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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Situation der Sprach- und Integrationskurse während der Covid-19-Pandemie
(insgesamt 60 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
22.03.2021
Aktualisiert
04.03.2024
BT19/2725003.03.2021
Situation der Sprach- und Integrationskurse während der Covid-19-Pandemie
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Filiz Polat, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Ekin Deligöz,
Britta Haßelmann, Katja Keul, Markus Kurth, Monika Lazar, Dr. Irene Mihalic,
Beate Müller-Gemmeke, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Dr. Manuela
Rottmann, Corinna Rüffer, Stefan Schmidt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn,
Wolfgang Wetzel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Situation der Sprach- und Integrationskurse während der COVID-19-Pandemie
Deutschland ist ein Einwanderungsland. Die Sprach- und Integrationskurse
sind ein zentrales Element einer Integrationspolitik, deren Ziel
gleichberechtigte Teilhabe ist. Für eine Einwanderungsgesellschaft ist es unverzichtbar, dass
Menschen, die hier leben, Angebote erhalten, um Deutsch zu lernen. 2018
begann schließlich eine auf fünf Jahre angelegte und vom Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) im eigenen Hause durchgeführte Evaluation,
deren Schwerpunkt auf der Wirkungsweise der Sprach- und Integrationskurse
liegt (https://www.bamf.de/SharedDocs/ProjekteReportagen/DE/Forschung/Int
egration/evaluation-integrationskurse.html?nn=283560). Die fragestellende
Fraktion, Lehrerinnen und Lehrer, Bündnisse und Teilnehmende weisen seit
Jahren auf bestehende Missstände hin und fordern eine Reform der Sprach- und
Integrationskurse (vgl. https://www.gruene-bundestag.de/presse/pressestatemen
ts/filiz-polat-zu-dem-heute-veroeffentlichten-zwischenbericht-zum-forschungsp
rojekt-evaluation-der-integrationskurse-des-bamf). Zum 15-jährigen Bestehen
der Sprach- und Integrationskurse wurde über den Stand und die
Weiterentwicklung der Integrationskurse diskutiert (https://www.integrationsbeauftragt
e.de/ib-de/presse/pressemitteilungen/15-jahre-integrationskurse-startpunkt-eine
r-gelingenden-integration-1789138).
Insbesondere die COVID-19-Pandemie hat den Blick für die strukturellen
Unzulänglichkeiten im derzeitigen System geschärft (https://www.bvib.de/unter-d
ruck). Laut dem Bericht zur bundesweiten Integrationskursgeschäftsstatistik
vom 1. Oktober 2020 ist die Anzahl der Sprachkursteilnehmenden im ersten
Halbjahr 2020 um 3 Prozent gesunken. Sehr wahrscheinlich ist dies auf die
COVID-19-Pandemie zurückzuführen (Bericht zur
Integrationskursgeschäftsstatistik für das erste Halbjahr 2020, BAMF, Stand: 1. Oktober 2020). Zur
Förderung der Digitalisierung der Sprach- und Integrationskurse hat die
Bundesregierung im Sommer 2020 Mittel in Höhe von 40 Mio. Euro bereitgestellt. Die
Digitalisierung der Kurse trifft jedoch auf die Kritik, in der derzeitigen Form an
den Bedürfnissen der Lernenden vorbeizugehen und nur jede dritte Schülerin
bzw. jeden dritten Schüler zu erreichen (https://www.migazin.de/2020/06/02/du
rchgefallen-online-umstellung-bei-integrationskursen-schwierig/?utm_source=
mailpoet&utm_medium=email&utm_campaign=MiGLETTER). Ein Schritt der
Anpassung an die neue Lebenswirklichkeit der COVID-19-Pandemie sind die
vom BAMF im Juli 2020 eingeführten Unterrichtsmodelle zur Weiterführung
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27250
19. Wahlperiode 03.03.2021
und Wiederaufnahme der Integrationskurse unter Pandemiebedingungen (in
Person, digital oder in einer Mischform, vgl. Anlage 1 zum
Trägerrundschreiben 22/20 des BAMF). Aus Perspektive der Lehrerinnen und Lehrer und Träger
wird kritisiert, dass die aus wirtschaftlichen Gründen festgelegte Vergütung
nach Anzahl der Teilnehmenden für die Kurse dringend in das richtige
Verhältnis mit den Vorschriften für den Infektionsschutz gebracht werden müssen, um
die Gesundheit der Lehrerinnen und Lehrer und der Teilnehmenden zu schützen
(https://www.bvib.de/effizienzverlust). Nach Willen des Gesetzgebers sollen
die COVID-19-bedingt gezahlten finanziellen Hilfen im Rahmen des
Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) auch Honorarlehrkräften zustehen.
Aufgrund fehlender Rechtssicherheit wegen fehlender Prüfkriterien hat eine
Vielzahl von Trägern sich jedoch dagegen entschieden, SodEG-Hilfen für die
bei ihnen beschäftigten Honorarlehrkräfte zu beantragen, obwohl letztere diese
in der COVID-19-Krise dringend benötigt hätten (Gespräch mit dem
Berufsverband für Integrations- und Berufssprachkurse e. V. vom 6. Juli 2020). Diese
Rechtsunsicherheit hat sich 2021 durch eine verschärfte Formulierung der
Regularien durch das BAMF nochmals verstärkt.
Der Fokus liegt im Rahmen der Evaluation auf dem Spracherwerb der
Teilnehmenden, während die Situation der Lehrerinnen und Lehrer und die
Organisation des Angebots durch die Träger nur eine untergeordnete Rolle spielen
wird (https://www.bamf.de/SharedDocs/ProjekteReportagen/DE/Forschung/Int
egration/evaluation-integrationskurse.html?nn=283560). Dabei arbeiten derzeit
ca. 70 Prozent der Lehrerinnen und Lehrer in diesem Bereich auf Honorarbasis
(mangels einer statistischen Erhebung durch die Bundesregierung fußt diese
Zahl auf Schätzungen, vgl. https://www.dafdaz-lehrkraefte.de/service/blogarchi
v/alte-meldungen-2020/). Dies führt wiederholt zu der Frage, wie die durch die
Honorartätigkeit begünstigten prekären Arbeitsverhältnisse von Lehrerinnen
und Lehrern langfristig in feste Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden
können (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10344). Im Fokus der Kritik steht immer
wieder die Ausgestaltung der Kursfinanzierung. Der mit dem
Finanzierungsmodell verbundene Verwaltungsaufwand habe sich in den letzten Jahren für alle
Beteiligten (Träger, Lehrerinnen und Lehrer, Teilnehmende, aber auch für die
Jobcenter und Arbeitsagenturen) massiv erhöht (vgl. https://www.volkshochsch
ule.de/bildungspolitik/teilhabe_und_integration/kritik-am-integrationskurssyste
m.php). Der Berufsverband für Integrations- und Berufssprachkurse
beispielsweise kritisiert die bürokratische Übersteuerung durch das BAMF, die teilweise
pädagogisch kontraproduktive Vorgaben beinhalte (https://www.bvib.de/erhoeh
ung-der-finanzierung-von-integrations-und-berufssprachkursen-ab-2021-eine-ei
nschaetzung).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Herausforderungen wurden seitens der Teilnehmenden,
Lehrerinnen und Lehrer und Träger seit Beginn der COVID-19-Pandemie in Bezug
auf die Durchführung und Organisation der Sprach- und Integrationskurse
an die Bunderegierung herangetragen?
2. Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
Herausforderungen für die Teilnehmenden, Lehrerinnen und Lehrer und Träger in
Bezug auf die Durchführung und Organisation der Sprachkurse während
der COVID-19-Pandemie, und welche Schlüsse zieht sie aus ihnen?
3. Plant die Bundesregierung, die Finanzierung von Gruppen mit einer
maximalen Anzahl der Teilnehmenden von zehn Personen für die Dauer der
COVID-19-Pandemie zu ermöglichen (u. a. von Analphabeten,
Risikopatienten und Menschen ohne Endgeräte oder WLAN), wenn ja, inwiefern,
und bis wann, und wenn nein, warum nicht?
4. Plant die Bundesregierung, angesichts des Vorrangs von Maßnahmen des
Infektionsschutzes aufgrund der COVID-19-Pandemie vor rein
wirtschaftlichen Aspekten eine zumindest vorrübergehende Umstellung der
Finanzierung der Sprach- und Integrationskurse von der teilnehmerbezogenen
Kursfinanzierung auf eine kursbezogene Kursfinanzierung umzustellen,
um das Fortbestehen der Sprach- und Integrationskurse auch mit einer
kleinen Anzahl von Teilnehmenden zu sichern, wenn ja, inwiefern, und bis
wann, und wenn nein, warum nicht?
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Auswirkungen der
verschiedenen Unterrichtsmodelle zur Weiterführung und
Wiederaufnahme der Sprach- und Integrationskurse unter Pandemiebedingungen auf das
Erreichen der Kursziele und auf eine eventuelle Mehrbelastung für
Teilnehmende und Lehrerinnen und Lehrer, und welche Schlüsse zieht sie
daraus?
6. Plant die Bundesregierung, die Anzahl der Unterrichtseinheiten für die
Sprach- und Integrationskurse zumindest während der COVID-19-
Pandemie zu erhöhen, um damit den Zeitverlust durch Unterbrechungen und die
Umstellung auf digitales Lernen auszugleichen, so dass das Lernziel B1
erreicht werden kann, und falls nein, warum nicht?
7. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die während der COVID-19-
Pandemie zugelassenen Unterrichtsmodelle zu einem Mehraufwand für die
Lehrerinnen und Lehrer und Träger führt, und wenn ja, wie plant sie, dies
bei der Vergütung zu berücksichtigen?
8. Welche Erwägungen wurden der Entscheidung zugrunde gelegt, im
Rahmen der Sprach- und Integrationskurse nicht den in Schulen ansonsten
üblichen Cluster-Ansatz zur Vermeidung der Ausbreitung der Pandemie zu
verfolgen?
9. Welche Annahmen und Berechnungen hat die Bundesregierung bei der
Festsetzung der Höhe der „Pandemie-Zulage“ zugrunde gelegt, und wie
wurden dabei insbesondere pandemiebedingte Vermögenseinbußen und
Mehrausgaben berücksichtigt?
10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Wirksamkeit des
Zuschusses nach dem SodEG bei der Absicherung des Bestands der
Sprach- und Integrationskursträger, und welche Schlüsse zieht sie daraus
für die derzeitige Ausgestaltung der finanziellen Hilfen?
11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu der Anzahl von Trägern,
welche die pandemiebedingten Mehraufwendungen trotz der gewährten
„Pandemie-Zulage“ nicht ausgleichen können?
12. Wie viele SodEG-Anträge wurden von Sprach- und
Integrationskursträgern gestellt, wie viele wurden davon einmal oder mehrfach abgelehnt
(nach Gründen differenzieren) bzw. bewilligt (bitte jeweils nach
Bundesland aufschlüsseln)?
13. Wie viele der von Sprach- und Integrationskursträgern gestellten SodEG-
Anträge beinhalteten die Beantragung von Hilfen für Honorarkräfte (bitte
nach Bundesland aufschlüsseln)?
14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Weiterleitung der
SodEG-Hilfen an die Honorarlehrkräfte, und welche Schlüsse zieht sie
daraus für das Antragsverfahren?
15. Welche Lösungsansätze verfolgt die Bundesregierung zur Unterstützung
von Honorarlehrkräften, die derzeit nicht von den SodEG-Hilfen für
Honorarlehrkräfte profitieren?
16. Anhand welcher Kriterien wird die seit 1. Januar 2021 geltende
Voraussetzung zur Beantragung der SodEG-Zuschüsse (BAMF,
Trägerrundschreiben 27/20), wenn im Falle einer Beeinträchtigung der Kursdurchführung
in Präsenz durch Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz eine
Weiterführung des Kurses im virtuellen Klassenzimmer nicht möglich ist, im
Einzelfall geprüft?
a) Wie werden dabei fehlende Ausstattung der Teilnehmenden,
Teilnehmende mit geringen Digitalkompetenzen und Bedarfe von
Teilnehmenden der Alphabetisierungskurse berücksichtigt?
b) Welche Erwägungsgründe liegen dieser Änderung zur Beantragung der
SodEG-Zuschüsse zugrunde?
17. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Fortschritte bei der
Durchführung und Qualität digital durchgeführter Kurse vor, und welche
Schlussforderungen zieht sie daraus?
18. Wie wird die besondere Lage während der COVID-19-Pandemie in der
Evaluation durch das BAMF berücksichtigt?
19. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 1. März 2020
unternommen, um niedrigschwellige digitale Alphabetisierungsangebote zu
schaffen (falls keine Maßnahmen getroffen wurden, bitte begründen), und
welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Jahr 2021?
20. Welche Unterstützungsmaßnahmen bietet die Bundesregierung Sprach-
und Integrationskursteilnehmenden, die nicht die für den digitalen
Unterricht erforderlichen Endgeräte besitzen, um an digitalen Sprach- und
Integrationskursen teilzunehmen?
21. Steht die Bundesregierung mit den für die Unterbringung zuständigen
Bundesländern im Austausch zu der Verbesserung des Internetzugangs von
Geflüchteten, wenn ja, was ist der derzeitige Erkenntnisstand, und falls
nein, warum nicht?
22. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die
Bundesländer bei der Versorgung von Sprach- und Integrationskursteilnehmenden
mit einem Internetzugang, wenn diese zu Hause keinen WLAN-Zugang
haben oder in Erstaufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften
ohne zuverlässigen WLAN-Zugang leben, damit diese nicht von den
digitalen Lernangeboten ausgeschlossen sind?
23. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu der Nutzbarkeit digitaler
Kursangebote auf Mobiltelefonen durch die verschiedenen
Teilnehmenden, und welche konkreten Maßnahmen sind zu Verbesserung der
Nutzbarkeit geplant?
24. Welche Unterstützungsmaßnahmen bietet die Bundesregierung Sprach-
und Integrationskursteilnehmenden, die nur über eine geringe Technik-
und Medienerfahrung verfügen, um an digitalen Sprach- und
Integrationskursen teilzunehmen, und wie wird dieser Personenkreis bei der
Erarbeitung von digitalen Unterrichtsmodellen und Lehrwerken berücksichtigt,
insbesondere durch Konzepte für die Vermittlung von digitaler
Grundbildung und durch die Erhöhung des zur Verfügung stehenden
Stundenkontingents?
25. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung Träger dabei, in
ihren Kursen künftig auch digitale Medien zur Vorbereitung, Ergänzung
und Fortführung der Sprach- und Integrationskurse zu erproben, und
welche Anreize setzt die Bundesregierung hierfür?
26. Wie unterstützt die Bundesregierung Sprach- und
Integrationskursteilnehmende, die aufgrund ihrer Wohn- und Lebensverhältnisse keinen
Rückzugsort haben, um ungestört dem digitalen Unterricht folgen zu können?
27. Wie wird beim digitalen Kursangebot berücksichtigt, dass für die Sprach-
und Integrationskursteilnahme ein geschützter Raum notwendig ist, der
durch eventuell mithörende Haushaltsangehörige der anderen
Teilnehmenden und die mögliche heimliche Aufnahme des Gesagten gestört werden
kann (bitte bereits ergriffene und geplante Maßnahmen zu dieser
Problematik aufschlüsseln)?
28. Ist nach Auffassung der Bundesregierung der gezielte Einsatz der
Muttersprache der Teilnehmenden in den Sprach- und Integrationskursen
hilfreich beim Erlernen der deutschen Sprache (bitte begründen), und wie
wird dies in den Lehrkonzepten berücksichtigt?
29. Mit welchen konkreten Maßnahmen fördert das BAMF den kontrastiven
Ansatz (vgl. „Konzept für einen bundesweiten Alphabetisierungskurs“,
BAMF, Überarbeitete Neuauflage – Mai 2015), und falls der Ansatz nicht
gefördert wird, warum nicht?
30. Wie bewertet die Bundesregierung ihre Erkenntnisse über die Entwicklung
der durchschnittlichen Vergütung der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten und der Honorarkräfte in den Jahren 2015 bis 2020?
31. Welche Erwägungen sind die Grundlage der Erhöhung des
Kostenerstattungssatzes auf 4,40 Euro (Integrationskurse) bzw. 4,64 Euro
(Berufssprachkurse) pro Teilnehmenden und Unterrichtseinheit (UE) und der
unteren Honorargrenze für freiberuflich tätige Lehrerinnen und Lehrer auf
41 Euro je UE zum 1. Januar 2021 (Trägerrundschreiben 23/2020,
Erhöhung des Kostenerstattungssatzes zum 1. Januar 2021)?
32. Aus welchen Gründen gilt die Erhöhung des Kostenerstattungssatzes
gemäß § 20 Absatz 6 der Integrationskursverordnung (IntV) erst für alle
Integrationskursabschnitte, die ab dem 1. Januar 2021 beginnen, während die
Vergütungsgrenze für Honorarlehrkräfte bereits verpflichtend ab dem
1. Februar 2021 gilt (BAMF, Trägerrundschreiben 23/2020)?
a) Wie wurde der Umstand, dass durch die asynchrone Erhöhung von
Kostenerstattungssatz und Mindesthonorar oder durch eine zu
unbeständige durchschnittliche Anzahl der Teilnehmenden, beispielsweise
aufgrund der COVID-19-Pandemie, Finanzierungslücken bei den
Trägern entstehen können, im Rahmen der Erhöhung berücksichtigt?
b) Wie ist das Ziel des möglichst hohen Infektionsschutzes im Rahmen
der Erhöhung berücksichtigt worden?
c) Wann und in welcher Höhe ist eine weitere Erhöhung des
Kostenerstattungssatzes geplant, wenn keine geplant ist, aus welchen Gründen?
33. Sind der Bundesregierung aus den Jahren 2019 und 2020
Statusfeststellungsverfahren der Rentenversicherung oder arbeitsgerichtliche Verfahren
bekannt, in denen die Frage einer möglichen Scheinselbstständigkeit von
freiberuflichen Lehrerinnen und Lehrern verhandelt worden ist, wenn ja,
welche, und wie werden die Ergebnisse von der Bundesregierung
bewertet?
34. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Berichten zu der
prekären Beschäftigungssituation von Lehrerinnen und Lehrern (vgl.
https://www.gew-hamburg.de/themen/arbeitsbedingungen/arbeitsbedingun
gen-fuer-die-lehrkraefte-in-den-integrationskursen), und mit welchen
Maßnahmen erwägt sie, den Zugang von freiberuflichen Lehrerinnen und
Lehrern zur Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu
verbessern?
35. Welche Feedback- und Beschwerdemöglichkeiten stehen für Lehrerinnen
und Lehrer direkt bei der zuständigen BAMF-Außenstelle oder der
BAMF-Zentrale zur Verfügung?
a) Welche Rolle nimmt die Regionalkoordination im Rahmen der
Feedback- und Beschwerdemöglichkeiten ein, und welche von den
Regionalkoordinatoren unabhängigen Feedback- und
Beschwerdemöglichkeiten gibt es?
b) Wie werden die vorhandenen Feedback- und
Beschwerdemöglichkeiten auch gegenüber den Lehrerinnen und Lehrern und Teilnehmenden
transparent gemacht?
36. Welche Feedback- und Beschwerdemöglichkeiten stehen für Träger direkt
bei der zuständigen BAMF-Außenstelle oder der BAMF-Zentrale zur
Verfügung?
a) Welche Rolle spielen hierbei die Regionalkoordinatorinnen und
Regionalkoordinatoren, insbesondere in Anbetracht ihrer entscheidenden
Befugnisse bei der Trägerzulassung?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu
Diskriminierungsvorwürfen im Rahmen der Trägerzulassung, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
c) Wie viele Widersprüche und Klagen mit welchem Ergebnis wurden
von 2015 bis 2020 bezüglich der Trägerzulassung eingereicht, und
welche Schlussforderungen zieht die Bundesregierung daraus?
37. Wie viele Personen haben in den Jahren 2019 und 2020 eine Berechtigung
zur Teilnahme an einem Sprach- und Integrationskurs erhalten, und wie
viele haben in diesem Zeitraum an Kursen teilgenommen (bitte nach
Jahren, Bundesländern, Geschlecht, Statusgruppe und Kursarten
aufschlüsseln)?
38. Wie viele Sprach- und Integrationskursberechtigte konnten aufgrund der
COVID-19-Pandemie 2020 keinen Sprach- oder Integrationskurs beginnen
oder mussten ihre Teilnahme unterbrechen?
39. Wie lange mussten die Personen mit einer Verpflichtung zur Teilnahme an
einem Sprach- und Integrationskurs in den Jahren 2019 und 2020 von der
Beantragung bis zum Beginn der Kurse durchschnittlich warten (bitte nach
Statusgruppe, Kursart und Bundesländern aufschlüsseln)?
40. Wie lange mussten die Personen mit einer Berechtigung zur Teilnahme an
einem Sprach- und Integrationskurs, ohne gleichzeitig dazu verpflichtet zu
sein, in den Jahren 2019 und 2020 von der Beantragung bis zum Beginn
der Kurse durchschnittlich warten (bitte nach Jahren, Statusgruppe,
Kursart und Bundesländern aufschlüsseln)?
41. Wie viele Personen mit einer Berechtigung zur Teilnahme an einem
Sprach- und Integrationskurs, ohne gleichzeitig dazu verpflichtet zu sein,
konnten in den Jahren 2019 und 2020 nicht an einem Integrationskurs
teilnehmen (bitte nach Jahren, Statusgruppe, Kursart und Bundesländern
aufschlüsseln), und welche Gründe sind der Bunderegierung dafür bekannt?
42. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass im ersten Halbjahr 2020
deutlich weniger Teilnahmeberechtigungen durch das BAMF ausgestellt
wurden als im Vorjahr (2020-1-hj-integrationskursgeschaeftsstatistik-gesamt_b
und.pdf;jsessionid=3BB83FA018FC50691A9B55E33A041D8B.internet5
51 (bamf.de), S. 4)?
43. Wie viele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger haben in den Jahren 2015 bis
2020 an den Integrations- und Sprachkursen teilgenommen (bitte nach
Jahren, Bundesländern, Geschlecht und Kursart aufschlüsseln)?
a) Wie viele der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger zahlten dabei den Kurs
oder die Kurse ganz oder teilweise selbst (bitte nach Jahr und Anzahl
aufschlüsseln)?
b) Welches Sprachniveau haben die EU-Bürgerinnen und EU-Bürger in
den Sprachkursen erreicht (bitte nach Sprachniveau und Jahr
aufschlüsseln)?
44. Ist der Befund derzeit noch zutreffend, dass aufgrund der oftmals zu
geringen Zahl potentieller Teilnehmender zielgruppenspezifische Kurse häufig
nicht zustande kommen, obwohl ein entsprechender Bedarf besteht
(Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration, Bundestagsdrucksache 18/3015, S. 42)?
a) Falls ja, worin liegen nach Auffassung der Bundesregierung die
strukturellen Ursachen dieses Befundes?
b) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, aus denen sich ergibt, dass die
Wohnsitzauflage eine Ursache dafür ist, dass sich in manchen Gebieten
zu wenige Menschen für zielgruppenspezifische Kurse melden?
c) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung hinsichtlich der
Verbesserung zu ergreifen, um in der Zukunft zu verhindern, dass
aufgrund der oftmals zu geringen Zahl potentieller Teilnehmender
zielgruppenspezifische Kurse nicht zustande kommen, obwohl ein
entsprechender Bedarf besteht?
d) Welche Erkenntnisse liegen der Entscheidung zugrunde, dass
zunehmend zielgruppenspezifische Kurse konzipiert werden, die nicht
flächendeckend angeboten werden können, statt ein inklusives
Kursangebot zu entwickeln, das für mehr Teilnehmende einen gemeinsamen
Unterricht ermöglicht?
45. Mit welchen Maßnahmen stellt die Bundesregierung auch im ländlichen
Raum ein Mindestkursangebot sicher?
46. Wie viele Personen haben in den Jahren 2015 bis 2020 welches
Sprachniveau erreicht (bitte nach Kursart, Jahren, Staatsangehörigkeit und
Geschlechtern aufschlüsseln)?
47. Wie hat sich die B1-Bestehensquote während der COVID-19-Pandemie
entwickelt, und wie bewertet die Bundesregierung dies?
48. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe, aus denen
das Sprachniveau B1 nicht erreicht wurde bzw. wird, und welche
Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus?
49. Wie viele in Deutschland lebende Drittstaatsangehörige hätten derzeit die
Möglichkeit, an dem Sprach- und Integrationskursangebot des Bundes
teilzunehmen, haben aber keinen Anspruch auf Teilnahme (bitte nach
Aufenthaltsstatus und Aufenthaltsdauer aufschlüsseln)?
50. Wie viele Teilnehmende trugen in den Jahren 2015 bis 2020 den
Kostenbeitrag für den Sprach- und Integrationskurs selbst (bitte nach Jahr und
Anzahl aufschlüsseln)?
51. Plant die Bundesregierung, Personen mit humanitären Aufenthaltstiteln
nach § 22, § 23a, § 25 Absatz 3, Absatz 4 Satz 2 und Absatz 5 sowie § 25a
Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) einen Rechtsanspruch auf
Teilnahme am Sprach- und Integrationskurs einzuräumen, wenn nein, bitte
begründen?
Wie viele Teilnehmende hatten 2019 und 2020 einen humanitären
Aufenthaltstitel nach § 22, § 23a, § 25 Absatz 3, Absatz 4 Satz 2 und Absatz 5
sowie § 25a Absatz 2 AufenthG?
52. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass Inhaberinnen und
Inhaber weiterer Aufenthaltstitel, die bislang nicht in § 44 Absatz 1
AufenthG aufgeführt sind, einen Anspruch auf Teilnahme an einem
Sprach- und Integrationskurs eingeräumt wird, wenn ja, was wäre der
Zeitplan für einen entsprechenden Gesetzentwurf, wenn nein, aufgrund
welcher integrationspolitischen Erwägungen ist der Spracherwerb dieser
Personengruppen weniger förderwürdig, trotz der oft sehr langen
Aufenthaltsdauern bzw. der Perspektive auf eine solche?
53. In welchen Ländern werden Vorintegrationskurse oder Sprachkurse
angeboten?
54. Wie hoch sind die Teilnahmegebühren für die Vorintegrationskurse oder
Sprachkurse (bitte nach Land und durchschnittlichen Kosten im jeweiligen
Land aufschlüsseln)?
55. Welche Auswirkungen hatte die COVID-19-Pandemie auf das
Kursangebot im Ausland?
56. Welche Inhalte werden in solchen Vorintegrationskursen vermittelt?
57. Wie viele Personen haben an solchen Kursen in den Jahren 2015 bis 2020
teilgenommen (bitte nach Land aufschlüsseln)?
58. Wie viele Haushaltsmittel wurden hierfür seitens des Bundes in den Jahren
2015 bis 2020 bereitgestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
59. Inwiefern sind die Curricula dieser Vorintegrationskurse kompatibel mit
den Curricula der anschließenden Sprach- und Integrationskurse im
Inland?
60. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die intendierte
Anschlussfähigkeit von Vorintegrationskurs und Integrationskurs in der
Praxis – sowohl aus Sicht der Teilnehmenden als auch der Lehrerinnen
und Lehrer – realisiert werden konnte bzw. darüber, welche Probleme sich
hier ergeben haben?
Berlin, den 23. Februar 2021
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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