-101.html). Somit wurden Privatanleger weitgehend vom Handel ausgeschlossen, während institutionelle Großanleger weiter handeln durften (vgl. https://www.zeit.de/digital/internet/2021-02/gamestop-aktie-hedgefonds-kleinanleger-reddit-wall-street-bets-reddit). Die deutsche Aufsichtsbehörde BaFin hat Ermittlungen zu möglichen Marktmanipulationen eingeleitet (vgl. https://www.br.de/nachrichten/wirtschaf t/aktien-hype-um-gamestop-erreicht-auch-deutsche-boersen,SNTs82D).
Der Fall hat in den USA, aber auch in Deutschland eine Debatte zur asymmetrischen Macht von Groß- und Kleinanlegern angestoßen (vgl. https://www.businessinsider.com/warren-sec-regulation-gamestop-wall-street-securities-exchang e-commission-2021-2?r=DE&IR=T sowie https://www.tagesschau.de/wirtschaf t/gamestop-greift-politik-ein-101.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Haben die Bundesregierung, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder Börsenaufsichtsbehörden in Deutschland Kenntnisse darüber, dass bei den ungedeckten Leerverkäufen der Aktien von GameStop & Co, gegen die Wallstreetbets mobilisiert hat, in Teilen keine Maßnahmen zur Sicherung der Geschäftsabwicklung gemäß Artikel 12 der EU-Leerverkaufsverordnung (Nummer 236/2012) getroffen wurden und diese Leerverkäufe somit in Deutschland verboten gewesen wären?
Sehen die Bundesregierung, die BaFin oder Börsenaufsichtsbehörden in Deutschland Ansätze, dass Verstöße gegen die EU-Leerverkaufsverordnung durch Shortseller vorliegen?
Wenn ja, werden dabei eher Anhaltspunkte für eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 120 Absatz 6 Nummer 3 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) oder für eine strafbare Marktmanipulation gesehen?
Sehen die Bundesregierung, die BaFin oder Börsenaufsichtsbehörden in Deutschland Ansätze, dass sich Kleinanlegerinnen und Kleinanleger, die GameStop-Aktien oder darauf bezogene Optionen erworben haben, um den Kurs im Wege eines „Short Squeeze“ in die Höhe zu treiben, gemäß § 119 Absatz 1 WpHG, Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe a) EU-Marktmissbrauchsverordnung strafbar gemacht haben, weil der Tatbestand der handelsgestützten Marktmanipulation einschlägig ist?
Unter welchen Bedingungen könnten sich deutsche Kleinanleger nach Kenntnis der Bundesregierung strafbar gemacht haben, die GameStop-Aktien (oder darauf bezogene Optionen) erworben haben, um den Aktienkurs mit dem Ziel eines „Short Squeeze“ in die Höhe zu treiben?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Dauer der Aussetzung des Handels beim deutschen Broker Trade Republic, dessen Begründung und dessen Legitimation?
Welche Kapitalanforderungen gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für das Geschäftsmodell von Trade Republic, da das Clearing an einen externen Dienstleister, HSBC Transaction Services, ausgelagert war (vgl. https://www.deraktionaer.de/artikel/fintech-versicherung-banken/der-no-broker-trade-republic-und-das-gamestop-desaster-20225225.html)?
Wie viele Beschwerden mit Bezug zu der Einschränkung des Handels von GameStop-Aktien haben die BaFin erreicht?
Wie werden diese ausgewertet?
Welche Untersuchungen staatlicher Behörden wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sind zur Aufklärung der Vorgänge bezüglich der Aussetzung des Handels anhängig?
a) Welche Ermittlungen werden bzw. wurden bereits eingeleitet?
b) Beinhalten die Untersuchungen auch die Einflussnahme Dritter auf das Geschäftsvorgehen von Trade Republic?
c) Welche weiteren Aspekte werden geprüft?
d) Welcher Austausch fand dazu mit Hinweisgebenden sowie ausländischen oder europäischen Aufsichtsbehörden statt?
Welche möglichen Rechtsfolgen könnte das einseitige Aussetzen des Handels deutscher Broker aus Sicht der Bundesregierung haben?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Ermittlungen in den Vereinigten Staaten gegen die Broker, die einseitig die Käufe eingeschränkt haben?
Welche Ansatzpunkte bietet das Marktmissbrauchsrecht nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Insiderhandel in Form des „Frontrunning“, wie es etwa dem US-Amerikanischen Broker Robin Hood vorgeworfen wird (vgl. https://www.wiwo.de/finanzen/boerse/nach-dem-gamestop-hype-das-geschaeftsmodell-von-robinhood-steht-auf-der-kippe/26873642.html)?
Inwiefern kann „Frontrunning“ im Rahmen der derzeit in Deutschland gültigen Regulierungen effektiv unterbunden werden?
Gibt es Bestrebungen seitens der Bundesregierung, den Schutz von Kleinanlegern bei hochvolatilen Aktien zu fördern?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind geplant?
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus diesem Fall mit Hinsicht auf die Marktmacht von Groß- und Kleinanlegern?
Sind aus Sicht der Bundesregierung gesetzgeberische Maßnahmen gegen den Missbrauch von Marktmacht nötig?
Welche Daten zum Hochfrequenzhandel im deutschen Finanzmarkt liegen der Bunderegierung vor?
Wie haben sich diese Daten in den letzten Jahren entwickelt?
Ist es aus Sicht der Bundesregierung möglich, anhand der vorhandenen Daten zum Hochfrequenzhandel eine Aussage über dessen Verbreitung an deutschen Handelsplätzen seit Inkrafttreten des Hochfrequenzhandelsgesetzes zu treffen?
Wenn ja, wie hat sich der Hochfrequenzhandel seit Inkrafttreten des Gesetzes entwickelt?
Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf bei der Regulierung des Hochfrequenzhandels?