BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/27138 - Abwendbarkeit von Upload-Filter kurz vor Richtlinienumsetzung

(insgesamt 7 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

16.03.2021

Aktualisiert

11.03.2024

Deutscher BundestagDrucksache 19/2713802.03.2021

Abwendbarkeit von Upload-Filtern kurz vor Richtlinienumsetzung

der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Gerald Ullrich, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Richtlinie über das Urheberrecht sowie die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG (www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-8-2018-0245AM-271-271_DE.pdf?redirect) ist am 17. Mai 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden (ABl. L 130 vom 17. Mai 2019) und trat am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. In Nummer 2 der Protokollnotiz zur EU-Richtlinie äußerte die Bundesregierung noch „ernsthafte Bedenken“ hinsichtlich der „vorgesehene[n] Pflicht, auf Dauer ein „stay down“ geschützter Inhalte zu gewährleisten“ (https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-7986-2019-ADD-1-REV-2/de/pdf). Zudem haben sich im Koalitionsvertrag die CDU, CSU und SPD noch explizit gegen verpflichtende Upload-Filter ausgesprochen. Bereits zehntausende Menschen haben gegen die Urheberrechtsreform demonstriert, da man nicht nur die Netzkultur, sondern sogar die Meinungsfreiheit bedroht sah (https://www.zeit.de/digital/internet/2020-12/eu-urheberrechtsreform-upload-filter-artikel-17-bundesregierung?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F). Der Bundesregierung bleiben noch wenige Monate bis Juni 2021 Zeit, die gesetzlichen Änderungen in Kraft treten zu lassen. Am 3. Februar 2021 wurde der Regierungsentwurf zur Umsetzung der DSM-RL beschlossen (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/0203_Urheberrecht.html). Nun haben sich CDU/CSU und SPD auf eine Lösung geeinigt, die Upload-Filter als unumgänglich erscheinen lässt und die das Internet, wie wir es kennen, dauerhaft verändern könnte (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/gesetzentwurf-rueckschlag-fuer-das-freie-internet-heftige-kritik-an-regierungsplaenen-fuer-neues-urheberrecht/26878936.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie ist es nach Kenntnisstand der Bundesregierung technisch umsetzbar, dass eine Plattform ohne die Verwendung von Upload-Filtern ihren Pflichten nachkommen soll, insbesondere wenn die Blockierung von Inhalten automatisiert beim Upload erfolgen soll wie in § 11 Absatz 1 des Entwurfs für ein Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG-E) vorgesehen?

2

Wie ist aus Sicht der Bundesregierung der aktuelle Gesetzentwurf mit ihrem Versprechen vereinbar, die EU-Urheberrechtsreform ohne Upload-Filter umzusetzen?

3

Bestehen nach Kenntnisstand der Bundesregierung Umsetzungsvarianten, die keine Upload-Filter beinhalten?

a) Wie sind diese ausgestaltet?

b) Welche davon sind nach Ansicht der Bundesregierung richtlinienkonform?

c) Wie beurteilt die Bundesregierung die einzelnen Varianten hinsichtlich ihrer Praxistauglichkeit?

d) Welche alternativen Umsetzungsvarianten hat die Bundesregierung in dem von ihr veröffentlichten Gesetzentwurf berücksichtigt?

e) Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Gefahren und Nutzen der in dem Entwurf ausgewählten Umsetzungsform in einem Verhältnis stehen zu deren Nutzen, und wenn ja, inwiefern?

4

Zu welchen konkreten Zeitpunkten plant die Bundesregierung,

a) den Entwurf des Umsetzungsgesetzes an den Deutschen Bundestag zu leiten,

b) den Entwurf des Umsetzungsgesetzes in den Deutschen Bundestag einzubringen,

c) den Entwurf des Umsetzungsgesetzes der Kommission der Europäischen Union zur Notifizierung vorzulegen?

5

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass eine sinnvolle und in Beteiligung der Verbände und Fachgremien erarbeitete Umsetzung der Richtline im deutschen Recht bis Juni 2021 erfolgen kann?

6

Welche Gründe führt die Bundesregierung dafür an, dass bislang eine Umsetzung der Richtlinie nicht zustande gekommen ist?

7

Kann es nach Ansicht der Bundesregierung, insbesondere wenn die Blockierung von Inhalten automatisiert beim Upload erfolgen soll, noch eine Umsetzung der Urheberrechts-Richtlinie ohne Upload-Filter geben?

a) Wenn ja, wann plant die Bundesregierung, ihren Gesetzentwurf dahin gehend zu verändern?

b) Wenn nein, wie ist dies aus Sicht der Bundesregierung mit ihrem Versprechen vereinbar, die EU-Urheberrechtsreform ohne Upload-Filter umzusetzen?

Berlin, den 24. Februar 2021

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen