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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zur demokratischen Beteiligung von Verbänden, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen an Gesetzgebungsverfahren durch die Bundesregierung - Update 2021

(insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

15.03.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2711101.03.2021

Zur demokratischen Beteiligung von Verbänden, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen an Gesetzgebungsverfahren durch die Bundesregierung − Update 2021

der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im November 2019 hat die Fraktion der FDP in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/15397 die Bundesregierung um Auskunft ersucht, in welchem Umfang sie Verbände und weitere Organisationen an Gesetzgebungsverfahren beteiligt und berücksichtigt. Anlass dafür war ein Brandbrief zahlreicher Gewerkschaften sowie Wirtschafts- und Umweltverbände, die ebendiese Beteiligung harsch kritisiert hatten. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16162 erklärte die Bundesregierung, sie sei bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Aktuell legt ein Referentenentwurf zur Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz fest, dass die Bundesregierung ihre bisherige Praxis unverändert beibehält (https://www.lifepr.de/inaktiv/bdo-bundesverband-deutscher-omnibusunternehmer-ev/BMJV-Gesetzentwurf-zur-Kundengeldabsicherung-Mittelstaendische-Reiseunternehmen-sollen-fuer-Risiken-von-Konzernen-einst-ehen/boxid/833616).

Deshalb sei nochmals erinnert an die Ausführungen des Normenkontrollrats als unabhängiger Beratungsinstanz der Bundesregierung, der in seinem Jahresgutachten 2019 das Vorgehen der Ministerien bemängelt (https://www.normenkontrollrat.bund.de/resource/blob/72494/1680506/031c2177c968abf4b7e12dff189d219c/2019-10-22-nkr-jahresbericht-2019-des-nationalen-normenkontrollrates-data.pdf). Auf Seite 44 des Gutachtens heißt es: „Länder und Verbände werden in der Regel viel zu spät und teilweise mit sehr kurzen Fristen beteiligt.“ Das sei problematisch, weil „im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zwar das Wissen über den Regelungsgegenstand und Alternativen ansteige, grundsätzliche Änderungen am Gesetzentwurf [...] aber immer schwieriger umsetzbar und unwahrscheinlicher würden“.

Das Bundeskabinett hat Ende 2018 das „Arbeitsprogramm Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau 2018“ beschlossen (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975232/1560386/a5004f6046edb6a8ce916b411c8c3e43/2018-12-12-arbeitsprogramm-bessere-rechtsetzung-data.pdf?download=1). Der Normenkontrollrat begrüßt nicht nur Teile dieses Arbeitsprogramms, sondern mahnt in seinem Jahresgutachten 2019 auch an, aus dem Programm konkrete Maßnahmen umzusetzen (siehe S. 45).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Wie viele Referentenentwürfe hat jedes Bundesministerium seit dem 19. Dezember 2019 veröffentlicht?

2

Wie viele Verbände gemäß § 47 Absatz 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) haben sich seit dem 19. Dezember 2019 per schriftlicher Stellungnahme an die Bundesregierung gewendet (bitte nach Bundesministerium aufschlüsseln)?

3

Wie viele Verbände gemäß § 47 Absatz 1 GGO haben sich seit dem 19. Dezember 2019 per schriftlicher Stellungnahme mit Bezug auf konkrete Gesetzgebungsverfahren an die Bundesregierung gewendet (bitte nach Bundesministerium und Gesetzgebungsverfahren aufschlüsseln)?

4

Wie viele Verbände gemäß § 47 Absatz 3 GGO haben sich seit dem 19. Dezember 2019 per schriftlicher Stellungnahme an die Bundesregierung gewendet (bitte nach Bundesministerium aufschlüsseln)?

5

Wie viele Verbände gemäß § 47 Absatz 3 GGO haben sich seit dem 19. Dezember 2019 per schriftlicher Stellungnahme mit Bezug auf konkrete Gesetzgebungsverfahren an die Bundesregierung gewendet (bitte nach Bundesministerium und Gesetzgebungsverfahren aufschlüsseln)?

6

In wie vielen der in Frage 3 bzw. Frage 5 erfragten Fällen hat keine Beteiligung gemäß § 47 GGO stattgefunden?

7

In wie vielen der in Frage 3 bzw. Frage 5 erfragten Fälle lag die seitens der Bundesregierung eingeräumte Beteiligungsfrist bei 24 Stunden (bitte konkrete Beispiele nennen)?

8

In wie vielen der in Frage 3 bzw. Frage 5 erfragten Fälle lag die seitens der Bundesregierung eingeräumte Beteiligungsfrist unter zwei Tagen (bitte konkrete Beispiele nennen)?

9

In wie vielen der in Frage 3 bzw. Frage 5 erfragten Fälle lag die seitens der Bundesregierung eingeräumte Beteiligungsfrist unter drei Tagen (bitte konkrete Beispiele nennen)?

10

In wie vielen der in Frage 3 bzw. Frage 5 erfragten Fälle lag die seitens der Bundesregierung eingeräumte Beteiligungsfrist unter sieben Tagen (bitte konkrete Beispiele nennen)?

11

In wie vielen der in Frage 3 bzw. Frage 5 erfragten Fälle lag die seitens der Bundesregierung eingeräumte Beteiligungsfrist unter 14 Tagen (bitte konkrete Beispiele nennen)?

12

In wie vielen der in Frage 3 bzw. Frage 5 erfragten Fälle lag die seitens der Bundesregierung eingeräumte Beteiligungsfrist unter 30 Tagen (bitte konkrete Beispiele nennen)?

13

Welche Fortschritte hat die Bundesregierung für die Umsetzung der im Arbeitsprogramm angekündigte Weiterbildungsstrategie für die Beschäftigten, die mit der Vorbereitung von Rechtsetzungs- oder Politikinitiativen befasst sind, seit dem 19. Dezember 2019 bis heute machen können?

14

Wie haben sich seit dem 19. Dezember 2019 die Planungen für das im Arbeitsprogramm erwähnte „Zentrum für Rechtsetzung“ der Bundesregierung weiterentwickelt?

a) Welche Planungsschritte konnten wie umgesetzt werden?

b) Welche Institution hat gegebenenfalls bislang an das Zentrum für Rechtssetzung welche Aufgaben oder Aufträge erteilt?

15

Welche Beispiele aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gibt es seit dem 19. Dezember 2019 für die Anwendung der im Arbeitsprogramm unter Punkt 7 als Methode beschlossenen praktischen Erprobungen von Regelungsalternativen?

16

Für welche Gesetzgebungsvorhaben plant die Bundesregierung den Einsatz von praktischen Erprobungen von Regelungsalternativen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz?

17

Nach welchen Kriterien und welchem Verfahren wählt die Bundesregierung betroffene Bürger, Unternehmen, Behörden und Träger der Selbstverwaltung aus für die Beteiligung an den praktischen Erprobungen von Regelungsalternativen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz?

18

Wie ist der zeitliche und inhaltliche Planungs- beziehungsweise Umsetzungsstand der Bundesregierung für die unter I. 8. des Arbeitsprogramms angekündigte Kommunikationsplattform?

19

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung insbesondere aus der in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16162 erwähnten Konsultation gewonnen?

20

Wie ist der zeitliche und inhaltliche Planungs- beziehungsweise Umsetzungsstand für die unter I. 12. des Arbeitsprogramms angekündigte Schaffung eines durchgängig digitalen, interoperablen und barrierefreien Prozesses zur Bearbeitung von Regelungsvorhaben auf Bundesebene im Rahmen des Projekts „eGesetzgebung“?

21

Sieht die Bundesregierung eine Korrelation zwischen der Tendenz immer öfter besonders kurz gesetzter Beteiligungsfristen und immer stärker ansteigenden Kosten für die Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen durch die Ministerien?

22

Kann die Bundesregierung widerlegen, dass ein solcher Zusammenhang, wie in der vorherigen Frage unterstellt, besteht, und wenn ja, mit welchen Argumenten?

Berlin, den 24. Februar 2021

Christian Lindner und Fraktion

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