Förderung von Projekten für die Kohleregionen aus dem Strukturstärkungsgesetz
der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Lisa Badum, Claudia Müller, Sven-Christian Kindler, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Steffi Lemke, Dr. Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im August 2020 wurde das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Durch das Gesetz sollen die vom Kohleausstieg besonders betroffenen Regionen beim Strukturwandel unterstützt werden. Das Gesetz sieht unterschiedliche Arten der Unterstützung der betroffenen Regionen vor, u. a. durch direkte Maßnahmen des Bundes. Über die Priorisierung dieser Maßnahmen soll ein Bund-Länder-Koordinierungsgremium entscheiden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
An welchen Terminen hat das Bund-Länder-Koordinierungsgremium bisher getagt (bitte Datum, Beginn, Ende und Gesamtdauer der Termine tabellarisch auflisten)?
Wer hat für den Bund und für die Länder an der jeweiligen Sitzung teilgenommen (bitte für alle Termine differenziert für den Bund und die jeweiligen Länder darstellen)?
Welche Projekte wurden im Bund-Länder-Koordinierungsgremium priorisiert (bitte einzeln in Priorisierungsreihenfolge angeben)?
Auf Basis welcher Kriterien wurden Projekte priorisiert?
Auf welcher Basis erfolgte eine Abwägung zwischen den Maßnahmen aus den §§ 16 bis 21 des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG)?
Welche Haushaltsmittel, einschließlich Mittel aus dem Haushalt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), wurden für welche Projekte und in welchem Umfang (bitte nach Projekt Haushaltskapitel, Haushaltstitel und jeweiligem Ausgabevolumen sowie nach Bereitstellung für die jeweiligen Jahre ab 2020 bis 2038 aufschlüsseln) bereits bereitgestellt?
Auf welcher Grundlage und nach welchen Kriterien wurde entschieden, welche Ansiedlungen für Einrichtungen des Bundes an welchen Orten bzw. in welchem Revier erfolgen?
Welche konkreten Maßnahmen wurden durch die Bundesregierung bisher bereits ergriffen, um die in § 18 InvKG vorgesehenen 5 000 neuen und zusätzlichen Arbeitsplätze in Behörden des Bundes und in sonstigen Bundeseinrichtungen in den nächsten zehn Jahren zu schaffen?
Welche weiteren konkreten Maßnahmen zur Realisierung dieses Ziels plant die Bundesregierung, im Jahr 2021 umzusetzen?
Welche Mittel werden für welche Bundesfernstraßen-Projekte im Rahmen der Prioritätenliste des Bund-Länder-Koordinierungsgremiums auf Basis welcher Kriterien bereitgestellt?
Welche Mittel werden für weitere Verkehrsträger-Arten im Rahmen der Prioritätenliste des Bund-Länder-Koordinierungsgremiums auf Basis welcher Kriterien bereitgestellt?
Werden die Projekte (z. B. im Bereich Straßenbau) überwiegend oder anteilig aus den Mitteln des InvKG finanziert (bitte einzeln nach Projekten aufschlüsseln)?
Wie wird entschieden, ob bzw. in welchem Umfang ein Straßenbauprojekt aus den Mitteln des InvKG oder des Straßenbaus finanziert wird?
Wie werden die Personalkosten in den Forschungsvorhaben und (Forschungs-)Einrichtungen nach § 17 InvKG finanziert, sofern entschieden wurde, diese umzusetzen (bitte einzeln auflisten)?
Welche der Projekte der Zukunftsagentur Rheinisches Revier werden über Mittel aus dem InvKG finanziert (bitte einzeln nach Projekt mit jeweiliger Summe auflisten)?
Welche der Projekte der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH werden über Mittel aus dem InvKG finanziert (bitte einzeln nach Projekt mit jeweiliger Summe auflisten)?
Welche der Projekte der Sächsischen Agentur für Strukturentwicklung werden über Mittel aus dem InvKG finanziert (bitte einzeln nach Projekt mit jeweiliger Summe auflisten)?
Welche Projekte werden im Rahmen des STARK-Programmes (Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten) finanziert (bitte einzeln nach Projekt mit jeweiliger Summe auflisten)?