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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Geplanter Oderausbau - Auswirkungen auf Umwelt und Hochwasserschutz

(insgesamt 31 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

30.03.2021

Antwortdauer

27 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/2722903.03.2021

Geplanter Oderausbau - Auswirkungen auf Umwelt und Hochwasserschutz

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Annalena Baerbock, Lisa Badum, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Dr. Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Geplanter Oderausbau – Auswirkungen auf Umwelt und Hochwasserschutz Die Oder ist einer der letzten großen, relativ naturnahen Flüsse Europas und der letzte große Fluss Deutschlands, den Fische und andere Tiere barrierefrei von der Mündung auf- und abwärts durchwandern können. Bis heute sind der Fluss und seine angrenzenden Auen wichtige Lebensräume und Rückzugsgebiete für viele seltene und vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Dies geht auch darauf zurück, dass die Oder seit über 80 Jahren nur noch geringe Bedeutung für die Schifffahrt hat und daher vergleichsweise wenig in Ausbau und Unterhalt investiert wurde. Über einen Ausbau der Oder – beidseits der Grenze –, dessen Ausmaß und möglichen Folgen für die Naturlandschaft wird seit Jahren öffentlich debattiert. Am 27. April 2015 wurde das deutsch-polnische Abkommen über die gemeinsame Verbesserung der Situation an den Wasserstraßen im deutsch-polnischen Grenzgebiet geschlossen. Hier stehen die Themen Hochwasserschutz, Abfluss- und Schifffahrtsverhältnisse im Vordergrund. Die Republik Polen strebt seit den 1990er-Jahren an, die Schiffbarkeit der Oder zu verbessern und versucht, Ausbaumaßnahmen an der Oder umzusetzen. Öffentliche Äußerungen der betreffenden Entscheidungsträger belegen, dass ab Mitte der 2000er-Jahre der Oderausbau auf Wasserstraßenklasse III mit einer entsprechenden Mindesttiefe von 1,80 m von einem Binnenschifffahrtsprojekt in ein Hochwasserschutzprojekt für Eisbrecher „um-etikettiert“ wurde, um eine deutsche Zustimmung zu sichern. Ferner gelang es der Republik Polen dadurch, bei der Weltbank ein Darlehen aufzunehmen und möglichen Einschränkungen durch EU-Recht zu begegnen (vgl. zu beidem die Aussage des verantwortlichen Staatssekretärs in Wyborcza.pl – Duży Format, Zbudowaliśmy dwa za duże statki, więc orzemy całą Odrę, żeby mogły pływać. Brzmi głupio? To posłuchajcie, 20. Juli 2020, https://wyborcza.pl/duzyformat/7,127290,26133979,zbudowalismy-dwa-za-duz e-statki-wiec-orzemy-cala-odre-zeby.html). Medienberichte legen weiter nahe, dass in Vorbereitung des Abkommens die Zustimmung Polens zur Ausbaggerung der Klützer Querfahrt an die Zustimmung Deutschlands zum Ausbau der Oder auf 1,80 m Mindesttiefe geknüpft wurde, nachdem die Argumentation einer Notwendigkeit für den Eisbrechereinsatz von deutscher Seite nicht akzeptiert wurde (http://agro.icm.edu.pl/agro/ element/bwmeta1.element.agro-2e6ddaf9-6a5c-4793-b018-1f53800d9030/c/Kr eft.pdf, S. 129–132; https://www.pb.pl/zaremba-odbudowa-niemieckiego-kanal u-hfw-zagrozeniem-dla-portuszczecinswinoujscie-305869; A. Kreft: Słowa nic nie kosztują, Gazeta Gryfínska vom 8. Oktober 2019; https://24kurier.pl/aktual nosci/gospodarka/inwestycje-na-odrze-oczekiwane-przez-armatorow-i-portow Deutscher Bundestag Drucksache 19/27229 19. Wahlperiode 03.03.2021 cow/; https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/EL VIS/parladoku/w4/apr/AEE/171.pdf#page=4). Neben den polnischen Ausbauplänen werden auch die im oben genannten Abkommen vertraglich zugesicherten Maßnahmen auf deutscher Seite geplant. Für diese hat aktuell das Scoping-Verfahren zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Strategische Umweltprüfung begonnen (https://www.gdws.ws v.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/20210202_Stromregelungskonz eption_Grenzoder_PM.html). Jedoch besteht gegenüber diesen Maßnahmen eine Vielzahl von Bedenken, wie u. a. vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) Brandenburg geäußert (siehe https://www.t-onl ine.de/region/id_87993220/vogel-skeptisch-bei-oderausbau-auf-polnischer-seit e .html), auch im Rahmen einer Stellungnahme zur polnischen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zum Oderausbau (vom 28. August 2019, eingereicht bei der Generaldirektion für Umweltschutz (GDOS) Warschau). Auch die Modellierung der Stromregelungskonzeption der Bundesanstalt für Wasserbau stützt diese Bedenken: Sie erwartet, dass ein Oderausbau ausgerechnet in den gefährdeten Gebieten (z. B. am Deich von Hohenwutzen und im Stadtgebiet von Frankfurt/Oder), die Wasserstände der Hochwasserwelle um zusätzliche 10 bis 15 cm erhöhen würde (vgl. dazu https://www.wsa-oder-havel.ws v.de/Webs/WSA/Oder-Havel/DE/Wasserstrassen/BauwerkeAnlagen/SRK_Gre nzoder/BAW_Gutachten_lang_DE.pdf?__blob=publicationFile&v=1#pag e=177; Ingenieurbüro Gerstgraser (2018): Gutachten „Wirksamkeit des geplanten Flutpolders Międzyodrze und der Stromregelungskonzeption für den Hochwasserschutz der Unteren Oder“ via https://www.dnr.de/fileadmin/Positionen/2 018_06_20_Oderprojekt_Bericht_Gerstgraser_final.pdf). Neben zivilgesellschaftlichem Protest beidseits der Oder gegen den geplanten Ausbau fordert auch der „Rat der polnischen Binnenschifffahrtskapitäne“ einen Stopp des Weltbankprojekts (Stellungnahme des Rates der Kapitäne im Rahmen des polnischen UVP-Verfahrens, https://drive.google.com/file/d/1QryGveETNqDZuG wZJM4BENJf507jMpjl/view?usp=sharing). Gleichzeitig warnen Gutachten vor den massiven Umweltauswirkungen eines Ausbaus der Oder. Forschende des Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) (IGB; https://www.igb-berlin.de/sites/default/files/medi a-files/download-files/igb_policy_brief_2020_ausbauplaene_an_der_oder_dow nload.pdf) kommen zum Urteil: „Die Maßnahmen werden wertvolle Lebensräume vieler seltener und vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten auf polnischer und deutscher Seite des Flusses unwiederbringlich zerstören. Die Planungen verstoßen in mehrfacher Hinsicht gegen geltendes EU-Recht und gefährden neben der Umwelt auch die Landwirtschaft beidseitig der Oder.“ Sie warnen vor dem Hintergrund der voranschreitenden Klimakrise, die eine Zunahme in Häufigkeit und Intensität von Extremereignissen wie Dürre und Hochwasser erwarten lässt, vor den Ausbauplänen: Diese hätten negative Auswirkungen auf das Ökosystem, den Wasserrückhalt in der Landschaft, die artenreichen Auen und die landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden Flächen. Zudem stünden Kosten des Ausbaus und zu erwartender Nutzen in keinem vertretbaren Verhältnis. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Gibt es konkrete Pläne der Bundesregierung für die Umsetzung der im deutsch-polnischen Abkommen vom 27. April 2015 vereinbarten Maßnahmen auf deutscher Seite sowie die von Deutschland eingeforderten Maßnahmen auf polnischer Seite (Klützer Querfahrt, Vertiefung Dammscher See), und wenn ja, welche (bitte mit Fristen der Planungsschritte und Umsetzung auflisten)?  2. Schließt sich die Bundesregierung der Einschätzung der polnischen Regierung an, die im Rahmen der UVP laut Bundesregierung „keine grenzüberschreitenden Auswirkungen auf die Oder in Deutschland“ sieht (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/26097)? a) Wenn nein, wo weicht die Einschätzung der Bundesregierung ab, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, insbesondere hinsichtlich des Artikel 11 des deutsch-polnischen Abkommens, welcher eine rechtlich korrekte UVP und damit die Einhaltung von EU- Recht als erforderliche Voraussetzung für die Umsetzung des Abkommens auf beiden Seiten der Grenze definiert? b) Wenn nein, was plant die Bundesregierung der polnischen Regierung nach Artikel 12 Absatz 1 der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) mitzuteilen oder zu empfehlen, wenn es zu Verschlechterungen des Zustands der Wasserkörper in Deutschland kommt? c) Übernimmt die Bundesregierung die Kosten für das Monitoring der Auswirkungen des Abkommens, und wenn nein, warum nicht?  3. Inwiefern wurde der Ausbau der Oder bei der letzten Sitzung des Deutsch- Polnischen Umweltrates thematisiert, und wenn nein, warum nicht?  4. Hat die Bundesregierung eine Bewertung in Bezug auf die Ausbaggerung der Klützer Querfahrt die dreifach höheren Kosten von ca. 6,97 Mio. Złoty (ca. 1,5 Mio. Euro) gemäß dem Zuschlagsangebot gegenüber der von deutscher Seite vorgesehenen Kostenbeteiligung in Höhe von 500 000 Euro (siehe Państwowe Gospodarstwo Wodne Wody Polskie, 30. April 2020, Az.: SZ.JRP.2810.5.1B.4/2.5.2020.SW, https://wodypolskie.bip.gov.pl/fobj ects/download/755873/informacja-z-otwarcia-ofert-podpis-pdf.html)?  5. Wie hat sich das Gütertransportaufkommen auf den Grenzstrecken der Oder und Westoder sowie der Hohensaaten-Friedrichsthaler Wasserstraße in den letzten fünf Jahren entwickelt?  6. Welche Güter wurden in diesem Zeitraum in welchem Umfang transportiert, und welche Wertschöpfung wurde für wen dadurch generiert (bitte nach Jahren seit 2016 aufschlüsseln)?  7. An wie vielen Tagen in den Jahren 2014 bis 2020 war die Oder wegen ungünstiger Befahrbarkeit nicht oder nur eingeschränkt für den Güterverkehr nutzbar (bitte jährlich und getrennt für Niedrigwasser, Hochwasser, Eisgang auflisten)?  8. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Situationen an der Oder, bei denen ein notwendiger Eisbrechereinsatz wegen mangelnder Schiffbarkeit oder wegen Untiefen gescheitert ist (seit der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/19427), und wenn ja, wie viele dieser Situationen gab es in den Jahren 2014 bis 2020? a) Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu möglichen Schäden infolge dieser Situationen vor? b) Falls ja, wann, und an welchem Flusskilometer war welcher Eisbrecher betroffen?  9. Hat die Bundesregierung eine Bewertung der Wahrscheinlichkeit, dass Wassertiefen von unter 1,40 m bzw. unter 1,80 m mit Eisbildung auf der Oder zusammenfallen, die den Einsatz von Eisbrechern erfordern, um eine Hochwassergefahr abzuwenden? Wann traten solche Ereignisse ein (bitte getrennt nach Wassertiefe (1,40 m und 1,80 m) auflisten, wann derartige Wasserstände mit Eisbildung auftraten)? 10. Welchen Freibord bis zur Deichkrone wird bei Wassertiefen von 1,40 m und 1,80 m nach Kenntnis der Bundesregierung angesetzt, und wie bewertet die Bundesregierung die Hochwassergefahr, wenn es bei diesen Wassertiefen zur Eisbildung kommt? 11. Welche schiffbaulichen Machbarkeitsuntersuchungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich der Neukonstruktion von Eisbrechern mit geringerem Tiefgang und angepasster Rumpfgestaltung vorgenommen? 12. Bewertet die Bundesregierung den Oderausbau als notwendig für den Einsatz von Eisbrechern vor dem Hintergrund, dass a) die im Abkommen festgelegte Tiefe von 1,80 m für die deutschen Eisbrecher nicht notwendig ist, da diese nur 1,40 m Tiefgang haben und die Eisbrecher bereits heute optimal an die Oder angepasst sind (https://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/eisbrecherflotte-wird-ve rstaerkt-49363312.html), b) die Wassertiefen der Oder zu der im deutsch-polnischen Abkommen festgelegten Zeitspanne von 80 Prozent des Jahres (oberhalb Warthemündung) bzw. 90 Prozent des Jahres (unterhalb Warthemündung) sowohl aktuell als auch in einer 40-Jahre-Prognose bereits ohne Ausbau erheblich mehr als 1,40 m beträgt (https://www.wsa-oder-havel.ws v.de/Webs/WSA/Oder-Havel/DE/Wasserstrassen/BauwerkeAnlagen/S RK_Grenzoder/BAW_Gutachten_lang_DE.pdf?__blob=publicationFil e&v=1#page=113)? 13. Wie beurteilt die Bundesregierung das derzeitige Hochwasserrisiko insbesondere für das Oderbruch mit Blick auf einen Hochwasserabfluss wie im Jahr 1997 unter Berücksichtigung der Tatsache, dass a) seither auf polnischer wie deutscher Seite stromaufwärts zahlreiche Deiche verstärkt und erhöht wurden, erwartet die Bundesregierung daher nun schnellere und höher auflaufende Hochwasserscheitel, b) der Oderausbau laut Stromregelungskonzeption der Bundesanstalt für Wasserbau die Hochwasserwelle um zusätzliche 10 bis 15 cm ausgerechnet am Deich von Hohenwutzen und im Stadtbereich von Frankfurt (Oder) und Slubice erhöhen wird (s. o.)? c) Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung aus vergangenen Managementplänen an Verbesserungen im Hochwasserschutz bislang eingetreten, v. a. physischer Natur (nicht durch nichtstrukturelle Maßnahmen)? 14. Welche Strategie und Ziele verfolgt die Bundesregierung an der Bundeswasserstraße Oder in Bezug auf den Hochwasserschutz? a) Mit welchen Maßnahmen sollen diese Ziele umgesetzt werden? b) Inwiefern werden diese Maßnahmen Bestandteil des anstehenden „Hochwasserrisikomanagementplans für den deutschen Teil der internationalen Flussgebietseinheit (IFGE) Oder für den Zeitraum 2021 bis 2027“ sowie des „Hochwasserrisikomanagementplans für die Internationale Flussgebietseinheit Oder im Bewirtschaftungszeitraum 2021 bis 2027“ sein? Welche Position wird die Bundesregierung in diesem Gremium vertreten? c) Welche Rolle spielt dabei das deutsch-polnische Abkommen vom 27. April 2015, insbesondere für die Grenzoder, die Klützer Querfahrt und den Dammschen See? 15. Wie bewertet die Bundesregierung das Deutsch-Polnische Wasserstraßenabkommen vom 27. April 2015, und stuft die Bundesregierung das Abkommen als ein Hochwasserschutzabkommen ein? a) Falls ja, auf welcher rechtlichen Grundlage konnte dieses Regierungsabkommen als Hochwasserschutzabkommen völkerrechtlich verbindlich geschlossen werden? b) Inwiefern war das Land Brandenburg als das für Hochwasserschutz zuständige Bundesland beim Abschluss des Abkommens beteiligt? c) Aus welchen Gründen wurde das besagte deutsch-polnische Abkommen vom 27. April 2015 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) geschlossen, wenn es nicht dem verkehrlichen Ausbau, sondern dem Hochwasserschutz dient, wofür die Bundesländer zuständig sind? Geht die Bundesregierung davon aus, dass das BMVI im vorliegenden Fall zuständig und zeichnungsberechtigt war? d) Falls ja, wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass die fachliche Einschätzung des MLUK Brandenburg als für den Hochwasserschutz zuständige Behörde entsprechend mehr Gewicht erhält als die fachliche Einschätzung des BMVI als für den Verkehr und die Unterhaltung der Wasserstraßen zuständige Behörde, und zwar – sowohl in den bilateralen Konsultationen und Verfahren zwischen der Bundesregierung und der Regierung und den Behörden der Republik Polen, – als auch bei der Prüfung der Umsetzbarkeit des deutsch-polnischen Abkommens auf deutscher Seite? e) Falls ja, wie begründet die Bundesregierung ein alternativloses, zwingendes und übergeordnetes öffentliches Interesse am Ausbau der Oder für den Eisaufbruch und die Eisabfuhr, welches – eine Ausnahme für die zahlreichen betroffenen Natura 2000- Gebiete nach Artikel 6 Absatz 4 bzw. Artikel 7 der Flora-Fauna-Habitat- Richtlinie (FFH-RL) bzw. für die zahlreichen betroffenen Anhang IV-Arten nach Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe c FFH-RL begründen könnte, – eine Ausnahme nach WRRL rechtfertigen würde? f) Wird die Bundesregierung das Vorliegen von Ausnahmetatbeständen nach Artikel 4 Absatz 7 WRRL für Maßnahmen an der Oder für Eisaufbruch und Eisabfuhr prüfen (lassen)? g) Sind der Bundesregierung als Grundlage hierzu Kosten-Nutzen- Betrachtungen eines Ausbaus der Oder für den Eisaufbruch und der Eisabfuhr bekannt? h) Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass – falls ein alternativloses, überwiegendes und öffentliches Interesse durch den Vorhabensträger bewiesen werden kann – durch den Oderausbau sowohl auf polnischer als auch auf deutscher Seite nicht die Kohärenz von Natura 2000 gefährdet und ein grundsätzlicher Verstoß gegen die o. a. Artikel der FFH-Richtlinie vermieden wird? 16. Wie bewertet die Bundesregierung die angestrebte Verbesserung der Hochwassersituation, die vorgeblich durch das deutsch-polnische Abkommen und die geplanten Baumaßnahmen erreicht werden soll? a) Besteht nach Bewertung der Bundesregierung die Möglichkeit, dass die geplanten Baumaßnahmen den Hochwasserschutz sogar verschlechtern, wie dies bereits früher vom MLUK/Ministerium Für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) Brandenburg geäußert wurde mit Verweis auf die Stromregelungskonzeption der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) (Stellungnahme des MLUL Brandenburg vom 28. August 2019, eingereicht bei der Generaldirektion für Umweltschutz (GDOS) Warschau, S. 2, ferner Anhang 2, Nummer 2.)? Welche Maßnahmen will die Bundesregierung einleiten, und wie sollen diese finanziert werden, wenn sich aus dem Vorhaben auf polnischer Seite eine nicht tolerierbare Verschlechterung der Hochwassersituation für die deutsche Seite ergibt? b) Inwiefern schließt sich die Bundesregierung den Zweifeln an der Wirksamkeit der Baumaßnahmen an, die das MLUK Brandenburg kürzlich formulierte (z. B. Antwort Mündliche Anfrage 394, 34. Sitzung des Brandenburger Landtags am 28. Januar 2021 und https://www.t-onlin e.de/region/id_87993220/vogel-skeptisch-bei-oderausbau-auf-polnisch er-seite.html)? 17. Besteht zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), BMVI und dem zuständigen brandenburgischen MLUK Brandenburg eine gemeinsame Bewertung bzw. Position der Hochwasserschutzwirkung der Maßnahmen aus dem o. g. deutsch- polnischen Abkommen? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, eine solche zu erreichen? c) Falls ein Einvernehmen nicht hergestellt werden kann, welche Behörde trägt aus Sicht der Bundesregierung hier die letztendliche Entscheidungsbefugnis hinsichtlich einer Umsetzung (oder Nichtumsetzung) des deutsch-polnischen Abkommens auf deutscher Seite (das MLUK Brandenburg als zuständige oberste Hochwasserschutzbehörde oder das BMVI als oberste Verkehrsbehörde)? 18. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Vertiefung der Klützer Querfahrt, die die Anbindung der Hohensaaten-Friedrichsthaler Wasserstraße und des Hafens Schwedt an die Ostsee sicherstellen soll und die in Artikel 9 und 10 des deutsch-polnischen Abkommens als Schifffahrtsinteresse deklariert wurde, im Rahmen des Odra-Vistula Flood Management Project der Weltbank ebenfalls zu einem Hochwasserschutzprojekt umdeklariert wurde (http://bs.rzgw.szczecin.pl/zadania/zadanie-1b4-poprawa-przeplyw u-wod-powodziowych-w-okresie-zimowym/, Kapitel „1B.4/2 Bagrowanie przekopu Klucz-Ustowo“; OVFMP-Subkomponente 1B.4/2 Ausbaggerung der Klützer Querfahrt)? a) Folgt die Bundesregierung der Argumentation der Fragestellenden, dass mit der Verwendung der für den Hochwasserschutz bestimmten Kredite der Weltbank für die Ausbaggerung der Klützer Querfahrt, die jedoch der Schifffahrt dient, Zweifel an der Angemessenheit der Mittelverwendung mit Blick auf deren Zweckbindung bestehen können (s. o.)? b) Wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus, und wenn nein, warum nicht? 19. Ist der Bundesregierung bekannt, dass zunehmende Teile der polnischen Zivilgesellschaft (http://www.ratujmyrzeki.pl/242-czy-ue-bedzie-finansow ac-niszczenie-odry) und insbesondere der Rat der polnischen Binnenschifffahrtskapitäne gegen den Oderausbau protestieren (https://drive.goog le.com/file/d/1QryGveETNqDZuGwZJM4BENJf507jMpjl/view?usp=sha ring), und welche Schlüsse zieht sie daraus? 20. Welche Strategie und Ziele verfolgt die Bundesregierung an der Bundeswasserstraße Oder in Bezug auf die Binnenschifffahrt? a) Mit welchen Maßnahmen sollen diese Ziele umgesetzt werden? b) Inwiefern sind diese Maßnahmen hochwasserneutral? c) Welche Rolle spielt dabei das deutsch-polnische Abkommen vom 27. April 2015, insbesondere für die Grenzoder und die Klützer Querfahrt? d) Welche Rolle spielen dabei die Projekte „Transeuropäische Verkehrsnetze“ (TEN-T), die „Stettiner Initiative II“ und das Projekt „Central European Transport Corridor“ (CETC)? 21. Inwiefern sieht die Bundesregierung Zielkonflikte zwischen dem im Europäischen Übereinkommen über die Hauptbinnenwasserstraßen von internationaler Bedeutung (AGN) vorgesehenen Ausbau der Hauptbinnenwasserstraße E 30 (Oder) inklusive der Herstellung der Oder-Donau- Verbindung mit a) der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, b) der nationalen Biodiversitätsstrategie, c) der WRRL? 22. Sieht die Bundesregierung ein alternativloses, zwingendes und übergeordnetes öffentliches Interesse an der Oderschifffahrt, das eine Ausnahme nach WRRL rechtfertigen würde? a) Wird sie das Vorliegen von Ausnahmetatbeständen nach Artikel 4 Absatz 7 WRRL oder nach Artikel 6 Absatz 4 oder Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe c FFH-RL für Maßnahmen an der Oder prüfen (lassen)? b) Sind der Bundesregierung als Grundlage hierzu Kosten-Nutzen- Betrachtungen eines Ausbaus der Oder für die Schifffahrt bekannt, und wenn ja, welche? 23. Unterstützt die Bundesregierung die Bestrebungen Polens und Tschechiens, die Oder in das TEN-T-Netz der EU aufzunehmen (siehe Deutsche Welle, 2020 via https://www.dw.com/de/tschechien-träumt-davon-drei-me ere-zu-verbinden/a-55725689)? a) Ist die Bundesregierung über diese Absichten informiert, und unterstützt sie die o. g. Maßnahmen zum Ausbau der Oder im Oberlauf? b) Wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht? c) Unterstützt die Bundesregierung die o. g. Bestrebungen Polens und Tschechiens, die Oder mit der Donau zu verbinden, und wenn ja, warum? d) Wenn nein, warum nicht? 24. Sieht die Bundesregierung einen (u. a. rechtlichen) Konflikt zwischen den im Abkommen vom 27. April 2015 vereinbarten Ausbaumaßnahmen an der Oder und a) der FFH-Richtlinie, b) der WRRL? c) Wenn ja, wie wird sie diesen begegnen? d) Wird die Bundesregierung – falls rechtlich geboten – auch die Möglichkeit der Nichtumsetzbarkeit des Abkommens wegen der Nichterfüllbarkeit des Artikels 11 des Abkommens vor dem Hintergrund eines möglichen Verstoßes gegen FFH-Richtlinie und WRRL prüfen? 25. In welchen Bewertungsstufen des Gesamtzustands (sowie der einzelnen biologischen, hydromorphologischen sowie der allgemeinen physikalischchemischen Qualitätskomponenten) gemäß WRRL fällt die Oder derzeit, und welche Änderungen erwartet die Bundesregierung nach Durchführung der Baumaßnahmen? 26. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung an der Bundeswasserstraße Oder in Bezug auf die Umsetzung der WRRL, und mit welchen Maßnahmen sollen diese umgesetzt werden? a) Wie wird das deutsch-polnische Abkommen vom 27. April 2015 in die Umsetzung der WRRL integriert? b) Welche Vorhaben zur ökologischen Durchgängigkeit gibt es entlang der Bundeswasserstraße Oder bzw. sind in den nächsten Jahren geplant? c) Stehen diesen in Frage 26 genannten Vorhaben die geplanten Baumaßnahmen nach Abkommen vom 27. April 2015 entgegen? d) Warum wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Erstellung der Stromregelungskonzeption durch die BAW, die Grundlage des Abkommens ist, explizit auf die Berücksichtigung der WRRL und Natura-2000-Belange verzichtet? e) Ist diese Stromregelungskonzeption nach Auffassung der Bundesregierung als Grundlage des Abkommens, das konform mit der WRRL und Natura-2000-Richtlinie sein muss, tauglich, und wie stellt die Bundesregierung somit sicher, dass die Umsetzung dieser Regelungskonzeption in rechtkonformer Weise mit der WRRL erfolgt? f) Strebt die Bundesregierung eine Weiterentwicklung unter Berücksichtigung der genannten Richtlinien an? g) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Vorhaben an der Oder den Vorgaben der WRRL entsprechen? 27. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Maßnahmenvorhaben auf deutscher Seite an der Oder den Vorgaben der FFH-Richtlinie und der EU- Vogelschutzrichtlinie entsprechen? a) Inwiefern erfolgt nach Kenntnis oder Planung der Bundesregierung eine integrierte Planung mit den relevanten FFH-Managementplänen, um eine Analyse der Eingriffe und der Vermeidungsproblematik bzw. der möglichen Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen zu ermöglichen? b) Welche Synergieeffekte ergeben sich nach Einschätzung der Bundesregierung zwischen FFH-Richtlinie und der Umsetzung der WRRL an der Oder? c) Welche Synergieeffekte ergeben sich nach Einschätzung der Bundesregierung zwischen der Umsetzung der genannten Umweltrichtlinien und der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie 2007/60/EG? 28. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der Schutzzweck des einzigen deutschen Auen-Nationalparks infolge der Maßnahmen des deutsch- polnischen Abkommens vom 27. April 2015 und deren Auswirkungen weiterhin gewährleistet wird? 29. Sieht die Bundesregierung durch die Ausbaupläne der Oder die Zielstellungen des Auen-Nationalparks berührt oder gefährdet, und wenn ja, wie geht die Bundesregierung damit um? 30. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Umweltziele der WRRL und des Bundesprogramms „Blaues Band Deutschland“ (bis 2050) nicht verfehlt bzw. das Regulierungsziel nicht erzielt wird und keine verschlechterte Situation eintritt, da die Stromregelungskonzeption der BAW, welche die Grobplanung der Maßnahmen beinhaltet, eine mit Unsicherheiten behaftete Zielerreichung nach 40 Jahren prognostiziert? 31. Sieht die Bundesregierung Zielkonflikte zwischen den im Abkommen vom 27. April 2015 vereinbarten Ausbaumaßnahmen an der Oder a) und der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie insbesondere bezüglich des Erhalts der Fluss- und Auenökosysteme an der Oder und der Entwicklung der Nationalparkregion Unteres Odertal, und wenn ja, wie sollen diese gelöst werden, b) und der nationalen Biodiversitätsstrategie, die fordert „bis 2020 […] Fließgewässer und ihre Auen in ihrer Funktion als Lebensraum soweit [zu sichern], dass eine für Deutschland naturraumtypische Vielfalt gewährleistet ist“ (Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt, S. 35), und wenn ja, wie wird sie diesen begegnen, c) und der EU-Biodiversitätsstrategie, die eine Renaturierungsrechtsetzung anstrebt und als Ziel ausgibt, 25 000 Kilometer Flüsse zu renaturieren, und wenn ja, wie wird sie diesen begegnen, d) und der vom Bundesamt für Naturschutz (BfN), durch die Landesregierungen von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern u. a. mit EMFF (Europäischer Meeres- und Fischereifonds)-Mitteln unterstützten Wiedereinbürgerung des Baltischen Störs in der Oder und angrenzenden Ostsee-Küstengebieten, und wenn ja, wie wird sie diesen begegnen? Berlin, den 23. Februar 2021 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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