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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Status Ostseeschutz - Deutschland und der HELCOM Vorsitz

(insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

18.03.2021

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2720703.03.2021

Status Ostseeschutz– Deutschland und der HELCOM-Vorsitz

der Abgeordneten Steffi Lemke, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Matthias Gastel, Dr. Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Gesunde Meeres- und Küstenökosysteme sind von zentraler Bedeutung für die nachhaltige Entwicklung, den Klima- und Biodiversitätsschutz. Es ist wissenschaftlicher Konsens, dass die für uns Menschen so wichtigen Funktionen der marinen Ökosysteme erheblich von gesunder und vielfältiger Flora und Fauna abhängig sind (https://www.ipcc.ch/site/assets/uploads/sites/3/2019/12/SROCC_FullReport_FINAL.pdf): Das Meer fungiert als lebenswichtige Kohlenstoffsenke, reguliert Wettermuster, liefert Sauerstoff, ist Nahrungsquelle und lässt die Nährstoffe um den Globus zirkulieren. Für die Bundesrepublik Deutschland sind insbesondere Nord- und Ostsee von erheblicher Bedeutung. Hier trägt Deutschland besondere Verantwortung für seltene und geschützte Arten und Lebensräume. Der Zustand der deutschen Meeresgebiete und der darin lebenden Flora und Fauna ist jedoch trotz zahlreicher internationaler Verpflichtungen zum Meeresschutz seit Jahrzehnten unverändert schlecht. Die Stressoren, die den Meeresökosystemen zusetzen, nehmen seit Jahren zu, und die Belastungsgrenzen sind aus Sicht der Fragestellenden längst überschritten.

Im Rahmen der Helsinki-Konvention für den Schutz der Ostsee (HELCOM) wird derzeit der Ostsee-Aktionsplan (BSAP, Baltic Sea Action Plan) aktualisiert. Der bisherige BSAP wurde von den Anrainern und der Europäischen Union insgesamt als vorbildliches Instrument zum Schutz und zur Wiederherstellung der Meeresumwelt sowie als Modell für europäischen Meeresschutz angesehen. Er sollte auch als Muster für die Bereitschaft der Länder zur Zusammenarbeit und zur Steigerung ihres Engagements und Handelns in der Ostsee gelten. Dreizehn Jahre nach Inkrafttreten müssen die HELCOM-Staaten allerdings konstatieren, dass sie ihre bis 2021 gesetzten Ziele für eine gesunde Ostsee weit verfehlen werden (http://stateofthebalticsea.helcom.fi/in-brief/summary-of-findings/).

Die Bundesrepublik Deutschland wird in 2021 das Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der Ziele der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) aktualisieren und wird im Rahmen des HELCOM-Vorsitzes maßgeblichen Einfluss auf die Erarbeitung des neuen Ostsee-Aktionsplanes ausüben können als eine Blaupause der regionalen Zusammenarbeit nach MSRL. Zum Auftakt des Vorsitzes wurde das HELCOM-Themenpapier vorgestellt (https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Europa___International/helcom_themenpapier_bf.pdf). Mit dem Ausblick auf die anstehenden Verhandlungen zum Ostsee-Aktionsplan, der Schwerpunktsetzung im angeführten Themenpapier und der mangelnden Meeresschutzerfolge in den deutschen Ostseegebieten in der Vergangenheit ergibt sich für die Fragestellenden eine außerordentliche Dringlichkeit, eine Trendumkehr einzuleiten und im Folgezeitraum bis 2030 ein ambitioniertes, konkretes und umsetzungsorientiertes sowie verbindliches Umweltprogramm für die Ostsee auf den Weg zu bringen. Seit Jahrzehnten werden für diese Zielerreichung umfassende Maßnahmenvorschläge von Wissenschaft, Naturschutz und Umweltverbänden vorgeschlagen – bisher ohne Erfolg (https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/meere/meere_shadow_plan.pdf; https://www.forumue.de/meeresoffensive-2020-weichen-stellen-fuer-mensch-und-meer/; https://www.ices.dk/news-and-events/news-archive/news/Pages/EmergencyBycatchMeasures.asp). Ein neuer Ostsee-Aktionsplan muss dabei auch die neuen globalen und regionalen Herausforderungen adressieren. Hierzu gehören aus Sicht der Fragestellenden neben den Verpflichtungen zur Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele u. a. auch Maßnahmen zur Stärkung der Ostseeökosysteme gegen die Folgen der Klimakrise. Darüber hinaus braucht es eine starke Initiative zur Erhaltung der biologischen Vielfalt im Ostseeeinzugsgebiet wie z. B. weitestgehend einen Ausschluss der Fischerei in Meeresschutzgebieten, das Verbot von besonders naturzerstörerischen Fangtechniken, Maßnahmen zur Reduktion von Unterwasserschall und eine Reduktion der Nährstoffeinträge.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Welche völkerrechtlich und national verbindlichen Zielvereinbarungen zum Ostseeschutz wurden durch die Bundesregierung eingegangen und mit Maßnahmenprogrammen hinterlegt? Welche dieser Ziele und Maßnahmenprogramme hat die Bundesregierung erfolgreich umgesetzt, und welche nicht (bitte die einzelnen Zielvereinbarungen, Jahresfristen auflisten und bei Nichterreichung begründen)?

2

Welcher Zeitplan ist für die Aktualisierung des BSAP nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, und wann ist eine Verabschiedung des neuen BSAP geplant? Kann dieser Zeitplan trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie eingehalten werden? Wenn nein, wie verändert er sich?

3

Wie weit ist die Revision des BSAP nach mehr als einem halben Jahr Vorsitz der Bunderegierung fortgeschritten? Und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung daraus gewonnen, bzw. welche Schlüsse zieht sie daraus für die Zukunft?

4

Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die Maßnahmen im Rahmen des Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie-Maßnahmenprogramms (aktuelle Überarbeitungsstand) und die geplanten Maßnahmen im BSAP, wie in Artikel 5 (2) MSRL gefordert, kohärent sind? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

5

Wie möchte die Bundesregierung, das im HELCOM-Themenpapier definierte Ziel, die Vervollständigung und Fortentwicklung der Kohärenz des HELCOM-Netzwerkes mariner Schutzgebiete sowie ein Schutzgebietsmanagement mit effektiven Schutzmaßnahmen erreichen? Und welche konkreten Umsetzungsschritte werden dafür für welche Zeitpunkte vorgeschlagen? Welche „effektiven Schutzmaßnahmen“ sind geplant?

a) Welche konkreten Maßnahmen sind von der Bundesregierung dazu wann in den deutschen Ostseegebieten geplant?

b) Welche konkreten Umsetzungsvorschläge oder Dialogformate sind von der Bundesregierung dazu wann mit den anderen Ostseeanrainern geplant? Und welche Pläne verfolgt die Bundesregierung dahingehend während ihres HELCOM-Vorsitzes?

6

Wann wurden die Ostseeschutzgebiete in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bei der EU-Kommission als solche gemeldet? Warum sind bis heute keine Managementpläne für die Ostseeschutzgebiete verabschiedet, und wann ist eine Verabschiedung der Managementpläne geplant (https://www.bfn.de/themen/meeresnaturschutz/nationale-meerschutzgebiete/management/managementplaene.html)?

7

Welche Überarbeitungen haben an den Anfang 2019 der Öffentlichkeit vorgestellten Fischereimaßnahmen für die Ostseeschutzgebiete stattgefunden, und warum wurde inzwischen nicht das nach der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) vorgesehene Verfahren zur Beteiligung der Anrainerstaaten durchgeführt? Wann ist mit dessen Eröffnung zu rechnen?

8

Wie definiert die Bundesregierung den in der EU-Biodiversitätsstrategie aufgenommenen strengen Schutz von 10 Prozent der Meeresfläche? Wie plant die Bundesregierung, diesen in den deutschen Meeresgebieten umzusetzen?

9

Wie viel Prozent der Fläche der deutschen Meeresschutzgebiete sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell für die Berufsfischerei ausgeschlossen? Wie viel Prozent sind tatsächliche Nullnutzungszonen?

10

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über vom Aussterben bedrohte Arten in den deutschen Meeresgebieten in der Ostsee, deren Bestandsentwicklung und Gründe für die Bedrohung (bitte nach Arten und Entwicklung seit 1990 aufschlüsseln)?

11

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung verschiedener Schweinswalpopulationen in der Ostsee in den letzten 20 Jahren?

12

Hat die Bundesregierung die wissenschaftlichen Empfehlungen des Internationalen Rats für Meeresforschung zu erforderlichen Notfallmaßnahmen für den Schweinswalschutz bewertet? Und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung umzusetzen, um das Aussterben der Schweinswale in der zentralen Ostsee zu verhindern (https://www.ices.dk/sites/pub/Publication%20Reports/Advice/2020/Special_Requests/eu.2020.04.pdf)?

13

Welche kurzfristigen und langfristigen Maßnahmen – innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten ostseeweit – schlägt die Bundesregierung für die Reduzierung des Beifangs von Schweinswalen und anderen Meerestieren durch Stellnetze in den entsprechenden Gremien vor bzw. unterstützt diese?

14

Welche Rolle kommt in den Plänen der Bundesregierung, bezogen auf die Antworten zu den Fragen 12 und 13, sogenannten Pingern zu, die für Schweinswale unerträgliche Lärmquellen darstellen (bitte nach innerhalb und außerhalb der Schutzgebiete unterscheiden)?

15

Inwieweit werden die Vervollständigung und Fortentwicklung der Kohärenz des HELCOM-Netzwerkes mariner Schutzgebiete sowie ein Management mit effektiven Schutzmaßnahmen mit denen in den Küstengewässern vollzogen und abgestimmt? Wenn nicht, warum nicht? Verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel? Bis wann soll die Umsetzung erfolgen?

16

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen der Freizeit- und Berufsfischerei auf den Europäischen Aal und seine Bestandsentwicklung? Für welche Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung im Rahmen von HELCOM zum Aalbestandsschutz ein?

17

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung für das im HELCOM-Themenpapier definierte Ziel, die Nährstoffbelastung der Ostsee weiter zu reduzieren? Wie überträgt sich dieses Ziel im aktualisierten BSAP?

18

Wird sich die Bundesregierung für ein Verbot von offenen Marine-Aquakulturanlagen in der Ostsee einsetzen sowie die Entwicklung und Förderung von Best Available Technology (BAT) für nachhaltige Aquakultur im Ostseeraum auf der Grundlage von Kreislauflösungen an Land als Ziel für den BSAP formulieren? Wenn nicht, wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass über Aquakulturanlagen keine zusätzliche Belastung der Ostsee stattfindet? Plant die Bundesregierung, sich bei den Kreislaufanlagen an den HELCOM-Empfehlungen auszurichten?

19

Wird nach Kenntnis der Bundesregierung im Entwurf des neuen BSAP sichergestellt, dass Nährstoffeinleitungen von allen Schiffen in der Ostsee nicht mehr erlaubt sein werden, und sind dafür angemessene Auffangeinrichtungen für Schiffsabwässer in allen Häfen oder angemessene und standardisierte Kläranlagen an Bord vorhanden? Wenn nein, warum nicht?

20

Wird sich die Bundesregierung im Rahmen des neuen BSAP für ein Verbot jeglicher Einleitung von Lebensmittelabfällen (auch zerkleinert oder gemahlen) von Schiffen in die Ostsee über eine entsprechende Änderung der MARPOL-Anlage V einsetzen? Wenn nein, warum nicht?

21

Wird sich die Bundesregierung im Rahmen des HELCOM-Vorsitzes für ein Verbot der Einleitung von Grauwasser aus Fahrgastschiffen und kommerziellen Schiffen in die Ostsee bei der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) einsetzen? Wenn nicht, warum nicht?

22

Welche konkreten Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung unter HELCOM geplant, damit keine Human- oder Tierarzneimittel absichtlich in die Ostsee eingeleitet werden? Ist dahingehend eine Überarbeitung der HELCOM Rec 28E/5 zu kommunalen Kläranlagen, Einführung von weitergehenden Behandlungsstufen geplant? Wenn nicht, warum nicht?

23

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die schädlichen Auswirkungen der kommerziellen Schifffahrt und der Freizeitschifffahrt auf die Ökosysteme in den Meeresschutzgebieten der Ostsee, und welche Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung im Rahmen von HELCOM, um diese Auswirkungen in Meeresschutzgebieten ostseeweit zu reduzieren?

24

Wird die Bundesregierung sich im Rahmen von HELCOM für eine Geschwindigkeitsbegrenzung der Schifffahrt („Slow Steaming“) innerhalb von Meeresschutzgebieten einschließlich einer Pufferzone für Schiffe einsetzen? Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, zu wann?

25

Ist im BSAP nach Kenntnis der Bundesregierung eine Entwicklung und Umsetzung der Kontrollen und Reduzierung von Einleitungen der Ladungsrückstände oder Tankwaschsubstanzen, die gefährliche Stoffe wie z. B. Paraffine enthalten, geplant? Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, zu wann?

26

Für welche Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung im BSAP ein, um den Impulsschall und den Dauerschall in der Ostsee zu reduzieren? Sind Maßnahmen im Bereich Schifffahrt und Freizeit geplant? Wenn nein, warum nicht?

27

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung als einziger EU-Ostseeanrainer die ministerielle Erklärung der „Our Baltic Conference“ nicht unterschrieben (https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/ministerial_declaration_our_baltic_conference.pdf)?

28

Gab es zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Einigung, nach Ablauf der EU-Ratspräsidentschaft die Ministerielle Erklärung der „Our Baltic Conference“ nachträglich zu unterschreiben?

29

Plant die Bundesregierung, nun zeitnah die Ministerielle Erklärung der „Our Baltic Conference“ zu unterschreiben? Wenn ja, wann? Welche konkreten Maßnahmen sind zu dessen Umsetzung geplant? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 23. Februar 2021

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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