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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Situation der Sprach- und Integrationskurse während der Covid-19-Pandemie

(insgesamt 60 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

22.03.2021

Aktualisiert

04.03.2024

BT19/2725003.03.2021

Situation der Sprach- und Integrationskurse während der Covid-19-Pandemie

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Filiz Polat, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Ekin Deligöz, Britta Haßelmann, Katja Keul, Markus Kurth, Monika Lazar, Dr. Irene Mihalic, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann, Corinna Rüffer, Stefan Schmidt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Wolfgang Wetzel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Situation der Sprach- und Integrationskurse während der COVID-19-Pandemie Deutschland ist ein Einwanderungsland. Die Sprach- und Integrationskurse sind ein zentrales Element einer Integrationspolitik, deren Ziel gleichberechtigte Teilhabe ist. Für eine Einwanderungsgesellschaft ist es unverzichtbar, dass Menschen, die hier leben, Angebote erhalten, um Deutsch zu lernen. 2018 begann schließlich eine auf fünf Jahre angelegte und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im eigenen Hause durchgeführte Evaluation, deren Schwerpunkt auf der Wirkungsweise der Sprach- und Integrationskurse liegt (https://www.bamf.de/SharedDocs/ProjekteReportagen/DE/Forschung/Int egration/evaluation-integrationskurse.html?nn=283560). Die fragestellende Fraktion, Lehrerinnen und Lehrer, Bündnisse und Teilnehmende weisen seit Jahren auf bestehende Missstände hin und fordern eine Reform der Sprach- und Integrationskurse (vgl. https://www.gruene-bundestag.de/presse/pressestatemen ts/filiz-polat-zu-dem-heute-veroeffentlichten-zwischenbericht-zum-forschungsp rojekt-evaluation-der-integrationskurse-des-bamf). Zum 15-jährigen Bestehen der Sprach- und Integrationskurse wurde über den Stand und die Weiterentwicklung der Integrationskurse diskutiert (https://www.integrationsbeauftragt e.de/ib-de/presse/pressemitteilungen/15-jahre-integrationskurse-startpunkt-eine r-gelingenden-integration-1789138). Insbesondere die COVID-19-Pandemie hat den Blick für die strukturellen Unzulänglichkeiten im derzeitigen System geschärft (https://www.bvib.de/unter-d ruck). Laut dem Bericht zur bundesweiten Integrationskursgeschäftsstatistik vom 1. Oktober 2020 ist die Anzahl der Sprachkursteilnehmenden im ersten Halbjahr 2020 um 3 Prozent gesunken. Sehr wahrscheinlich ist dies auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen (Bericht zur Integrationskursgeschäftsstatistik für das erste Halbjahr 2020, BAMF, Stand: 1. Oktober 2020). Zur Förderung der Digitalisierung der Sprach- und Integrationskurse hat die Bundesregierung im Sommer 2020 Mittel in Höhe von 40 Mio. Euro bereitgestellt. Die Digitalisierung der Kurse trifft jedoch auf die Kritik, in der derzeitigen Form an den Bedürfnissen der Lernenden vorbeizugehen und nur jede dritte Schülerin bzw. jeden dritten Schüler zu erreichen (https://www.migazin.de/2020/06/02/du rchgefallen-online-umstellung-bei-integrationskursen-schwierig/?utm_source= mailpoet&utm_medium=email&utm_campaign=MiGLETTER). Ein Schritt der Anpassung an die neue Lebenswirklichkeit der COVID-19-Pandemie sind die vom BAMF im Juli 2020 eingeführten Unterrichtsmodelle zur Weiterführung Deutscher Bundestag Drucksache 19/27250 19. Wahlperiode 03.03.2021 und Wiederaufnahme der Integrationskurse unter Pandemiebedingungen (in Person, digital oder in einer Mischform, vgl. Anlage 1 zum Trägerrundschreiben 22/20 des BAMF). Aus Perspektive der Lehrerinnen und Lehrer und Träger wird kritisiert, dass die aus wirtschaftlichen Gründen festgelegte Vergütung nach Anzahl der Teilnehmenden für die Kurse dringend in das richtige Verhältnis mit den Vorschriften für den Infektionsschutz gebracht werden müssen, um die Gesundheit der Lehrerinnen und Lehrer und der Teilnehmenden zu schützen (https://www.bvib.de/effizienzverlust). Nach Willen des Gesetzgebers sollen die COVID-19-bedingt gezahlten finanziellen Hilfen im Rahmen des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) auch Honorarlehrkräften zustehen. Aufgrund fehlender Rechtssicherheit wegen fehlender Prüfkriterien hat eine Vielzahl von Trägern sich jedoch dagegen entschieden, SodEG-Hilfen für die bei ihnen beschäftigten Honorarlehrkräfte zu beantragen, obwohl letztere diese in der COVID-19-Krise dringend benötigt hätten (Gespräch mit dem Berufsverband für Integrations- und Berufssprachkurse e. V. vom 6. Juli 2020). Diese Rechtsunsicherheit hat sich 2021 durch eine verschärfte Formulierung der Regularien durch das BAMF nochmals verstärkt. Der Fokus liegt im Rahmen der Evaluation auf dem Spracherwerb der Teilnehmenden, während die Situation der Lehrerinnen und Lehrer und die Organisation des Angebots durch die Träger nur eine untergeordnete Rolle spielen wird (https://www.bamf.de/SharedDocs/ProjekteReportagen/DE/Forschung/Int egration/evaluation-integrationskurse.html?nn=283560). Dabei arbeiten derzeit ca. 70 Prozent der Lehrerinnen und Lehrer in diesem Bereich auf Honorarbasis (mangels einer statistischen Erhebung durch die Bundesregierung fußt diese Zahl auf Schätzungen, vgl. https://www.dafdaz-lehrkraefte.de/service/blogarchi v/alte-meldungen-2020/). Dies führt wiederholt zu der Frage, wie die durch die Honorartätigkeit begünstigten prekären Arbeitsverhältnisse von Lehrerinnen und Lehrern langfristig in feste Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden können (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10344). Im Fokus der Kritik steht immer wieder die Ausgestaltung der Kursfinanzierung. Der mit dem Finanzierungsmodell verbundene Verwaltungsaufwand habe sich in den letzten Jahren für alle Beteiligten (Träger, Lehrerinnen und Lehrer, Teilnehmende, aber auch für die Jobcenter und Arbeitsagenturen) massiv erhöht (vgl. https://www.volkshochsch ule.de/bildungspolitik/teilhabe_und_integration/kritik-am-integrationskurssyste m.php). Der Berufsverband für Integrations- und Berufssprachkurse beispielsweise kritisiert die bürokratische Übersteuerung durch das BAMF, die teilweise pädagogisch kontraproduktive Vorgaben beinhalte (https://www.bvib.de/erhoeh ung-der-finanzierung-von-integrations-und-berufssprachkursen-ab-2021-eine-ei nschaetzung). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Herausforderungen wurden seitens der Teilnehmenden, Lehrerinnen und Lehrer und Träger seit Beginn der COVID-19-Pandemie in Bezug auf die Durchführung und Organisation der Sprach- und Integrationskurse an die Bunderegierung herangetragen?  2. Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Herausforderungen für die Teilnehmenden, Lehrerinnen und Lehrer und Träger in Bezug auf die Durchführung und Organisation der Sprachkurse während der COVID-19-Pandemie, und welche Schlüsse zieht sie aus ihnen?  3. Plant die Bundesregierung, die Finanzierung von Gruppen mit einer maximalen Anzahl der Teilnehmenden von zehn Personen für die Dauer der COVID-19-Pandemie zu ermöglichen (u. a. von Analphabeten, Risikopatienten und Menschen ohne Endgeräte oder WLAN), wenn ja, inwiefern, und bis wann, und wenn nein, warum nicht?  4. Plant die Bundesregierung, angesichts des Vorrangs von Maßnahmen des Infektionsschutzes aufgrund der COVID-19-Pandemie vor rein wirtschaftlichen Aspekten eine zumindest vorrübergehende Umstellung der Finanzierung der Sprach- und Integrationskurse von der teilnehmerbezogenen Kursfinanzierung auf eine kursbezogene Kursfinanzierung umzustellen, um das Fortbestehen der Sprach- und Integrationskurse auch mit einer kleinen Anzahl von Teilnehmenden zu sichern, wenn ja, inwiefern, und bis wann, und wenn nein, warum nicht?  5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Auswirkungen der verschiedenen Unterrichtsmodelle zur Weiterführung und Wiederaufnahme der Sprach- und Integrationskurse unter Pandemiebedingungen auf das Erreichen der Kursziele und auf eine eventuelle Mehrbelastung für Teilnehmende und Lehrerinnen und Lehrer, und welche Schlüsse zieht sie daraus?  6. Plant die Bundesregierung, die Anzahl der Unterrichtseinheiten für die Sprach- und Integrationskurse zumindest während der COVID-19- Pandemie zu erhöhen, um damit den Zeitverlust durch Unterbrechungen und die Umstellung auf digitales Lernen auszugleichen, so dass das Lernziel B1 erreicht werden kann, und falls nein, warum nicht?  7. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die während der COVID-19- Pandemie zugelassenen Unterrichtsmodelle zu einem Mehraufwand für die Lehrerinnen und Lehrer und Träger führt, und wenn ja, wie plant sie, dies bei der Vergütung zu berücksichtigen?  8. Welche Erwägungen wurden der Entscheidung zugrunde gelegt, im Rahmen der Sprach- und Integrationskurse nicht den in Schulen ansonsten üblichen Cluster-Ansatz zur Vermeidung der Ausbreitung der Pandemie zu verfolgen?  9. Welche Annahmen und Berechnungen hat die Bundesregierung bei der Festsetzung der Höhe der „Pandemie-Zulage“ zugrunde gelegt, und wie wurden dabei insbesondere pandemiebedingte Vermögenseinbußen und Mehrausgaben berücksichtigt? 10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Wirksamkeit des Zuschusses nach dem SodEG bei der Absicherung des Bestands der Sprach- und Integrationskursträger, und welche Schlüsse zieht sie daraus für die derzeitige Ausgestaltung der finanziellen Hilfen? 11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu der Anzahl von Trägern, welche die pandemiebedingten Mehraufwendungen trotz der gewährten „Pandemie-Zulage“ nicht ausgleichen können? 12. Wie viele SodEG-Anträge wurden von Sprach- und Integrationskursträgern gestellt, wie viele wurden davon einmal oder mehrfach abgelehnt (nach Gründen differenzieren) bzw. bewilligt (bitte jeweils nach Bundesland aufschlüsseln)? 13. Wie viele der von Sprach- und Integrationskursträgern gestellten SodEG- Anträge beinhalteten die Beantragung von Hilfen für Honorarkräfte (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)? 14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Weiterleitung der SodEG-Hilfen an die Honorarlehrkräfte, und welche Schlüsse zieht sie daraus für das Antragsverfahren? 15. Welche Lösungsansätze verfolgt die Bundesregierung zur Unterstützung von Honorarlehrkräften, die derzeit nicht von den SodEG-Hilfen für Honorarlehrkräfte profitieren? 16. Anhand welcher Kriterien wird die seit 1. Januar 2021 geltende Voraussetzung zur Beantragung der SodEG-Zuschüsse (BAMF, Trägerrundschreiben 27/20), wenn im Falle einer Beeinträchtigung der Kursdurchführung in Präsenz durch Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz eine Weiterführung des Kurses im virtuellen Klassenzimmer nicht möglich ist, im Einzelfall geprüft? a) Wie werden dabei fehlende Ausstattung der Teilnehmenden, Teilnehmende mit geringen Digitalkompetenzen und Bedarfe von Teilnehmenden der Alphabetisierungskurse berücksichtigt? b) Welche Erwägungsgründe liegen dieser Änderung zur Beantragung der SodEG-Zuschüsse zugrunde? 17. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Fortschritte bei der Durchführung und Qualität digital durchgeführter Kurse vor, und welche Schlussforderungen zieht sie daraus? 18. Wie wird die besondere Lage während der COVID-19-Pandemie in der Evaluation durch das BAMF berücksichtigt? 19. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 1. März 2020 unternommen, um niedrigschwellige digitale Alphabetisierungsangebote zu schaffen (falls keine Maßnahmen getroffen wurden, bitte begründen), und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Jahr 2021? 20. Welche Unterstützungsmaßnahmen bietet die Bundesregierung Sprach- und Integrationskursteilnehmenden, die nicht die für den digitalen Unterricht erforderlichen Endgeräte besitzen, um an digitalen Sprach- und Integrationskursen teilzunehmen? 21. Steht die Bundesregierung mit den für die Unterbringung zuständigen Bundesländern im Austausch zu der Verbesserung des Internetzugangs von Geflüchteten, wenn ja, was ist der derzeitige Erkenntnisstand, und falls nein, warum nicht? 22. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die Bundesländer bei der Versorgung von Sprach- und Integrationskursteilnehmenden mit einem Internetzugang, wenn diese zu Hause keinen WLAN-Zugang haben oder in Erstaufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften ohne zuverlässigen WLAN-Zugang leben, damit diese nicht von den digitalen Lernangeboten ausgeschlossen sind? 23. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu der Nutzbarkeit digitaler Kursangebote auf Mobiltelefonen durch die verschiedenen Teilnehmenden, und welche konkreten Maßnahmen sind zu Verbesserung der Nutzbarkeit geplant? 24. Welche Unterstützungsmaßnahmen bietet die Bundesregierung Sprach- und Integrationskursteilnehmenden, die nur über eine geringe Technik- und Medienerfahrung verfügen, um an digitalen Sprach- und Integrationskursen teilzunehmen, und wie wird dieser Personenkreis bei der Erarbeitung von digitalen Unterrichtsmodellen und Lehrwerken berücksichtigt, insbesondere durch Konzepte für die Vermittlung von digitaler Grundbildung und durch die Erhöhung des zur Verfügung stehenden Stundenkontingents? 25. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung Träger dabei, in ihren Kursen künftig auch digitale Medien zur Vorbereitung, Ergänzung und Fortführung der Sprach- und Integrationskurse zu erproben, und welche Anreize setzt die Bundesregierung hierfür? 26. Wie unterstützt die Bundesregierung Sprach- und Integrationskursteilnehmende, die aufgrund ihrer Wohn- und Lebensverhältnisse keinen Rückzugsort haben, um ungestört dem digitalen Unterricht folgen zu können? 27. Wie wird beim digitalen Kursangebot berücksichtigt, dass für die Sprach- und Integrationskursteilnahme ein geschützter Raum notwendig ist, der durch eventuell mithörende Haushaltsangehörige der anderen Teilnehmenden und die mögliche heimliche Aufnahme des Gesagten gestört werden kann (bitte bereits ergriffene und geplante Maßnahmen zu dieser Problematik aufschlüsseln)? 28. Ist nach Auffassung der Bundesregierung der gezielte Einsatz der Muttersprache der Teilnehmenden in den Sprach- und Integrationskursen hilfreich beim Erlernen der deutschen Sprache (bitte begründen), und wie wird dies in den Lehrkonzepten berücksichtigt? 29. Mit welchen konkreten Maßnahmen fördert das BAMF den kontrastiven Ansatz (vgl. „Konzept für einen bundesweiten Alphabetisierungskurs“, BAMF, Überarbeitete Neuauflage – Mai 2015), und falls der Ansatz nicht gefördert wird, warum nicht? 30. Wie bewertet die Bundesregierung ihre Erkenntnisse über die Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der Honorarkräfte in den Jahren 2015 bis 2020? 31. Welche Erwägungen sind die Grundlage der Erhöhung des Kostenerstattungssatzes auf 4,40 Euro (Integrationskurse) bzw. 4,64 Euro (Berufssprachkurse) pro Teilnehmenden und Unterrichtseinheit (UE) und der unteren Honorargrenze für freiberuflich tätige Lehrerinnen und Lehrer auf 41 Euro je UE zum 1. Januar 2021 (Trägerrundschreiben 23/2020, Erhöhung des Kostenerstattungssatzes zum 1. Januar 2021)? 32. Aus welchen Gründen gilt die Erhöhung des Kostenerstattungssatzes gemäß § 20 Absatz 6 der Integrationskursverordnung (IntV) erst für alle Integrationskursabschnitte, die ab dem 1. Januar 2021 beginnen, während die Vergütungsgrenze für Honorarlehrkräfte bereits verpflichtend ab dem 1. Februar 2021 gilt (BAMF, Trägerrundschreiben 23/2020)? a) Wie wurde der Umstand, dass durch die asynchrone Erhöhung von Kostenerstattungssatz und Mindesthonorar oder durch eine zu unbeständige durchschnittliche Anzahl der Teilnehmenden, beispielsweise aufgrund der COVID-19-Pandemie, Finanzierungslücken bei den Trägern entstehen können, im Rahmen der Erhöhung berücksichtigt? b) Wie ist das Ziel des möglichst hohen Infektionsschutzes im Rahmen der Erhöhung berücksichtigt worden? c) Wann und in welcher Höhe ist eine weitere Erhöhung des Kostenerstattungssatzes geplant, wenn keine geplant ist, aus welchen Gründen? 33. Sind der Bundesregierung aus den Jahren 2019 und 2020 Statusfeststellungsverfahren der Rentenversicherung oder arbeitsgerichtliche Verfahren bekannt, in denen die Frage einer möglichen Scheinselbstständigkeit von freiberuflichen Lehrerinnen und Lehrern verhandelt worden ist, wenn ja, welche, und wie werden die Ergebnisse von der Bundesregierung bewertet? 34. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Berichten zu der prekären Beschäftigungssituation von Lehrerinnen und Lehrern (vgl. https://www.gew-hamburg.de/themen/arbeitsbedingungen/arbeitsbedingun gen-fuer-die-lehrkraefte-in-den-integrationskursen), und mit welchen Maßnahmen erwägt sie, den Zugang von freiberuflichen Lehrerinnen und Lehrern zur Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu verbessern? 35. Welche Feedback- und Beschwerdemöglichkeiten stehen für Lehrerinnen und Lehrer direkt bei der zuständigen BAMF-Außenstelle oder der BAMF-Zentrale zur Verfügung? a) Welche Rolle nimmt die Regionalkoordination im Rahmen der Feedback- und Beschwerdemöglichkeiten ein, und welche von den Regionalkoordinatoren unabhängigen Feedback- und Beschwerdemöglichkeiten gibt es? b) Wie werden die vorhandenen Feedback- und Beschwerdemöglichkeiten auch gegenüber den Lehrerinnen und Lehrern und Teilnehmenden transparent gemacht? 36. Welche Feedback- und Beschwerdemöglichkeiten stehen für Träger direkt bei der zuständigen BAMF-Außenstelle oder der BAMF-Zentrale zur Verfügung? a) Welche Rolle spielen hierbei die Regionalkoordinatorinnen und Regionalkoordinatoren, insbesondere in Anbetracht ihrer entscheidenden Befugnisse bei der Trägerzulassung? b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Diskriminierungsvorwürfen im Rahmen der Trägerzulassung, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? c) Wie viele Widersprüche und Klagen mit welchem Ergebnis wurden von 2015 bis 2020 bezüglich der Trägerzulassung eingereicht, und welche Schlussforderungen zieht die Bundesregierung daraus? 37. Wie viele Personen haben in den Jahren 2019 und 2020 eine Berechtigung zur Teilnahme an einem Sprach- und Integrationskurs erhalten, und wie viele haben in diesem Zeitraum an Kursen teilgenommen (bitte nach Jahren, Bundesländern, Geschlecht, Statusgruppe und Kursarten aufschlüsseln)? 38. Wie viele Sprach- und Integrationskursberechtigte konnten aufgrund der COVID-19-Pandemie 2020 keinen Sprach- oder Integrationskurs beginnen oder mussten ihre Teilnahme unterbrechen? 39. Wie lange mussten die Personen mit einer Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sprach- und Integrationskurs in den Jahren 2019 und 2020 von der Beantragung bis zum Beginn der Kurse durchschnittlich warten (bitte nach Statusgruppe, Kursart und Bundesländern aufschlüsseln)? 40. Wie lange mussten die Personen mit einer Berechtigung zur Teilnahme an einem Sprach- und Integrationskurs, ohne gleichzeitig dazu verpflichtet zu sein, in den Jahren 2019 und 2020 von der Beantragung bis zum Beginn der Kurse durchschnittlich warten (bitte nach Jahren, Statusgruppe, Kursart und Bundesländern aufschlüsseln)? 41. Wie viele Personen mit einer Berechtigung zur Teilnahme an einem Sprach- und Integrationskurs, ohne gleichzeitig dazu verpflichtet zu sein, konnten in den Jahren 2019 und 2020 nicht an einem Integrationskurs teilnehmen (bitte nach Jahren, Statusgruppe, Kursart und Bundesländern aufschlüsseln), und welche Gründe sind der Bunderegierung dafür bekannt? 42. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass im ersten Halbjahr 2020 deutlich weniger Teilnahmeberechtigungen durch das BAMF ausgestellt wurden als im Vorjahr (2020-1-hj-integrationskursgeschaeftsstatistik-gesamt_b und.pdf;jsessionid=3BB83FA018FC50691A9B55E33A041D8B.internet5 51 (bamf.de), S. 4)? 43. Wie viele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger haben in den Jahren 2015 bis 2020 an den Integrations- und Sprachkursen teilgenommen (bitte nach Jahren, Bundesländern, Geschlecht und Kursart aufschlüsseln)? a) Wie viele der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger zahlten dabei den Kurs oder die Kurse ganz oder teilweise selbst (bitte nach Jahr und Anzahl aufschlüsseln)? b) Welches Sprachniveau haben die EU-Bürgerinnen und EU-Bürger in den Sprachkursen erreicht (bitte nach Sprachniveau und Jahr aufschlüsseln)? 44. Ist der Befund derzeit noch zutreffend, dass aufgrund der oftmals zu geringen Zahl potentieller Teilnehmender zielgruppenspezifische Kurse häufig nicht zustande kommen, obwohl ein entsprechender Bedarf besteht (Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Bundestagsdrucksache 18/3015, S. 42)? a) Falls ja, worin liegen nach Auffassung der Bundesregierung die strukturellen Ursachen dieses Befundes? b) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, aus denen sich ergibt, dass die Wohnsitzauflage eine Ursache dafür ist, dass sich in manchen Gebieten zu wenige Menschen für zielgruppenspezifische Kurse melden? c) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung hinsichtlich der Verbesserung zu ergreifen, um in der Zukunft zu verhindern, dass aufgrund der oftmals zu geringen Zahl potentieller Teilnehmender zielgruppenspezifische Kurse nicht zustande kommen, obwohl ein entsprechender Bedarf besteht? d) Welche Erkenntnisse liegen der Entscheidung zugrunde, dass zunehmend zielgruppenspezifische Kurse konzipiert werden, die nicht flächendeckend angeboten werden können, statt ein inklusives Kursangebot zu entwickeln, das für mehr Teilnehmende einen gemeinsamen Unterricht ermöglicht? 45. Mit welchen Maßnahmen stellt die Bundesregierung auch im ländlichen Raum ein Mindestkursangebot sicher? 46. Wie viele Personen haben in den Jahren 2015 bis 2020 welches Sprachniveau erreicht (bitte nach Kursart, Jahren, Staatsangehörigkeit und Geschlechtern aufschlüsseln)? 47. Wie hat sich die B1-Bestehensquote während der COVID-19-Pandemie entwickelt, und wie bewertet die Bundesregierung dies? 48. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe, aus denen das Sprachniveau B1 nicht erreicht wurde bzw. wird, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus? 49. Wie viele in Deutschland lebende Drittstaatsangehörige hätten derzeit die Möglichkeit, an dem Sprach- und Integrationskursangebot des Bundes teilzunehmen, haben aber keinen Anspruch auf Teilnahme (bitte nach Aufenthaltsstatus und Aufenthaltsdauer aufschlüsseln)? 50. Wie viele Teilnehmende trugen in den Jahren 2015 bis 2020 den Kostenbeitrag für den Sprach- und Integrationskurs selbst (bitte nach Jahr und Anzahl aufschlüsseln)? 51. Plant die Bundesregierung, Personen mit humanitären Aufenthaltstiteln nach § 22, § 23a, § 25 Absatz 3, Absatz 4 Satz 2 und Absatz 5 sowie § 25a Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) einen Rechtsanspruch auf Teilnahme am Sprach- und Integrationskurs einzuräumen, wenn nein, bitte begründen? Wie viele Teilnehmende hatten 2019 und 2020 einen humanitären Aufenthaltstitel nach § 22, § 23a, § 25 Absatz 3, Absatz 4 Satz 2 und Absatz 5 sowie § 25a Absatz 2 AufenthG? 52. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass Inhaberinnen und Inhaber weiterer Aufenthaltstitel, die bislang nicht in § 44 Absatz 1 AufenthG aufgeführt sind, einen Anspruch auf Teilnahme an einem Sprach- und Integrationskurs eingeräumt wird, wenn ja, was wäre der Zeitplan für einen entsprechenden Gesetzentwurf, wenn nein, aufgrund welcher integrationspolitischen Erwägungen ist der Spracherwerb dieser Personengruppen weniger förderwürdig, trotz der oft sehr langen Aufenthaltsdauern bzw. der Perspektive auf eine solche? 53. In welchen Ländern werden Vorintegrationskurse oder Sprachkurse angeboten? 54. Wie hoch sind die Teilnahmegebühren für die Vorintegrationskurse oder Sprachkurse (bitte nach Land und durchschnittlichen Kosten im jeweiligen Land aufschlüsseln)? 55. Welche Auswirkungen hatte die COVID-19-Pandemie auf das Kursangebot im Ausland? 56. Welche Inhalte werden in solchen Vorintegrationskursen vermittelt? 57. Wie viele Personen haben an solchen Kursen in den Jahren 2015 bis 2020 teilgenommen (bitte nach Land aufschlüsseln)? 58. Wie viele Haushaltsmittel wurden hierfür seitens des Bundes in den Jahren 2015 bis 2020 bereitgestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 59. Inwiefern sind die Curricula dieser Vorintegrationskurse kompatibel mit den Curricula der anschließenden Sprach- und Integrationskurse im Inland? 60. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die intendierte Anschlussfähigkeit von Vorintegrationskurs und Integrationskurs in der Praxis – sowohl aus Sicht der Teilnehmenden als auch der Lehrerinnen und Lehrer – realisiert werden konnte bzw. darüber, welche Probleme sich hier ergeben haben? Berlin, den 23. Februar 2021 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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