Ergebnisse der „Fulda-Runde“ 2021
der Abgeordneten Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Oliver Krischer, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit 2002 treffen sich meist im März bzw. Anfang April in Fulda Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, der Deutschen Bahn AG (DB AG) und des Eisenbahn-Bundesamts, um die unterjährige und mittelfristige Finanzplanung für die Umsetzung der Vorhaben des Bedarfsplans Schiene zu besprechen. Am 2. und 3. März 2021 fand nach Informationen der Fragesteller die 20. derartige Zusammenkunft statt. Sinn und Zweck der „Fulda-Runde“ als Finanzierungs- und Bauprogrammbesprechung auf Arbeitsebene ist die projektscharfe Aufteilung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und Eigenmittel der DB AG auf die laufenden Neu-Ausbauvorhaben sowie die Disposition der Planungskapazitäten für neu zu beginnende Vorhaben. Dabei werden auch die unterjährig entstandenen Änderungen, durch unterschiedliche Planungs- und Baufortschritte oder Verzögerungen im Bauablauf berücksichtigt. Weiterhin berät die „Fulda-Runde“ über die Finanzplanung für den Neu- und Ausbau auf Sicht von fünf bis zehn Jahren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene sollen auf Basis der Erörterungen der „Fulda-Runde“ noch im Jahr 2021 Finanzierungsvereinbarungen abgeschlossen werden (bitte genaue Projektbezeichnung mit aktueller Kostenschätzung angeben)?
Welche Vorhaben und Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene sollen nach den Beratungen der „Fulda-Runde“ im Laufe des Jahres 2021 neu in die Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung und damit in die SV Lph 1/2 A bzw. B aufgenommen werden?
Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene bereitet der Vorstand der DB AG die Erteilung des Planungsauftrags – also die interne Projektfreigabe – derzeit vor, und für welche Vorhaben ist dies seit Anfang des Jahres bereits erfolgt?
Für welche Vorhaben und Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene werden die Leistungsphasen 1 und 2 demnächst abgeschlossen, und welche Vorhaben und Teilprojekte sollen nach den Beratungen der „Fulda-Runde“ im Laufe des Jahres 2021 in die SV Lph 3/4 der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung aufgenommen werden?
Welche Investitionen sind seitens des Bundes für die in der Kategorie C („Sonstige wichtige Vorhaben“) des „Investitionsrahmenplans 2019 bis 2023 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP)“ aufgezählten Vorhaben und Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene insgesamt und projektbezogen zu tätigen (bitte aktualisierte Gesamtprojektkosten für jedes Bedarfsplanvorhaben der Kategorie C bzw. aufgeführtes Teilprojekt gesondert angeben)?
Für welche Vorhaben und Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene bereitet die DB AG derzeit die Ausschreibung der Leistungsphasen 5 bis 9 vor (bitte jeweilige Leistungsphase für das betreffende Bedarfsplanprojekt angeben)?
Wie soll sich die Bereitstellung von Planungsmitteln nach der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung auf Sicht der mittelfristigen Finanzplanung entwickeln (bitte bereitgestellte Planungsmittel nach den Leistungsphasen 1, 2, 3, 4 und 5 der HOAI differenzieren)?
Welchen „Investitionshochlauf“ will die Bundesregierung bei der Umsetzung der Vorhaben des Bedarfsplans Schiene in der mittelfristigen Finanzplanung organisieren, um die Vorhaben des Bedarfsplans Schiene bis 2030 weitgehend umzusetzen bzw. mindestens mit ihrem Bau zu beginnen?
Welcher Finanzbedarf ergibt sich für die Vorhaben des Bedarfsplans Schiene, die sich derzeit in den Leistungsphasen 1 bis 4 befinden auf Basis der jeweils aktuellsten Baukostenermittlung (bitte Baukosten projektbezogen angeben)?
Welche jährliche Mittelausstattung bei den Bedarfsplanvorhaben („Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes“) hält die Bundesregierung für notwendig, um die Vorhaben des Bedarfsplans Schiene bis 2030 weitgehend umzusetzen bzw. mindestens mit ihrem Bau zu beginnen?
Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene soll bis Ende des Jahres 2021 bzw. bis zum Ende der 19. Legislaturperiode die Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI) abgeschlossen werden, so dass der Deutsche Bundestag über das Ergebnis der Vorplanung und die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung informiert werden kann?
Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene ist ein solcher Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung in Arbeit, und für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene strebt die Bundesregierung eine Unterrichtung bis zum Ende des Jahres bzw. bis zum Ende der 19. Legislaturperiode an?